Der Verkauf der Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW im Jahre 2004 mit rund 65 000 Wohn- und Gewerbeeinheiten war ein schwerer Fehler, weil damit die besten landeseigenen Wohnungen veräußert wurden und Berlin übervorteilt wurde. Aber das ist noch nicht alles, was schiefgegangen ist. Heute wissen wir, dass darüber hinaus auch die angeblich vereinbarten besonderen Rechte für die Mieterinnen und Mieter nichts wert sind – zumindest nicht, wenn Häuser durch die GSW verkauft werden und die Mieterschaft sich in angesagten Lagen üblicher Verwertungslogik ausgesetzt sieht, und weil Vertragsklauseln nur wirken können, wenn die Einhaltung des Vertrags kontrolliert wird oder diejenigen, die vermeintlich Nutznießer von Verträgen sind, etwas Schriftliches und Einklagbares in der Hand haben.
Im Privatisierungsvertrag von 2004 steht, dass besondere Kündigungsschutzrechte für die GSW-Wohnungen gelten sollen, und es ist formuliert worden, dass im Falle des Verkaufs von Häusern oder Wohnungen die Bewohnerschaft den jeweils ersten Zugriff haben sollte. Das ist das Thema unseres heutigen Antrages. Die Grundsätze der Wohnraumprivatisierung in Berlin, das sogenannte 8-Punkte-Programm, sollten auch bei Verkäufen seitens der GSW weiter gelten.
Wenn Menschen ihr Haus übernehmen, dann sind sie mit Wohnraum versorgt, und zwar im Bestand. Die Wohnungspolitik des neuen Senats dreht sich fast ausschließlich um Neubau. Sie übersehen, dass der Bestand die Basis der Wohnungsversorgung in Berlin ist. Je mehr Bestandsgebäude in die Hände verantwortungsvoller Eigentümer kommen, umso besser ist das, und Genossenschaften zählen in der Regel dazu. In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU sind sie sogar erwähnt, dort
wird von der besonderen Rolle der Genossenschaften für die Versorgung breiterer Schichten mit Wohnraum gesprochen. Jedes einzelne Haus, das aus dem GSW-Bestand an Bewohnergenossenschaften übergeht, stabilisiert den Wohnungsmarkt und ist der Spekulation entzogen.
Der Vertrag über die Privatisierung der GSW ist zwischen dem rot-roten Senat und den Finanzinvestoren geschlossen worden, vom Abgeordnetenhaus bestätigt. Leider haben die Mieterinnen und Mieter diesen Vertrag nie gesehen. Der ist geheim. Pech gehabt! Was ich nicht kenne, nützt mir nichts. Aber immerhin wurden durch den Senat hilfsweise Vertreter des Landes Berlin in Gremien des Konzerns installiert. Ihre Aufgabe war und ist die Kontrolle der Vertragserfüllung. Gute Idee, könnte man denken: Da sitzen kundige Beamte im Aufsichtsrat und in dem speziell erfundenen Implementierungsausschuss. Die lassen sich regelmäßig berichten und greifen ein, wenn etwas nicht läuft. So weit die Theorie. Leider haben wir in den letzten Monaten erfahren müssen, dass all das nicht funktioniert. Die Senatsvertreter haben ihre Aufgaben in diesem Punkt nicht wahrgenommen. Oder sollten sie das nie?
