Elisabeth Paus
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eine klare und unumstößliche Gemeinsamkeit zwischen dieser linken Seite des Hauses, und etwas, das sie fundamental unterscheidet von der anderen Seite des Hauses, von Schwarz-Gelb: das ist der Einsatz für soziale Rechte, für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland.
So weit so klar, die Begründung für die Aktuelle Stunde zu diesem Thema, zu diesem Termin drei Tage vor der Bundestagswahl. Schade nur, meine Damen und Herren von der SPD und der Linkspartei, dass Sie dieser unserer gemeinsamen Sache einen Bärendienst erweisen. Glaubwürdige Politik sieht wirklich anders aus.
Wir haben hier heute eine Aktuelle Stunde zu einem Gesetz, das keiner von uns bisher gesehen hat.
Ich nenne das schlampig, ich nenne das abenteuerlich.
Der Senat beruft sich bei seiner Neubewertung auf drei juristische Gutachten, die ebenfalls niemand hier im Hause kennt. Ich nenne das unzumutbar. Angeblich hat der Senat das Gesetz zumindest schon beschlossen, es dem
Rat der Bürgermeister zugeleitet, aber auch dort ist es bisher nicht angekommen.
Mit anderen Worten: Rot-Rot ist zwar im Prinzip für den Mindestlohn – zumindest ist Rot-Rot dafür, dass das in der Zeitung steht –, aber konkret konnte sich Rot-Rot offensichtlich wiederum nicht einigen, so wie Sie sich seit Monaten nicht einigen können, und deshalb bezeichne auch ich es als das, was es ist: reine Ankündigungspolitik.
Ihr Entschließungsantrag macht es nicht besser, sondern noch schlimmer. Wie sollen wir uns zu einem Gesetz äußern, das wir nicht gesehen haben,
das EU-konform sein soll. Woher sollen wir das wissen? Wir werden dem nicht zustimmen können.
Dabei ist Eile wirklich geboten. In nicht weniger als 69 Branchen sind in Berlin gegenwärtig tarifliche Niedriglöhne beziehungsweise Niedriggehälter von weniger als 7,50 Euro vereinbart: in der Zeitarbeitsbranche, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, im Wachschutz, im Taxigewerbe, bei den Blumen und anderem mehr. Arm durch Arbeit, das ist Berliner Alltag unter Rot-Rot. Es sind Berliner Jobcenter, die Erntehelfereinsätze von 2,50 Euro brutto für zumutbare Arbeit halten. Das ist ein Skandal!
Nein! – Schaut man sich einmal den gesamten Sozialbereich an, der Verträge machen muss mit der ach so sozialen Senatorin Knake-Werner, dann sucht man in der Projektelandschaft weit und breit vergeblich nach tarifähnlicher Entlohnung. Stattdessen Dumpinglöhne, zum Beispiel in der ambulanten Versorgung! So sollen Einzelfallhelferinnen für psychisch Kranke ab kommenden Jahr als de facto Scheinselbstständige für 5 bis 12 Euro pro Stunde arbeiten. Davon müssen sie dann nicht nur Arbeitsgeber- wie Arbeitnehmerabgaben leisten, sondern sie müssen außerdem noch unterschreiben, dass sie nicht mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten. Arm durch Arbeit staatlich dekretiert, das ist rot-roter Alltag, und das ist ein Skandal.
Auch bei der Ausschreibung des Bahnverkehrs hätte RotRot mit gutem Beispiel vorangehen können. Auch dafür hätten Sie das Vergabegesetz nicht gebraucht. Übernahmegarantien und Bestandsschutz für das Personal können Bestandteil von Ausschreibungen sein. Sie sind es aber nicht gewesen bei der jüngsten Ausschreibung des Regionalverkehrs für Berlin und Brandenburg. So ernst nimmt es Rot-Rot mit der Einhaltung von Sozialstandards.
