Protocol of the Session on September 17, 2020

Wir wissen selbst, dass es ein Bundeskleingartengesetz gibt, das an einigen Stellen enge rechtliche Grenzen setzt. Wir wissen auch, dass das Bauplanungsrecht des Bundes wie auch des Landes bestimmte Grenzen aufzeigt. – Frau Senatorin, es ist völlig richtig, wenn Sie auf die Frage der Kollegin Kapek antworten, dass man natürlich über Bebauungspläne am besten auch Kleingartenkolonien sichern kann. Das kann man aber auch über den Flächennutzungsplan des Landes Berlin, und der liegt in der Verantwortung des Abgeordnetenhauses. Die grundsätzliche Vorgabe, dass das über B-Pläne in den Bezirken gesichert werden soll, gibt es schon seit Jahrzehnten, aber es klappt nicht überall, wie wir merken. Darum ist es richtig zu fragen: Was ist auf der Landesebene möglich? Wir werben dafür mit einem Kleingartenentwicklungsplan gemeinsam mit einer neuen gesetzlichen Grundlage, eben ein Kleingartenflächensicherungsgesetz. Damit können wir eine neue Stufe, mehr Erhalt und mehr Sicherung für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in dieser Stadt erreichen, mehr Wert für die Stadt, die Gesellschaft und alle, die etwas von Grün und von Klimaschutz haben. Gemeinsam werden wir das zu einer neuen Entwicklung führen, nämlich zu Kleingärten für alle – im wahrsten Sinne des Wortes.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gebel?

Ich wollte schon „Vielen Dank“ sagen, aber bitte schön, Frau Gebel!

Das habe ich gemerkt, und deswegen habe ich mich noch schnell dazwischengemogelt.

Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie gesagt haben: Über den Kleingartenentwicklungsplan ist eine gute Sicherung der Kleingartenanlagen erfolgt, und jetzt müssten die FNP-Sicherungen folgen? Werden Sie das mit Priorität hier im Abgeordnetenhaus vorantreiben?

(Daniel Buchholz)

Liebe Kollegin Gebel! Zunächst einmal habe ich die Frage: Welche Vorlagen gab es denn von Ihrer Fraktion oder von der grünen Senatorin – wenn Sie die Frage schon so stellen – zur Änderung des FNP zur Sicherung von Kleingartenanlagen? – Mir liegen sie zumindest im Augenblick nicht vor. Mag sein, dass sie alle in grünen Schubladen liegen. Dann her damit, damit wir sie uns anschauen können. Ich mache daraus etwas Positives.

[Zuruf von Silke Gebel (GRÜNE)]

Liebe Kollegin Gebel! Wir haben gemeinsam in der Fachrunde Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dem Staatssekretär, mit dem für Wohnungsbau zuständigen Senator, aber auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Wir haben doch schon eine grundsätzliche Übereinkunft, dass eine gesetzliche Grundlage tatsächlich eine neue Stufe der Sicherung bilden kann. Wir werden natürlich noch schauen, was in den Arbeitsentwurf hinein kann, was juristisch möglich ist. Wir wollen gemeinsam dafür kämpfen, dass wir eine größtmögliche Sicherung der Kleingartenanlagen in Berlin erreichen. Ich kann nur alle einladen, dabei mitzutun. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Evers.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Senatorin Günter! Wie heißt es so schön: Gut Ding braucht Weile. – Ich finde, an Weile hat es nicht gefehlt. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ein gut Ding dabei herausgekommen ist, aber ich möchte noch einmal daran erinnern: Es war 2014 – vor nunmehr sechs Jahren –, als wir hier gemeinsam im Haus mit großer Mehrheit unsere Erwartungen an einen neuen Kleingartenentwicklungsplan beschlossen haben. Unser gemeinsamer Wille, der Wille des Parlaments war der dauerhafte Schutz von Kleingärten in Berlin. Falls Sie – Sie sind ja noch nicht so lange dabei – den Beschluss noch nicht kennen sollten, habe ich ihn sicherheitshalber noch einmal ausgedruckt. Ich kann Ihnen aber sagen: Diese Stoßrichtung hat nach meinem Empfinden nicht so viel mit dem Inhalt des von Ihnen vorgelegten Katasters – es ist ja gar kein Entwicklungsplan, sondern eher ein Kleingartenkataster – zu tun.

