Zu Ihren Fragen: Natürlich ist das Taxi ein Teil des ÖPNV. Ridepooling wird auf Bundesebene mit dem Personenbeförderungsgesetz geregelt. Das können wir nicht einfach machen. – Hinsichtlich der Datenfragen ist es Teil des neuen Mobilitätsgesetzes. Da werden wir das beraten und dann auch festlegen. Die Taxis, die dort fahren, müssen ein Taxameter haben. Es wird auch eine nicht ablösbare Kennzeichnung an den Fahrzeugen geben. Und eine Ortskundeprüfung brauchen sie alle gegenseitig. Die Taxiunternehmer – das war auch zu lesen – können beim LABO einen Antrag stellen. Wenn mehr Anträge als Plätze eingehen, muss irgendwie entschieden werden; dann wird das Los entscheiden.
Wichtig ist auch noch, dass die Inklusionstaxis einen besonderen Stellenwert bei der Zuteilung der Laderechte haben werden. Das ist wirklich ein Fortschritt und kann die Inklusionstaxis insgesamt voranbringen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Frau Senatorin Günther möchte die Vorlage zunächst begründen. – Bitte sehr, Frau Senatorin, Sie haben das Wort!
Berlin ist eine Stadt der Wälder, der Parks, der Seen und eben auch der Kleingärten. Über 71 000 Kleingartenparzellen prägen das Stadtbild. Diese Parzellen sind Klein- ode für diejenigen, die sie besitzen und bewirtschaften; aber Kleingärten sind nicht nur schön für diejenigen, die sie haben, sondern sie sind wichtig für unsere Stadt: für Artenschutz, für Bodenschutz, für das Stadtklima und natürlich für die Erholung.
Kein Wunder, dass die Nachfrage besonders groß ist und während der Coronapandemie natürlich noch größer wurde; deswegen ist es unser oberstes Ziel, Kleingärten zu sichern. Die Verluste der vergangenen Jahrzehnte waren traurig genug, und deshalb sind wir sehr froh, heute sagen zu können: Mit dem Kleingartensterben haben wir Schluss gemacht.
Durch den vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan werden rund 92 Prozent der Kleingartenfläche gesichert. 80 Prozent der Kleingartenfläche werden über Flächennutzungsplan und Bebauungspläne dauerhaft abgesichert, und es ist gelungen, dass von den landeseigenen Kleingärten, die planerisch bereits seit Langem auf sogenanntem Bauerwartungsland liegen, bis 2030 kein einziger für Wohnungsbau in Anspruch genommen werden muss. Das sind noch einmal rund zehn Prozent mehr, denen wir eine Perspektive für die nächsten zehn Jahre geben.
Diese Schutzfrist für diese Anlagen würde ansonsten schon Ende dieses Jahres ablaufen. Und noch mehr: Wir haben einen Prüfprozess zusammen mit der Stadtentwicklungsverwaltung beschlossen, ob und wie diese Kleingärten auch noch dauerhaft gesichert werden können. Von über 70 000 Parzellen werden daher nur 450 Parzellen für soziale Infrastruktur – sprich: für Schulen, für Kitas – in Anspruch genommen, und hinzu kommen noch einige für verkehrliche Infrastruktur.
Für diese Parzellen, die wir aus gesamtstädtischem Interesse für soziale und verkehrliche Infrastruktur in Anspruch nehmen müssen, weisen wir aber im Kleingartenentwicklungsplan Ersatzparzellen aus. Hier sind wir aber natürlich auf die Bezirke angewiesen und auf die Verwaltungen, die in ihrem Fachvermögen solche Flächen zur Verfügung stellen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir hätten auch noch mehr Flächen genommen, wenn uns welche gemeldet worden wären, aber hier hatten die Bezirke andere Verwendungsmöglichkeiten oder andere Verwendungen vorgesehen. Nur, dass Sie es nicht missverstehen: Ich kritisiere das nicht, aber wir sind hier im harten Feld der Flächenkonkurrenz.
Flächen sind die neue Währung. Wir wollen neue Wohnungen bauen, wir wollen neue Kitas und Schulen, wir wollen ein enges Netz einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur mit dem Ausbau von ÖPNV und der Erschließung neuer Wohngebiete, wir wollen funktionierende Brücken, und ja: Wir wollen auch das Grün der Stadt sichern. Die Fläche vermehrt sich allerdings nicht mit wachsenden Begehrlichkeiten. Gerade deshalb ist es eine enorme Leistung, dass wir mit diesem Kleingartenentwicklungsplan so vielen Menschen Sicherheit und eine Perspektive für ihre Grundstücke geben.
92 Prozent der Kleingärten sind also dauerhaft gesichert oder haben mindestens eine zehnjährige Perspektive, und wenn ich jetzt noch einige Spezialfälle abziehe wie Flächen der Bahn oder wenige Anlagen, die in Einfamilienhaussiedlungen liegen, dann bleiben sage und schreibe 3,9 Prozent auf Privatflächen übrig, die nicht gesichert werden.