Die Pressearbeit des Senats hat außerdem noch einmal deutlich gemacht – ebenso wie die Kommentare von Ihnen –, dass weitere Vergabekriterien nicht wirklich eine Rolle spielen sollen, wie beispielsweise ökologische Kriterien. Das verwundert allerdings nicht, vergegenwärtigt man sich auch in diesem Bereich Ihre „Leistungen“ allein in den letzten Monaten. Da verstößt die Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer von der SPD lang und schmutzig gegen Parlamentsbeschlüsse, die die Berücksichtigung von Umweltkriterien zu einem Drittel beim Zuschlag für öffentliche Vorhaben vorsehen und das Ganze ohne schlechtes Gewissen. Da spielen seit der Verabschiedung der Konjunkturpakete Umweltkriterien ohnehin keine Rolle mehr. Die Vergaberechtsregeln wurden von SPD und Linkspartei nicht nur für die Maßnahmen der Konjunkturpakete, sondern für alle öffentlichen Aufträge aus dem laufenden Haushalt, also für Aufträge im Volumen von rund 5 Milliarden Euro, ausgehebelt. Dabei bleiben dann nicht nur soziale und ökologische Kriterien auf der Strecke, Vetternwirtschaft und Korruption sind die natürlichen Schwestern dieser Vergabepraxis. Siehe da, es gibt bereits ein erstes Kammergerichtsurteil gegen das Land Berlin im Fall Straßenbeleuchtungsvertrag. Wir werden sehen, ob weitere Urteile folgen.
Wie wenig ernst Sie es meinen mit der Berücksichtigung von ökologischen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe, zeigt auch Ihr Entwurf für ein Klimaschutzgesetz. Es enthält zwar sehr ambitionierte Ziele, aber schon jetzt formuliert Herr Müller, dass das Ganze für den öffentlichen Haushalt, für den Staat nicht gelten könne, so wie bei der Umweltzone. Wie soll so breite Akzeptanz für den Klimaschutz entstehen, frage ich Sie.
Dass es auch anders geht, hat Rot-Grün in Bremen in der vergangenen Woche vorgemacht.
Das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialtreue und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe
wurde in der vergangenen Woche eingebracht, es ist öffentlich. Dieses Gesetz
es ist eingebracht – formuliert Sinn und Zweck und sichert den Mindestlohn von 7,50 Euro Arbeitnehmerbrutto,
es sei denn, das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht einen anderen Tarif vor. Es ermöglicht die Präqualifizierung von Unternehmen, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten. Es ist mittelstandsfreundlich, indem es kleine Auftragslose einfordert. Anstelle einer eher losen Formel zur ökologischen Beschaffung formuliert dieses Gesetz klar, bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen müssen Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand der Leistung sind, berücksichtigt werden. Und die weitere Ausführung wird nicht bloß in einer Verwaltungsvorschrift, sondern gesetzlich und per Rechtsverordnung geregelt.
[Beifall bei den Grünen – Christian Gaebler (SPD): Warum nicht europaweite Ausschreibung? – Martina Michels (Linksfraktion): Bei euch fehlt die europaweite Ausschreibung!]
Das ist alles nicht wahr! Nein.
Da ist die Frage, inwieweit das rechtskonform ist. Da schauen wir, was die Gutachten dazu jeweils sagen. Das hätten wir gern hier diskutiert, können wir aber nicht, weil dazu nichts Entsprechendes vorliegt.
Das rot-grüne Gesetz enthält aber vor allem nicht nur schöne Worte, sondern auch die Verpflichtung zu Kontrollen: die Einsetzung einer Sonderkommission zur Kontrolle. Es enthält klare Sanktionen und die Aufnahme von Unternehmen, die wegen schwerer und/oder wiederholter Verstöße gegen das Vergabegesetz von zukünftigen Aufträgen ausgeschlossen werden, in ein Zentralregister. Mit einem Wort, das rot-grüne Gesetz aus Bremen ist präziser, ordentlich vorbereitet,
es ist glaubwürdig, realitätstauglich und durchsetzungsstark.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von Linkspartei und SPD! Ihre bisherigen Versuche waren leider noch nichts. Ihr Entschließungsantrag macht es nicht besser, deshalb können wir dem definitiv nicht zustimmen.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an dem Vergabegesetz von Rot-Grün in Bremen! Das liegt erstens öffentlich und für
jeden einsehbar vor. Der Gesetzesantrag ist zweitens von der Substanz her deutlich
besser und präziser als das, was ich an Papieren auf dem grauen Politikmarkt in Berlin gesehen habe. Mehr kenne ich ja nicht.
