Zunächst muss man, glaube ich, vorwegschicken, dass der Senat eine integrierte Strategie verfolgt, die versucht, auf allen Ebenen die Verantwortung zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit auch wirklich wahrzunehmen. Es wäre, glaube ich, richtig fatal, wenn wir sagen würden, wir in Bremen haben nicht viel damit zu tun, und wir müssen es abschieben, der Bund soll irgendwie zahlen. Dann muss man, wenn man so eine Strategie verfolgt, schauen, auf welcher Ebene welche Maßnahmen eigentlich sinnvoll sind. Für uns ist ein ganz wichtiges Kriterium, wenn wir an das SGB II, also an die Transferzahlungen, herangehen wollen, zu sagen, es müsste sich um Tatbestände handeln, die normalerweise über diese monetären Transfers abgedeckt werden müssen. Dazu zählt natürlich auch Verpflegung, obwohl man da im politischen Aushandlungsprozess streitet, inwieweit es nicht die Kommunen machen müssen. Aber der andere Bereich, der in dem Zusammenhang ja auch in der Diskussion beantragt ist – bei dem die CDU-geführten Länder sich bisher leider nicht richtig anschließen konnten –, ist die Sache, dass man besondere Zahlungen vorsieht für Schulbedarfe, die regelmäßig bestehen, weil diese unserer Auffassung
nach für Kinder zum notwendigen Bedarf gehören, allerdings nicht über den Regelsatz entsprechend abgedeckt sind.
Vielen Dank, Herr Staatsrat, soweit! Es gibt ja – das ist zumindest angekündigt für den Herbst – einen Bericht der Bundesregierung zum Existenzminimum. Die Beteiligten sind sich schon jetzt fast einig, dass dann auch Änderungen am SGB II notwendig sind. Da wäre es doch, auch aus Sicht der Kommune und des Landes, sinnvoll, wenn hier bei der Mittagessenverpflegung im SGB-II-Bereich eine bundeseinheitliche Regelung gefunden wird. Teilen Sie das?
Es macht Sinn, wenn wir möglichst in allen Bereichen, also nicht nur auf das Mittagessen bezogen, zu einer bundeseinheitlichen Position kommen. Darum bemühen wir uns auch. Die Anträge von Rheinland-Pfalz und Bremen in Bezug auf einen eigenständigen Kinderbeitragssatz und die Schulbedarfe sind im September gestellt worden. Anschließend kamen Anträge aus CDU-geführten Ländern, insbesondere Nordrhein-Westfalen, Saarland und Niedersachsen. Wir haben lange versucht, im Bundesrat das richtig zu vereinheitlichen, das ist nicht völlig geglückt, sodass die einheitliche Position nicht mit 16 zu null verabschiedet wurde. Das ist eben diese Entschließung, die erwähnt wurde, in der der Bund aufgefordert wird darzulegen, wie man mit solchen Sachen umgehen kann.
Ich hoffe, dass wir da zu einer einheitlichen Position kommen, wobei das naturgemäß immer einen Streit am Ende des Tages geben wird, wer zahlt, weil natürlich der Bund leicht geneigt ist zu sagen, dies sei eine kommunale Aufgabe und eine Landesaufgabe, und umgekehrt ist man natürlich leicht geneigt zu sagen, der Bund hat da eine Aufgabe. Ich glaube, wir werden nur herauskommen, wenn jeder seine Verantwortung auch wahrnimmt.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Nestler, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie beurteilt der Senat den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Scholz zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Hauptschulabschluss?
Zweitens: Wie bewertet der Senat den Gesetzentwurf vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers für ein Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erarbeitet worden, der mit Stand 26. Mai 2008 auch Vorschläge zur Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses enthält.
Damit soll sichergestellt werden, dass jede und jeder Jugendliche die Chance erhält, den Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nachzuholen, sofern nicht bereits feststeht, dass er beziehungsweise sie aufgrund individueller Möglichkeiten nicht in der Lage sein wird, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Dieser Rechtsanspruch besteht nur für junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind.
Der Senat steht dieser Initiative grundsätzlich positiv gegenüber. Im Rahmen des SGB II – Paragraf 16 Absatz 3 – wird in Bremen und Bremerhaven bereits jetzt nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen ermöglicht, ihren Hauptschulabschluss im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nachzuholen.
Zurzeit sind junge Männer mit einem Anteil von 62 Prozent aller Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss eine besondere Problemgruppe. In der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wird daher ein besonderes Augenmerk auf dementsprechende Konzeptionen gelegt.
