Wie Sie wissen, ist das eine nicht einfache Materie, bei der viele Aspekte zu berücksichtigen sind. Als Vertreter der Landesregierung habe ich auf den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs keinen Einfluss.
Herr Minister, da auf der Website „hessen-nachhaltig.de“ nach wie vor zu lesen ist, dass erste normative Regelungsvorschläge bis zum 31. März 2011 erarbeitet werden sollen: Darf ich Sie fragen, ob Sie dieses Projekt tatsächlich noch mit dem nötigen Nachdruck verfolgen?
Herr Minister, worauf lässt die Tatsache schließen, dass die Zuständigkeit für dieses Projekt vom Finanzministerium auf das Wirtschaftsministerium übergegangen ist?
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein! Das hat heute keinen Sinn mehr bei Dieter! – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Heute? Das wird die nächsten zwei Tage nicht anders! Dem ist alles egal!)
Der Begriff „Nachhaltigkeitsstrategie“ wird in dem Konzept der Landesregierung mehrfach erörtert. Wir befinden uns mit den Vertretern des Finanzministeriums gegenwärtig in einer Diskussion darüber, wie eine Verankerung der einzelnen Aspekte erfolgen kann.
Dabei machen wir gegenüber dem Finanzministerium deutlich, welche Möglichkeiten unter vergaberechtlichen Aspekten bestehen. Zum Beispiel weisen wir darauf hin, dass sich auftragsbezogene Anforderungen, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, aus der Leistungsbeschreibung ergeben müssen.
Zu welchem Ergebnis gelangten die islamwissenschaftlichen Gutachten, die im Zusammenhang mit den Anträgen des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. und des Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e. V. auf Anerkennung als Religionsgemeinschaften in Auftrag gegeben worden waren?
Herr Abg. Merz, die beiden islamwissenschaftlichen Gutachten, die unverzüglich an den externen juristischen Gutachter weitergeleitet worden sind, versetzen diesen in die Lage, den ihm erteilten Gutachterauftrag zu erfüllen. Die in den islamwissenschaftlichen Gutachten enthaltenen tatsächlichen Erkenntnisse bedürfen im Hinblick auf die zu untersuchende Fragestellung einer juristischen Interpretation. Islamwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Gutachten bilden eine Einheit.
Mitteilungsfähige Ergebnisse werden erst nach Abschluss der verfassungsrechtlichen Begutachtung vorliegen. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, Näheres zum Inhalt der beiden islamwissenschaftlichen Gutachten mitzuteilen.
Wie begründet sie die Tatsache, dass sie seit dem 1. Juli 2011 ihrer Pflicht, die Fehlsubventionierung geförderter Woh
Herr Kollege Klose, Sie wissen, dass das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen außer Kraft gesetzt worden ist. Damit besteht keine Möglichkeit mehr, bei Wohnungen im Bestand eine Ausgleichsabgabe zu erheben, um die Differenz zwischen der ortsüblichen Miete und der vergünstigten Miete der geförderten Wohnung abzuschöpfen, wenn das Einkommen des Mieters eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr.
Herr Minister, Sie haben bei der Abschaffung des eben genannten Gesetzes ausdrücklich angekündigt, ein entsprechendes Nachfolgegesetz, nämlich ein Wohnraumförderungsgesetz, vorzulegen. Können Sie uns vielleicht verraten, wann dieser Gesetzentwurf den Landtag endlich erreichen wird?
Der Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz, den Sie ansprechen, befindet sich im Moment in der Kabinettsabstimmung.
Herr Minister, haben die betroffenen Kommunen seinerzeit vom Land einen finanziellen Ausgleich für ihre Benachteiligung aufgrund der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe erhalten?
Herr Staatsminister, Ihnen ist aber bewusst – so frage ich Sie –, dass die Tatsache, dass es einen solchen Ausgleich seit dem 1. Juli 2011 in Hessen nicht mehr gibt, ein Verstoß gegen das noch gültige Bundesgesetz ist?
Herr Kollege Klose, ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass eine solche gesetzliche Verpflichtung bei uns nicht mehr besteht. Im Übrigen gab es eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich von Fehlförderungen nur für die ab dem 1. Januar 2003 geförderten Wohnungen. Aufgrund der vergleichsweise kurzen Förderdauer kann in diesen Fällen nicht von einer nennenswerten Fehlförderung ausgegangen werden, sodass ein Verzicht auf die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbundene Erhebung der Ausgleichszahlungen vertretbar ist.
Wie will sie die in der Energieholzleitlinie angeführte Strategie, die Nachlieferungsrate für Totholz zugunsten des Energieholzpotenzials zu strecken, mit dem Ziel vereinbaren, einen Totholzvorrat zur Erhaltung der Artenvielfalt aufzubauen?
Frau Abg. Feldmayer, die Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald enthält klare und verbindliche Aussagen zu dem Thema Totholz. Die im Wirtschaftswald vorhandenen Mengen an Totholz – sowohl stehend als auch liegend – belaufen sich derzeit auf 36 m3/ha. Darauf baut das Totholzkonzept für den Staatswald auf, das sich aus dem Modul des Kernflächen- und dem Modul des Habitatbaumkonzepts dieser Leitlinie zusammensetzt.
Das Kernflächen- und das Habitatbaumkonzept werden langfristig zu einer Totholzanreicherung führen. In der Perspektive werden dies mittel- bis langfristig über 850.000 m3 zusätzliches Totholz bei 214.000 Habitatbäumen in den über 100-jährigen Laubholzbeständen sein. Zusätzlich wird auf den ausgewählten Kernflächen von