Lassen Sie uns zusammen an dem Berliner Gesetz arbeiten, dann wird das auch noch etwas mit dem Mindestlohn in Berlin und der tatsächlichen Verankerung von ökologischen und sozialen Kriterien in der Berliner Vergabepraxis. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Beabsichtigt der Senat, die Wirtschaft in Berlin durch einen Green New Deal, wie er seit langem von den Grünen und seit neuestem von SPD-Kanzlerkandidat
Senator Dr. Ehrhart Körting
Steinmeier gefordert wird, aktiv zu fördern, dies gegebenenfalls im Bundesrat zu unterstützen und so analog zur Schulreform des Senators Zöllner originär grüne Politik umzusetzen?
2. Oder plant der Senat, zukunftsweisende, Beschäftigung schaffende politische Konzepte weiterhin zu ignorieren oder auszusitzen?
Herr Senator! Dass die Grünen nicht überflüssig sind, macht ja gerade das Beispiel deutlich, denn sonst hätten die Sozialdemokraten nichts, wovon sie in ihrer Programmatik abschreiben könnten! Der grüne New Deal, die eine Million Arbeitsplätze, die damit geschaffen werden können, das ist nun eindeutig etwas, was zur Marke von Bündnis 90/Die Grünen gehört.
Sie haben jetzt einige Dinge genannt. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie von der Wirtschaftsverwaltung zurzeit in Zusammenhang mit der Umorientierung der Wirtschaftsförderung, in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise, in Bezug auf die Wirtschaftsförderung, welche die Investitionsbank tätigt, und in Bezug auf die EU-Fördermittel, die von der Wirtschaftsverwaltung verwaltet werden? Inwieweit verfolgen Sie in diesen Maßnahmen einen klaren Kurs in Richtung grüne Technologien, in Richtung eines Greening der Berliner Industrie?
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie trägt die für die Verwaltung der EU-Fonds zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen dafür Sorge, dass das im Frühjahr 2009 beschlossene Paket kohäsionspolitischer Maßnahmen zur Beschleunigung der Strukturreformen und Überwindung der Wirtschaftskrise in Berlin größtmögliche Wirkung entfaltet?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats eingeleitet bzw. sind in Vorbereitung, um die höheren EFRE- und ESF-Vorauszahlungen kurzfristig einsetzen und die beschlossenen Vereinfachungen für Vorauszahlungen und Erstattungen für zu fördernde Projekte kurzfristig anwenden zu können?
Können Sie die letzte Prozentzahl noch einmal in Zahlen ausdrücken, denn für den laufenden Doppelhaushalt würde das bedeuten, dass erhebliche Mittel frei würden? Es würde sich dann die Frage stellen, inwieweit Sie diese Mittel nicht auch noch zur Abschwächung der Wirtschaftskrise einsetzen oder sie einfach zum Schuldenabbau benutzen wollen.
Nach Lage der Dinge wird das heute die letzte Rede in diesem Hause zur Deutschlandhalle sein. Ein wichtiges Stück Berlin wird gegen unseren Widerstand dem Erdboden gleichgemacht werden, und das ist genauso falsch, wie es falsch war, den Palast der Republik abzureißen. Aus doppeltem Unsinn entsteht kein Sinn, und deshalb verstehe ich bis heute nicht, warum die PDS hier mit gleicher Münze heimgezahlt hat.
Die Pforten der Deutschlandhalle sind inzwischen für den Eissport geschlossen, und das, obwohl bis heute nicht klar ist, wann der neue Standort an der Glockenturmstraße tatsächlich in Betrieb genommen werden kann. Erst jüngst ist den Planern aufgefallen, dass mit dem Bau doch noch nicht begonnen werden kann, weil der Parkplatz, auf dem die Halle entstehen soll, noch für die Leichtathletik-WM benötigt wird. Wie bei den Schildbürgern!
Auch sonst überzeugt die Abrissentscheidung nicht. Heute ist nur klar, dass der Abriss mindestens 4,5 Millionen Euro kostet. Dass so etwas fast immer teurer wird, das wissen wir spätestens seit dem Abriss des Palastes der Republik.
Das einzige Argument, dass der Senat anführt, lautet, der Weiterbetrieb sei wirtschaftlich nicht zu vertreten, weil es zu viele Veranstaltungshallen in der Stadt gebe. Wir alle wissen, dass das, was an dem Argument dran ist, vom Senat selbst produziert worden ist – historisch durch den Bau und die Vermietung der Max-Schmeling-Halle und des Velodroms. Jetzt will ich nicht dem Abriss dieser beiden Hallen das Wort reden, aber wenn das das Argument ist, dann muss man zumindest feststellen, dass diese Hallen nicht unter Denkmalschutz stehen.
