Dann kommen wir zum nächsten Antragsteller. Heute haben die Männer deutlich schnellere Finger, muss ich sagen. Herr Daniel Buchholz hat als Nächster das Wort. – Herr Abgeordneter! Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Das Landgericht Berlin hat gerade einen Eilantrag der Firma Vattenfall im Stromkonzessionsverfahren zurückgewiesen. Darum meine Frage: Welche Auswirkungen erwartet der Senat nach dieser Feststellung des Gerichts für das weitere Konzessionsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Auswahl- und Wertungskriterien der Stromnetzvergabe?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Buchholz! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie immer bei solchen Themen muss man mit einer Vorbemerkung anfangen: Die schriftliche Begründung liegt uns nicht
vor. Was ich jetzt sage, erfolgt also auf Basis von zwei Presseerklärungen, die das Gericht gemacht hat – eine vor der Verhandlung und eine nach der Verhandlung.
Da das insgesamt etwas komplizierte Verfahren sind, ist es vielleicht wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, dass wir im Energiewirtschaftsgesetz bislang in der Vergangenheit eine Merkwürdigkeit hatten, die es von anderen Vergabeverfahren unterschieden hat. Diese hat dazu beigetragen, dass fast alle Vergabeentscheidungen beklagt worden sind, nämlich dass Formfehlerrügen nicht so schnell wie möglich bekannt gegeben, verhandelt und entschieden werden mussten, sondern dass es grundsätzlich die Möglichkeit gab, sich alles bis zum Ende aufzuheben und dann am Ende geltend zu machen. Deswegen sind dann manchmal Vergabeentscheidungen beklagt worden, teilweise auch erfolgreich, wobei es dann faktisch um Formfehler ganz am Anfang des Verfahrens ging. Das hat dann zu jahrelangen Verzögerungen geführt, und manchmal von bis zu einem Jahrzehnt.
Das hat der Bundesgesetzgeber korrigiert, er hat eine sogenannte Präklusionsmöglichkeit geschaffen. Das heißt, die Vergabestellen können darauf drängen, dass Formfehler umgehend entschieden werden müssen. Davon hat das Land Berlin, also die Vergabestelle meines Hauses, Gebrauch gemacht und hat, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gesagt: „Wenn ihr Formfehler an dem Stromverfahren habt, bitte rügt sie jetzt!“, und auch: „Wir werden die endgültige Entscheidung im Stromverfahren erst dann treffen, wenn diese Frage geklärt ist.“ – Das ist eigentlich der Weg, wie es in Zukunft immer sein soll.
Von den drei Bewerbern haben das zwei verstanden und sich dazu auch umgehend geäußert. Der dritte Bewerber hat dann gesagt, er sieht das nicht ein, und hat eine Klage eingereicht, die erstaunlicherweise über 200 Formfehler gerügt hat. Zu dieser Klage – das sind dann Eilverfahren – hat das Gericht in dem Eilverfahren gesagt, dass es dies weder der Sache noch der Methode nach teilt. Formal wird in der Entscheidung dann ein einstweiliger Rechtsschutz zurückgewiesen. So ist dann der formale Akt. Gegen diese Entscheidung ist Berufung möglich, allerdings auch wieder nur in einem Eilverfahren.
Insgesamt sind wir damit jetzt in einem Zug, der deutlich schneller zu Entscheidungen führt, als wenn man alles erst ganz am Schluss macht. Das war ja auch unsere Absicht. – Das hat aber mit dem Entscheidungsverfahren selbst, wer denn nachher die Konzession bekommt, nichts zu tun, sondern es geht jetzt um die Kriterien, und dabei ist das für die Vergabestelle des Landes Berlin Erfreuliche, dass das Gericht gesagt hat, dem Grunde nach sind die Kriterien richtig gesetzt und ermöglichen die vom Gesetz geforderte gerechte und diskriminierungsfreie Vergabe.
