Der neue Senator, er wird es nicht anders machen als die Vorgängerin. Das Einzige, was ihn unterscheidet, er hat ein freundlicheres Gesicht. Er spricht auch etwas freundlicher und etwas verbindlicher, aber im Ergebnis wird er dasselbe machen wie seine Vorgängerin.
Er kann gar nicht eigenständig handeln. Hinter ihm steht die sozialistische Linke hier. Die wird ihm schon sagen, wo es lang geht.
Wir erinnern uns an das Wehklagen der Koalition, man könne die Prozesse nicht beschleunigen, weil man kein Personal finde, es gebe die Konkurrenz des Bundes, der Nachwuchs würde fehlen, und was es nicht noch alles an Ausreden gegeben hat. Zuletzt war es Corona, wodurch das Personal zum Gesundheitsamt abgezogen wurde, und das, obwohl die Krankenhausbetten leer stehen. Sie müssen sogar Patienten importieren, damit da überhaupt jemand drinliegt. Das muss man sich einmal vorstellen.
Tatsächlich ist es so, dass diese Koalition nur eine Fachkompetenz wirklich beherrscht. Das ist die Fachkompetenz Sand ins Getriebe werfen. Wie lasse ich Unternehmen, Bürger und selbst die eigene Verwaltung optimal scheitern, das ist Ihre Devise. Selbst die simpelsten Maßnahmen wie ein Fensterausstauch, Herr Gräff hat schon einiges gerade ausgeführt: Also, kaputtes Fenster, ich brauche ein neues. Üblicherweise wollen die alle Energie einsparen und bessere Fenster einbauen. Gleichzeitig wollen Sie jetzt wieder den Fenstereinbau verhindern. So funktioniert der Sozialismus. Der Bürger dreht sich im Kreis und rennt von einer Behörde zur anderen und weiß nicht, wie er weiterkommen soll, und die drehen Däumchen und lachen sich einen Ast dazu.
Das Aufstellen eines Gerüstes, selbst das Bemalen ihrer Fassade, alles soll anzeigepflichtig werden. Jetzt frage ich mich, welche Behörde soll denn das bearbeiten. Kennen Sie eine? – Ich kenne hier in Berlin zumindest keine. Das alles erinnert mich an den bekannten Berliner Liedermacher Reinhard Mey, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
derte, „Schicken Sie uns sofort einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde
Der Sozialismus legt die ihm innewohnende bürgerfeindliche Demokratie wie Mehltau über diese Stadt und erstickt jede Initiative im Keim. Diese Gesetzesinitiative ist konsequent abzulehnen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich gibt es zu der Gesetzesvorlage nicht viel zu sagen.
Deswegen haben die Redner über alles Mögliche gesprochen und haben zum Anlass genommen, vielleicht weil da „Baugesetzbuch“ darüber steht, irgendwie Allerweltsreden zu dem zu halten, was sie immer schon sagen wollten. Unser Baurechtsexperte der CDU, Herr Gräff, war da besonders vorbildlich. Nur von der Rechtsmaterie hat er offensichtlich gar keine Ahnung.
Es wird nichts geregelt, was nicht schon geregelt ist. Es wird in diesem Gesetz nichts geregelt, was nicht geregelt ist.
Es gibt schon immer die Möglichkeit der Rückstellung. Es gibt schon immer die Möglichkeit der Vorläufigkeit. Das ist im Bundesgesetz geregelt. Es hat sich nicht Berlin ausgedacht. Wir haben nur ein Problem, wenn es verfahrensfreie Vorgänge gibt. Das ist das einzige Problem. Wo machen Sie da eine Rückstellung? – Das geht nicht. Es gibt gar kein Verfahren. Sie können nichts zurückstellen. Sie können auch nichts vorläufig untersagen, weil die Behörde in einer verfahrensfreien Situation überhaupt keine Möglichkeit dazu hat. Das ist das Einzige, was hier geregelt wird, eine gewisse Rechtssicherheit einzuführen, Willkür abzuschaffen und zu sagen: Aha, es gibt ein Anzeigeverfahren in den genannten Gebieten, und es gibt
eine Frist, innerhalb derer sich die Behörde verhalten muss. Das ist eigentlich für jeden Grundstückseigentümer sinnvoll, eine solche Verfahrensregelung zu haben.
Ansonsten ist es im Belieben der Behörden, wann es ihr vielleicht auffällt. Insofern kann eigentlich gar keiner gegen diese Regelung etwas haben. Die Frage ist, ob sie notwendig ist. Wir reden hier also nicht von Bauverzögerung und irgendwelchen großen Sachen. Wir reden schlicht von verfahrensfreien Vorhaben. Es ist schon ein bisschen zitiert wurden, was in Berlin verfahrensfrei ist. Darauf will ich jetzt nicht eingehen. Es wird nichts aufgehalten. Der Bauherr wird auch nicht überfordert, weil er im Prinzip, wenn er ein Bauvorhaben einleitet, wissen muss, ob es verfahrensfrei ist oder nicht. Er muss wissen, ob er in irgendeinem Gebiet ist, wo bestimmte Regelungen gelten. Das muss er alles sowieso wissen. Insofern ist es keine Mehrbelastung. Die interessante Frage wird am Ende nur sein, darüber kann man mal im Ausschuss reden, wer das am Ende ordnungsrechtlich durchsetzt. Das muss er nicht bei der Bauaufsicht anzeigen – dort gibt es gar kein Verfahren, kein Baugenehmigungsverfahren –, sondern bei den Planungsämtern, die nur allein das einschätzen können. Das ist das Einzige, worüber wir im Ausschuss vielleicht noch einmal reden können. Da aber der RdB der Vorlage zugestimmt hat, glaube ich wohl schon, dass sich die Bezirksämter genau überlegt haben, ob sie mit dieser Regelung, dass man die Anzeige beim Bauamt abgibt, leben können. Es wird nichts verzögert. Alles, was Sie hier erzählt haben, hat mit dem, was im Gesetz steht, nichts zu tun. – Danke!
