Martina Feldmayer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entwurf für ein Waldgesetz liegt uns nun zur dritten Lesung vor. Wir
bleiben dabei: Dieser Entwurf eines Waldgesetzes wird den Anforderungen an eine nachhaltige, moderne Waldpolitik nicht gerecht.
Statt Bürgerinteressen und ökologische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen, bedient dieser Entwurf nur Lobbyinteressen. Hier hat Frau Puttrich die Chance verpasst, tatsächlich etwas für den Wald und damit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu tun.
Der Naturschutz kommt in diesem Entwurf eklatant zu kurz. Das ist entlarvend für diese Landesregierung – die doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Wort „Nachhaltigkeit“ im Munde führt. Hier klafft nicht nur eine Lücke, sondern eine ganze Schlucht zwischen ihren Beteuerungen, dass Nachhaltigkeit für sie wichtig sei, und der tatsächlichen politischen Umsetzung – und das im Jubiläumsjahr 300 Jahre Nachhaltigkeit, das Sie, Frau Ministerin, hier mit großem Brimborium eingeläutet haben. Herr von Carlowitz – das ist der Erfinder der Nachhaltigkeit – hat im Jahr 1713 diesen Begriff geprägt. Meine Damen und Herren, angesichts der Umweltpolitik dieser Landesregierung würde er sich im Grabe umdrehen.
In diesem Gesetzentwurf der Umweltministerin findet die von ihr so oft zitierte Nachhaltigkeit keinen Niederschlag. Frau Ministerin, Sie tragen diesen Begriff zwar wie eine Monstranz vor sich her, aber ansonsten kommt von Ihnen dazu rein gar nichts.
Herr Seyffardt, ich komme sofort zu diesem Beispiel. Die Bannwaldformulierung lässt weiterhin die komplette Rodung von Bannwald zu. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall nochmals Bannwald für einen erneuten Flughafenausbau gerodet werden darf. Meine Damen und Herren, damit muss ein für alle Mal Schluss sein.
Meine Damen und Herren, wer „Bannwald“ sagt, der muss auch Bannwald meinen. Das aber tut Frau Ministerin Puttrich nicht. Hier wird Etikettenschwindel betrieben und vorgegeben, Wald zu schützen, obwohl dieser jederzeit gerodet werden darf. Das ist zutiefst unredlich.
Wir fordern eine Waldpolitik, die wirtschaftliche Interessen nicht vor ökologische Interessen stellt. Wir wollen, dass auf Kahlschläge im Wald tatsächlich verzichtet wird. Wir wollen keinen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald, und wir wollen dort, bitte schön, auch keine Gentechnik haben.
Wir wollen endlich wieder einen echten Bannwald haben, der unantastbar ist, damit Bannwald nicht noch einmal für ein sinnloses Vorhaben – wie den Bau der Nordwestlandebahn – vernichtet werden kann.
Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, der von der Regierungskoalition leider abgelehnt worden ist. Seit 2002, das habe ich einmal im Rahmen einer Kleinen Anfrage abgefragt, sind in Hessen 413 ha Bannwald gerodet worden. Das sind 413 ha zu viel. Das ist ein Grund dafür, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Wir wollen, dass die Rodung von Bannwald beendet wird. Wir wollen nicht, dass der Begriff Nachhaltigkeit weiterhin sinnentleert verwendet wird. Wir wollen eine Umweltministerin haben, die ihre Aufgabe, die Interessen des Naturschutzes zu vertreten, auch wirklich in die Tat umsetzt.
Herr Stephan, das leistet die Ministerin nicht. Ständig hören wir Lippenbekenntnisse, es kommen Nachhaltigkeitsberichte und was noch alles, aber nichts wird in die Tat umgesetzt, auch nicht beim Waldgesetz, wie wir es jetzt wieder sehen. Die Formulierungen sind wachsweich; die Interessen der Natur kommen viel zu kurz. Deshalb muss am 22. September mit dieser Umweltpolitik endlich Schluss gemacht werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterstützen die Zielrichtung des Antrags der LINKEN zum Erhalt der kommunalen Bibliotheken. Wir wundern uns auch, dass Herr Lenz hier sagt, das Thema Bibliotheken als ein wichtiges Thema der kulturellen Bildung in Hessen sei etwas, was nicht zum Setzpunkt tauge. Das Thema sei aufgeblasen, aufgebauscht.
Wir wundern uns sehr darüber, Herr Lenz, wie Sie und Ihre Fraktion sich bei diesem Thema zur kulturellen Bildung verhalten.
Dann mit einem fadenscheinigen Manöver zu versuchen, von den eigenen Verfehlungen Ihrer Landesregierung abzulenken – Sie sind schon seit 15 Jahren in der Regierung –, und uns zu erzählen, was bei der SPD versäumt worden ist, das finde ich ein starkes Stück. Sie hatten mittlerweile sehr viel Zeit gehabt, diese Versäumnisse, wenn es sie gegeben hat, wiedergutzumachen.
Jetzt zum Antrag der LINKEN. Ich sagte es schon, die Ziele der LINKEN decken sich mit unseren Zielen. Aber der Weg, den DIE LINKE in ihrem Antrag vorschlägt, ist uns zu pauschal. Es ist auch zu ungenau, wie die Finanzierung dann zu erfolgen hat, wenn man das in eine Pflichtaufgabe der Kommunen stecken will. Deshalb werden wir uns bei dem Antrag der LINKEN enthalten.
Wir sind uns aber, glaube ich, alle hier im Plenum einig, dass die kommunalen Bibliotheken wichtig sind für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Medien, dass sie wichtiger Bestandteil der kulturellen Bildung in Hessen sind, dass sie Medienkompetenzen fördern, lebenslanges Lernen, alle die Dinge, die uns allen wichtig sein sollten. Deshalb finde ich es gut, dass dieses Thema heute hier diskutiert wird.
Wie schon angesprochen, ist der Erhalt der kommunalen Bibliotheken eine freiwillige Leistung. Sie wollen das ändern. Aber momentan ist es nicht so. Da die Kommunen durch das Verschulden dieser schwarz-gelben Landesregie
rung mit dem Rücken zur Wand stehen, passiert es natürlich, dass Bibliotheken geschlossen werden müssen – die Kommunen machen es nicht gerne – oder dass Standorte zusammengelegt werden müssen.
Diese Landesregierung lässt die Kommunen ausbluten, und das ist der Grund, warum wir heute darüber reden: weil sich viele die Büchereien in Hessen nicht mehr leisten können.
Beim Haushaltsabschluss für das Jahr 2012 haben die hessischen Kommunen im Bundesländervergleich mit 1,9 Milliarden € mit Abstand das höchste Defizit gehabt. Sie haben für diese unsolide Haushaltspolitik vor zwei Tagen die Quittung bekommen, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb.
