Dass allerdings die AfD erst jetzt durch die Stellungnahme des Berliner Rechnungshofs darauf gestoßen ist, dass sich im Bereich der staatlichen Anleihen und Kredite durch die immerhin schon 2009, Frau Dr. Brinker, beschlossene grundgesetzliche Schuldenbremse etwas getan hat, lasse ich jetzt einmal unkommentiert. Gleiches gilt für die Formulierung in Ihrer Antragsbegründung einer – ich zitiere – „rechtshygienisch sauberen Landesverfassung“ – Zitat Ende. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was die AfD darunter wirklich versteht.
Ausdrücklich begrüße ich den Umstand, dass sich die AfD offenbar von ihrer alten Forderung verabschiedet hat, die Schuldenbremse in die Berliner Landesverfassung aufzunehmen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Sie es in Ihrem Antrag bei Streichungen und einem Verweis auf die einfachgesetzlichen Regelungen belassen
wollen. Das ist gut, denn es zeigt, dass die AfD zumindest bei dieser Thematik in der Lage ist, die Veränderungen im politischen und wissenschaftlichen Diskurs der letzten Jahre nachzuvollziehen. Genau diese dynamischen Entwicklungen in der Debatte – weg von der statischen Austeritätspolitik und einem überholten neoliberalen Verständnis öffentlicher Nettokreditaufnahme hin zu einer symmetrischen Finanz- und antizyklischen Konjunkturpolitik – sollten wir bei der Ausschussberatung dieses Antrags im Blick behalten.
Es besteht die begründete Hoffnung auf eine flexiblere Ausgestaltung der Schuldenbremse auf Bundesebene, und damit auch in den Ländern – nicht nur, aber auch infolge der Coronakrise. Zumindest ist das die erklärte politische Absicht meiner Partei. Daher wäre es misslich, die Anpassung der Verfassung, ob jetzt nötig oder nicht, an den grundgesetzlichen Status quo übers Knie zu brechen, wenn der sich in naher Zukunft womöglich schon wieder ändern sollte, zumal wir dann über einen weiteren AfDAntrag in dieser Sache diskutieren müssten. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes und des Personalvertretungsgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nach Verständigung der Fraktionen nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Einführung einer Anzeigepflicht und Entscheidungsfrist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es hat das Wort Herr Abgeordneter Otto.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Das ist ein Gesetz, das uns der Senat zur Beschlussfassung vorlegt, und ich bin jetzt der erste Redner, mache quasi die Einbringung. Das ist ein bisschen ungewöhnlich, weil ich nicht der Verfasser bin. Aber nichtsdestotrotz ist das eine sinnvolle Angelegenheit, die ich Ihnen einmal kurz erklären will, weil es, wenn man das so sieht und liest, eine recht trockene Materie ist, vielleicht eher etwas für die Rechtsgelehrten, aber es hat eine große praktische Bedeutung.
Wer sich erinnern kann an die Entwicklungsgebiete, so etwas wie Adlershof oder Alter Schlachthof: Als die vor vielen Jahren angefangen haben, war es so, dass da andere Leute waren – es war in Ostberlin; wir haben heute über die 30 Jahre Einheit gesprochen –, die Grundstücke erworben haben und etwas machen wollten. Dann kam Berlin auf die Idee: Macht mal langsam! Wir machen jetzt was. Wir machen ein Entwicklungsgebiet, wir kaufen alle Grundstücke auf und machen da möglicherweise etwas anderes als die Investoren, die da schon begonnen haben.
Wenn man solche Dinge plant, dann ist immer die Frage, wann geht es los und wann entfaltet etwas rechtliche Verbindlichkeit. Da gibt es eine Grauzone. Die gibt es nämlich in der Phase, wo ein Senat oder ein Bezirksamt für ein Gebiet mit einer Satzung, das kann Entwick
lungsgebiet sein, Sanierungsgebiet, Erhaltungsgebiet, Stadtumbaugebiet sein, wenn die sich dazu entschließen, da machen wir was, eine Satzung, wir müssen aber vorher Untersuchungen anstellen, in dieser Phase, in der vorbereitende Untersuchungen stattfinden, gilt die Satzung noch nicht. Da haben noch alle Leute, die dort Eigentümerin und Eigentümer sind, freie Hand, dort etwas zu entwickeln, zu bauen. Insbesondere ist das interessant bei Vorhaben, die verfahrensfrei sind.