Unser heutiger Antrag ist sehr dringend nötig, damit die Versäumnisse der Vergangenheit aufarbeitet werden und wir weiteren Schaden verhüten. Vielleicht ist die GSW auch schadenersatzpflichtig wegen Nichteinhaltung des Vertrags. In der Ausschussberatung wollen wir vom Senat wissen, was die Gremienvertreter des Senats gemacht haben. Zum Beispiel ist mir ein Haus bekannt in der Bevernstraße in Kreuzberg, das von der GSW weiterverkauft wurde. In so einem Fall spricht das 8-PunkteProgramm, hier unter Ziffer 4, davon, dass ein Kaufinteresse der Mieter am Einzelerwerb der Wohnungen oder am gemeinschaftlichen Erwerb, insbesondere in Form einer Genossenschaft, erfragt werden soll. Ich betone „erfragt“ – also aktives Handeln seitens der verkaufswilligen Eigentümerin. Auch soll über den voraussichtlichen Kaufpreis und die voraussichtlich notwendigen Instandsetzungen informiert werden. Unter der Überschrift „Käufervorränge“ wird an erster Stelle die Veräußerung an eine neu zu gründende oder bestehende Genossenschaft genannt. All das sind ganz klar formulierte Absichten und Regeln. In der Bevernstraße galt all das nicht. Die Leute dort haben erfahren, dass ihr Haus von der GSW bereits veräußert worden war – als es zu spät war. Und wenn in diesem Fall die Bewohnerschaft vorher nicht gefragt wurde, dann vielleicht nirgendwo.
Und wie viele Fälle gibt es und gab es überhaupt? Um das herauszufinden habe ich eine Kleine Anfrage gestellt. Mit Datum vom 23. Januar 2012 Drucksache 17/10064 hat der Senat geantwortet. Und diese Antwort hat es in sich. Dem Senat ist z. B. überhaupt nicht bekannt, wie viele Häuser und Wohnungen aus dem GSW-Bestand den Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten wurden und wie viele tatsächlich an die Mieterschaft veräußert
wurden. Begründung: Dazu sei eine Informationspflicht im Vertrag nicht vorgesehen. Na super – ist ja ein schöner Vertrag, den Sie da abgeschlossen haben, Herr Regierender Bürgermeister! Aber es kommt noch besser. Auf meine Frage, wie die Mieterinnen und Mieter über das 8Punkte-Programm informiert wurden, schreibt der Senat:
Als Ergebnis der umfangreichen Vertragsverhandlungen mit den Erwerbern sieht der Privatisierungsvertrag keine Rechte Dritter – und damit auch der Mieterinnen und Mieter – vor.
Zitat Ende. – Diese Vertragsinterpretation möchte ich gerne mit Ihnen mal diskutieren. Entweder sind die Paragrafen im Vertrag so formuliert, dass sie gar nicht gelten sollten – dann hat der Senat beim Abschluss grobe Fehler gemacht –, oder die Senatsvertreter in den Gremien der GSW haben versagt und die GSW nicht kontrolliert. Beides ist gleichermaßen schlimm und verantwortungslos. Der Senat wird mit unserem Antrag aufgefordert, die Einhaltung der mit dem Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtung der GSW Immobilien AG sicherzustellen. Und damit nicht weiterhin GSW-Mieterinnen und -Mietern der Zugang zu den Informationen versperrt bleibt, soll der ursprüngliche Vertrag vom Senat veröffentlicht werden. Wir haben alle gelernt, wie bei Wasserbetrieben und SBahn die Veröffentlichung von Verträgen der Information gedient und der Debatte um Für und Wider staatlichen Handelns geholfen hat. Wir setzen auf Ihre Zustimmung.
Wir werden es im Ausschuss beraten. Zu den beiden im Antrag angesprochenen Punkten ist Folgendes zu sagen – erstens: Der Kaufvertrag vom 27. Mai 2004 gilt unverändert. Darin sind auch als Anlage zu Ziffer 5.3. des Kaufvertrags die Grundsätze der Wohnraumprivatisierung in Berlin festgelegt. In Punkt 4 ist vorgeschrieben, dass die GSW Mietern die Verkaufsabsicht einer Wohnung inklusive dem voraussichtlichen Verkaufspreis und den voraussichtlich notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten mitteilt. In Punkt 5 ist als eine Soll-Vorschrift geregelt, dass das Interesse am Erwerb einer Wohnung durch den Verkäufer – GSW – innerhalb von drei Monaten bei den Mietern abgefragt wird.