Die Kommunen bauen im Zuge dieser desaströsen Finanzpolitik freiwillige Leistungen ab. Sie können es nicht mehr anders tun. Sie gehen unter den Kommunalen Schutzschirm, weil ihnen nichts anderes übrig bleibt. Da ist es eine Doppelzüngigkeit, wenn nicht gar zynisch, wenn Herr Lenz heute hier so redet, aber in einer Pressemitteilung vom 2. August 2012 – damals noch als Vorsitzender des Hessischen Bibliotheksverbandes –
angesichts des Kommunalen Schutzschirms seine Sorge geäußert hat, dass im Gegenzug die Gemeinden „umfangreiche Sparkonzepte erarbeiten [müssen], die auch die öffentlichen Bibliotheken massiv betreffen“ können.
Genau so hat es doch Ihre Landesregierung gewollt, Herr Lenz. Erst wird bei den Kommunen gespart, dann müssen sie konsolidieren. – Was haben Sie gedacht, was da passiert, Herr Lenz?
Auch das Bibliotheksgesetz von CDU und FDP bietet hier keinerlei Hilfe. Wir haben das von Anfang an kritisiert. Dieses Gesetz ist ohne jede Verbindlichkeit und hat reinen Symbolcharakter, wie sich in der aktuellen Lage erweist.
Die 1,25 Millionen €, die das Land den Kommunen für die Bibliotheken zuschießt, sind ein lächerlicher Betrag, wenn man bedenkt, dass wir in Hessen 430 Bibliotheken haben. Da sieht man: Das ist ein Tröpfchen auf den heißen Stein.
Alleine die Stadt Frankfurt gibt im Jahr 12 Millionen € für die Büchereien aus.
Allerdings finde ich, auch wenn wir, wie gesagt, ihre Zielrichtung teilen, dass es sich DIE LINKE sehr einfach macht mit ihrem sehr pauschalen Antrag. Sie verteilen
Wohltaten, die erst einmal auf Kosten der Kommunen gehen, wenn man es so formuliert, wie Sie es tun. So einfach ist es aber nicht.
Aus Ihrem Antrag geht nicht hervor, wie das geregelt werden soll, wenn das eine verpflichtende Aufgabe wird, welche finanziellen Auswirkungen das nach sich zieht, wenn die öffentlichen Bibliotheken zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen werden. So etwas muss, denke ich, dringend geregelt werden.
Welche Folgen es hat, wenn das nicht geregelt ist, haben wir zuletzt bei den juristischen Auseinandersetzungen um die Mindestverordnung bei den Kindertagesstätten gesehen. Das Land hat die Verordnung erlassen. 40 Kommunen haben geklagt, und jetzt muss das Land folgerichtig zahlen. Dieses juristische Gezerre kann man sich sparen, wenn man von Anfang an eine partnerschaftliche Lösung mit den Kommunen bei diesen Dingen sucht.
Genau das halten wir GRÜNE bei den Bibliotheken für sinnvoll. Wir wollen, dass hier Kommunen und Land in einer partnerschaftlichen Weise an einem Strang ziehen, um diese wichtige Infrastruktur in Hessen zu erhalten. Darauf haben wir schon bei der Diskussion um das Hessische Bibliotheksgesetz hingewiesen. Wir wollen ein Bibliotheksgesetz, das die Bibliotheken als Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen ansieht. Denn die Kommunen wissen doch häufig am besten, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Bibliotheken sichergestellt werden kann.
Ich finde, es muss nicht immer ein Gebäude mit den entsprechenden Kosten sein. Es kann auch einmal ein Bücherbus sein. Ich würde das nicht grundsätzlich ausschließen wollen und nicht grundsätzlich als Notlösung sehen. Selbstverständlich muss man dann auch über die Öffnungszeiten reden. Eineinhalb Stunden wie im Riederwald – davon haben Sie gesprochen – sind bestimmt nicht viel. Darüber muss man reden. Aber gerade im ländlichen Raum ist es eine Möglichkeit, mit einem Bücherbus die Medien an die Bevölkerung heranzubringen.
Auch Überlegungen, wie man Bibliotheken zusammenlegt und gut frequentierte Standorte dabei stärken kann, wollen wir GRÜNE nicht per se ausschließen. In Frankfurt wurde vor zehn Jahren ein Bibliothekskonzept erstellt, damals noch im Viererbündnis mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP. Das hat natürlich dazu geführt, dass einzelne, schlecht gehende Büchereien geschlossen worden sind. So etwas macht bestimmt keinen Spaß. Aber es wird immer noch ein gutes Netz an Büchereien in Frankfurt vorgehalten. Es hat aber auch dazu geführt, dass einzelne Büchereien sehr attraktiv geworden sind. Gerade in der Zentralbücherei in der Hasengasse haben sich die Ausleihzahlen verdoppelt.
Die Infrastruktur ist also erhalten geblieben, und die Büchereien funktionieren. Das finden wir wichtig.
Trotzdem muss hier mehr Unterstützung vom Land kommen. Eine Lösung für die kommunalen Bibliotheken ist durch diese Landesregierung verschleppt worden. Wachsweiche Gesetze und warme Worte helfen den Kommunen
nicht weiter, um ihr Angebot an Bibliotheken aufrechtzuerhalten. Wir brauchen ein Bibliotheksgesetz, das seinen Namen verdient. Darauf haben wir lange schon vor dem Antrag der LINKEN hingewiesen.
Diese Landesregierung lässt die Kommunen mit ihren Problemen allein. Der Schutzschirm ist nur eine Teillösung, die viele Probleme, die man bei den Bibliotheken sieht, ausklammert. Diese Landesregierung ist erschöpft und verbraucht. Sie hat nichts mehr vor, und das ist auch schlecht für die kulturelle Bildung in Hessen. Auch hier ist es Zeit für einen Neuanfang.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich zurückweisen, dass wir hier irgendetwas machen, was verlogen ist.
Dieses Thema ist heute im Plenum gesetzt worden, und wir werden dazu unsere Aussagen machen. Was ist denn daran verlogen? Wir haben unsere Haltung zum Bibliotheksgesetz erklärt. Wir haben unsere Haltung dazu erklärt, was wir bei den kommunalen Bibliotheken möchten, nämlich dass sie erhalten werden. Das ist nicht verlogen, sondern das sind unsere Aussagen, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
Was ich verlogen finde, ist, dass Sie sich – damals noch als Lobbyist – hingestellt und gesagt haben: „Wir machen ein Bibliotheksgesetz in Hessen“, und in diesem Bibliotheksgesetz einfach nichts drin steht, was den Kommunen irgendetwas gebracht hätte. Das muss man an der Stelle einfach einmal thematisieren.
Wenn man schon in der Doppelfunktion auftritt – nämlich einmal als Lobbyist und einmal als Abgeordneter –, dann hofft man doch bitte schön, dass derjenige insgeheim dringend für die Lobbygruppe, für die er etwas tut, auch etwas schafft. Das tut mir natürlich leid für das Bibliothekswesen, für die Bibliotheken in Hessen, dass Sie das nicht geschafft haben.