Natürlich wird trotzdem die Frage gestellt: Könntet ihr die denn nicht über den Kleingartenentwicklungsplan auch dauerhaft sichern, und zwar alle? – Ich kann die Frage gut verstehen, aber: Nein, das geht nicht, denn der Kleingartenentwicklungsplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument und kein Gesetz. Er bietet Sicherheit, weil er die Behörden des Landes bindet, aber er kann kein Planungsrecht ersetzen. Er kann auch die Behörden des Landes nicht verpflichten, andere Planungen über seinen Geltungszeitraum hinaus einzustellen.
Und ja: Es gibt auch hier im Haus die Diskussion, ob im Land Berlin die bestehenden Kleingartenanlagen nicht per Gesetz dauerhaft gesichert werden können und das Wachstum der Stadt mit einem Wachstum der Kleingartenflächen verbunden werden könnte.
Vielen Dank für diese Gelegenheit! Verstehe ich Sie dann richtig, Frau Senatorin, dass wir die übrig bleibenden 3,9 Prozent der privaten Kleingartenflächen sehr wohl zum Beispiel über Bebauungspläne sichern könnten, und ist das ein Weg, den Sie empfehlen würden?
Na ja, wir müssen uns genau anschauen, wie wir diese Flächen sichern können. Über ein Gesetz, wie es augenblicklich ist – da bin ich sehr kritisch. Ich will auch gleich ausführen, warum: Einerseits habe ich natürlich große Sympathien, auch die noch zu sichern, aber es gibt hier andererseits große verfassungsrechtliche Bedenken, nämlich über das Bodenrecht, das Bauplanungsrecht des Bundes betreffend, und ob hier nicht schon abschließende Regelungskompetenzen bestehen.
Es gibt aber natürlich auch die Frage: Wenn man sagt, es sollen neue Flächen ausgewiesen werden – wo sollen denn diese neuen Flächen herkommen, und wer stellt sie zur Verfügung? Allein diese Berechnungen, das wissen wir, die wurden durchgeführt – insofern gehe ich davon aus: Es gibt auf beides keine schnellen Antworten. Natürlich kenne ich auch den Vorschlag, Kleingärten zur Sicherung in eine Stiftung zu überführen, doch auch die Gründung einer Stiftung löst viele Fragen nicht, und vor allem sind die privaten Flächen davon überhaupt nicht berührt. Weiterhin hätten wir das Problem, dass genau diese, die jetzt nicht gesichert sind, auch in einer Stiftung nicht gesichert wären.
So sehr ich es begrüße, dass die weitere Sicherung der Kleingärten weiter auf der Agenda bleibt, so wichtig
finde ich es, dass wir elementare Fragen erst abschließend klären, bevor wir Hoffnungen wecken, die wir vielleicht gar nicht erfüllen können.
Es war und ist eine enorme Leistung dieser Koalition, in Zeiten, in denen Flächen zur neuen Währung geworden sind, jetzt einen Kleingartenentwicklungsplan vorzulegen, der einer größtmöglichen Zahl von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Sicherheit und Verlässlichkeit gibt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir gemeinsam – Senat und Abgeordnetenhaus – ihnen diese Verlässlichkeit geben, aber auch allen Berlinerinnen und Berlinern zeigen: Berlin bleibt eine grüne Stadt. – Ich wünsche Ihnen gute Beratungen und freue mich auf die Diskussionen.
In der Fraktionsrunde beginnt die Fraktion der SPD. – Herr Abgeordneter Daniel Buchholz, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! – Verehrte Frau Senatorin! Vielen Dank für die Vorstellung des Entwurfs des Kleingartenentwicklungsplans des Senats. Wir als SPD-Fraktion freuen uns, dass dort tatsächlich Verbesserungen für diverse Anlagen aufgenommen sind, die eine größere Sicherheit bringen, die auch mehr Perspektive bringen. Gleichzeitig sagen wir, dass wir darüber noch hinausgehen wollen und können. Sie haben das eben angesprochen: Sie wollen mehr Sicherheit und Perspektiven für mehr Kleingartenanlagen in Berlin aufmachen. Das wollen wir auch, und wir glauben daran – trotz Ihrer mitunter etwas negativ geprägten Bewertung von Entwürfen, die wir noch gar nicht im Parlament haben und die momentan natürlich Arbeitsstände sind.
Uns ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Kleingärten an sich ein echter Mehrwert für diese Stadt sind und zwar ökologisch, sozial und in vielen anderen Dimensionen. Darum sollten wir alles unternehmen, um sie zu schützen, zu erhalten und sie nach Möglichkeit auszubauen.