Zweitens: Veröffentlichung der Verträge kann nur erfolgen mit Zustimmung. Das heißt, wir werden den Senat auffordern, eine genaue Kontrolle des Kaufvertrags durchzuführen.
Mieterrechte generell und speziell bei der GSW und bei Weiterverkäufen sind sehr komplexe und komplizierte Themen. Speziell zur GSW hat meine Fraktion schon vor einiger Zeit, im letzten Jahr, eine Anhörung im Fachausschuss angemeldet, die hoffentlich im April endlich stattfindet. Dort kann dann die Kontrolle der Mieterrechte, die Arbeit des Implementierungsausschusses und anderes
mehr ausführlich erörtert werden. Deshalb beschränke ich mich heute auf den Antragstext der Grünen und den Änderungsantrag der Piratenfraktion.
Zum Ersten: Zum Vorkaufsrecht hatte ich im Januar eine Kleine Anfrage gestellt – Mieterrechte und Vorkaufsrechte bei der GSW – Drucksache 17/10 037. Ich fragte:
Welche rechtlich bindenden Vereinbarungen zum bevorzugten Verkauf von Gebäuden der GSW an Mieterinnen und Mieter oder an Mietergenossenschaften bestehen derzeit wie lange fort?
Antwort des Senats: Der Privatisierungsvertrag sehe bei der Schaffung von Wohneigentum eine Bevorzugung der Mieterinnen und Mieter vor. Im Rahmen dessen wende sich die GSW an die Mieterinnen und Mieter. Daran seien die Vertragspartner gebunden.
Daraus ergibt sich für uns die Frage: Betrifft das nur Wohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden oder auch den Verkauf ganzer Häuser? Denn es heißt in der Beantwortung einer weiteren Frage:
Vor diesem Hintergrund besteht nach dem Privatisierungsvertrag grundsätzlich die Möglichkeit des En-bloc-Verkaufs (häuserweise).
Das bedeutet in der Realität, dass es nur ein eingeschränktes Vorkaufsrecht für Mieterinnen und Mieter gibt. Es besteht nur, wenn das Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG – in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Die zitierte Bevorzugung der Mieterinnen und Mieter gäbe es nicht, denn sie bestünde allein darin, dass die gesetzliche Verpflichtung des Vorkaufsrechts von Mieterinnen und Mieter bei Aufteilung in Eigentumswohnungen eingehalten wird, weil § 577 BGB – Vorkaufsrecht des Mieters – dies vorschreibt. Das wäre ein Witz und widerspricht der seinerzeitigen politischen Intention.
Zu unterscheiden ist auch zwischen dem Vorkaufsrecht und dem regulären Kauf. Für Letzteres ist uns bekannt, dass Verkaufsabsichten von GSW-Häusern und Kaufangebote für GSW-Häuser den GSW-Mieterinnen und Mietern nicht bekanntgegeben werden.
Welche konkreten Informationspflichten hat die GSW bei beabsichtigten Verkäufen von Immobilien gegenüber den Mieterinnen und Mietern und gegenüber dem Land Berlin?
Die Antwort des Senats lautete, die GSW habe keine Informationspflichten bei beabsichtigten Verkäufen von Immobilien aus dem Bestand der GSW.
Das ist allerdings fragwürdig und widersprüchlich, weil die Mieter/-innen dann kein Vorkaufsrecht geltend machen können. Interessierte Mieterinnen und Mieter könnten kein Kaufangebot abgeben bzw. nicht mitbieten,
abgesehen davon, dass sie in Konkurrenz mit institutionellen Investoren beim Kaufpreis auch gar nicht adäquat mitbieten könnten.