Hingegen finde ich es bedenklich, wenn man in dieser Doppelfunktion auftritt. Es ist schon traurig, wenn man dabei überhaupt nichts schafft, Herr Lenz von der CDU. Letztendlich möchte ich noch sagen, Sie haben vorhin etwas mit dem Pflichtexemplargesetz verwechselt. Das ist eine ganz andere Baustelle, die Sie gerade genannt haben.
Es geht darum, ob das jetzt eine öffentliche Pflichtaufgabe wird oder nicht. Wir haben dazu unsere Haltung gesagt.
Wir möchten, dass das als eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen und vom Land gesehen wird. Wir sind bereit, darüber weiter zu diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Entwurf für eine Änderung des Waldgesetzes vorgelegt, der diesen Namen nicht verdient.
Der Titel des Gesetzentwurfs lautet: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften. – Dieser Titel ließ uns hoffen, dass dem Naturschutz im Wald und dem Recht des Waldes insgesamt mehr Gewicht verschafft werden soll. Das ist in diesem Gesetzentwurf in keinster Weise der Fall. Der Naturschutz kommt in diesem Gesetzentwurf viel zu kurz.
Hier soll alles beim Alten bleiben. Die Formulierung in Bezug auf den Bannwald ist wachsweich. Damit wird jeder Eingriff, auch die komplette Rodung eines Bannwalds, zugelassen.
Wir wollen einen Bannwald, der tatsächlich wirksam geschützt wird. Wir wollen nicht, dass noch einmal ein Bannwald für ein solch sinnloses Vorhaben wie den Bau der Nordwest-Landebahn vernichtet werden kann.
Deshalb ist es die zentrale Forderung unseres Änderungsantrags, dass die ursprüngliche Definition von Bannwald,
die vor dem letzten Flughafenausbau galt, wieder in das Gesetz kommt. Es ist doch ein Hohn, einen Wald „Bannwald“ zu nennen, wenn man ihn wie jeden anderen Wald roden kann. Der Bannwald kann genauso beseitigt werden wie jeder andere Wald auch und wie die Nichtbannwaldflächen.
Aber, Frau Puttrich, anscheinend fehlt Ihnen die Courage, das in dem Gesetzentwurf so zu formulieren. In dem Gesetzentwurf gibt es den Anschein eines Bannwaldschutzes, der aber faktisch überhaupt nicht besteht. Dass es den Bannwaldschutz faktisch nicht mehr gibt, sieht man an diesen Zahlen: Seit 2002 sind in Hessen 413 ha Bannwald gerodet worden. Über 300 ha davon wurden wegen des Baus des Flughafens im Kelsterbacher Wald gerodet – eine der größten Naturzerstörungen in Hessen.
Jetzt sollen für den Kiesabbau am Langener Waldsee noch einmal 93 ha Bannwald gerodet werden. Weitere Bannwaldaufhebungen sind beantragt.
Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von uns. Das habe ich mir nicht ausgedacht. – Angesichts dieser Zahlen kann man daher wirklich nicht von einem Bannwaldschutz sprechen.
Wir wollen daher mit dem Etikettenschwindel beim Bannwald, den diese Landesregierung betreibt, Schluss machen. Warum gibt es den Bannwald in Hessen? Das ist eine Besonderheit in Hessen; denn dieser Wald wird dort ausgewiesen, wo die Bevölkerung besonders erholungsbedürftig ist. Das ist im Rhein-Main-Gebiet mit seinen vielfachen Umweltbelastungen der Fall. Deswegen ist der Bannwald gerade im Rhein-Main-Gebiet so wichtig. Wir wollen nicht, dass er noch einmal angetastet wird.
Frau Ministerin, im Gegensatz zu dem, was Sie vorhatten, brauchen die Erholung Suchenden im Rhein-Main-Gebiet – in den Ballungsgebieten überhaupt – genau aus diesem Grund auch keine Überregulierung, was das Betretungsrecht im Wald angeht.
Man muss sich, bitte schön, einmal Gedanken darüber machen, wie man den Wald in Hessen dauerhaft vor Eingriffen schützt, statt ihn weiter für Rodungen freizugeben. Hier versagen Sie mit diesem Gesetzentwurf völlig. Was diese Landesregierung im Naturschutz macht, ist nicht für die Natur, sondern gegen sie.
Man kann schon fast froh sein, dass Sie in Sachen Naturschutz nur Symbolpolitik betreiben, so, wie Sie es auch sonst immer machen. Auch an diesem Beispiel sieht man: Diese Landesregierung ist erschöpft und verbraucht. Sie will es nicht, und wenn sie es wollte, könnte sie es nicht.
Lobbyinteressen gehen stets vor Naturschutz. Damit gehen Sie an den Bedürfnissen der Menschen in Hessen vorbei.
Das wird auch bei diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag von CDU und FDP klar.
Bei dem Änderungsantrag von CDU und FDP geht es darum, dass das Ziel, den Wald erforderlichenfalls zu mehren, an die Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft geknüpft werden soll, damit nicht noch mehr Flächen zulasten der Landwirtschaft versiegelt oder sonst wie genutzt werden. Schließlich haben wir zu wenige landwirtschaftliche Flächen.
Darin gebe ich Ihnen recht. Aber wenn Sie die landwirtschaftlichen Flächen schützen wollen, sorgen Sie doch dafür, dass solche sinnlosen Vorhaben wie der Ausbau des Flughafens Frankfurt oder der Ausbau des Flughafens Kassel-Calden nicht durchgeführt werden; denn dafür gehen die landwirtschaftlichen Flächen in Hessen drauf.
Es wird Sie nicht überraschen: Wir lehnen den Änderungsantrag von CDU und FDP ab und auch den Entwurf für das Waldgesetz, wenn er so bleibt, wie es vorgesehen ist.
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird sie voraussichtlich die Kleine Anfrage Drucks. 18/7050 betreffend documenta-Zentrum Kassel vom 26. Februar 2013 beantworten können?
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich, dass Sie laut den Zwischenberichten, die Sie mir und der Frau Abg. Müller gegeben haben, die Antwort zwar nicht vorlegen konnten, weil „noch Abstimmungsbedarf und weiterer Klärungsbedarf“ bestehe, Sie aber an einer Diskussion zum Thema „Nach der documenta: Wie geht es weiter mit dem documenta-Zentrum?“, ausgerichtet vom Kulturpolitischen Forum am 10. Mai 2013 um 17 Uhr im Hörsaal der Kunsthochschule Kassel, Menzelstraße 13 – 15, teilgenommen haben? Wie erklären Sie sich, dass Sie dort in der Lage waren, an einer Diskussion teilzunehmen, wenn angeblich noch so viel Abstimmungs- und Beratungsbedarf besteht?
Kann ich davon ausgehen, dass Sie in der Diskussion genauso geantwortet haben wie in den Zwischenberichten zu den Kleinen Anfragen, nämlich dass Sie keine Antwort gegeben haben? Oder werden Abgeordnete anders behandelt als Menschen, die an einer Diskussion teilnehmen?
