Herr Minister, das beantwortet meine Frage nicht wirklich. Melden Ihnen die örtlichen Träger der Jugendhilfe die tatsächlich besetzten Plätze oder die genehmigten Plätze?
Die Träger der Jugendhilfe melden die zur Verfügung stehenden genehmigten Plätze, weil nur die genehmigten Plätze Gegenstand der Ausbauplanung sind. Die tatsächliche Besetzung dieser Plätze schwankt, je nachdem, wie viele Kinder in der Tagespflege tatsächlich betreut werden. Deswegen kommen an dieser Stelle die tatsächlich vorhandenen Plätze und nicht die belegten Plätze an.
Die Kommunen melden diese Plätze immer zum 1. August eines Jahres. Wir haben Ihnen in der Diskussion zu einem Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kinderbetreuung zu Beginn dieses Jahres diese Zahlen dargelegt. Da haben wir von 9.000 Plätzen in der Tagespflege gesprochen. Die letzten Zahlen vom 1. August dieses Jahres belegen, dass es 9.689, also rund 9.700 Plätze sind. Es sind 700 Plätze in der Tagespflege dazugekommen. Wir finden das gut. Wir begrüßen das außerordentlich.
Wir können allerdings nicht definitiv sagen, wie viele Plätze hiervon mit Kindern unter drei Jahren und wie viele mit Kindern über drei Jahren belegt worden sind. Weil das aber in die Ausbauplanungen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe hineingeht, spielt das bei den Meldungen der Bedarfs- und Versorgungsberücksichtigung eine Rolle. Wir werben nach wie vor für einen entschiedenen Ausbau der Plätze in der Tagespflege.
Verehrte Frau Abg. Waschke, es hat eine fernmeldetechnische Prüfung gegeben. Diese fernmeldetechnische Prüfung hat ergeben, dass in der Gemeinde Neuhof im Landkreis Fulda die Abraumhalde der K+S Kali GmbH der am besten geeignete Standort für einen Alarmumsetzer ist.
Dazu hat im September ein Ortstermin stattgefunden. An dem hat die zur Errichtung vorgesehene Firma auch teilgenommen. Parallel dazu wird über den Mitbenutzungs
vertrag verhandelt, der mit der K+S Kali GmbH geschlossen werden muss. Wenn es zu einer vertraglichen Einigung kommt und wenn die Ausführung durch die beauftragte Firma planmäßig ablaufen kann, wird die Installation dieses Alarmumsetzers voraussichtlich noch im Oktober oder spätestens im November 2012 stattfinden. Die Gemeinde Neuhof ist im September über den derzeitigen Sachstand unterrichtet worden.
Ist ihr die offenbar in EU-Partnerländern erhobene Strafzahlung auf die „Bindestrich-Differenz“ zwischen den Autokennzeichen (kein Bindestrich mehr) und dem Eintrag in den Fahrzeugschein (Bindestrich zwischen Ortskürzel und folgender Buchstabenangabe) bekannt?
Herr Warnecke, vielen Dank. Ja, es ist bekannt, dass im Zusammenhang mit allgemeinen Verkehrskontrollen in einigen EU-Partnerländern die Divergenz zwischen Autokennzeichen und Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein, beanstandet wurde. Ob ausschließlich deshalb auch Strafzahlungen erhoben wurden, ist nicht bekannt. Eine Beanstandung erfolgt jedenfalls zu Unrecht. Es ist zulässig, wenn die Kennzeichenangabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem bzw. ohne einen Trennstrich geschrieben wird. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig. Die EU-Partnerländer sind zwischenzeitlich hierüber informiert worden. Ich hoffe, dass damit das angesprochene Problem endgültig zur Zufriedenheit unserer Bürger gelöst werden konnte.
Kollege Gerling hat mich ebenfalls gerade auf das Thema angesprochen. Insofern hat Ihre Frage eine große Bedeutung. Man sollte hoffen, dass es dazu eine Berichterstattung gibt, weil das anscheinend ein größeres Problem ist.
KPMG ist nicht in der Universitätsklinik Gießen und Marburg tätig. KPMG wurde wegen der Bewertung strategischer Optionen des Landes und der damit verbundenen weitreichenden haushalterischen und beteiligungsrechtlichen Auswirkungen durch das Finanzministerium beauftragt.
Hat diese Beauftragung der KPMG schon während der Interessenbekundung und des Übernahmeversuchs der Rhön-Klinikum AG durch den Fresenius-Konzern stattgefunden?
Könnte ich Sie in dem Zusammenhang bitten, auch zu klären, ob die Tatsache, dass die KPMG den Jahresabschluss des Fresenius-Konzerns im Jahr 2011 durchgeführt hat, eventuell zu Interessenkonflikten in der Beratung der Landesregierung geführt hat?
Wie sind die bisherigen Erfahrungen der Landesregierung mit dem neuen Baustellenmanagement auf Autobahnen?
Herr Abgeordneter, das Wort „gut“, wie von Kollegen gerade geäußert, trifft zwar zu, ist aber nicht detailgenau. Deshalb lassen Sie mich etwas ausführlicher antworten.
Mit der Einführung des neuen Baustellenmanagements auf Autobahnen wird unter anderem sichergestellt, dass bei Dauerbaustellen grundsätzlich alle Fahrstreifen erhalten bleiben und Tagesbaustellen nur in verkehrsschwachen Zeiten ausgeführt werden. Mit diesen Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2001 bis 2010 die Staustunden durch Baustellen von 15.000 um zwei Drittel auf nur noch rund 5.000 gesenkt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Staustundenreduzierung auf hessischen Autobahnen.
Diese Bilanz bestätigt unter anderem auch der ADAC in seinem diesjährigen Baustellencheck, wo er Hessen ein sehr gutes Zeugnis für das Baustellenmanagement ausgestellt hat. Seitens anderer Bundesländer besteht eine große Nachfrage nach dem hessischen System mit der Absicht, ein solches ebenfalls dort einzuführen. Das voll automatisierte Slotmanagementsystem für die Zuweisung von Baustellenführungszeiten erleichtert das verwaltungsinterne Genehmigungsverfahren und trägt somit auch zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Herr Abgeordneter, neben der Tatsache, dass im Rahmen der Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur das hessische Beispiel noch einmal gelobt worden ist, kann ich sagen, dass ein Universaldienst europarechtlich nur auf die
Sicherung der Grundversorgung angelegt ist. Danach ist sicherzustellen, dass der bereitgestellte Anschluss eine Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichend sind. Diese Grundversorgung ist in Hessen aktuell bereits erreicht. Die Einführung eines Universaldienstes hätte somit überhaupt keine positiven Auswirkungen auf den Breitbandausbau in Hessen.
Ganz im Gegenteil, eine Universaldienstverpflichtung würde sich massiv investitionshemmend auf derzeit in Hessen in Planung befindliche Breitbandausbauvorhaben auswirken. Durch die Universaldienstdiskussion findet bereits jetzt eine massive Verunsicherung der am Ausbau Beteiligten statt; das war übrigens auch eines der Themen im Beirat der Bundesnetzagentur. Entsprechende Auswirkungen einer Universaldienstverpflichtung müssten gerade bei Betrachtung der Wirtschaftlichkeit regionaler Projekte mit berücksichtigt werden. Dies könnte sich auch für Vorhaben mit hoher geplanter Bandbreite negativ auswirken – gerade das, was wir nicht wollen.
Die Hessische Landesregierung hat sich deshalb wiederholt gegen eine Universaldienstverpflichtung ausgesprochen.