Es ist doch ein fantastischer Zustand, dass Berlin so viele Kleingartenflächen, so viele Parzellen – mehr als 70 000 auf 2 900 Hektar – hat. Das ist ein echter Mehrwert für die Stadt. Wir stellen uns vor, dass wir mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in der Stadt eine Art Zukunftsvertrag machen, in dem wir festhalten: Ja, wir
wollen euch mehr Sicherheit geben als bisher, und wir wollen das auch auf einer gesetzlichen Berliner Grundlage machen. Dafür erwarten wir aber auch etwas. Der Mehrwert für die Allgemeinheit kann und muss steigen. Das heißt zum Beispiel, dass sich alle Kleingartenanlagen in Berlin öffnen müssen, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Es kann nicht sein, dass ich im Sommer vor verschlossenen Türen stehe, wenn ich eine Anlage betreten möchte. Wir wissen, dass die meisten Anlagen in Berlin offen sind, aber es sind eben nicht alle. Wir wollen sagen, dass diese Öffnung tatsächlich stattfinden muss. Das meint auch eine Öffnung, was Kooperation angeht, z. B. mit der daneben liegenden Kita, mit einer Schule, mit einem Seniorenclub oder anderen Vereinen, die vor Ort aktiv sind. Die Kleingartenanlagen können zeigen: Ja, wir sind ein Teil dieser Stadtgesellschaft und nutzen unsere Gemeinschaftsflächen gemeinsam mit anderen. – Damit werden wir einen deutlich höheren Mehrwert für alle in der Stadt produzieren. Dafür werben wir mit einem Gesetz.
Dieser zusätzliche Mehrwert, den wir generieren können, indem wir in einer Art Zukunftsvertrag – wie ich es immer nenne – eine gesetzliche Basis schaffen, ist natürlich auch mit einer gewissen Erwartungshaltung an die Gärtnerinnen und Gärtner verbunden. Das heißt z. B., dass wir die ökologischen Standards erhöhen wollen und müssen. Das heißt auch, dass Gifte in Berliner Kleingartenanlagen wirklich gar nichts zu suchen haben. Das heißt auch, dass die kleingärtnerische Fachberatung auf eine verbindlichere Grundlage gestellt werden soll. Sie wird oftmals genutzt, aber eben nicht von allen. Nicht allen ist klar, dass es in Berlin tolle Ökoparzellen gibt, die man als Beispiel dafür nehmen kann, wie wir die Anlagen auf ein viel höheres, grüneres Level bringen können, als das bisher der Fall ist. Und natürlich heißt das auch, modernere Formen des Gärtnerns einzubeziehen. Alles, was wir unter dem Stichwort Urban Gardening an lokalen Initiativen haben, kann man integrieren. Das ist kein Gegeneinander, das merkt auch der Landesverband der Kleingärtner, und das kann man voranbringen.
Natürlich muss man auch schauen, wo es Konflikte gibt. Das sind in einer Stadt wie Berlin, die immer noch sehr gefragt ist und in der wir ein Mieten- und ein Bauproblem haben, natürlich an erster Stelle Nutzungskonflikte. Ich sage eins ganz deutlich: Für uns stehen Kleingärten nicht im Widerspruch zu mehr bezahlbarem Wohnraum in Berlin, denn wer hier mehr verdichtet, der muss auch mehr Grün-, Erholungs- und Ausgleichsflächen ausweisen. Das steht auch in anderen Gesetzen. Das passt zusammen. Mehr Wohnungsbau und der Erhalt von Kleingärten sind kompatibel, und dafür wollen wir mit diesem Gesetz ganz klar werben.
Mit dieser stärkeren Sicherung können wir deutlich machen, was dieser Mehrwert für die Stadt ist und dass wir das auch zusammen leben wollen. Wir sagen nicht nur, die Kombination mit Wohnen ist möglich, sondern auch die Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen in Richtung des neuen Jahrhunderts. Ich sage das mal tatsächlich ein bisschen pathetisch, denn wir wollen, wenn es irgendwie rechtlich möglich ist, auch an die privaten Flächen ran.
Wir wissen selbst, dass es ein Bundeskleingartengesetz gibt, das an einigen Stellen enge rechtliche Grenzen setzt. Wir wissen auch, dass das Bauplanungsrecht des Bundes wie auch des Landes bestimmte Grenzen aufzeigt. – Frau Senatorin, es ist völlig richtig, wenn Sie auf die Frage der Kollegin Kapek antworten, dass man natürlich über Bebauungspläne am besten auch Kleingartenkolonien sichern kann. Das kann man aber auch über den Flächennutzungsplan des Landes Berlin, und der liegt in der Verantwortung des Abgeordnetenhauses. Die grundsätzliche Vorgabe, dass das über B-Pläne in den Bezirken gesichert werden soll, gibt es schon seit Jahrzehnten, aber es klappt nicht überall, wie wir merken. Darum ist es richtig zu fragen: Was ist auf der Landesebene möglich? Wir werben dafür mit einem Kleingartenentwicklungsplan gemeinsam mit einer neuen gesetzlichen Grundlage, eben ein Kleingartenflächensicherungsgesetz. Damit können wir eine neue Stufe, mehr Erhalt und mehr Sicherung für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in dieser Stadt erreichen, mehr Wert für die Stadt, die Gesellschaft und alle, die etwas von Grün und von Klimaschutz haben. Gemeinsam werden wir das zu einer neuen Entwicklung führen, nämlich zu Kleingärten für alle – im wahrsten Sinne des Wortes.