Zum Zweiten, dem Privatisierungsvertrag: Er ist nicht öffentlich und damit auch für die betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht zugänglich. In einer weiteren Kleinen Anfrage von mir – Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes auf die GSW-Privatisierungsverträge, Drucksache 17/10 035 – verweist die diesbezügliche Antwortet des Senats darauf, dass der ursprüngliche Privatisierungsvertrag von 2004 eine Vertraulichkeitsklausel habe. Der Vertrag sehe zudem weder eine Veröffentlichung noch eine Bekanntgabe von Teilen des Privatisierungsvertrags an die Mieter/-innen der GSW vor. Es ist unabhängig von der Rechtsauffassung des Senats nicht nachvollziehbar, warum der Vertrag nicht wenigstens teilweise veröffentlicht wird, und zwar wenigstens die Passagen, die die Mieterinnen und Mieter in ihren Mieterschutzbelangen betreffen. Dafür wäre ein Geheimhaltungsinteresse geradezu absurd.
Der Senat hat doch vor Kurzem auch den S-Bahn-Vertrag veröffentlicht. Unsere Fraktion befürwortet daher die Offenlegung des GSW-Privatisierungsvertrages und wird sich angesichts der Blockadehaltung des Senats für eine Erweiterung und Klarstellung im Informationsfreiheitsgesetz einsetzen. Auch halten wir die Idee, die Gründung einer Genossenschaft aktiv zu unterstützen, die in Kooperation mit der GSW einzelne Häuser aufkaufen kann, für überlegenswert, nicht nur in Bezug auf die konkreten Probleme bei der GSW, sondern generell. Deshalb unterstützen wir die Beratung des Antrags im Fachausschuss, gemeinsam mit der Anhörung zur GSW.
Der Senat ist an der Einhaltung der Privatisierungsregelungen interessiert – wir auch! Mit der Offenlegung des Vertrags wird dieses Ziel doch nicht besser erreicht als bisher. Die Beratung des Antrags werden wir dafür nutzen, dass der Implementierungsausschuss uns entsprechend über die Umsetzung der Auflagen berichtet. Auf Basis dieser Ergebnisse ist zu prüfen, inwiefern sich hier Handlungsbedarf ergibt. Erst Letzteres ermöglicht es uns, zielgerichtet zu agieren. Die Auflagen wurden im Zuge der Privatisierung nicht als Lippenbekenntnis angesehen, sondern sind die Maßgabe für die Privatisierung gewesen. Dieses Haus hat dies mit dem Beschluss zur Zustimmung des Aktienverkaufs auch noch einmal zum Ausdruck gebracht.
Nun noch einmal zum Antrag – dies ist ein weiterer Grünen-Antrag, der einzelne kleinere Problemfelder der Wohnungspolitik aufreißt und eher populistisch betrachtet. Man kann so ein wohnungspolitisches Profil entwickeln – aber kein Konzept. Die Koalition hat im Rahmen der Koalitionsvereinbarung klare Ziele definiert:
300 000 Wohnungen bei den städtischen, – keine weiteren Privatisierungen, – klare Rollendefinition der städtischen Wohnungsgesellschaften,
Nutzung weiterer Instrumente wie Liegenschaftspolitik und ein Bündnis für Wohnen, um 30 000 Wohnungen in fünf Jahren zu errichten.
Mit diesen wichtigen Zielen und Maßnahmen zeichnet die Koalition ein klares Bild einer nachhaltigen Wohnungspolitik. An dessen Umsetzung arbeiten wir und der Senat mit großer Intensität, damit Berlin die lebens- und wohnenswerte Metropole bleibt, zu der es sich auch dank des Zuzugs entwickelt hat.
Laut einem Argumentationspapier von Senator Nußbaum für die Fraktionssitzung der SPD am 25. März 2010 ist im Privatisierungsvertrag festgehalten, dass das Entsenderecht des Landes für den Aufsichtsrat der GSW nur bis 2012 gilt. Wie soll der Senat dann kontrollieren, ob die GSW sich an die vertraglichen Vereinbarungen hält, so wie die Grünen das verlangen?
