(Hubert Aiwanger (FW): Das können Sie ja nachher wieder machen! Aber das ist es ja gar nicht wert! Er liest dasselbe vor wie letztes Mal!)
Ihr Gesetzentwurf, der auf eine bayernweite Umsetzung ohne Bindung an die Ergebnisse des forstlichen Gutachtens abzielt, berücksichtigt nicht diese Tatsache und damit nicht das Gesamtergebnis dieses Pilotprojekts. Die in dem Projekt gesammelten Erfahrungen sind eben nicht auf die Hegegemeinschaften mit problematischer Verbisssituation anwendbar und damit auch nicht flächendeckend einzuführen.
Sämtliche maßgeblichen Verbände, Bauernverband, Waldbesitzerverband, Landesjagdverband, haben sich aus diesem Grunde gegen diese Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen. Es fehlt also auch die Zustimmung der maßgeblichen Verbände. Auch das ist für uns ein Ablehnungsgrund.
Des Weiteren handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um einen Entwurf mit großen rechtlichen Unklarheiten. Die rechtlichen Mängel werden auch nicht durch die vorgenommenen Ergänzungen beseitigt. Ein Beispiel: Immer noch ist von Grundeigentümern die Rede; die Terminologie des Jagdrechtes spricht aber von Jagdgenossen, Jagdgenossenschaften und Jagdrechtsinhabern. Was ist damit also gemeint? Wir schaffen damit nicht mehr Klarheit oder schaffen Bürokratie ab - das Gegenteil ist der Fall. Es ist von Anträgen die Rede, ohne genau zu bestimmen, wann, wo und wie ein solcher zu stellen ist. Die Kriterien für solche Anträge sind ebenfalls nicht bestimmt.
Ferner geht es um die Frage der Entscheidungskriterien für solche Anträge. Wann ist einem Antrag stattzugeben, wann nicht? Es gibt also eine große Anzahl von Unklarheiten, die zu einem größeren bürokratischen Aufwand führen werden, vor allen Dingen aber auch zu mehr Rechtsunsicherheit. Gerade das wollen wir angesichts dieses Themas vermeiden, das zweifellos - da gebe ich Ihnen recht - sehr emotional diskutiert wird. Wir wollen keine zwei Systeme, Herr Aiwanger; wir brauchen ein verbindliches, verlässliches System. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Heute wird es nicht lebhaft, sondern heute wird es ganz harmlos, und heute wird es vor allen Dingen ganz kurz. Ich möchte Ihnen ein bisschen Lebenszeit schenken und mich kurz fassen.
Wir haben die abschussplanlose Rehwildbewirtschaftung schon viermal diskutiert. Daher möchte ich mich nur kurz - was ich sonst ungern tue - Herrn Steiner anschließen. Es ist einfach nicht richtig, dass das Projekt positiv ausgegangen ist. Herr Aiwanger, das müssen Sie jetzt auch sehen. Sie können es vorwärts lesen, rückwärts lesen, querlesen - es ist nicht positiv ausgegangen.
(Hubert Aiwanger (FW): Sie sind zu papiergläubig! Sie müssen die Praxis anschauen, nicht das Papier!)
Die ersten drei Jahre haben noch auf einigermaßen positive Wirkungen hoffen lassen, aber nach weiteren drei Jahren war klar, dass dieses Projekt nicht positiv ist. Aber Sie sprechen hier vorn wieder - das möchte ich als einen der wenigen Punkte, die ich nennen möchte, aufgreifen - von einer Gleichgestelltheit von Jagdgenossen und Jägern. Genau diese Gleichgestelltheit ist draußen im Wald nicht Fakt. Offiziell wäre der Jagdgenosse der Stärkere; denn der Jagdgenosse ist der Bodeneigentümer und der Jagdgenosse ist auch derjenige, der den Pachtvertrag für die Jäger macht.
Das ist aber nur die offizielle Position der Jagdgenossen. Die inoffizielle und draußen zumeist vorzufindende Ansicht lautet, dass die Jagdgenossenschaft die schwächere Position hat. Für uns in der Gesetzgebung ist klar: Wir müssen die Jagdgenossen, die Grundbesitzer, also diejenigen stärken, die sich vorrangig um den Wald bemühen, was ja auch eine Gemeinwohlleistung für Bayern darstellt.