Das Land Hessen und die Stadt Kassel haben sich in einer Kooperationsvereinbarung Kultur auf Schritte zur Einrichtung eines documenta-Zentrums verständigt. Werden Sie in dieser Legislaturperiode überhaupt mit diesen Schritten beginnen, oder werden Sie sich noch dazu äußern?
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird sie eine Jagd ohne bleihaltige Munition im hessischen Staatswald festlegen?
Wenn es auf der Bundesebene noch einen Abstimmungsbedarf gibt, wie erklären Sie sich dann, dass jetzt im Staatsforst von Baden-Württemberg das Jagen mit bleifreier Munition eingeführt werden soll?
Nach Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung gibt es gesundheitliche Bedenken gegen den Verzehr von Wildfleisch, wenn die Tiere mit bleihaltiger Mu
nition getötet wurden. Das betrifft Vielverzehrer, z. B. die Angehörigen von Jägerfamilien, sowie Kinder und Schwangere. Wie schützen Sie die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen vor dem Verzehr von gesundheitlich bedenklichem Fleisch?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob es um die Energiewende oder um die Verkehrswende geht, die Mitglieder der CDU-Fraktion in Hessen sind rückwärtsgewandt und beratungsresistent.
Jetzt hat sie sich das Thema Landwirtschaft vorgenommen. Dabei konnte ja nichts Gutes herauskommen.
Dass es dann aber so schlimm wird, das hat selbst uns überrascht.
Das hat uns überrascht, wirklich. Herr Wiegel hat mit Herrn Dr. Wagner ein Landwirtschaftspapier der CDU vorgelegt, in dem es heißt – ich zitiere:
Die CDU-Fraktion hält daher ausschließlich eine Förderung während des Umstiegs auf ökologischen Landbau, nicht aber eine dauerhafte Sonderförderung für gerechtfertigt.
Meine Damen und Herren, was bedeutet das? Die ökologische Landwirtschaft in Hessen soll nicht mehr dauerhaft
gefördert werden. Das ist ein Angriff auf die ökologische Landwirtschaft in Hessen.
Ich kann Ihnen eines sagen: Wir werden mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dass dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wird.
Herr Wiegel,
Sie haben dieses Papier vorgestellt. Ich frage mich, wie Sie das den Biolandwirten in Ihrem Wahlkreis, dem Vogelsbergkreis, erklären wollen. Ich zeige Ihnen hier einmal eine Karte vom HLUG.
Das ist Ihr Wahlkreis.
Dunkelgrün heißt: viele Biolandwirte.
Hier gibt es ca. 200 Biolandwirte.
Da bin ich einmal gespannt, wie Sie diesen Biolandwirten erklären wollen, dass Sie die ökologische Landwirtschaft in Hessen nicht mehr fördern wollen.
Herr Stephan, auch Ihr Name steht auf diesem Papier.
Hier haben wir den Wahlkreis von Herrn Dr. Arnold. Dort sind es ca. 300,
die meisten Biolandwirte in Hessen im Wahlkreis von Herrn Dr. Arnold. Da sind wir einmal gespannt, wie Sie das den Landwirten in Ihrem Wahlkreis erklären wollen.
Bei diesen Landwirten hat die CDU-Fraktion doch komplett das Vertrauen verspielt. Sie haben das Vertrauen bei den biologischen Landwirten in Hessen verspielt.
In anderen Bundesländern wie in Bayern – soweit ich weiß, regieren dort nicht die GRÜNEN; aber in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz – werden Ökoaktionspläne vorgelegt, um die ökologische Landwirtschaft zu fördern.
Was aber machen Sie in Hessen? Sie hauen da die Bremse rein.
Ja, wenn ich nachher noch Zeit habe, aber fünf Minuten sind sehr kurz.
Ich sage Ihnen noch etwas: Damit handeln Sie völlig am Markt vorbei. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen wollen doch mehr Bioprodukte aus Hessen haben, nicht weniger.
Davon haben wir doch zu wenig. Und glauben Sie etwa, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Bio haben wollen, keine Bioerdbeeren aus Hessen bekommen, dann kaufen sie die konventionellen Erdbeeren? Nein, die kaufen dann nicht die konventionellen Erdbeeren.
Die kaufen dann die Bioerdbeeren aus Italien oder aus Spanien. Davon aber hat kein einziger Landwirt in Hessen etwas.
Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher Biokartoffeln aus Hessen haben wollen, sie aber nicht bekommen, dann kaufen sie eben die Kartoffeln aus Ägypten. So ist das.
Hier muss man sich doch etwas überlegen. Hier muss man doch nachdenken, wie man die ökologische Landwirtschaft in Hessen fördern kann.
Wir haben zu wenige Vertriebsstrukturen für die ökologische Landwirtschaft.
Wir haben zu wenige Verarbeitungsstrukturen für die ökologische Landwirtschaft in Hessen. Generell haben wir in Südhessen, in den Ballungsräumen des Rhein-Main-Gebiets, zu wenig ökologische Landwirtschaft – und Sie hauen da die Bremse rein. Meine Damen und Herren, das ist doch völlig absurd.
Es ist bemerkenswert, dass die Ökolandförderung in Hessen wie auch in anderen Bundesländern kofinanziert wird. Die Bundesländer zahlen nur einen geringen Teil der Finanzierung,
20 %; der Rest, 80 %, wird von der EU und der Bundesregierung gezahlt. Und Sie denken, Sie könnten damit sparen? Sie verschenken doch die 80 % EU- und Bundesmittel. Das ist doch total verrückt.
Damit fahren Sie die Biolandwirtschaft in Hessen herunter – für einen solchen Preis; und die EU-Mittel wollen Sie in den Wind schlagen. Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich ein Skandal.
Das mache ich. – Übrigens hat man in anderen Bundesländern – ich glaube, das war die Vorgängerregierung in Schleswig-Holstein – die ökologische Landwirtschaft auch auf einmal nicht mehr gefördert. Diese Regierung ist dann abgelöst worden. Meine Damen und Herren von der CDUFraktion und auch von der Regierung – Frau Puttrich, dazu müssten Sie auch einmal Stellung beziehen –, ich sage Ihnen eines: Wenn Sie das in die Realität umsetzen, was die CDU-Fraktion hier vorgelegt hat, dann ist das ein Grund mehr, um diese verbrauchte und erschöpfte Regierung in Hessen abzuwählen.
Herr Kollege Seyffardt, genau das habe ich doch eben vorgelesen. Was nützt denn die Umstiegsförderung, wenn die Förderung später ausbleibt?
Das Signal, das hier von der CDU-Fraktion ausgesandt wird, das ist doch das Schlimme. Die Biolandwirte merken doch, dass sie politisch nicht mehr gewollt werden – obwohl es gesellschaftlich gewünscht ist. Die Umstiegsprämie, die Sie hier präsentieren, ist doch ein Feigenblatt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unabhängig davon, ob es sich um eine Frittenbude, um ein Sternerestaurant oder um den Supermarkt um die Ecke handelt, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass da alles in Ordnung ist.