Die Berliner Bauordnung kennt Genehmigungsverfahren, da muss man eine Genehmigung beantragen, kennt genehmigungsfreie Verfahren, da bekommt man keine Genehmigung, aber muss trotzdem Unterlagen auf dem Bauamt abliefern, und die verfahrensfreien Verfahren. Wenn jetzt in so einem Gebiet jemandem ein Grundstück gehört, und der ist gerade dabei, etwas zu bauen, was verfahrensfrei ist – ich sage mal, so etwas wie Fenster oder Türen erneuern in einem Haus, zum Teil sogar Abrisse oder der Bau von Solaranlagen, Brunnen, Flutlichtmasten, Gärbehältern, all so etwas darf man, dafür braucht man keine Genehmigung, kein Amt –, wenn der das macht, weil er entweder darauf hofft, dass das mit der Satzung zusammenpasst oder vielleicht noch gar nicht weiß, dass da eine Satzung kommt, dann muss man da irgendwie eingreifen und muss das regeln. Das versucht dieses Gesetz, indem es sagt: Alle, die davon erfahren, dass eine vorbereitende Untersuchung stattfindet für das Gebiet, in dem sie Eigentümerin oder Eigentümer sind, da ist Obacht. Da muss man, wenn man etwas tun will, das bei dem zuständigen Bezirksamt anzeigen und dann hat das Bezirksamt einen Monat Zeit, darauf zu reagieren und zu sagen: Das passt mit unseren Zielen, die wir da festlegen wollen, oder das passt nicht. – Das ist kurz gesagt der Inhalt dieses neuen Gesetzes.
Das basiert auf § 15 Baugesetzbuch. Da ist den Ländern ausdrücklich solch eine Ermächtigung niedergelegt, dass die das dürfen. Wir finden, dass das eine sinnvolle Sache sein kann. Das werden wir im Ausschuss beraten, und dann wird uns sicherlich der Senat noch ein bisschen mehr erklären als ich hier in der Kürze der Zeit. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber geschätzter Herr Kollege Otto! Ich würde Ihnen ja in einer anderen Konstellation möglicherweise zustimmen, wenn wir einen Senat hätten, der schnell baut, der schnell Entwicklungsgebiete aus
weist, der alles daransetzt, private, öffentliche Genossenschaften – dafür kämpfen wir, glaube ich, gemeinsam – an einen Tisch zu bringen und zu sagen: Jetzt wollen wir mal das eine oder andere umsetzen. Wir brauchen stabile Mieten und bezahlbaren Neubau in dieser Stadt. – Aber das ist natürlich schon vor dem Hintergrund der Zusammensetzung und des Handelns dieses Senats in den letzten vier Jahren genau das Problem. Ich bin mir auch nicht ganz so sicher – noch ist er ja, glaube ich, nicht 100 Tage im Amt –, ob sich das beim neuen Senator ändern wird. Ich habe das ja im Ausschuss diese Woche gesagt: Die Hoffnung stirbt zuletzt. – Jetzt sagen ja einige aus der Koalition, gerade von der Linkspartei: Um Gottes willen, erwarten Sie da nicht zu viel. Herr Senator Scheel führt jetzt nur die Politik von Frau Lompscher fort. – Ich glaube das noch nicht. Ich glaube fest daran, dass er einen Runden Tisch einberufen wird, für stabile Mieten und Wohnungsneubau sorgen und das vorantreiben wird.
Zum Antrag: Genau deswegen sind wir so skeptisch, dass er natürlich eher verhindern soll. Es soll jedwede Aktivität nicht nur in möglichen Entwicklungsgebieten, die sehen wir noch gar nicht, sie sind noch gar nicht auf den Weg gebracht, Sie haben es ja eigentlich auch schon gesagt, beispielsweise wo man eine Erhaltungssatzung oder andere Dinge erlassen will, verhindern.