Insofern ist natürlich der Wunsch, dass jetzt auf nochmalige Berufung verzichtet wird. Das müssen aber andere entscheiden. Wenn zum Beispiel vom Gericht gesagt worden wäre: „Ihr müsst bei diesem und jenem Kriterium noch etwas ändern“, hätten wir als Land Berlin auch versucht, das zu machen, ohne noch einmal in Berufung zu gehen, um das Verfahren dann möglichst rasch weiterzuführen. Insofern muss man jetzt sehen, wie sich der Kläger entscheidet. Er wird sich aber sicherlich auch erst entscheiden, wenn die Begründung vorliegt. Wichtig ist aber – auch für die politische Diskussion –, dass damit alle Kriterien gemeint sind, die in der Vergangenheit in Rede standen, also von der Change-of-Control-Klausel bis zu der Bewertungsmethodik, ob es eine relative oder absolute Bewertungsmethodik ist, also all diese Kriterien. Das Gericht hat jetzt gesagt, dass es ihm auf jeden Fall einleuchtet, dass diese Kriterien, so wie sie gesetzt sind, ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren ermöglichen.
Vielen Dank, Herr Senator! – Nun hat die klagende Firma Vattenfall ja ein sehr großes Interesse daran, dieses Verfahren möglichst extrem in die Länge zu ziehen. Können Sie denn, auch wenn Sie gerade keine Glaskugel dabeihaben, eventuell vorhersagen, wann wir tatsächlich zu einer echten Vergabeentscheidung in Bezug auf das Stromnetz Berlin kommen könnten?
Herr Abgeordneter! Das ist tatsächlich ein bisschen das Thema einer Glaskugel. Im Interesse eines schnellen Verfahrens wäre es jetzt, wenn keine Berufung eingelegt wird. Das ist durchaus eine Möglichkeit. Ich habe ja auch gesagt, was wir uns dazu überlegt hatten. Aber selbst wenn Berufung eingelegt wird, handelt es sich um ein Eilverfahren, und normalerweise versuchen Gerichte eigentlich, Eilverfahren binnen sechs bis neun Monaten zu entscheiden.
Vielen Dank! – Das ist doch ein Schritt in die richtige Richtung. – Mich würde interessieren, ob der Senat mittlerweile Berufung eingelegt hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Bezug auf das Fernwärmenetz.
Wir müssen dort eine Beschwerde einlegen, um zur Berufung zugelassen zu werden. Das ist also ein leicht anderes Verfahren, als Sie es gerade angedeutet hatten. Das ist in Vorbereitung. Wenn sozusagen die Absicht danach abgefragt wird: Jawohl, ich habe die Absicht, für die Finanzverwaltung zu versuchen, zur Berufung zugelassen zu werden. Das ist aber Work in Progress. Die Absicht besteht aber.
Kommen wir zur nächsten Fragerunde! Jetzt hat der Abgeordnete Herr Düsterhöft das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Gründung und Etablierung einer Transfergesellschaft für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Air Berlin?
Vielen Dank! – Die gute Nachricht, sehr kurz und bündig und sehr schnell: Wir haben der Transfergesellschaft ein Vertragsangebot gemacht. Dieses Vertragsangebot wurde angenommen. Der Vertrag wird heute oder morgen unterzeichnet, und damit steht die Transfergesellschaft für die Beschäftigten-Boden für Berlin.
Die nutze ich gern. – Herzlichen Dank für die Antwort – eine sehr gute Antwort, glaube ich, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Air Berlin! Ich frage mich aber: Welche Erfahrungen hat die Senatsverwaltung bereits mit ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Air Berlin gemacht, die sich schon in der Senatsverwaltung beworben haben? Gibt es oder gab es schon erste Bewerbungsgespräche, in denen man diese Menschen kennenlernen konnte?
Der Finanzsenator, der ja bekanntermaßen für Personal zuständig ist, hat mir gerade zugeraunt, dass sich schon eine dreistellige Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Senatsverwaltungen beworben haben,
Eine Fragerunde können wir noch zulassen. Das ist der Abgeordnete Herr Wansner. – Bitte schön! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage: Hält es der Senat für ein probates Mittel, die fortschreitende Belagerung durch Drogendealer am Görlitzer Park dadurch zu beseitigen, dass die für den Görlitzer Park geltende Null-Toleranz-Politik aufgegeben und der Park damit wieder ein Schwerpunkt für die Drogendealer wird?