Unter den jungen Frauen sind es junge Mütter, denen unsere Aufmerksamkeit gilt. Hier unterstützen die Ressorts Bildung und Arbeit bereits ein Modellprojekt im Zentrum für Schule und Beruf, in dem junge Mütter den nachträglichen Hauptschulabschluss erwerben können.
jekte dieser Art durchgeführt werden. Könnten Sie uns sagen, über welche Träger, in welchen Bereichen das der Fall ist und wie in etwa dort der Erfolg sich abzeichnet? Bestehen diese jungen Menschen die Prüfungen jetzt, und haben sie tatsächlich dann auch bei ihren Bewerbungen mehr Erfolg, und führt das also auch in eine Ausbildung oder in einen Arbeitsplatz?
Zu den Erfolgsquoten kann ich jetzt nichts sagen. Es ist eine sehr lange Liste, die ich Ihnen auflisten müsste. Ich würde vorschlagen, ich fange ein bisschen an: Die bras bietet ein Frauenprojekt „Hilda“, ein Projekt „Moritz“ wird in Bremen-Nord angeboten, die BBU bietet etwas an, IBS e.V. bei Holz, Metall, Verwaltung, die Wabeq bietet an, es sind vielfältige Initiativen, wo es möglich ist. Eine richtige Auflistung, würde ich vorschlagen, machen wir in der Deputation, dass man das dort nachholt, weil das, glaube ich, den Rahmen dieser Fragestunde im Moment sprengen würde. Wenn Sie damit einverstanden sind.
(Abg. N e s t l e r [CDU]: Das wäre auch meine Bitte, und dann vielleicht auch einmal zu schauen, wo diese jungen Menschen ge- blieben sind, damit man einmal sieht, was das bringt!)
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Sechs Monate Nichtraucherschutzgesetz“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Nitz, Erlanson, Frau Troedel und Fraktion Die Linke.
Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes im Gastronomiebereich hinsichtlich Umsatzsteigerungen beziehungsweise Umsatzeinbußen im Land Bremen vor?
Zweitens: Wie viele und welche Bitten und Beschwerden wurden seitens der Gastronomiebetreiber sowie Anwohner an den Senat herangetragen oder in Form von Klagen vor Gericht eingereicht?
Drittens: Wie soll der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern praktisch organisiert werden, und in welchem Maß und wie sollen Kontrollen nach Beendigung der Übergangsregelung ab dem 1. Juli 2008 die Einhaltung der Vorschriften garantieren?
Zu Frage 1: Dem Senat liegen bislang keine Informationen oder Daten über Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes im Gastronomiebereich hinsichtlich Umsatzsteigerungen oder Umsatzeinbußen im Land Bremen vor.
Zu Frage 2: Die beteiligten Senatsressorts und Ämter haben mit Inkrafttreten des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes seit Anfang des Jahres 2008 circa 250 Nachfragen beziehungsweise Kontaktierungen von Gastronomiebetreibern oder Anwohnern bearbeitet. Hierbei ging es einerseits um Informationen zum Gesetz und zur Auslegung, andererseits um konkrete Beschwerden, um Belehrungen zur Rechtslage sowie um Ermahnungen vor Ort. Das Verwaltungsgericht Bremen hat mitgeteilt, dass keine das Nichtraucherschutzgesetz betreffenden Verfahren anhängig sind oder waren.
Zu Frage 3: Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällt im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich und auch bei konkreten Maßnahmen in die Zuständigkeit der Arbeitgeber. Kontrollen in Gaststätten durch das Stadtamt Bremen beziehungsweise durch den Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven nach Beendigung der Übergangsregelung ab dem 1. Juli 2008 werden anlassbeziehungsweise beschwerdebezogen durchgeführt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Es gibt diverse Erhebungen von Landesstatistikämtern oder des Statistischen Bundesamtes, die belegen, dass die Umsätze in der Gastronomie infolge des Nichtraucherschutzgesetzes weiter eingebrochen sind. Es gibt sogar einige Umfragen, in denen über 40 Prozent der befragten Restaurant- und Kneipenbetreiber einen Gästerückgang von über 10 Prozent vermelden. Wie bewertet der Senat das?
Man kann heute zum Beispiel in der „Süddeutschen Zeitung“ nachlesen, dass der Gaststättenverband entsprechende Informationen publiziert und bekannt gemacht hat. Sie sind mir bekannt. Wir haben – darauf hatte ich eben schon hingewiesen – entsprechende Daten für Bremen nicht. Auf der anderen Seite gilt es aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es in allen Ländern, in denen ein vergleichbares Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet worden ist, zu einem überraschend starken
(Staatsrat D r. S c h u l t e - S a s s e : Nein, das ist ein Irrtum! – Beifall bei der CDU – Zurufe)
Eine weitere Zusatzfrage hätte ich noch! Sie haben auf die Frage eins geantwortet, dass es keine Erkenntnisse über Umsatzsteigerungen beziehungsweise Umsatzeinbußen im Gastronomiebereich gibt. Sollen zukünftig Erhebungen darüber vorgenommen werden?