Für uns ist daher ganz klar: Wir möchten keine Privatisierung von Absprachen, sondern wir möchten einen klaren Abschussplan haben. Insoweit muss Herr Minister Brunner etwas nachlegen. Herr Brunner, der Abschussplan muss dann auch überprüft werden. Er darf nicht nur auf dem Papier stehen. Auch das Thema der Postkartenabschüsse muss man deutlich ansprechen. Sie wissen: Ma schiaßt a Weiberl, ma schmeißt a Postkartn ei, oda ma schießt hoit koa Weiberl und schmeißt a Postkartn ei. - Über diese Dinge müssen wir natürlich noch reden, und insoweit muss nachgebessert werden. Die Kontrolle muss verstärkt werden.
(Hubert Aiwanger (FW): Heutzutage werden keine Postkarten mehr eingeworfen! Das war früher! Das gibt es schon lange nicht mehr!)
Ich war am Montag bei der Waldanhörung im Bundestag dabei. Alle Fachleute, die bei dieser Anhörung zum Bundeswaldgesetz gesprochen haben, haben gesagt, dass die Wald-Wild-Problematik derzeit die größte Bedrohung des Waldes darstelle. Auch das muss hier noch einmal gesagt werden.
Herr Aiwanger, ich habe einen Wunsch an Sie: Bitten Sie nicht um eine Dritte Lesung, sodass wir dieses Thema dann zum fünften Mal hier behandeln müssten. Ich weiß, dass Sie in Ihrem neuen Amt als Mitglied des Beirats des Bayerischen Jagdverbandes Stellung beziehen müssen.
(Hubert Aiwanger (FW): Das ist Blödsinn! Da müsste ich ja dem BJV hinterherrennen? Das passt nicht zusammen!)
Vielen Dank, Frau Kollegin. Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich den Herrn Abgeordneten Dr. Christian Magerl ans Rednerpult bitten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde es kurz machen. Dieser Gesetzentwurf wurde in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen umfassend beraten.
Auch ich schließe mich ausnahmsweise dem Kollegen Steiner an. In der Argumentation zu diesem Gesetzentwurf gibt es also keine Unterschiede. Der Pilotversuch ist, so wie es die Kollegin Noichl dargestellt hat, nicht so ausgegangen, wie Herr Kollege Aiwanger versucht, es umzuinterpretieren. Es gibt keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Der Kollege Steiner hat es dargestellt: Die Formulierungen sind schwammig. Der Gesetzentwurf würde nicht dem Grundsatz "Wald vor Wild", zu dem, so glaube ich, die Mehrheit des Hohen Hauses nach wie vor steht, dienen. Deshalb werden wir ihn weiterhin ablehnen.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einige Worte vorausschicken.
Ich werde differenziert darstellen, welche Vor- und Nachteile dieser Gesetzentwurf hat. Auch schicke ich
voraus, dass ich dabei im Wesentlichen meine persönliche Meinung kundtue, denn die FDP-Fraktion hat sich dazu noch keine Meinung gebildet. Ich stehe aber als Fachsprecher hier und tue auch meine Meinung als Fachsprecher kund.
Zunächst möchte ich mit einigen ganz komischen Ausführungen aufräumen. Herr Aiwanger und die Freien Wähler haben nicht beantragt, die behördliche Abschussplanung flächendeckend abzuschaffen. Frau Noichl, Sie haben es angesprochen: Sie wollen die Grundbesitzer stärken. Das will Herr Aiwanger auch, und ich will es persönlich auch. Dieser Gesetzentwurf stärkt die Eigentumsrechte. Deswegen verstehe ich Ihre Äußerungen gar nicht. Sie wollen die Grundstückseigentümer schwächen. Sie gehen sogar noch weiter. Alle anderen gehen noch wesentlich weiter. Ihr schenkt den Grundstückseigentümern kein Vertrauen. Ihr misstraut unseren Grundstückseigentümern, ihr misstraut unseren privaten Waldbesitzern. Das möchte ich hier schon einmal festhalten. Auch das kann ich persönlich nicht mittragen.
Das ist eine Bevormundung unserer Staatsbürger. Unsere Staatsbürger sind für ihr Eigentum verantwortlich, und sie nehmen diese Verantwortung auch wahr. Dieser Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dazu, Bürokratie abzubauen und das Leben draußen vor Ort einfacher zu machen. Wenn man sich hinstellt und sagt, man wolle die Abschussplanung behördlich gestalten, so hat das nichts damit zu tun, dass ich irgendeinem Waldbesitzer damit den Rücken stärke, sondern das bedeutet nur zusätzliche Bürokratie.