Bislang können Sie allerdings nur darauf vertrauen, denn sie wissen es nicht. Im Idealfall ist alles in Ordnung. Ich bin auch der Überzeugung, dass es zum Berufsethos der meisten Menschen, die mit Lebensmittel umgehen, gehört, dies ordentlich und sorgfältig zu tun.
Aber wir alle wissen, dass die Realität auch anders aussehen kann. Den Geschmack verdorbenen Fleisches kann man gut mit scharfer Currysauce überdecken. Die billige Flunder wird als Seezunge verkauft, und der Analogkäse wird nicht als solcher ausgezeichnet.
Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher am Eingang jedes Restaurants, an jeder Imbissbude und in jedem Supermarkt erfahren können, wie es um die Hygiene im Betrieb bestellt ist.
Dort, wo die Speisekarte hängt, soll dann selbstverständlich nebenan die Hygieneampel hängen, um klarzumachen, was die letzten Lebensmittelkontrollen ergeben haben. Wir finden, das ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Betrieb. Das wäre eine aktive Verbraucherschutzpolitik, wie wir GRÜNE sie uns wünschen.
Vor über zwei Jahren hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz darauf geeinigt, ein Hygienesiegel einzuführen – das können Sie Smiley, Barometer oder Ampel nennen –, um die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen. Umgesetzt wurde bisher aber nichts. Der Ball wurde immer zwischen Bund und Ländern hin- und hergespielt.
Frau Ministerin Puttrich beteuerte stets, dass sie eine solche Hygieneampel wolle, und zwar verbindlich für alle Betriebe. Außer dieser Ankündigung ist bisher aber gar nichts geschehen.
Frau Puttrich, in einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2012 haben Sie noch einmal Ihren Wunsch nach einer verbindlichen Hygieneampel bekräftigt. Verbindlich bedeutet eben, dass es für alle Betriebe die Pflicht gibt, diese Hygieneampel auch anzubringen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlfreiheit haben und sie die ordentlich arbeitenden Betriebe von den Gammelbuden unterscheiden können.
Dieses Jahr haben wir das Glück, dass Hessen bei der Konferenz mit unserer Verbraucherschutzministerin turnusgemäß den Vorsitz hat. Frau Puttrich, hierzu gratuliere ich Ihnen von dieser Stelle aus. Frau Puttrich, Sie hätten nach den jahrelangen Ankündigungen damit die Chance gehabt, endlich dafür zu sorgen, dass die Hygieneampel eingeführt wird. Sie hätten Ihren Worten endlich Taten folgen lassen können.
Sie geben als Vorsitzende die Marschrichtung vor. Bisher ist aber gar nichts geschehen.
Stattdessen hat Ihre erste Ankündigung bzw. Ihre erste Amtshandlung darin bestanden, die Hygieneampel zu beerdigen und für eine freiwillige Lösung zu plädieren. Das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher hier in Hessen bitter.
Sie sind eingeknickt. Sie haben eine 180-Grad-Wende hingelegt. Sie torpedieren damit eines der wichtigsten Vorhaben der Verbraucherschutzpolitik. Frau Puttrich, sie enttäuschen die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher und schonen damit die schwarzen Schafe im Lebensmittelbereich.
Das ist ein trauriges Kapitel für den Verbraucherschutz und eine peinliche Vorstellung für diese Regierung. Meine Damen und Herren, Sie sind vor ihrem kleinen Koalitionspartner eingeknickt. Sie sind vor Ihrem Wirtschaftsminister eingeknickt, der anscheinend nun vorgibt, was bei der Verbraucherschutzpolitik zu tun ist.
„Nicht nur in diesem Fall“, da haben Sie vollkommen recht. – Die freiwillige Lösung wird keine Transparenz schaffen.
Die Behörden wissen darüber Bescheid, wo man besser nicht einkaufen geht und wo man besser nicht essen geht. Die Lebensmittelkontrolleure wissen es, aber die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen es nicht. Vor ihnen wird es quasi geheim gehalten. Die freiwillige Lösung schützt die Schmuddelbetriebe vor den Verbraucherinnen und Verbrauchern, anstatt die Verbraucher vor den Schmuddelbetrieben zu schützen. Das ist doch eine verkehrte Welt.
Wir GRÜNE wollen nicht, dass es diesen Zustand gibt. Wir wollen ihn beenden, und zwar mit einer Hygieneampel, wie wir sie mit dem Antrag gefordert haben, der Ihnen vorliegt. Was wäre jetzt für Hessen zu tun?
Wir wollen, dass Hessen in der Verbraucherschutzpolitik voranschreitet und eine verbindliche Hygieneampel ein
führt. Geschehen soll das im Rahmen der Ergebnisse der Verbraucherschutzministerkonferenz, auf die man sich bisher geeinigt hat – nämlich mit einem einfachen, transparenten System, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die versprochene Sicherheit beim Gaststättenbesuch zu geben.
Ich weiß, dass aktuell in Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative geplant wird. Ihr sollte sich Hessen anschließen und sie unterstützen, anstatt das zu blockieren.
Frau Ministerin Puttrich, nehmen Sie Ihre Rolle als Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz ernst. Hier gibt es eine Chance für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen, die Sie nutzen sollten, um die Hygieneampel wirklich einzuführen – und zwar verbindlich, wie Sie das bis zum Zeitpunkt Ihres Vorsitzes selbst gefordert haben.
Sollten Sie hier aber weiterhin nur reden und jetzt sogar blockieren wollen, dann wird Ihre Bilanz als Verbraucherschutzministerin verheerend ausfallen: Eine Ankündigungsministerin wie Ihre Kollegin auf Bundesebene, Frau Aigner, ohne nachweisbare Erfolge in der hessischen Verbraucherpolitik, die sich vor den Karren der FDP spannen lässt, wäre das Ergebnis.
Meine Damen und Herren, hier sieht man wieder einmal mehr: Diese Regierung ist verbraucht. Das ist schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen.
Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen der letzten Jahre zeigen hier doch dringenden Handlungsbedarf. In Hessen wurde fast jeder fünfte Betrieb beanstandet. Meine Damen und Herren, diese Zahl ist deutlich zu hoch. Seit Jahren liegt die Beanstandungsquote in dieser Größenordnung. Das ist nicht akzeptabel. Wir wollen, dass hier endlich etwas geschieht.
Es gibt doch die positiven Beispiele. In Dänemark wurde aus genau diesem Grund bereits im Jahr 2001 ein Hygienesiegel eingeführt – dort heißt es „Smiley“ –, mit großem Erfolg. Mittlerweile ist es dort etabliert und wird von den Lebensmittelbetrieben, den Gaststätten und den Verbrauchern angenommen. Die Beanstandungsquote ist deutlich zurückgegangen: 2002 erhielten 70 % der Betriebe das fröhlichste „Smiley“, 2008 waren es 83 % und 2009 sogar 86 %. Meine Damen und Herren, solche Ergebnisse wünschen wir uns auch in Hessen.