An dem ganzen Vorgang sieht man wieder mal die Probleme, die sich bei solchen Geheimverträgen ergeben: Mieter wissen nicht, wie und wodurch sie eigentlich betroffen sind. An dem ganzen Vorgang sieht man auch das Problem von Privatisierungen in der Daseinsvorsorge: Die Mieter sind nicht Vertragspartner, haben also auch keine Klagemöglichkeiten, wenn die GSW sich nicht an den Vertrag hält. Falls Sanktionen für den Fall, dass die GSW bzw. ihr Eigentümer sich nicht an die Verträge hält, in den Verträgen festgehalten sein sollten, nutzt das den Mietern nichts. Eventuelle Strafzahlungen gingen ans Land Berlin. Wie im Schreiben von GSWMietern an den Vorsitzenden des Bauausschusses klar wird, bestehen erhebliche Probleme beim Umgang der GSW mit ihren Mietern. Dies wurde auch bei einem Besuch von GSW-Mietern in der Piratenfraktion deutlich:
Mieter werden nicht über ihre Rechte informiert, – drastische Mieterhöhungen nach Wegfall der Anschlussförderung,
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zum Änderungsantrag der Piratenfraktion wird die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Damit wird so verfahren.
Kinder brauchen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft – Kinderschutz braucht verlässliche Strukturen und Qualität
Vor einigen Wochen haben wir hier an exponierter Stelle über den Berliner Kinderschutz gesprochen. Anlass war der tragische Tod eines Kindes. Dann gab es ein kurzes Intermezzo im Ausschuss. Damals wurde öffentlich, auch fachöffentlich Kritik an der Praxis geübt, und es wurde von Mängeln bei den Strukturen im Kinderschutz in Berlin gesprochen. Der Staub der damaligen Aufregung hat sich gelegt, es herrscht wieder Schweigen. Bis zum nächsten Fall? Jetzt heißt es, die Kritik ernst zu nehmen und zu handeln.
Die Fallzahlen der bekann gewordenen Kindeswohlgefährdungen haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die Inobhutnahmen haben sich seit vier Jahren mehr als verdoppelt. Ein Kind wird in Obhut genommen, wenn es ganz besonders gefährdet ist oder massiv verletzt wurde. Es ist nicht so, dass es früher weniger Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt an Kindern gab. Berlin ist aufmerksamer und sensibler geworden durch die öffentliche Debatten, die immer dann aufflammen, wenn es zu tragischen Fällen, wie gerade der kleinen Zoe, kommt. Sie hießen auch Jessica oder Kevin. Heute hellt sich dank der Debatten langsam das Dunkelfeld immer mehr auf. Es wird weniger weggesehen und das ist gut und wichtig.
Einen Mangel an guten Kinderschutzregeln leiden wir nicht. Die Regelungen zum Netzwerk Kinderschutz in Berlin, mehrere Reformen von Bundesgesetzen – sie alle bieten gute, verbindliche Grundlagen für den Schutz unserer Kinder. Aber die, die diesen Schutz garantieren sollen, müssen ihn auch gewähren können. Das sind die Mitarbeiter/-innen unserer Jugendämter in den Berliner Bezirken. Mit neuen Regeln allein ist es nicht getan. Sie müssen auch umsetzbar sein. Und hier lässt auch der rotschwarze Senat die Jugendämter im Regen stehen.
Immer neue Aufgaben, stark wachsende Fallzahlen mit immer weniger Fachkräften – das kann nicht funktionieren. Seit mehr als zehn Jahren, angeordnet und/oder aufrechterhalten vom jeweils regierenden Senat und der dazu gehörigen Koalition, gilt ein Außeneinstellungsstopp- und -verbot. Viele erfahrene Fachkräfte sind inzwischen
im Ruhestand oder stehen kurz davor. Die freien Stellen dürfen in der Regel nicht besetzt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Regel – wenn überhaupt, mit monatelanger Verspätung. Die übrigen Mitarbeiter/-innen müssen diese Arbeit mitmachen. Das erträgliche Maß der Belastung ist lange überschritten. Für das, was diese Mitarbeiter/-innen trotzdem leisten, kann ihnen diese Stadt gar nicht genug danken.