Auch das Gutachten wurde hier immer wieder angesprochen. Es ist logisch: Es ist nur in solchen Bezirken gemacht worden, aber es ist nicht in anderen gemacht worden. Das heißt, all das, was dafür angeführt wurde, dass das unter Umständen schlechter werden wird, ist nicht bewiesen. Unter Umständen würde es besser, wenn ich jemandem die Verantwortung wirklich in die Hand gäbe. Dann könnte es durchaus sein, dass sich dieser Jemand besser darum kümmert und ich sogar das Gegenteil von dem erreiche, was hier an die Wand gemalt wird.
Im Übrigen möchte ich noch sagen, dass sich auch der Bayerische Jagdverband gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen hat. Aber wir betreiben hier keine Lobbyarbeit für den Bayerischen Jagdverband. Auch Herr Aiwanger tut hier aufgrund irgendeiner Position in irgendeinem Beirat nichts aus Gefälligkeit. Das ist einfach sachliche Überzeugung. Das ist auch meine sachliche Überzeugung. Das bedeutet Bürokratieabbau und stärkt die Rechte des Eigentümers.
Ich persönlich werde dem Gesetzentwurf zustimmen. Die FDP-Fraktion wird ihn natürlich aufgrund der Koalitionsdisziplin ablehnen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. Für die Fraktion der Freien Wähler darf ich nun den Herrn Kollegen Dr. Leopold Herz ans Rednerpult bitten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist mehrfach diskutiert worden, aber die Sachlage hat sich nicht verändert.
Gestern Abend war ich auf einer Jagdveranstaltung. Glücklicherweise waren alle Parteien anwesend: Grundstücksbesitzer, Politiker, Verbandsvertreter, Behördenvertreter und Jäger. Wie immer hat sich das Gespräch um diese Problematik gedreht. Wir kommen hier nicht weiter. Von den Rednern, die bisher gesprochen haben, wurden keine konkreten Vorschläge gemacht. Ich höre nur immer die Meinung, wir müssten das so lassen und wir könnten nicht Dinge angreifen, die Kollege Aiwanger zu Recht in die Debatte einbringt.
Es geht nicht um die gesamte Palette der Tiere; es geht nicht um Gämsen und Hirsche, es geht um die Rehwildbejagung. Wenn wir das ein wenig differenzierter sehen, dann nehmen wir auch die Emotionen aus dem Ganzen heraus. Das müssen wir überhaupt in dieser Debatte. Wir haben vor allem durch das Gutachten, das vom Ministerium kam, unnötig Aggressionen und Emotionen bei der Jägerschaft gefördert. Wenn wir den Waldumbau wollen - dazu ist das heutige Thema wichtig -, dann brauchen wir eine motivierte Jägerschaft. Wir haben Jäger in der Fraktion; deshalb sprechen wir nicht von ungefähr, sondern wissen schon, wovon wir sprechen. Sie können das ablehnen. Sie werden draußen vielleicht sogar Beifall von vielen Leuten bekommen, die sagen: Machen wir doch so weiter wie bisher. Denn jetzt in der aufgeheizten Stimmung ist es sicherlich richtig, innezuhalten. Nur, der Vorschlag geht weit über kurz- und mittelfristig hinaus, denn er ist langfristig. Wir müssen einen Weg überlegen, welche Dinge wir vor Ort besser regeln können als von oben, von den Behörden. Der Vorschlag gibt vor, die Bejagung auf eine andere Basis zu stellen, damit die Grundstückseigentümer wir sind beim alten Problem - nicht zunehmend entrechtet werden. Wir müssen ihnen ein Stück Recht zurückgeben. Das könnten wir tun, indem wir ihnen zeigen und ihnen sagen, dass sie das auch erledigen können. Wenn es die Eigentümer schaffen, mit den Jägern festzulegen, die Jagd ohne die Behörden
Der Vorschlag der Freien Wähler ist sinnvoll. Deshalb sollten Sie über Ihren Schatten springen und nicht in einiger Zeit einen ähnlichen Vorschlag, der eine leichte Umformulierung beinhaltet, unter der Adresse von CSU und FDP vorlegen. Darin bin ich mir relativ sicher.
Ich weise darauf hin, dass die Fraktion der Freien Wähler zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt hat. Damit läuft ab jetzt die 15-Minuten-Frist. Wir können noch nicht in die Abstimmung eintreten. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schlage ich vor, die namentliche Abstimmung nach der Debatte zum nächsten Tagesordnungspunkt durchzuführen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der Freien Wähler auf Drucksache 16/3336 und der Änderungsantrag auf Drucksache 16/4191 zugrunde. Vorweg lasse ich über den vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/4191 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der Freien Wähler und der Abgeordnete Thomas Dechant, FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 31. März 2010 (Vf. 2-VII-10) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1956 (GVBl S. 187, BayRS 2025-1-I), zuletzt