Dieses Thema haben wir mit unserem Antrag aufgegriffen, damit hier sobald wie möglich ein verbindliches Hygienesiegel eingeführt wird, eine Hygieneampel. Durch eine solche Hygieneampel wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Gaststätten, Imbissen und anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben mehr Transparenz in Sachen Hygiene geschaffen.
Nicht glaubwürdig ist dabei die Haltung der FDP. Sie geriert sich doch immer als Verfechterin des freien Wettbewerbs, spricht sich aber trotzdem gegen eine verbindliche Hygieneampel aus. Denn eine solche Offenlegung stellt doch ein positives Wettbewerbselement dar, durch das sich endlich die gut arbeitenden Betriebe von den schlechten unterscheiden könnten.
Meine Damen und Herren von der FDP, das müsste Ihnen doch gefallen. Oder werden hier wieder einmal nur die Interessen der DEHOGA und die der Hotelbetriebe bei der FDP vertreten? Es ist doch nur fair gegenüber den Betrieben, die hier vorbildlich und ordentlich arbeiten, dass sie sich hier einen Vorteil verschaffen können. Liebe Kollegen von der FDP, wo ist denn hier Ihr wirtschaftsliberales Verständnis?
Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Seit 1. September letzten Jahres gibt es doch die Regelung, dass alle Betriebe, die gegen Hygienevorschriften verstoßen haben und mit einem Bußgeld von über 350 € bestraft wurden, auf der Homepage der Landesregierung gezeigt werden. Sie werden sagen: Das ist doch ein Fortschritt.
Aber in Wahrheit ist das doch genau der Pranger, den Sie nicht haben wollen. Dort sieht man doch nur die schwarzen Schafe, nicht aber die gut arbeitenden Betriebe. Das ist schade. Außerdem ist diese Homepage sehr schlecht dargestellt. Den Link dazu kann man überhaupt nicht finden. Das ist so intransparent, so schlecht gemacht und auch nicht einheitlich für ganz Hessen. Vor allen Dingen ist es nicht zeitnah. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben schon längst das schlechte Schnitzel gegessen und für den Analogkäse teuer bezahlt, ehe sie überhaupt auf dieser Homepage fündig werden
und bevor dort die Mängel angezeigt werden, die es gibt. Das ist nicht transparent. Das ist nicht zeitnah.
Das ist keine Lösung. Bestenfalls ist das eine Ergänzung zur Hygieneampel.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich mich aber auch bei den hessischen Lebensmittelkontrolleuren bedanken, die seit Jahren eine gute Arbeit machen, und ebenso bei den Gastwirten, die in der Mehrzahl – davon bin ich überzeugt – ordentlich arbeiten.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Bei der von uns geforderten Hygieneampel geht es eben nicht darum, Miss
trauen zu schaffen, sondern Vertrauen zu schaffen und Qualität zu belohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schimmel hat nur auf gutem Käse etwas zu suchen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben drei Dinge festgestellt. Erstens. Die FDP hat keine Ahnung davon, wie Verbraucherschutzpolitik aussieht.
Sie haben nicht verstanden, was Lebensmittelkontrollen bedeuten. Sie haben gerade davon gesprochen, dass die Kontrollen der Kennzeichnungen, z. B. von Schinken und Käse – Stichwort: Analogkäse und Schummelschinken –, nicht zu den Lebensmittelkontrollen dazugehören. Das gehört sehr wohl dazu. Das wird bei den Lebensmittelkontrollen untersucht.
Zweitens. Sie haben schlichtweg nicht verstanden, dass es nicht zu mehr Bürokratie führt, wenn die Hygieneampel kommt, sondern es wird einfach, transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher das dargestellt, was die Lebensmittelkontrolleure, was die Behörden wissen. Es wird quasi öffentlich gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Das hat überhaupt nichts mit Bürokratie zu tun.
Drittens. Sie haben deutlich gemacht, dass die Verbraucherschutzministerin in Hessen nie die Unterstützung der FDP gehabt hat, um die Hygieneampel hier durchzusetzen. Frau Puttrich, ich habe Sie in einer mündlichen Frage gefragt, ob die FDP, ob der Wirtschaftsminister Ihr Ansinnen unterstützt, eine Hygieneampel in Hessen einzuführen, wie Sie es immer wieder gefordert haben. Da sind Sie herumgeeiert und sind ausgewichen. Sie haben den Verbraucherinnen und Verbrauchern etwas vorgemacht, wenn Sie jahrelang beteuert haben,
Sie wollten eine Hygieneampel für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Jetzt ist deutlich geworden: Sie haben es ihnen vorgemacht. Sie haben es nie gewollt. Denn die FDP und ihr Wirtschaftsminister haben es nicht gewollt, haben es verhindert. Das ist bei dem Redebeitrag von Herrn Sürmann ganz eindeutig klar geworden. Es tut mir wirklich leid für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen, dass sie so eine Verbraucherschutzministerin haben, die sich vor den Karren der FDP spannen lässt.
Ich frage die Landesregierung:
Zu welchem Zweck wurde der „Zukunftspakt hessische Landwirtschaft“ zwischen der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Bauernverband e. V. verabschiedet?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Welche Fortschritte konnten Sie bei diesem Zukunftspakt bei artgerechter Nutztierhaltung, gentechnikfreier Landwirtschaft und ökologischer Landwirtschaft im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen erreichen, die gerade in Ballungsräumen diese Lebensmittel immer mehr nachfragen?
Vielen Dank. – Es gibt neben dem Hessischen Bauernverband noch andere Verbände in Hessen, die sich landwirtschaftlich betätigen und andere Landwirte vertreten. Wären Sie auch bereit, mit diesen in Kontakt zu treten und mit ihnen im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen Land
wirtschaft zu verhandeln, oder reden Sie prinzipiell nur mit dem Hessischen Bauernverband?
Ich frage die Landesregierung:
Wie setzt sie die „INSPIRE-Richtlinie“, die einen öffentlichen Zugang zu Geoinformationen gewährleisten soll, in der Praxis um?
Man kann also davon ausgehen, dass, wenn Naturschutzverbände im Sinne der Ausweisung ökologischer Flächen im hessischen Staatswald z. B. mit der Landesregierung zusammenarbeiten, sie dieses Kartenmaterial vollumfänglich zur Verfügung gestellt bekommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Wald ist den Bürgerinnen und Bürger in Hessen lieb und teuer.
Das hat die Debatte um den missglückten ersten Anlauf für ein neues Waldgesetz gezeigt. Das war ein durchaus positiver Effekt dieser Debatte. Das hätte man aber auch anders erreichen können.
Die Bürgerinnen und Bürger sind auf die Barrikaden gegangen, weil sie bei den ursprünglichen Formulierungen zum Betretungsrecht das Gefühl hatten, sie sollten aus dem Wald ausgesperrt werden. Sie, Frau Ministerin Puttrich, haben es mit dem Vorläufer des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs geschafft, innerhalb kürzester Zeit Mountainbiker, Reiter und die Verbände gegen sich aufzubringen. Die Radfahrer haben mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt. Die Reiter haben hier vor dem Landtag protestiert. Wir haben täglich Stellungnahmen bekommen, obwohl uns der fertige Gesetzentwurf noch gar nicht vorlag. Das war wahrlich keine Glanzleistung.
