Wir halten jedoch Ausschlussgebiete auf Regionalplanebene nicht für zielführend. Wir wollen und brauchen mehr Gebie te, mehr Platz für neue Windkraftanlagen. Da sind wir uns im Prinzip alle einig. Aus diesem Grund sieht unser Gesetzent wurf keine regionalplanerischen Ausschlussgebiete mehr vor.
Die Regionalverbände – auch das möchte ich noch einmal be tonen – bleiben bei uns wichtige Planungsträger, aber sie sol len zukünftig nur noch Vorranggebiete festlegen und damit Gebiete, in denen vorrangig Windkraftanlagen zulässig sind.
Die Gesetzentwürfe der FDP/DVP- wie auch der CDU-Frak tion lassen keinen ausreichenden Raum für eigene kommuna le Windkraftplanungen. Wir aber wollen mit unserem Gesetz entwurf die Windkraftplanung auf zwei starke Planungsträ ger, die Regionalverbände und die Kommunen, übertragen. Mit unserem Gesetzentwurf haben die Kommunen die Mög lichkeit, selbst zu planen. Die Kommunen wollen planen, wie uns aktuell aus vielen Orten berichtet wird. Wir stärken damit die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort bei den Planungen, und wir erwarten damit einen starken Anschub für den Ausbau der Windkraft.
Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit Regionalver bänden und Kommunen unser Ziel, im Jahr 2020 10 % der Stromerzeugung aus heimischer Windkraft zu decken, errei chen. Bei den der heutigen Debatte zugrunde liegenden Ge setzentwürfen ist aus meiner Sicht unklar, wie bzw. warum auf dieser Grundlage das Ausbauziel erreicht werden sollte. Damit ist unserem Gesetzentwurf ganz klar der Vorzug zu ge ben.
Zum Schluss noch ein Wort zum Stichwort „Bürgerbeteili gung“. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion sieht vor, die Aufstellung von Regionalplänen zusätzlich mit einer frü hen Öffentlichkeitsbeteiligung zu versehen.
Die Regionalverbände, die aktuell Windkraftplanungen vor nehmen, führen bereits freiwillig eine frühe Öffentlichkeits beteiligung durch. Dies gesetzlich bei der Aufstellung von Re gionalplänen einzuführen ist jedoch eine Grundsatzentschei
dung, die eben nicht nur für die Planung von Windkraftstand orten, sondern für die Planung insgesamt diskutiert und ent schieden werden muss. Bei einer Planung durch die Kommu nen, wie es unser Gesetzentwurf vorsieht, ist nach dem Bau gesetzbuch ohnehin eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili gung vorgesehen.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass Windkraftplanung – un abhängig davon, ob auf regionaler oder auf kommunaler Ebe ne – nur transparent und damit vor allem unter aktiver Einbe ziehung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgen kann.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ich hatte mich gemeldet! Ich habe noch eine Minute und 16 Sekun den Redezeit!)
Sehr geehrter Herr Prä sident! Eine Minute ist zwar kurz, aber wenn man eine Minu te lang tauchen muss, dann ist das ganz schön lang.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich zunächst ein mal bei Frau Staatssekretärin Dr. Splett bedanken, dass sie die Einzige war, die zu unserem Gesetzentwurf wirklich ins De tail eingestiegen ist. Ich will nur einige Aspekte ansprechen.
Das eine war der Zeitfaktor. Herr Kollege Marwein, Sie ha ben es auch gesagt. Ich bitte Sie, das noch einmal unter dem Zeitaspekt zu prüfen. Die kommunalen Landesverbände ha ben gesagt, sie brauchten 18 Monate, damit sie die Flächen nutzungspläne ändern können. Wenn Sie das ab Inkrafttreten rechnen und es mit unserem Gesetzentwurf vergleichen, spricht das für die von uns vorgeschlagene Frist. Ich bitte Sie, das auch noch einmal zu prüfen.
Ich bin Ihnen, Frau Staatssekretärin Dr. Splett, dankbar, was die Bürgerbeteiligung anbelangt. Sie haben gesagt, das sei etwas Grundsätzliches. Dann nehmen Sie es vielleicht als Grundsätzliches mit auf. Das halte ich für wichtig.
Ferner bitte ich Sie, noch einmal die Stellungnahme von Frau Professor Dr. Beate Jessel, der Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, zu lesen. Darin ist genau aufgezeigt, wo die Schwierigkeiten liegen.
Die Summe der Einzelinteressen ergibt nicht immer das Ge meinwohl, sondern manchmal auch Chaos. Herr Kollege Lu sche hat das Beispiel Rheinland-Pfalz genannt. Herr Profes sor Keilen aus Rheinland-Pfalz hat in der Anhörung zu der Frage, die ich dazu gestellt habe, sehr unsicher reagiert.
Auf dieser Schablone, die wir aufgenommen haben, sehen Sie: Die grünen Smileys, die hier aufgezeigt sind, gehen auf den Gesetzentwurf der FDP/DVP zurück.
(Beifall der Abg. Andreas Glück und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Thomas Marwein GRÜ NE: Aber es sind grüne Smileys!)
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 15/1496 und 15/1511 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur zu überweisen. –
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Finanzen und Wirtschaft – Vorgehenswei se der Landesregierung im Rahmen der Neuausrichtung des baden-württembergischen Energieversorgers EnBW nach dem durch das Erdbeben und den hierauf folgenden Tsunami in Japan ausgelösten Atomunglück – Drucksa che 15/1263
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine si chere und bezahlbare Energieversorgung ist für fast alle Be reiche unseres Landes existenzwichtig. Sie ist ein wichtiger Standortvorteil. Die problemlose und einfache Verfügbarkeit von Energie hat uns den Lebensstandard und den Wohlstand ermöglicht, den wir heute genießen dürfen. Das sollten wir al le nicht vergessen. Trotzdem ist es höchste Zeit, dass wir end lich nach vorn schauen
Sie reden tagtäglich von der Vergangenheit und beschäftigen sich damit, irgendwelche Schuldigen oder Gründe für Ihr Nichthandeln zu suchen, oder Sie behaupten Dinge – wie ges tern wieder –, die anscheinend Sie erfunden haben, die aber eigentlich von anderen initiiert oder erfunden wurden.
Zumindest lassen Sie entscheidende Fakten weg. Meine Da men und Herren von Grün-Rot, das ist zu wenig, viel zu we nig.
Ich freue mich, dass wenigstens ein paar Abgeordnete der Re gierungsfraktionen wieder zurückgekommen sind. Wenn es um den Untersuchungsausschuss ginge, wäre bei Ihnen vol les Haus. Aber hier geht es ja „nur“ um die Zukunft unserer EnBW.
Es ist höchste Zeit, die Zukunft dieses Landes im Sinne aller Baden-Württemberger und auch der Wirtschaft im Land ak tiv zu gestalten, und zwar gerade beim Thema Energie.