[Beifall bei der LINKEN– Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Susanne Kitschun (SPD]
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Senator Scheel fragte gerade, ob etwas zur Sache kommt. Wenn der Senat die Sache hätte erläutern wollen, hätte der Senator am Anfang das Wort ergreifen können. Dann hätte Kollege Otto nicht reden müssen. Das wäre vielleicht ein sinnvoller Anfang gewesen, wenn der Senat einmal in seine eigenen Gesetze einführt. Das nur als verfahrensleitender Hinweis für das nächste Mal.
Mir ging es so wie dem Kollegen Gräff, als wir das in der Fraktion diskutiert haben. Die ersten Seiten lesen sich erst einmal ganz unverfänglich und gut. Man denkt, da soll Wildwuchs verhindert werden, es soll darauf geachtet werden, dass nicht irgendwie, vielleicht wo künftig ein
ganz innovatives Wohnquartier entsteht, dann vielleicht ein Supermarkt gebaut wird, eine flache Schachtel, die dort auf Jahrzehnte die Entwicklung blockiert. Das will man mit Zurückstellungen und Ähnlichem regeln. Aber da wir diesen Senat kennen und die Realität eben anders aussieht, als wenn Senator Evers oder Staatssekretär Gräff oder Senator Gräff und Staatsekretär Evers in diesen Ämtern wären, frage ich mich, wer es eigentlich machen soll – diese Frage könntet ihr eigentlich auch einmal beantworten –, als wenn die regieren würden – dann hätte man vielleicht eine gewisse Verlässlichkeit und könnte darüber reden, dass man bestimmte Sachen entsprechend auch im Wege der Kontinuität regeln könnte.
Aber hier muss man natürlich unterstellen, dass gerade bei dem Senat, dem Eigentum und Ähnliches nicht so ganz heilig ist, wieder ein neues bürokratisches Monster geschaffen wird, wo mit Anträgen, 17-fachen Kopien und Ähnlichem selbst der Austausch eines Fensters entsprechend behindert wird. Wir hatten das Thema Bushaltestellen und Ähnliches. Wenn man diese Regelung auf alle Bereiche ausdehnt, wird man am Ende ein neues bürokratisches Monstrum schaffen. Wir haben immer mehr Bereiche in Berlin, die geregelt werden, Milieuschutz, Erhaltungsverordnung und Ähnliches. Wenn das dann auch noch Anwendung findet, dann sagen die Investoren gleich gute Nacht Berlin, und das wollen wir möglichst nicht.
Letzter Punkt: Der Senat darf gern einmal darstellen, wenn er das dann auch von anderen Bundesländern abgekupfert haben will. In einem Nebensatz steht in der Vorlage, wie es in anderen Bundesländern funktioniert und warum es dort notwendig war. Mir sind jedenfalls keine Beispiele bekannt, warum Kolleginnen oder Kollegen aus anderen Landtagen gesagt haben, dass wir das in Berlin dringend machen müssen, das fehlt noch und anderswo läuft es ganz super bei diesem Thema. Das ist etwas, was sich hier wieder Rot-Rot-Grün ausgedacht hat. Wir können darüber gern noch einmal im Ausschuss reden. Meine Begeisterung hält sich in Grenzen, und das, was Kollege Gräff befürchtet, befürchte ich auch: dass wir am Ende zwar Rechtssicherheit in Ihrem Sinne haben, die Rechtssicherheit aber nicht im Sinne derjenigen ist, die vielleicht investieren wollen. Das ist nichts, was uns irgendwie gefallen kann, deswegen wollen wir dem auch nicht nähertreten. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
In der 6. Plenarsitzung am 16. Februar 2017 wurde der damalige Abgeordnete Swyter auf Vorschlag der Fraktion der FDP zum Mitglied des Kuratoriums des LetteVereins gewählt. Herr Swyter hat diese Mitgliedschaft niedergelegt. Herr Abgeordneter Fresdorf, bis dahin stellvertretendes Mitglied und Ersatzmitglied des Kuratoriums, wurde infolge dieser Niederlegung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Pestalozzi-FröbelHaus und den Lette-Verein zum Mitglied. Es bedarf daher der Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds. Die vorschlagsberechtigte Fraktion der FDP schlägt entsprechend der Ihnen vorliegenden Tischvorlage als neues stellvertretendes Mitglied vor: Frau Abgeordnete
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durchzuführen. Wer die Kollegin Dr. JasperWinter zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Wild. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Damit ist die Abgeordnete Dr. Jasper-Winter zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 27. August 2020 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. September 2020 Drucksache 18/2998