Ehrlich gesagt, wenn ich auf die Liste dessen schaue, was es dann verhindern soll, wenn man sich diese Liste genau anschaut, die der Bund da vorgegeben hat, dann bitte ich Sie wirklich inständig als Koalition, noch einmal zu prüfen, ob das Ihr Ernst ist. Jede Bushaltestelle, jede kleinere Anlage, jede Laube – jede kleine Laube, und vielleicht ist das auch wieder so ein Thema, Innenstadt versus Außenstadt –, jede kleine Garage, jeder Wohnwagen, Zelte und kleinere bauliche Anlagen sollen jetzt mit einem Federstrich eines Bezirksamtes ausgesetzt werden und nicht mehr gebaut werden können. Damit wird das Letzte, aber wirklich auch die letzte Unterkunftsmöglichkeit und bauliche Veränderungsmöglichkeit in Berlin gestoppt. Das kann nicht wirklich ihr Ernst sein. Deswegen kann ich nur alle ermuntern, vielleicht noch einmal im Ausschuss draufzuschauen und auf gar keinen Fall diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Beifall von Harald Laatsch (AfD); Henner Schmidt (FDP) und Andreas Wild (fraktionslos)]
Sehr verehrte Damen! Sehr verehrte Herren! Über das Baugesetzbuch, Herr Gräff, wird aktuell viel gesprochen,
und zwar zu Recht. Die anstehende Novelle im Bund beispielsweise steht kurz vor dem Abschluss. Nun müssen natürlich auch die Unionsparteien endlich zeigen, ob sie zu den Vereinbarungen des Wohngipfels, der durch die Kanzlerin 2018 aufgerufen wurde, stehen. Schon das war seinerzeit sehr viel weniger, als die SPD beispielweise wollte, weil Sie hier immer von Skepsis und so etwas gesprochen haben. Aber immerhin, dieser Kompromiss muss jetzt auch umgesetzt werden. Dass Minister Seehofer nun das so dringend benötigte Umwandlungsverbot blockiert, ist ja vielleicht auch ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter. Deshalb wollte ich es nach Ihrer Rede hier nun doch noch mal erwähnen.
Klar, es ist eine trockene Materie, aber heute reden wir über ein anderes und relativ kleines Interventionsfeld, über eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch in § 15. Demnach können die Bundesländer – ich musste mir das auch erst einmal genau anschauen – eine Frist für eine vorläufige Untersagung von Vorhaben festlegen, die den planerischen Zielen des Landes widersprechen. Das will der vorliegende Gesetzentwurf nun tun. Mein Kollege Herr Otto hat das im Einzelnen bereits ausgeführt. Deshalb möchte ich mich hier kurz fassen. Es definiert natürlich – das hat Herr Gräff noch mal wiederholt – klar die räumlichen Einsatzgebiete des Gesetzes. Das sind eben die Sanierungsgebiete, § 136 Baugesetzbuch, natürlich auch die Städtebaulichen Entwicklungsgebiete. Aber, für all diese Instrumente des Baugesetzbuches bedarf es zunächst vorbereitender Untersuchungen. Während dieser Voruntersuchungen können Baugesuche bereits heute zurückgestellt werden. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Im Detail werden wir uns das natürlich im Ausschuss anschauen. Unter anderem darf es genau nicht dazu kommen, dass jemand, der sich einen Gartenpavillon für den Winter gebaut hat, sich in Zukunft aufgrund dieses Gesetzes gesetzeswidrig verhalten würde. Oder auch beim Thema Solaranlagen, ich beziehe mich jetzt einfach auf Ihre Rede, müssen wir schauen, dass da mit Augenmaß agiert wird, um unsere Ziele im Klimaschutz nicht zu vernachlässigen. Diese und selbstverständlich auch die anderen Punkte, dass eben nicht der Neubau behindert wird, dass sich keiner strafrechtlich in irgendeiner Form verhält, werden wir sehr genau im Ausschuss prüfen. Wir werden uns das sehr genau anschauen, und dann werden wir unsere Entscheidung dazu treffen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Otto hat es gesagt: verfahrensfreie Maßnahmen. Das muss man sich einmal vorstellen. Das kann es doch im Sozialismus gar nicht geben, oder? Irgendetwas, wo der Sozialist seine Finger nicht dran hat, das darf es nicht geben. Deswegen muss natürlich hier diese Lücke geschlossen werden.
Der neue Senator, er wird es nicht anders machen als die Vorgängerin. Das Einzige, was ihn unterscheidet, er hat ein freundlicheres Gesicht. Er spricht auch etwas freundlicher und etwas verbindlicher, aber im Ergebnis wird er dasselbe machen wie seine Vorgängerin.