Wir beabsichtigen nicht, vonseiten des Senats solche Erhebungen durchzuführen, aber ich gehe davon aus, dass der Gaststättenverband solche Erhebungen durchführt und sie uns zur Kenntnis geben wird.
Nach den Ausführungen des Senats hat ja offensichtlich eine Befassung von verschiedenen Behörden stattgefunden. Mich würde interessieren: Welche Behörden sind denn Ansprechpartner für Gastronomiebetriebe, die sich über das Nichtraucherschutzgesetz informieren möchten, und welche Behörde ist mit der Überwachung des Nichtraucherschutzgesetzes beziehungsweise dessen Einhaltung im Gastronomiebereich betraut?
Betroffen vonseiten der Behörden im Zusammenhang dieses Gesetzes sind neben der Gesundheitsbehörde die Innenbehörde, für die Überwachung ist das Stadtamt, also die Innenbehörde, zuständig.
Ist denn entsprechend dieser neu zugeordneten Aufgaben beim Stadtamt eine Aufstockung des Personalbestands in den entsprechenden Abteilungen vorgesehen?
Diese Frage habe ich erwartet, weil das Stadtamt selbst sie aus Anlass des neuen Gesetzes sehr intensiv öffentlich diskutiert. Natürlich versucht jede Behörde, jeden Anlass zu nutzen, um auf die schwierige Personalausstattung in ihrer Behörde hinzuweisen. Ich halte das für einen üblichen Vorgang. Es ist nicht meine Aufgabe, die Personalausstattung im Stadtamt zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass, wie in anderen Behörden auch, Ausweitungen der Aufgaben, die regelmäßig erfolgen, zum Beispiel durch EU-Recht oder durch Bundesrecht, im Rahmen des bestehenden Personalkörpers auch erledigt werden können.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „LkwÜberholverbot“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Lkw-Überholverbot auf der A 27 zwischen Bremerhaven und Bremen sinnvoll wäre?
Zweitens: Teilt der Senat ebenfalls die Auffassung, dass Überholverbote zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss und damit zu einer Vermeidung schwerer Unfälle führen?
Drittens: Wie verfolgt der Senat die Umsetzung des einstimmigen Bürgerschaftsbeschlusses zur Einführung eines Überholverbotes weiter?
Zu Frage 1: Lkw-Überholverbote sind auf zweistreifigen Bundesautobahnen dort sinnvoll, wo die Verkehrslage in Bezug auf die verkehrliche Notwendigkeit und verkehrliche Sicherheit dies erfordert und rechtfertigt.
Die Strecke der BAB A 27 zwischen Bremen und Bremerhaven liegt überwiegend auf niedersächsischem Terrain.
Bezüglich der A 27 wurden im Jahr 2004 Gespräche mit dem Land Niedersachsen zum Lkw-Überholverbot geführt. Im Ergebnis ist seinerzeit festgestellt worden, dass auf dem niedersächsischen Streckenabschnitt zwischen Bremen, ab Anschlussstelle Uthlede, bis Bremerhaven keine verkehrlich notwendigen Überholverbote anzuordnen waren. Der Sicherheit für die konkrete Verkehrssituation wurde zu diesem Zeitpunkt ausreichend Rechnung getragen.
Auf dem sechsstreifig ausgebauten Abschnitt der A 27 dürfte die Anordnung eines Lkw-Überholverbots grundsätzlich schwierig sein. Die rechtlichen Fragen werden derzeit noch einmal geprüft.
Zu Frage 2: Der Senat teilt die Auffassung, dass Lkw-Überholverbote zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss und auch zu einer Vermeidung von schweren Unfällen führen können.
Zu Frage 3: Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Nach Paragraf 45 Absatz 9 StVO kommt eine Anordnung eines Lkw-Überholverbotes in Betracht, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die erheblich über das allgemeine Risiko hinausgeht. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa wird mit den niedersächsischen Behörden abstimmen, inwieweit sich die in der Antwort zu Frage 1 genannten Verkehrsverhältnisse verändert haben und ob sich hieraus die Notwendigkeit für die Anordnung eines Lkw-Überholverbotes ergibt. – Soweit die Antwort des Senats!
Teilen Sie meine Einschätzung, Herr Senator, dass sich auch vor dem Hintergrund des weiter ansteigenden Umschlags in Bremerhaven im Containerbereich, im Automobilbereich die verkehrliche Situation auf der A 27 in diesem Geleitzug in den letzten vier Jahren durchaus erheblich verändert hat?
Teilen Sie dann auch meine Einschätzung, Herr Senator, dass sich vor diesem Hintergrund die Grundlagen, die 2004 dazu geführt haben, den einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss nicht umzusetzen, geändert haben?
Ich habe jetzt auf Rückfrage meine Fachleute erneut angewiesen, noch einmal in Gespräche mit dem Land Niedersachsen einzutreten und gemeinsam zu überprüfen, ob sich die Faktenlage verändert hat und deshalb andere Schlüsse zu ziehen sind als im Jahr 2004.
Wir haben vor einiger Zeit in diesem Haus beschlossen, dass auf dem Autobahnabschnitt, den Sie hier als sechsspurig bezeichnet haben, auf der A 27 auch wegen der besonderen Gefahrenlage Tempo 120 km/h eingeführt werden soll. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Grundlage durchaus gegeben wäre, auf diesen Abschnitten ebenfalls ein Lkw-Überholverbot einzuführen?
Ich hatte ja gesagt, dass das gerade noch geprüft wird. Grundsätzlich besteht natürlich immer eine Kollision zwischen Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit. Die kann bestehen. Bei zweispurigen Autobahnen ist das ja klar, liegt das auf der Hand. Drei ist eine mehr,
und man reduziert das potenzielle Durchflussvolumen, das muss man sagen, wenn man Lkw generell auf der rechten Spur hält. Das ist in besonderer Weise begründungsbedürftig, auch anders als beim Tempolimit. Beim Tempolimit spielen Fragen der Verkehrssicherheit, des Lärms und des Umweltschutzes eine Rolle. Hier geht es um die Frage, ob bei einer dreispurigen Autobahn per se Lkw immer rechts fahren müssen, und das bedarf einer besonderen Prüfung. Da sind wir dabei – das habe ich jetzt unter anderem als Ergebnis Ihrer Anfrage noch einmal an meine Verwaltung gegeben –, in Gespräche mit Niedersachsen einzutreten.
Sie sprachen davon, dass 2004 die letzten Gespräche mit Niedersachsen geführt wurden. Sind Ihnen Zahlen bekannt, ob seitdem – die Verkehre haben zugenommen und werden weiter zunehmen – die Unfallzahlen mit Lkw-Beteiligung auf dem Streckenabschnitt zugenommen haben?