Außerdem: Warum kann es sich das Land dann leisten, das ganze Gebäude des Flughafen Tempelhofs mit Zigtausend Quadratmetern zusätzlich als Veranstaltungs- und Messestandort an den Markt zu bringen? Auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse der Stadtentwicklungsverwaltung zur Begründung des Abrisses trotz Denkmalschutzes bin ich gespannt. Und wenn man das Argument „Unwirtschaftlichkeit wegen Überkapazität“ nur einen Augenblick ernst nimmt, dann wird einem schon heute um das Denkmal Flughafen Tempelhof angst und bange!
Für den Erhalt der Deutschlandhalle sprechen sich die überwältigende Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner, der Landesdenkmalrat, der Verein „Denk mal an Berlin!“, der Architekten- und Ingenieurverein sowie der Bezirk aus. Warum man ein Berliner Symbol und Denkmal nach mehr als 70 Jahren abreißt ohne Not und ohne Nachnutzungskonzept, aber mit direktem Schaden für den Eissport – ich zitiere den ECC-Präsidenten Ahrens –:
Nur in der Deutschlandhalle hätten wir eine Chance, die neue Sporthalle an der Glockenturmstraße als funktionierenden Verein zu erleben.
und für die Berliner Stadtkultur, das weiß wahrlich nur Rot-Rot. Bleibt als Fußnote leider nur noch festzuhalten: Herr Jahnke, wirtschaftspolitischer Sprecher und Charlottenburger Abgeordneter der SPD, ist wieder einmal umgefallen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Wirtschaftssenator Wolf: Wie bewerten Sie es, dass die jährlich stattfindende Jugendmesse „YOU“ – in diesem Jahr wird sie vom 9. bis zum 11. Oktober durchgeführt – in genau ihrer Zielgruppe, den Jugendlichen und den jungen Menschen in Berlin, von der BIM Konkurrenz bekommen hat, die auf dem Flughafengelände Tempelhof eine Jugendmesse veranstalten lassen wird, die „Freestyle“ heißt?
Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie auch der Auffassung sind, dass es sich hier um ruinöse Konkurrenz handelt? Wie konnte es vor dem Hintergrund, dass in Zusammenhang mit der Ansiedlung der Messe „Bread and Butter“ gesagt wurde, dass es ausgeschlossen sei, dass es künftig zu Konkurrenz zwischen der Messe Berlin und der Bewirtschaftung des Flughafengeländes durch die BIM kommen könne, zu einer solchen Situation kommen? Wie wollen Sie ausschließen, dass auch weiterhin solche Fehler passieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass Verhandlungen bzw. Gespräche bezüglich der Altlastenbeseitigung am Standort Nalepastraße im Zuge einer möglichen Ansiedlung der Reederei Riedel geführt worden sind und der Senat bereits eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe sollen diese Entsorgungskosten vom Land Berlin übernommen werden, zumal der Senat gegenüber dem Abgeordnetenhaus immer dargelegt hat, dass der Käufer sich verpflichtet habe, die Länder von Ansprüchen zur Beseitigung von Altlasten freizustellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jahnke! Da haben Sie eine schöne Schaufensterrede gehalten. So geht das aber nicht!
Wir haben heute fünf Minuten für vier Anträge. Das ist den normalen Plenarformalia geschuldet. Dass wir aber im Ausschuss auch nur fünf Minuten für drei Anträge hatten, weil Sie fünf Minuten vor Sitzungsschluss beantragt haben, dass wir über dieses Thema sprechen müssen, nachdem auch Sie zwei Jahre lang im Ausschuss jegliche Debatte über die Investitionsbank mit Ihrem kategorischen Njet verhindert haben, ist keine Art der Auseinandersetzung. Das ist Machtversessenheit, Machtblindheit, Arroganz und autoritäres Gehabe der SPD. Dafür sind allein Sie, Herr Jahnke, Sie, Herr Müller und Sie, Herr Gaebler, verantwortlich! Das hat nicht die Qualität, dieses Haus zur Quasselbude abzustempeln.
