Danke schön! – Jetzt kommt die nächste Frage von Frau Dr. Koch-Unterseher von der Fraktion der SPD zu dem gleichen Thema, aber unter der Überschrift
1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der strategischen Vorgaben in der Charité, die sich aus dem Unternehmenskonzepts „Charité 2010“, den Investitionen und dem Masterplan ergeben?
2. Wie soll aus Sicht des Senats die Fortführung der erfolgreichen strategischen Weiterentwicklung der Berliner Charité personell gewährleistet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Koch-Unterseher, Herr Abgeordneter Czaja! Ich möchte Ihre drei Fragen gemeinsam beantworten. Das Unternehmenskonzept und der Masterplan zur Weiterentwicklung der Charité gehen maßgeblich auf den Vorstandsvorsitzenden Prof. Ganten zurück. Die strategischen Weichenstellungen sind damit erfolgt. Die Umsetzung dieses Unternehmenskonzeptes ist ein Prozess, der einer längerfristigen personellen Kontinuität bedarf. Aus diesem Grund kam Prof. Ganten auf den Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Zöllner zu mit dem Wunsch, die Frage der eigenen Nachfolge rechtzeitig zu klären, da er selbst aus Altersgründen diesen Umsetzungsprozess nicht mehr längerfristig begleiten könne.
Die Charité steht – wie wir alle wissen – vor großen Herausforderungen und muss sich darüber hinaus im internationalen Wettbewerb behaupten. Dafür hat der aktuelle Vorstand unter erfolgreicher Leitung des Vorstandsvorsitzenden Prof. Ganten die entscheidenden Grundlagen gelegt und die Weichen gestellt.
Dabei wurden nicht nur personelle, sondern auch strukturelle Änderungen berücksichtigt. Die Zukunft der Charité baut auf der sehr guten Arbeit gerade dieses Vorstandes auf. Selbstverständlich werden die Erfahrungen von Prof.
Ganten in diesen Umsetzungsprozess des Unternehmenskonzeptes weiter einfließen. Ein neuer Vorstand wird ab dem kommenden Jahr die Charité als Wissens- und Forschungsstandort kontinuierlich weiter stärken und langfristig wettbewerblich halten.
Danke schön, Herr Staatssekretär Husung! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Czaja von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Czaja!
Hielt es der Senat in Anbetracht der herausgehobenen Bedeutung – wie eben auch von Ihnen erwähnt – der Charité nicht für geboten, das Parlament frühzeitig in seine Entscheidungen einzubeziehen, den Vertrag von Prof. Ganten nicht zu verlängern?
Herr Abgeordneter Czaja! Wie Sie wissen, gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig regeln. Es gehört zur Zuständigkeit des Aufsichtsrates, diese Personalangelegenheiten des Vorstandes zu entscheiden. Es gehört zur selbstverständlichen Pflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden, Senator Prof. Zöllner, im vorgegebenen Rahmen seine Aktionen zu planen, zu besprechen und sorgfältig vorzubereiten. Wenn Sie in das Gesetz hineinblicken, ist auch die Rolle, die wir gemeinsam und Sie im Wissenschaftsausschuss zu spielen haben, definiert. Dazu gehört nicht, dass der Vorstand bzw. einzelne Mitglieder des Vorstandes oder gar der Vorstandsvorsitzende einer öffentlichen Debatte oder gar einem Parlamentsbeschluss zugänglich sind. Im Moment sind wir dabei, in diesem Rahmen die personellen Weichenstellungen für die Zukunft zu treffen. Sie können versichert sein, dass sich der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Zöllner mit aller Energie gerade dieser wichtigen Frage widmet. Eine Findungskommission ist eingesetzt worden und hat ihre Arbeit aufgenommen.
Danke schön, Herr Staatssekretär! – Gibt es eine Nachfrage von Frau Dr. Koch-Unterseher? – Nein? – Dann ist Frau Paus an der Reihe. – Bitte schön, Frau Paus!
Herr Staatssekretär Husung! Sie hatten auf die großen Herausforderungen hingewiesen, vor denen die Charité immer noch steht. Eine der großen Herausforderungen ist das Bauinvestitionsprogramm. Wie wird in diesem Jahr die Verantwortlichkeit und die Zuständigkeit für das Bau
investitionsprogramm zwischen Charité und Senat geregelt sein? Ist das, was wir letzte Woche in der Zeitung lesen konnten, dass die Charité nicht in der Lage sein wird, in diesem Jahr 40 Millionen € zu verausgaben, die letzte Wasserstandsmeldung oder gibt es aktuelle Zahlen, wie das Bauinvestitionsprogramm in den nächsten Jahren vorbereitet sein wird und die Mittel abfließen werden?
