Wir haben heute schon über die deutsche Einheit und auch über 100 Jahre Berlin gesprochen. Es hat sich gezeigt, dass es eine kluge Politik ist, massiv zu investieren. Wir haben bei der Rückschau auf die deutsche Einheit auch festgestellt, dass in der Stadt vieles noch nicht gut ist und dass wir hier weiter massiv investieren müssen. Deswegen finde ich, dass es ein schwaches Argument ist, zu sagen: Mir passt der Bundeshaushalt nicht und man muss auch sparen. – Ich glaube, das ist der falsche Weg, und das ist in Ihrem Fall auch unseriös, weil Sie nicht sagen, wo Sie denn sparen wollen.
Nun aber zur Sache: Vor einem Jahr haben wir das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Berliner Landesrecht beschlossen. Damit hat die Koalition die Umsetzung und Anwendung der Schuldenbremse in Berlin umgesetzt.
Danke, keine Zwischenfragen. – Das Gesetz trägt folgenden Punkten Rechnung: der immer noch, vor allem wegen der Altschulden begrenzten Finanzkraft Berlins, dem grundgesetzlichen Rahmen, der Überwachung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat und den enormen Investitionsbedarfen unserer wachsenden Stadt.
Gerade diese letztgenannten Punkte sind der Koalition aus SPD, Linken und Grünen besonders wichtig. Die Koalition nutzt in dieser Legislaturperiode alle Spielräume, gerade auch jetzt in der wahrscheinlich schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten angesichts der Covid19-Pandemie gezielt für Investitionen und für die Stärkung unserer Verwaltung im Land und in den Bezirken:
für die Verkehrswende, für den Klimaschutz, für die Versorgung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur sowie für die Sanierung und den Neubau von Schulen, für die Digitalisierung und Stärkung der Wirtschaft.
Der von der AfD in dem vorliegenden Antrag zur Streichung vorgesehene Artikel in der Verfassung von Berlin ist grundgesetzkonform. Der Senat hat in seinem Entwurf zum 2. Nachtragshaushalt eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt, da die geplante Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen überschreitet. Das ist auch das richtige Mittel in dieser Krise.
Mit ihrer Haushaltspolitik setzt diese Koalition den richtigen und angemessenen Rahmen, damit Berlin und seine landeseigenen Gesellschaften auch künftig finanziell handlungsfähig sind und unsere Stadt gestärkt aus der Covid-19-Krise hervorgeht. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Kollege Heinemann, ich musste mich jetzt doch noch mal melden, weil Sie gerade behauptet haben, dass wir nur sparen wollen und keine Einsparvorschläge gebracht haben. Ich bitte Sie inständig, sich noch einmal zurückzuerinnern: Vor der Sommerpause, das ist wahrlich nicht lange her, haben wir Ihnen eine dicke Einsparliste – die ist jederzeit nachzu
lesen –, über sage und schreibe 3,5 Milliarden Euro vorgelegt und haben nachgewiesen, dass es sehr wohl möglich ist, gerade bei ideologisch orientierten Projekten zu sparen und Investitionen sinnvoll für die Zukunft Berlins einzusetzen.
Herr Abgeordneter, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung. – Nein, dann hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Goiny das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es einmal vorwegzunehmen: Einer Verfassungsänderung im Lande Berlin auf Antrag der AfD wird die CDU-Fraktion erst recht nicht zustimmen, selbst wenn sie in der Sache berechtigt wäre.
[Zuruf von der AfD: Bravo! – Zuruf von der AfD: Ein echter Sachpolitiker! – Frank-Christian Hansel (AfD): Bemerkenswert! – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]
So flach wie Sie! – Ich will die Gelegenheit aber kurz nutzen, um die Position der CDU-Fraktion zum Thema Haushalt und Coronakrise deutlich zu machen: In der Tat ist auch die CDU-Fraktion der Auffassung, dass es richtig gewesen wäre, die Schuldenbremse auch in der Berliner Landesverfassung zu verankern. In der Tat ist die CDUFraktion der Auffassung, dass die Schuldenbremse ein richtiges Instrument ist, wir bekennen uns auch zur Politik der schwarzen Null, die wir über viele Jahre auch gefordert und auf Bundesebene erfolgreich umgesetzt haben.
Die schwarze Null hat uns in der Bundesrepublik ein Stück weit in die Lage versetzt, die Wirtschafts- und Coronahilfen überhaupt in diesem großen Umfang mit an den Start zu bringen. Dass die AfD wieder subkutan das ganze Thema Corona mitleugnet und von verfehlten Hilfen und überzogenen Lockdowns redet, das entlarvt auch die Politik, die Sie hier im Hause machen, um ein weiteres Mal.
Nein, es ist die Position der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Gesundheitsmaßnahmen, die Schutzmaßnahmen, ausreichend und umfassend finanziert werden. Die entsprechenden Beschlüsse hier im Hause haben wir auch mitgetragen.
Es ist aus unserer Sicht auch richtig, dass wir vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die dadurch entstanden ist, auch die entsprechende Finanzierung sicherstellen: die Wirtschaftshilfen, die Investitionen, zum Beispiel in eine WLAN-Ausstattung der Schulen, und viele andere Dinge, die teilweise heute im Hause, aber auch in den letzten Wochen und Monaten im Hauptausschuss und in den Fachausschüssen diskutiert worden sind. Das heißt, wir haben ein Interesse daran, dass die Berliner Wirtschaft in den nächsten Jahren – das wird hoffentlich schnell gehen – wieder an den Start kommt, dass wir Steuereinnahmen generieren, dass wir die entsprechenden Möglichkeiten nutzen, um auch mit der Schuldenaufnahme, die jetzt vom Parlament beschlossen wurde, wieder an die entsprechend erfolgreiche Wirtschaftsgeschichte Berlins, die wir in den letzten Jahren hatten, die wir in Deutschland hatten, anknüpfen können.
