Protocol of the Session on November 16, 2017

[Heiko Melzer (CDU): Es gilt das Informationsfreiheitsgesetz!]

Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Die stehen nicht unter Datenschutz. Wir berichten regelmäßig auch dem Parlament, in welchem Umfang Unterricht vertreten wird und in welchem Umfang Unterricht ausfällt. Das machen wir jährlich, insofern verstehe ich das Problem nicht. Gerne aber kann sich der Bürger an uns persönlich

wenden, damit er die entsprechenden Informationen bekommt.

Vielen Dank!

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, wir kommen somit zum nächsten Fragesteller. Das ist Herr Czaja.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Okay, Herr Krestel! Es wäre hilfreich, wenn jeder auf seinem Platz drückt, dann kann ich ihn auch korrekt aufrufen. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Entschuldigen Sie bitte, Frau Präsidentin, ich musste da vorne den Vorsitzenden vertreten. Beim nächsten Mal mache ich es anders.

Die Frage beruht auf meiner Frage vom 14. September, also von vor rund zwei Monaten. Da hat mir der Innensenator bestätigt, es habe an der Landespolizeischule eine körperliche Auseinandersetzung gegeben, bei der eine Mehrzahl von Schülern quasi nach ethnischer Herkunft geordnet gegeneinander angetreten ist. Sie wollten sich in dieser Frage noch einmal sachkundig machen. Die Frage ist jetzt: Welche Ergebnisse hat das nach zwei Monaten gezeigt? Welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden?

Bitte schön, Herr Geisel, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krestel! In der Tat, ich habe Ihnen vor zwei Monaten bestätigt, dass ich die Meldung kenne, wonach es eine körperliche Auseinandersetzung an der Polizeiakademie in Spandau gegeben haben soll. Die Untersuchung wurde durchgeführt, und es hat sich herausgestellt, dass es keine Massenschlägerei, wie damals vermutet wurde, gegeben hat. Es gab eine Auseinandersetzung zwischen zwei Polizeischülern. Der eine Polizeischüler hatte seinen mit Essen gefüllten Teller auf seinem Tablett und wollte durch eine Schwingtüre gehen. Der andere Polizeischüler, der vor ihm lief, hielt die Schwingtür nicht auf, sodass sie zurückschwang und das Tablett des anderen Polizeischülers traf. Die beiden gerieten dazu in eine verbale Auseinandersetzung. Das war der Sachverhalt, der sich bei der Untersuchung herausgestellt hat.

Es hat sodann ein Gespräch mit den beteiligten Polizeischülern stattgefunden. Es gab aber keinen Anlass für

eine disziplinarische Ahndung. Ich sage das vor dem Hintergrund, weil in den vergangenen Wochen verschiedene Gerüchte über die Polizeiakademie im Umlauf waren. Ja, es mag so sein, dass 16-, 17-jährige Schüler, die wir an der Polizeiakademie für die Ausbildung aufgenommen haben, noch nicht die Qualität ausgebildeter Polizisten haben, die sie nach zweieinhalb Jahren Ausbildung haben. Und ja, es mag sein, dass es an der einen oder anderen Stelle disziplinarische Schwierigkeiten gibt. Es ist aber nicht so, dass das nicht geahndet wird. Es ist nicht so, dass wir uns um diese Frage nicht kümmern.

Es gibt zwei Konfliktlinien, die dort im Moment verlaufen. Die eine Konfliktlinie ist, dass an der Polizeiakademie, an der bisher 500 Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen pro Jahr aufgenommen wurden, nun 1 200 Polizeianwärter und -anwärterinnen aufgenommen werden. Wir fahren die Kapazitäten also nach oben, denn es ist das politische Ziel, mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Es ist das politische Ziel, die Präsenz der Polizei in Berlin zu erhöhen; das ist dringend notwendig. Voraussetzung dafür ist, mehr Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeidienst auszubilden.

Sodann gibt es dort sicherlich Veränderungen. Diese Veränderungen sind schwer zu tragen. Es betrifft einmal die Lehrerinnen und Lehrer an der Polizeiakademie, die dort mit veränderten Situationen umgehen müssen. Es betrifft die Polizeischüler. Das muss miteinander abgeglichen werden, und da müssen wir sicherlich auch nachsteuern. Wir wollen uns keinesfalls vor Kritik wegducken. Eine Möglichkeit des Nachsteuerns könnte zum Beispiel sein, die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer an der Polizeiakademie zu erhöhen und auch das Thema einer verstärkten Disziplin an der Polizeiakademie stärker ins Auge zu fassen. Aber ich sage Ihnen auch, diese Ausbildung dieser Polizeischülerinnen und Polizeischüler läuft jetzt seit eineinhalb Monaten. Vor eineinhalb Monaten haben die die Ausbildung begonnen. Und zum jetzigen Zeitpunkt endgültige Bewertungen vornehmen zu wollen, ob das nun gelungen ist oder ob das vollkommen gescheitert sei und zurückgedreht werden müsste, ist schlicht zu früh. Wir haben uns vorgenommen, dass wir nach dem ersten Semester, das heißt, Ende Januar, Anfang Februar nächsten Jahres eine Bewertung vornehmen, um zu überlegen, was man an diesen Stellen nachsteuern kann.