Frau Abgeordnete Paus! Das Bauinvestitionsprogramm ist Teil des gesamten Unternehmenskonzeptes und zielt darauf ab, auch die Wirtschaftlichkeit der Charité nachhaltig zu verbessern, insbesondere durch zusätzliche Investitionen die Prozessabläufe in der Charité zu unterstützen und kostengünstiger zu gestalten. Wir haben eine eindeutige Verantwortungsstruktur. Sie wissen, dass durch das Ausscheiden des damaligen Vorstandsmitgliedes, in dessen Zuständigkeit die Bauinvestitionsumsetzung gefallen ist, einige Verzögerungen eingetreten sind. Im Vorstand ist die Zuständigkeit eindeutig geklärt. Wir haben darüber hinaus eine Organisationsform zur Unterstützung der Charité gewählt, die sicherstellt, dass von Seiten des Senats zeitnah die notwendigen begleitenden Unterstützungen erfolgen können. Es gibt einen Lenkungsausschuss, der sich mit den strategischen Fragen beschäftigt. Es hat einige personelle Veränderungen auf der Ebene unter dem Vorstand im Bereich der Charité gegeben, sodass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir es nicht ganz aufholen können – das ist sicher einleuchtend –, aber doch zügig – das Thema Vorklinik ist von Ihnen schon erwähnt worden – an die Umsetzung gehen können. Ich bin nach den erfolgten Veränderungen nicht ohne Optimismus.
1. Wird der Senat dem Wahlrecht der Eltern Geltung verschaffen und sich dafür einsetzen, dass so viele Plätze an grundständigen Gymnasien eingerichtet werden, wie es Anmeldungen hierfür gibt?
2. Wie soll sichergestellt werden, dass alle leistungsstarken Schüler in den 5. und 6. Klassen der Grund
Danke schön; Herr Steuer! – Nun hat auch wieder der Staatssekretär Husung das Wort. – Bitte schön, Herr Husung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Der Senat ignoriert das Elternwahlrecht nicht. Nach § 56 des Schulgesetzes von Berlin wählen die Eltern den Bildungsgang und die Schulart der Sekundarstufe I, den oder die ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Hinsichtlich der Aufnahme an den Gymnasien ab Klassenstufe 5 ist zu berücksichtigen, dass die sechsjährige Grundschule nach dem Schulgesetz von Berlin die Regel ist und der Übergang an die weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 5 auf die altsprachlichen Züge, in Schulversuche und Schulen besonderer pädagogischer Prägung begrenzt ist.
Zur Ihrer zweiten Frage: Die individuelle Förderung ist Auftrag aller Schulformen. Nach dem Lehrerbildungsgesetz haben die Lehrkräfte an Grundschulen mindestens ein wissenschaftliches und zwei Lernbereiche studiert, sodass ein guter Fachunterricht auch an den Grundschulen gesichert ist.
Danke sehr! – Herr Staatssekretär! Wie begründen Sie denn inhaltlich eine Begrenzung der Plätze an den grundständigen Gymnasien, und was sagen Sie den 2 000 Eltern, dass sie ihr Kind nicht an ein grundständiges Gymnasium schicken können, während andere Eltern es dürfen?
Herr Abgeordneter Steuer! Nach gegenwärtigem Stand liegen circa 3 800 Anmeldungen vor. 2 500 Schülerinnen und Schüler wurden aufgenommen. Dabei ist zu beachten – ich hatte schon darauf hingewiesen, darauf zielt auch ihre Frage, Herr Steuer! –, dass die Aufnahme an den Schulen mit besonderen Profilen – Musik, Leistungssport, Ballettschule oder Schnellläuferzüge – eine besondere Begabung oder Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und
Schüler voraussetzt und von der Erfüllung spezifischer Voraussetzungen abhängt. Daher sind nicht alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler geeignet.
Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu von der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Mutlu!
Herr Staatssekretär! Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was werden Sie unternehmen, um die Klasse 5/6 der Grundschule, der kleinen Gemeinschaftsschule, für alle leistungsstarken Gruppen und leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu stärken?
Herr Abgeordneter Mutlu! Die dafür vorgesehenen Ressourcen hat der Senator schon wiederholt auf Ihre Anfrage erläutert, dem muss ich nichts hinzufügen. Ansonsten wird einer der wesentlichen Schlüssel in der Lehrerbildung liegen, auf die ich gerade hingewiesen habe. Es wird, wie in der Vergangenheit, weiterhin darauf ankommen, dass wir durch eine gute Lehrerbildung den fachlichen Unterricht ebenso gewährleisten wie die anderen Unterrichtsziele in dieser Schulstufe.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 9 der Kollegin Ramona Pop von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema
1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Kritik des Bundesrechnungshofs und des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz an der Berliner Regelung zur Übernahme der Wohnkosten von Alg-IIEmpfängerinnen und -Empfängern?
2. Sind dem Senat Überlegungen des Bundesarbeitsministers bekannt, aufgrund der vorherrschenden Kritik Berlin den Finanzierungsanteil des Bundes an den
Wohnkosten in Höhe von rd. 300 Millionen € zu sperren, und welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dieser drohenden Mittelsperre zu entkommen?
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Pop! In der Tat – es geht um die Frage der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose in Berlin. – Zu ihrer ersten Frage: Der Bundesrechnungshof hat bereits vor zwei Jahren, also im Jahr 2006, verschiedene Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen usw. geprüft, bundesweit insgesamt 17 Träger nach dem SGB II. In Berlin hat er das Jobcenter Pankow überprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung forderte er das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, zeitnah eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Mindeststandards für die Angemessenheit von Miet- und Betriebskosten bundeseinheitlich definiert.