Wir sind allerdings nicht dazu bereit, hier sonstige Dinge zu finanzieren, die mit der Coronakrise und der Wirtschaftskrise nichts zu tun haben, die möglicherweise politisch-ideologisch motiviert sind, und die hier aus unserer Sicht dann in der Tat Geldverschwendung wären. Das werden wir aber nach den Herbstferien sicherlich noch im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts, den wir hier noch diskutieren werden, entsprechend ausführlich beraten wollen. Dieser Antrag, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat, ist in der Tat unnütz und wird abgelehnt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es mal ganz kurz machen: Ich finde es schon beachtlich, welches große und falsche politische Rad gedreht wird, um einen Antrag zu begründen, der behauptetermaßen in seiner Auswirkung komplett folgenlos ist. Die rechtliche Auswirkung ist, wie Sie behaupten, gleich null. Insofern erübrigt sich auch hier die Debatte. Wir müssen nicht noch einmal über die Schuldenbremse reden. Ich glaube, die Realität der Krise, in der wir leben, wird die Debatte weiter entfachen, inwieweit es sinnvoll ist, sich auf eine Schuldenbremse zu verständigen. Unsere Position dazu ist bekannt. Dazu muss ich nicht noch einmal etwas sagen.
Das Bemerkenswerte an Ihrem Antrag ist aber – zumindest im Vergleich mit dem, was Sie sonst erklären; in einem Punkt haben Sie nicht recht – Folgendes: Der von Ihnen für eine Streichung vorgesehene Teil eines Artikels der Berliner Verfassung ist nicht komplett totes Verfassungsrecht. Es ist nämlich in dem Fall nicht komplett totes Verfassungsrecht, in dem es die Aufnahmemöglichkeit von Schulden der Höhe nach begrenzt, wenn sie nicht gegen die Schuldenbremse verstoßen, diese Schuldenaufnahmen. Sie haben offensichtlich ein Interesse daran, diese Begrenzung aus der Verfassung zu entfernen.
Das finde ich erstaunlich, nehme es aber zur Kenntnis. Ansonsten lohnt aber eine weitere Debatte darüber nicht.
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Muss der Hof auch noch mal nachdenken!]
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ging mir ganz ähnlich wie den Vorrednern: Ich habe irgendwie nach dem Sinn dieses Antrags gesucht.
Ich weiß nicht, ob der irgendwie gegen Corona hilft oder ob er irgendeinen Nutzen für die Berliner und Berlinerinnen entfaltet. Ich muss gestehen, dass ich mich auch ein Stück weit geärgert habe. Denn Sie haben aus einer sehr langen, intensiven und durchaus interessanten Diskussion gemeinsam mit dem Rechnungshof über die Frage der angemessenen Verschuldung in der Zeit einer Pandemie einen Satz herausgenommen und einen Antrag drum herum gebastelt. Ich weiß nicht, ob Sie sich damit irgendwie das Bild geben wollen, Sie wären jetzt in der Rechtstaatlichkeit angekommen.
Dann stellen Sie sich hier hin und erzählen Geschichten aus den Jahren 2001 bis 2006. Mir müssen Sie das nicht erzählen, denn im Gegensatz zu Ihnen war ich dabei.
Es waren völlig andere Zeiten. Das Sparen war eine wirkliche Herausforderung, und zwar für alle Fraktionen. Heute geht es aber um ganz andere Fragen. Insofern kann ich es überhaupt nicht einordnen. In einer Stadt, in der kein Konzert mehr spielt, kein Geschäft geöffnet ist, kein Restaurant mehr öffnet, da wird eine Notlage herrschen –
Natürlich ist das eine Notlage im Sinne der Schuldenbremse. Dann können wir gerne darum ringen, ob wir mehr oder weniger Schulden aufnehmen müssen und wie wir die Wirtschaft unterstützen müssen und was besser ist und was der falsche, was der richtige Weg ist. Deswegen sitzen wir stundenlang im Hauptausschuss zusammen und beraten darüber – aber doch nicht über ein Gesetz über totes Recht. Wir werden da leider auch nicht zustimmen können. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Brinker! Ich teile ein wenig die Ratlosigkeit der Kollegin Meister, denn dass Rechtsprechung und Gesetzeslage in einem demokratischen Staatswesen nicht statisch, sondern einer allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen sind, mag für Sie neu sein – für uns ist das nicht der Fall. Das gilt natürlich auch für den Umstand, dass auch Verfassungen möglicherweise einem solchen Wandel unterworfen sind, erst recht, wenn Änderungen am Grundgesetz auf Bundesebene unmittelbar auf die Verfassungsordnung der Länder zurückwirken.
Dass allerdings die AfD erst jetzt durch die Stellungnahme des Berliner Rechnungshofs darauf gestoßen ist, dass sich im Bereich der staatlichen Anleihen und Kredite durch die immerhin schon 2009, Frau Dr. Brinker, beschlossene grundgesetzliche Schuldenbremse etwas getan hat, lasse ich jetzt einmal unkommentiert. Gleiches gilt für die Formulierung in Ihrer Antragsbegründung einer – ich zitiere – „rechtshygienisch sauberen Landesverfassung“ – Zitat Ende. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was die AfD darunter wirklich versteht.