Für mich geht es in dem, was Sie vorgelegt haben, nicht um Kleingartenentwicklung. Deswegen haben wir noch einmal – Sie werden es wissen – den gleichen Antrag wie 2014 – dauerhafter Schutz von Kleingärten in Berlin – ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Ich bin sehr gespannt,

wie Sie – die Fraktion, die ihn damals mitgetragen hat – sich hier heute inhaltlich dazu verhalten. Wir diskutieren ja, lieber Daniel Buchholz, nicht zum ersten Mal über die Perspektive der Berliner Stadtgärten, und, ehrlich gesagt, kann ich die Sonntagsreden zu diesem Thema auch kaum noch ertragen.

Ich glaube, von wenigen Ausnahmen abgesehen, besteht in diesem Haus ein breiter Konsens über den sozialen und ökologischen Mehrwert von Kleingärten für die gesamte Stadt.

[Daniel Buchholz (SPD): Da hat er recht!]

Das finde ich richtig so. Darum haben wir damals gemeinsam diese Initiative auf den Weg gebracht. Damals haben wir gesagt: Wir möchten, dass dieser Teufelskreis der immer wiederkehrenden Verlängerung von Schutzfristen mit allen daraus folgenden Planungsunsicherheiten für die Gartenfreunde durchbrochen wird, dass dem ein Ende bereitet wird. Das war der Kern unseres damaligen Anliegens. Dem wollten wir eine Absage erteilen. Wir wollten dauerhaften Schutz.

[Burkard Dregger (CDU): So ist es!]

Jetzt, sechs Jahre später, präsentieren Sie, Frau Günther, uns im Kern wieder einen ganz wesentlich auf Schutzfristen basierenden Kleingartenverwaltungsplan. Ich frage mich, ob das Ihr Ernst ist angesichts der Beschlussfassung dieses Hauses.

[Beifall bei der CDU]

Hinter uns liegen sechs Jahre, in denen Ihr Haus – und davor schon das Haus von Senator Geisel – durch Intransparenz, ständigen Strategiewechsel und eine chaotische Kommunikation für maximalen Frust aufseiten der Gartenfreunde gesorgt hat. Das liegt nur teilweise in Ihrer Verantwortung. Ein Gutteil der Verantwortung liegt noch beim Vorgänger. Ich habe durchaus Verständnis für diejenigen, die sich im Ergebnis die Frage stellen, ob Bäume für das Papier hätten sterben müssen – was hoffentlich gar nicht der Fall ist –, denn es bringt wenig an Entwicklungsperspektive für die Dauer, die Ewigkeit, die wir uns gemeinsam gewünscht haben. Sie überzeugen mit diesem Wurf ganz offensichtlich – Daniel Buchholz hat es gesagt – nicht einmal die eigene Koalitionsfraktion. SPD und Linke arbeiten an einem Kleingartenschutzgesetz. Ich frage mich: Bräuchte es ein solches Gesetz eigentlich, wenn Sie Ihren Job im Sinne der Koalition, im Sinne des Abgeordnetenhauses erledigt hätten? – Ich glaube, ein solches Gesetz bräuchte es dann nicht.

[Beifall bei der CDU]

Ich habe nach Ihren Äußerungen, nach dem, was ich aus dem Senat höre, auch erhebliche Zweifel, dass ein solches Gesetz je das Licht der Welt erblicken wird, denn da lügen Sie sich genauso in die Tasche wie den Berliner Gartenfreunden. Sie werden bei diesem Projekt wieder an den einfachsten juristischen Hürden scheitern. Das wird so nichts, und deswegen fordere ich Sie auf: Lassen Sie

uns gemeinsam, parteiübergreifend zwischen Opposition und Koalition, darüber beraten, wie wir den dauerhaften Schutz und die Weiterentwicklung der Berliner Kleingärten am besten erreichen können!