Es ist doch bemerkenswert, dass eine Partei wie die CDU, die ja allgemein als Volkspartei gilt, ohne jegliches Gespür an den Bedürfnissen der Menschen vorbei agiert hat. Wissen Sie überhaupt noch, was die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande bewegt, meine Damen und Herren von der Landesregierung? Ich glaube, nein.
Diese Landeregierung ist erschöpft, verbraucht und hat nichts mehr vor, wie man auch an diesem Beispiel sehen kann.
Frau Ministerin, hinsichtlich des Betretungsrechts haben Sie den runden Tisch Ihre Arbeit machen lassen und noch einmal die Kurve gekriegt. Mit diesem Teil des Gesetzentwurfs sind wir einverstanden.
Womit wir aber überhaupt nicht einverstanden sind, ist die Tatsache, dass der Naturschutz in diesem Gesetzentwurf viel zu kurz kommt. Der Entwurf nennt sich zwar „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts des Waldes“, aber der Schutz des Waldes ist hierin völlig unzureichend verankert.
Die zentralen Fragen des Naturschutzes im Wald werden in dem Entwurf aus dem Ministerium von Frau Puttrich überhaupt nicht behandelt. Hier soll alles beim Alten bleiben. Die Definition des Bannwaldes ist nach wie vor wachsweich und lässt jeden Eingriff, auch eine komplette Rodung von Bannwald, zu. Wir wollen einen Bannwald, der tatsächlich wirksam geschützt ist.
Wir wollen nicht, dass noch einmal Bannwald für ein sinnloses Vorhaben, wie den Bau der Nordwestlandebahn, vernichtet werden kann.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten die Regelungen des alten Waldgesetzes übernommen, die sich bewährt haben. Die Bannwaldregelung ist nicht geändert worden. Genau das kritisieren wir. Diese Regelung hat sich eben nicht bewährt.
Deshalb ist unsere zentrale Forderung, dass die ursprüngliche Definition von Bannwald, die vor dem letzten Flughafenausbau galt, in das Waldgesetz neu aufgenommen wird. Es ist doch widersinnig, einen Wald überhaupt Bannwald zu nennen, wenn man ihn wie jeden anderen Wald roden kann. Schluss mit dem Etikettenschwindel!
Gerade in einem Ballungsraum, wie dem Rhein-Main-Gebiet, ist der Wald mit seinen vielfältigen Schutzfunktionen – Verbesserung der Luftqualität, Lärm- und Sichtschutz, Trinkwasserreservoir, Lebensraum für Tiere und Pflanzen – und auch für die Erholung suchende Bevölkerung unersetzlich. Die Umweltbelastungen sind im Ballungsraum so hoch, dass gerade hier der Wald für die Menschen unverzichtbar ist.
Aus diesem Grunde wurde diese Schutzbestimmung erlassen. Es geht nicht darum, Bannwald deshalb Bannwald zu nennen, weil er ökologisch so hochwertig ist, sondern weil er an der Stelle, wo er steht, für die Menschen besonders wichtig ist.
Frau Ministerin Puttrich, als Umweltministerin wissen Sie doch ganz genau, wie hoch die Luftbelastung im RheinMain-Gebiet ist. Sie wissen doch ganz genau, wie hoch die Lärmbelastung ist, und Sie wissen auch ganz genau, wie sich der Klimawandel hier auswirkt. Deshalb wissen Sie auch, wie dringend der Wald hier gebraucht wird.
Trotzdem wollen Sie es mit diesem Gesetzentwurf weiter zulassen, dass der Bannwald einfach gerodet wird. Das ist doch nur noch eine rein symbolische Umweltpolitik, die Sie hier betreiben.
Der Schutz des Bannwalds ist kein Steckenpferd von Naturschützern, sondern er ist für die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen unverzichtbar. Da gibt es kein Deuteln. „Unersetzlich“ bedeutet, der Bannwald kann und darf nicht ersetzt werden. Das heißt, er ist unantastbar.
Ihr Ziel, das Sie in dem Entwurf für das Waldgesetz formuliert haben, nämlich den Wald zu schützen, zu erhalten und erforderlichenfalls zu mehren, erreichen Sie nicht, wenn Sie die Formulierung in Bezug auf den Bannwald nicht ändern.
Wir erinnern uns: Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens sind an die 300 ha Bannwald gerodet worden, und nun sollen am Langener Waldsee noch einmal 80 ha Bannwald dem Kiesabbau weichen. Eigentlich dürften Anträge auf die Verwirklichung solcher Vorhaben überhaupt keine Chance haben, angenommen zu werden, wenn man es mit der Umweltpolitik ernst meint.
Welch verheerende Auswirkungen die Vernichtung des Walds im Rhein-Main-Gebiet hat, konnten wir beim runden Tisch zur Grundwassersituation im Hessischen Ried erfahren. Die Kolleginnen und Kollegen, die dabei waren, erinnern sich vielleicht daran. Dort wurde noch einmal dargestellt, dass vielfältige Eingriffe in den Wald, z. B. der Ausbau des Flughafens und Straßenbauten im Rhein-MainGebiet, Risiken und Gefahren für die Wassergewinnung im Rhein-Main-Gebiet bedeuten und daher auch die Trinkwassergewinnung zurückgefahren werden muss. Das muss kompensiert werden. Daher wurde im Hessischen Ried schon lange exzessiv Wasser zugeführt. Im Hessischen Ried stirbt dann der Wald. Meine Damen und Herren, das ist doch absurd.
Wir wollen echten Bannwaldschutz und Naturschutz im Wald. Ich kann schon jetzt ankündigen, dass wir unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf davon abhängig machen werden, ob der Bannwaldschutz dort wieder so verankert wird, wie es, wie gesagt, vor dem letzten Flughafenausbau der Fall war.
Dazu werden wir einen Änderungsantrag einbringen. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, nötigenfalls werden wir versuchen, Sie zum Jagen zu tragen. Wir hoffen, dass uns die anderen Fraktionen in diesem Haus unterstützen.
Wird es weitere Anstrengungen der Landesregierung geben, herauszufinden, wie viele, außer den bisher genannten, Opfer des § 175 StGB es in Hessen gibt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, es gibt Themen, die taugen einfach nicht dazu, sich politisch zu profilieren. Dazu gehört beispielsweise das Thema GEMA-Tariferhöhungen.