Außerdem habe ich einen Auftrag an die Polizeiführung gegeben, einen ausführlichen Bericht über mögliche disziplinarische Schwierigkeiten vorzulegen. Dieser Bericht wird ebenfalls dem Innenausschuss vorgelegt, damit Sie Kenntnis nehmen können. Und ich sage Ihnen hier ganz ausdrücklich: Wenn dort Konsequenzen gezogen werden müssen, dann werden diese Konsequenzen gezogen, aber es ist eben nicht so, dass es an der Polizeiakademie Sodom und Gomorrha oder eine Unterwanderung oder Ähnliches gäbe.

(Senatorin Sandra Scheeres)

Zweiter Punkt: Es ist schon sehr auffällig, dass in den vergangenen zwei Wochen immer wieder Polizistinnen und Polizisten oder Polizeischüler mit Migrationshintergrund im Fokus angeblicher Gerüchte oder angeblicher Vorkommnisse gestanden haben. Da muss ich mich schon fragen, was der Hintergrund, was das Interesse daran ist, ausgerechnet gegen Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund vorzugehen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Und ich will das hier deutlich sagen: Ja, die Gesellschaft in Berlin verändert sich. Ja, die Bevölkerung verändert sich. Und das ist dann Aufgabe der Polizei, sich ebenfalls zu öffnen, sich ebenfalls als Spiegelbild der Gesellschaft zu begreifen, dabei Vorbild zu sein, das ist unstrittig, aber die Polizei von heute ist nicht mehr die Polizei von vor 30 Jahren. Genauso wie Berlin nicht mehr die Stadt – –

[Zurufe von der AfD]

Ja, Sie wünschen sich das, das ist mir schon klar! – Aber Berlin ist nicht mehr die Stadt wie vor 30 Jahren. Und die Polizei muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Und ich sage ganz ausdrücklich: Wir begrüßen das, dass wir diese interkulturelle Öffnung in der Polizei haben. Ich fördere das auch ganz ausdrücklich und stelle mich vor die Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund, was nicht bedeutet, dass wir dort an den Anforderungen herumschrauben, was nicht bedeutet, dass wir, wenn es Schwierigkeiten geben sollte, nicht disziplinarisch dagegen vorgehen.

Aber ich sage auch, das, was im Moment in der Öffentlichkeit kolportiert worden ist, schadet dem Image der Berliner Polizei. Das Beispiel, Herr Krestel, deswegen bin ich Ihnen für die Frage sehr dankbar, zeigt hier eben auch sehr deutlich, dass nicht alles wahr ist, was in der Öffentlichkeit erzählt wird.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Krestel! Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage. Bitte schön!

Die Zeit vor 30 Jahren waren ja nicht die Dreißigerjahre, das waren die Achtzigerjahre.

[Heiterkeit und Beifall bei der AfD]

Und da galten in Westberlin und in Deutschland das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin, und wir hatten eine hervorragende Polizei. Das möchte ich hier mal sagen. Man lebt nicht in der Vergangenheit, aber man muss die Teile der Vergangenheit, die positiv sind, hier nicht im Nachhinein zum Negativbeispiel deklarieren.

Kommen Sie bitte zu Ihrer Frage, Herr Krestel!

Die Nachfrage, die ich eben einleitete,

[Heiterkeit]

ist nun die: Sie sagten, das Verhalten muss geprüft werden. Gehört dazu auch das Führungsverhalten gegenüber den Polizeilehrern und dass es zum Beispiel nicht geht, dass ein Beamter unter Umständen gesagt bekommt, wenn du dich hier weiter beschwerst, dann fährst du nächste Woche wieder Funkwagen?

Herr Senator! Bitte, Sie haben die Chance der Antwort.