[Beifall bei der CDU]

Ich würde mich ehrlich freuen, wenn wir dafür eine neue, eine große Lösung finden. Sie kennen meinen Vorschlag: Soweit es die landeseigenen Flächen betrifft, dauerhafte Sicherung, einerseits durch Nichtbebauungspläne, durch Änderung der Flächennutzungsplanung und durch die Gründung einer Stiftung Berliner Stadtgärten, an die wir das landeseigene Kleingartenvermögen übertragen, damit wir ein für alle Mal diesen Teufelskreis der Schutzfristenverlängerungen durchschlagen. So könnten wir nämlich erreichen, was wir 2014 allen Berlinern versprochen haben: dauerhaften Schutz der Stadtgärten und eine verlässliche Entwicklungsperspektive für die Zukunft. Es bestünde endlich Augenhöhe zwischen Senat und denjenigen, die die Last, diesen ökologischen Mehrwert für die Stadt zu schaffen, zu tragen haben – bei allen Vorteilen ist es eben auch eine zeitliche Last.

Ich hoffe sehr, und das sage ich, weil Kleingärten in meinen Augen kein Bauerwartungsland sind, dass darüber Konsens herrscht, dass es sich bei Kleingartenflächen um soziale und ökologische Daseinsvorsorge für unsere Stadt handelt. Ich kann mir auch für die Zukunft vorstellen, dass wir zur Entwicklung wichtiger öffentlicher Infrastruktur Flächen aufgeben. In dem Stiftungsmodell, das wir vorschlagen, könnte das aber zwangsläufig nur unter Flächenausgleich stattfinden. Das wäre endlich einmal „auf Augenhöhe verhandelt“ zwischen Senat und Gartenfreunden und keine gnädige Hingabe von zu knapp bemessenen Flächen.

Sie haben recht: In mancher Hinsicht sind Kleingärten in Einzelfällen noch optimierungsbedürftig, was ihre Öffnung zur Allgemeinheit, manchmal auch, was den ökologischen Mehrwert angeht. Diesen Optimierungsbedarf kann man im Stiftungszweck bestimmt auch so verankern, dass er verbindlich für alle bewirtschaftenden Kleingärtner geregelt wird. Wir sollten uns aber einig sein in dem, was wir miteinander beschließen, und zum Kleingartenentwicklungsplan deutlich machen: Diese Flächen, dieses ökologische Potenzial, diese grüne Lunge Berlins ist für uns unverzichtbar. Das ist der Gedanke, der unserem Stiftungsmodell zugrunde liegt. Gerade deswegen lohnt es sich, dafür zu kämpfen, und ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Frau Abgeordnete Gennburg.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Kleingartenentwicklungsplan, und die Debatte über ein mögliches Kleingartenflächensicherungsgesetz ist schon eröffnet. Es wäre schön, wenn alle, die sich heute so redlich in die Debatte einbringen, dann auch zu seinem Erfolg beitragen.

[Beifall bei der LINKEN]

Ich darf heute Marion Platta, unsere langjährige Kämpferin für die Kleingärten, unsere Umweltpolitikerin, vertreten und werde heute für sie sprechen.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, beginne ich mit einem Zitat aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des Kollegen Buchner – Zitat:

Es gibt keine gesetzlich verpflichtende Grundlage einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten oder Schutzfristen fortzuführen. Die Aufgabe, den Kleingartenentwicklungsplan fortzuschreiben,

ergibt sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik.

Und was lesen wir in den Richtlinien? – Ich zitiere einmal weiter, weil es so einleuchtend gut formuliert ist:

Kleingärten dauerhaft sichern

Der Senat wird in ausreichendem Maße Flächen für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sichern. Wenn Kleingartenflächen im Einzelfall nicht an ihrem bisherigen Standort verbleiben können, sind in räumlicher Nähe Ersatzflächen zu schaffen. Dies wird über den Kleingartenentwicklungsplan abgesichert.