[Holger Krestel (FDP): Die gibt es gar nicht! Die machen eine Kunstperformance! – Sven Kohlmeier (SPD): Es reicht ein Ja oder Nein!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! – Lieber Herr Wansner! Ich danke Ihnen herzlich für die Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, die Situation am Görlitzer Park noch einmal zu erörtern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass intensive Polizeiarbeit im Görlitzer Park geleistet wurde, bis zu 6 000 Einsatzstunden pro Monat. Diese 6 000 Einsatzstunden pro Monat haben aufgrund der Personalsituation der Polizei dazu geführt, dass dies auf dem Rücken der Polizei ausgetragen wurde. Es wurden extrem viele Überstunden gefahren. Das hat dazu geführt, dass Mitte, Frühsommer 2016 der Aufwand im Görlitzer Park auf 2 000 Stunden im Monat zurückgefahren worden ist. Das war in der vergangenen Wahlperiode.
Die Null-Toleranz-Politik bezieht sich nicht auf die Drogendealer und ganz ausdrücklich nicht auf die Begleitkriminalität, sondern auf die Einstufung der Drogenmenge, die man bei sich haben darf, ohne bestraft zu werden. Ergebnis dieser Politik war, dass wir deutlich mehr Drogenkriminalität im Bereich der Revaler Straße hatten, dass die Drogenkriminalität am S-Bahnhof Neukölln deutlich zugenommen hat, dass es schlicht Verdrängungseffekte gab. Null-Toleranz-Politik an einer Stelle der Stadt führt eben nicht dazu, dass die Menschen keine Drogen mehr nehmen oder nicht mehr dealen, sondern lediglich dazu, dass das Problem verschoben wird. So ist die Drogenpolitik eher ein Gesundheitsthema und nicht so sehr ein Polizeithema. Die Polizei kann an dieser Stelle immer nur Symptome bekämpfen.
Was haben wir gemacht? – Wir haben gesagt: Wir werden nicht auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten weitere Überstunden anhäufen und das Problem nicht lösen. Unsere Frage war: Wie lösen wir das Problem der Kriminalität im Görlitzer Park? Das heißt, – erstens – die gescheiterte Null-Toleranz-Politik wird nicht fortgesetzt. Das haben wir getan. Zweitens: Die Einsatzstunden der Polizei werden in voller Höhe fortgeführt. Im September dieses Jahres haben wir die Polizei am Kotti, am Görlitzer Park und in der Revaler Straße noch einmal deutlich verstärkt. Dort sind 50 zusätzliche Polizeikräfte hinbeordert worden, um den Druck auf die Dealer beizubehalten und Begleitkriminalität, die mit Drogenhandel im Zu
sammenhang steht, weiterbekämpfen zu können. Es ist wichtig, dort Gewalt- und Raubtaten sowie Taschendiebstahl und anderes zu bekämpfen.
Zudem haben wir in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Parkläufer im Görlitzer Park eingestellt. Es ist dafür gesorgt worden, dass es öffentliche Toiletten im Görlitzer Park gibt und dass eine Betreuung des Parks stattfindet. Außerdem hat das Grünflächenamt Schnittmaßnahmen durchgeführt, um Angsträume zu reduzieren. Es gibt ein Zusammenwirken mehrerer Ressorts. Wenn wir uns jetzt die Kriminalitätsstatistik zum Görlitzer Park anschauen, können wir feststellen: Es ist noch lange nicht alles gut im Görlitzer Park, aber die Kriminalitätsrate ist deutlich rückläufig. Das, was die Anwohnerinnen und Anwohner des Görlitzer Parks bewegt, nämlich die Zurückdrängung der Begleitkriminalität und die starke Präsenz der Polizei, wird gewährleistet. Ich bitte Sie herzlich, diese erfolgreiche Politik zu begleiten und hier keine Angstszenarien aufzumachen, die weder im Interesse der Anwohner noch im Interesse Berlins sind.
Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Wansner, Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage. – Bitte schön!