Wenn ich sage, Verhalten muss geprüft werden, dann betrifft das das Verhalten der Lehrerinnen und Lehrer, das betrifft das Verhalten der Polizeiführung genauso wie das Verhalten der Polizeischüler. Geprüft werden heißt, dass umfassend geprüft wird. Und sollte ein solches Verhalten vorgekommen sein, wie Sie das schildern, von dem ich nicht weiß, ob das vorgekommen ist, denn es gibt da anonyme Anschuldigungen – und das ist immer die Schwierigkeit bei anonymen Anschuldigungen, dass wir nicht mal wissen, ob die Anschuldigungen von Polizisten kommen, und ob sich das so zugetragen hat –, aber sollte sich das herausstellen, ist das kein akzeptables Führungsverhalten und muss natürlich auch dann entsprechend geahndet werden.

Vielen Dank! – Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zum nächsten Fragesteller. Das ist der Abgeordnete Herr Dregger. – Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass die Polizeivizepräsidentin Frau Koppers den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sondersitzung am 8. November 2017 unvollständig informiert hat, als sie die Anzahl der Disziplinarverfahren gegen Polizeischüler an der Polizeiakademie mit 33 angegeben hat und dabei nur die abgeschlossenen Disziplinarverfahren berücksichtigt hat, nicht aber die viel größere Zahl der noch unbearbeiteten oder noch nicht abgeschlossenen Fälle?

(Senator Andreas Geisel)

Für den Senat antwortet Herr Senator Geisel. – Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dregger! Wie Sie wissen, und ich habe es eben auch noch mal gesagt, habe ich bei der Polizeiführung einen entsprechenden Untersuchungsbericht in Auftrag gegeben, der in zwei Wochen vorliegen wird und dann selbstverständlich auch dem Innenausschuss zur Verfügung gestellt wird, und da werden wir das alles auflisten.

Ja, die Vizepräsidentin hat in der Sondersitzung des Innenausschusses von 33 Disziplinarverfahren gesprochen. Disziplinarverfahren haben es immer an sich, dass sie nur dann endgültig bewertet werden können, wenn dann auch ein Ergebnis feststeht und bei der Untersuchung feststeht, ob es sich so verhalten hat, wie geschildert, oder ob es anders war. Die Frage von Herrn Krestel hat hier veranschaulicht, dass es dann durchaus zwischen Wahrnehmung, Gerüchten und dem tatsächlichen Sachverhalt Unterschiede geben kann. Ob dort Differenzen bestehen, kann ich Ihnen jetzt im Moment nicht sagen. Ich werde der Sache aber nachgehen, und selbstverständlich wird ein vollständiger Bericht dem Innenausschuss vorgelegt, und mir selbstverständlich auch.

Herr Dregger! Haben Sie eine Nachfrage? – Dann, bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Innensenator! – Ich habe auch Erkenntnisse, dass es zu Entlassungen gekommen sein soll, die aber vor dem Verwaltungsgericht nicht Bestand gehabt haben sollen, weil die Verfehlungen nicht ausreichend dokumentiert worden seien. Dazu bitte ich um Ihre Erkenntnisse!

[Danny Freymark (CDU): Keine!]

Herr Senator, bitte! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dregger! Ich muss Sie einfach bitten, dann eine sorgfältige Untersuchung an dieser Stelle abzuwarten. Dann werden wir sehen, ob sich das so verhält, aber das gibt mir Gelegenheit zu sagen, ja,

es war in der Öffentlichkeit auch der Eindruck entstanden, dass wir Polizeischülerinnen und Polizeischüler aufnehmen würden, die ein Strafregister, also Vorstrafen haben. Und auch eine solche Untersuchung hat stattgefunden, und da kann ich Ihnen einen Zwischenstand geben, von dem ich ausdrücklich sage, dass er nicht abschließend ist, weil der Bericht noch nicht vorliegt: Es handelt sich dort um drei Polizeischüler, die den Eignungstest bestanden hatten, sich dann aber herausstellte, dass sie Vorstrafen haben, die in jugendlichem Alter – Diebstahl etc. – begangen worden sind. Die Polizei hat diese Bewerber deshalb abgelehnt, weil sie der Auffassung war, dass Polizistinnen und Polizisten mit Vorstrafen nicht an der Polizeiakademie ausgebildet werden sollten.

[Beifall von Kurt Wansner (CDU)]

Und die Polizei ist dann in drei Fällen vom Verwaltungsgericht korrigiert worden mit dem Hinweis, dass es sich um Jugendstrafen handelt, die nicht schwerwiegend genug waren, um nicht bei der Polizei ausgebildet zu werden. Diese drei Fälle an der Polizeiakademie gibt es. Es ist also nicht so, dass wir dort mit offenen Türen hantieren, sondern wir haben da schon sehr hohe Qualitätsansprüche, aber der Rechtsprechung werden wir uns auch beugen müssen.

Vielen Dank! – Weitere Nachfragen sehe ich zu dieser Runde nicht.