Meine Damen und Herren, wir alle haben die Diskussion um die Tariferhöhung der GEMA mitbekommen. Schon angesprochen wurde auch, dass es heute eine Tanz-Demo geben wird. Leider können wir alle nicht dabei sein. Der Grund für diese Tanz-Demo ist, dass es laut Berechnung des DEHOGA – das ist der Dachverband der betroffenen Unternehmen – durch diese Tarifreform zu massiven Gebührenerhöhungen kommt. Auch das haben wir schon gehört.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, niemand zahlt gerne hohe Gebühren. Dort, wo höhere Gebühren gezahlt werden sollen, kann es auch einmal zu Protesten kommen. Das ist erst einmal nichts Besonderes. Aber bei diesen aktuellen Gebührenerhöhungen geht es um Steigerungen um bis zu 2.000 %. Meine Damen und Herren, das ist unverhältnismäßig.
Es wäre gut, wenn wir im Landtag eine gemeinsame Position zu diesem Thema finden könnten. Herr Lenders, es ist wirklich bedauerlich, dass Sie anscheinend nicht in der Lage sind, auf die Opposition im Landtag zuzugehen.
Denn den Betroffenen ist wirklich nur dann geholfen, wenn man im Landtag an einem Strang zieht und nicht versucht, dieses Thema politisch zu instrumentalisieren.
Meine Damen und Herren, eigentlich ist es nicht Aufgabe der Politik, in konkrete Tarifgestaltungen einzugreifen. Aber wenn eine solche Erhöhung eine Existenzbedrohung zur Folge hätte – in diesem Fall für die Klubszene in Hessen und für die Vereine –, dann dürfen wir nicht untätig bleiben.
Deshalb haben wir GRÜNE am 25. Juli dieses Jahres schon die drängenden Fragen zum Thema Tarifreform der GEMA und deren Auswirkungen auf Hessen gestellt. Das ist die Drucks. 18/5967. Darin haben wir unter anderem gefragt, welche Haltung die Landesregierung zu diesem Thema einnimmt. Bislang gibt es hierauf leider noch keine Antwort der Landesregierung.
Allerdings haben wir von Herrn Rentsch schon einiges zu diesem Thema gehört. Ich hätte mir gewünscht, die Landesregierung hätte bei diesem Thema etwas früher reagiert. In anderen Bundesländern ist das geschehen, beispielsweise in Niedersachsen.
Aber was nicht ist, kann noch werden – besser spät als nie.
Aber ich möchte dieses Thema „Wer hat wann wie reagiert? Hat die Landesregierung vielleicht zu spät reagiert?“ nicht zum Gegenstand der Auseinandersetzung machen; denn ich meine, man sollte im Landtag Geschlossenheit und Solidarität mit den Betroffenen zeigen. Das geht eben nur gemeinsam.
Nach unserer Ansicht bedroht die neue Tarifstruktur die Existenz der hessischen Musik-, Kreativ- und Klubszene, aber auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine in Hessen.
Preissteigerungen von, wie ich schon sagte, bis zu 2.000 % sind der Ruin für unsere lebendige Klub- und Musikszene in Hessen.
Hier fehlt unserer Meinung nach jegliches Augenmaß, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Musikschaffenden und der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke zu schaffen. Denn darum geht es, das haben meine Vorredner auch schon gesagt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Urheberrecht geschützt und vertreten werden muss.
Es ist selbstverständlich, dass alle Künstler einen fairen Anteil am Verkauf und der Verwertung ihres Werkes erhalten müssen. Mit uns wird es auch keine kostenlose Kultur geben, das möchte ich an dieser Stelle auch schon einmal sagen. Kreativität hat einen großen Wert und muss angemessen honoriert werden. Die Aufgabe der GEMA ist es auch, die Kultur zu schützen, damit sie überhaupt genutzt werden kann. Musikklubs und Diskos sind nun einmal der Rahmen, in dem die Musik aufgeführt wird. Die Kuh, die man melken will, die schlachtet man eben nicht.
Genau das wird aber mit dieser Tarifreform geschehen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, dafür einzutreten, dass eine Tarifreform geschaffen wird, die den Interessen der Künstler ebenso gerecht wird wie denjenigen der Klubbetreiber und Vereine.
Ich will Ihnen hier nur einmal ein Beispiel nennen. Für einen mit 1.800 m2 Fläche relativ großen Klub wie das Frankfurter Cocoon – ich gehe auch ab und zu mal weg, nicht nur Herr Siebel oder Herr Rentsch – würden die neuen GEMA-Tarife horrende Gebührensteigerungen bedeuten. Statt wie derzeit noch 19.300 € pro Jahr müsste der Klub dann 420.330 € pro Jahr bezahlen, also eine Steigerung um 2.078 %. Meine Damen und Herren, das ist absurd, und deshalb ist der Protest der Klubbetreiber absolut berechtigt.
Die Musik-, Disko- und Klubkultur ist ein wichtiger Teil der Kreativwirtschaft in Hessen. Ihr darf nicht durch solch überzogene Forderungen der Boden entzogen werden. International bekannte neue Musikstile, wie z. B. der Techno, sind in dieser Kreativszene, in diesen Klubs in Hessen, im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt entstanden.
In diesem Rahmen sind auch neue Plattenlabels entstanden.
All das ist Ausdruck einer lebendigen vielfältigen Kulturszene und der Vernetzung der Klubs untereinander. Auch der Techno wurde aus der Offszene zu einem neuen kommerziellen Produkt, um hier nur einmal ein Beispiel zu nennen, wie wichtig die Klubszene im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade Nachwuchskünstler in den Musikklubs Plattformen finden, wo sie auch einmal auftreten können. Für die Nachwuchskünstler haben wir zu wenige Möglichkeiten. Es gibt zu wenige Klubs, in denen es auch einmal Innovationen geben kann oder wo neue Künstler überhaupt Chancen haben. Wenn die GEMA diese Tarife durchdrückt, dann wird das noch weniger werden.
Welche Möglichkeiten hätten denn die Klubs, auf die überhöhten Tarife zu reagieren? Sie können natürlich ihre Getränkepreise erhöhen, sie können am Personal sparen, sie können an der Sicherheit sparen. Meine Damen und Herren, das wollen wir, glaube ich, alle nicht. Eines ist aber klar, sie würden es nicht schaffen, diese überhöhten Preise auszutarieren, und es würde zu einem Klubsterben kommen.
Die neuen GEMA-Tarife berechnen sich nach Größe und nach den Eintrittspreisen. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Klub jeden Abend ausgebucht sein wird. Das ist natürlich nicht der Fall. Hinzu kommen dann Aufschläge für die Länge der Aufführung der Musik. Wenn man beispielsweise die ganze Nacht Musik laufen hat, dann wird es noch einmal teurer. Es liegt auch an der Art der Vorführung der Musik usw.
Eigentlich ist es sinnvoll, eine Tarifvereinfachung bei einem so komplizierten System vorzunehmen. Ursprünglich waren es elf Tarife. Es soll jetzt auf zwei Tarife reduziert werden. Eigentlich ist das ein sinnvolles Unterfangen. Dadurch ist aber ein Regelwerk entstanden, das zu diesen massiven Preissprüngen führt. Die Unternehmen können das einfach nicht mehr abfedern. Das kann nicht sein.