Kommen wir also zu der heute zu beratenden Vorlage – zur Beschlussfassung – zum Kleingartenentwicklungsplan 2030, der ohne Zweifel schon wesentlich inhaltsreicher als alle seine Vorgänger ist, so Marion Platta! Der Begründung ist zu entnehmen, dass bis 2030 mit einer Inanspruchnahme von 15 Hektar Kleingartenfläche für soziale und verkehrliche Infrastruktur zu rechnen ist, weitere 278 Hektar nach 2030 anderen Nutzungen zugeführt werden könnten, und dass die vom RdB geforderte grundlegende Überarbeitung und gewünschte Präzisierung hinsichtlich Verkehrsprojekten und Ersatzflächen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden könne, da dies eine Vertagung auf unabsehbare Zeit bedeuten würde. Die Dringlichkeit zum Beschluss wird mit dem Auslaufen der sogenannten Schutzfrist 2020 für 280 Hektar begründet. – Wie bewerten wir das?

Uns liegt heute ein unfertiges Dokument zur Beschlussfassung vor, und wir müssen entscheiden, was aus diesem selbst gewählten Planungsinstrument werden kann. Brauchen wir das, oder kann das weg? Welchen Mehrwert haben Kleingärten in Berlin, für die Stadt, für Mensch und Natur? Welchen Wert sie für Menschen haben, kann

(Stefan Evers)

insbesondere an der Länge der Pachtverhältnisse – im Durchschnitt knapp 20 Jahre – und an den Bewerberzahlen für Kleingärten abgelesen werden, die Sie alle kennen: lange Wartezeiten von drei bis zehn Jahren usw. Wir wissen um den Beitrag der Kleingärten zur Reduzierung der Bodenversiegelung, zur Anpassung an den Klimawandel – die Temperaturunterschiede, städtische Tropennächte –, zur Wasser- und Kohlenstoffspeicherung der Böden und Grundwasserneubildung als Voraussetzung für die Trinkwasserversorgung. Kleingärten sind für viele Menschen Teil der Lebensqualität und stellen gleichzeitig ein anschauliches Labor der Lebensgrundlagen dar. Ihre Entwicklung – und nicht Abwicklung – wollen wir in einem Plan dargestellt haben.

Über das soziale Engagement in den Kleingärten, gerade wegen ihrer Möglichkeiten als Vereine, gibt es nachlesbare Berichte. Lassen Sie uns deshalb konkret über den Schutz reden! Viele, die mit Marion Platta und mir Erfahrung mit Gärten haben, halten Berlin in jeder Hinsicht für groß genug, um die noch verbliebenen Flächen der Kleingärten im Bestand auch für die kommenden Generationen zu sichern und weiterzuentwickeln. Daher sehe ich der weiteren Diskussion in den Ausschüssen optimistisch entgegen. Wir werden den Forderungskatalog aus dem Rat der Bürgermeister genauso hinterfragen wie die Anforderungen aus den Kleingartenverbänden.

Wir diskutieren jetzt fleißig über die Sicherung der Kleingärten per Gesetz. Die Linke bekennt sich zu einem Kleingartenflächensicherungsgesetz. Wir haben einen Landesparteitagsbeschluss und einen Fraktionsbeschluss. – Herr Buchholz! Ist das nicht schön?

[Daniel Buchholz (SPD): Wir haben auch einen Fraktionsbeschluss!]

Was der Kleingartenentwicklungsplan braucht, um ein gutes Planungsinstrument zu werden, lässt sich zusätzlich aus den schon im Dokument aufgeführten Datenlücken und Vorschlägen zusammenstellen. Für uns Linke ist die Überwindung der sogenannten Schutzfristen und des Teilungszwangs der Parzellen als Drohkulisse für den weiteren Abbau des Kleingartenflächenangebots ein zentrales Anliegen – hin zu einem echten Kleingartenentwicklungsplan, der anhand einer Zeitleiste durch einen enkeltauglichen Maßnahmenplan zu ergänzen ist. Wir werden daher weiterhin, gern mit den Koalitionspartnern und darüber hinaus, für die Ausweisung von Ersatzflächen und ein Kleingartenflächensicherungsgesetz eintreten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Laatsch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich melde jetzt schon an – Frau Präsidentin –, ich werde mehrfach zitieren und bitte um Ihre Erlaubnis.

Es erschreckt mich, welche Ideologie sich hinter Ihrem Kleingartenabwicklungsplan verbirgt –