Ich verstehe das ja. Natürlich gibt es auch bei der Investitionsbank Probleme. Es sind nicht die Probleme, die wir zurzeit in den Zeitungen über andere Banken lesen. Aber auch die Investitionsbank ist nicht problemfrei. Darüber wollen Sie nicht gern öffentlich reden. Trotzdem ist die Investitionsbank eine öffentlich-rechtliche Förderbank des Landes Berlin. Das muss hier in diesem Parlament diskutiert werden und nicht in irgendwelchen Hinterzimmern der SPD.
Dann kommen wir einmal zu dem Problem der Investitionsbank. Es ist so, dass die Investitionsbank zurzeit noch zu hohe Kosten hat, jedenfalls wenn man sie mit anderen Förderbanken in dieser Republik vergleicht. Vergleicht man den Verwaltungsaufwand mit der Bilanzsumme und
Frank Jahnke
vergleicht das mit anderen Förderbanken, so liegt die Investitionsbank nach wie vor noch deutlich zu hoch.
Zweiter Punkt. Es ist doch noch so, dass die Investitionsbank bei den Kunden nach wie vor schlechte Noten erhält. Bei Großprojekten sieht es inzwischen etwas besser aber, aber der Mittelstand, die kleinen und mittleren Unternehmen klagen nach wie vor über den Bürokratismus der Investitionsbank. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern. Darüber haben Sie sich noch nicht einmal auseinandergesetzt.
Der dritte Punkt betrifft die Zielgenauigkeit der Förderung der Investitionsbank. Herr Wolf rühmt sich immer, dass eine Kompetenzfeldstrategie, eine Clusterpolitik gemacht wird, in die dann auch das Geld fließt. Schaut man sich jedoch die Bilanz der Investitionsbank an, sie macht das gesamte finanziellen Wirtschaftsfördervolumen des Landes Berlin aus, so stellt man fest, dass von dem Gesamtvolumen der finanziellen Wirtschaftsförderung 2005 bis 2008 in Höhe von 1,38 Milliarden Euro gerade einmal 368 Millionen Euro, noch nicht einmal 30 Prozent, in die Kompetenzfelder geflossen sind. Das ist ein Armutszeugnis für Ihre Politik. Das wollten wir ändern. Sie sind offenbar nicht einmal bereit, heute darüber zu reden.
Dann komme ich auch noch einmal zu dem von Ihnen genannten Thema der Förderleistungen. Wir haben zwar wahrgenommen, dass es Erfolgsmeldungen gegeben hat, wonach der Gewinn in diesem Jahr höher als in den letzten Jahren war. Die eigentliche Wahrheit ist doch aber, dass die Investitionsbank tatsächlich potenziell wieder ein Eigenkapitalproblem bekommt, weil die Verzinsung der Zweckrücklage, die ihr die Möglichkeit gegeben hat, Förderleistungen für das Land und die Wirtschaftsförderung im Land Berlin für das Jahr 2008 zu finanzieren, nicht mehr zur Verfügung steht. Deswegen muss sie Gewinne machen, um perspektivisch zurückzulegen. Aktuell ist aber die Konsequenz, dass die Förderleistung für die Wirtschaftsförderung gesunken ist. Sie ist seit 2005 um über 25 Prozent gesunken. Es steht weniger Geld zur Verfügung für die Wirtschaftsförderung. Wir wollten durch eine Effizienzsteigerung dieses Geld investiv wieder hereinholen. Auch darüber waren Sie nicht bereit zu reden. Das ist ein Skandal!
In dieser Situation geht Ihnen auch noch der komplette Vorstand über Bord. Frau Roos ist seit drei Tagen nicht mehr im Amt. Nach wie vor haben Sie keine Nachfolgeregelung getroffen. Wie wir jetzt auch erfahren mussten, steht auch Herr Puchta ab dem 31. August nicht mehr zur Verfügung. Die Investitionsbank ist in dieser Situation orientierungs- und führungslos. Auch darüber sind Sie nicht bereit zu reden. Ich weiß wirklich nicht, wo dies in dieser Stadt hinführen soll. So geht es jedenfalls nicht!
Es gibt also Gründe genug, über die Zukunft der Investitionsbank hier in diesem Haus zu sprechen. Sie waren dazu in der ersten Runde im Wirtschaftsausschuss nicht bereit. Ich beantrage deshalb für meine Fraktion, dass diese drei Anträge wieder in den Ausschuss zurücküberwiesen werden, damit wir noch einmal intensiv darüber reden können.
Zu dem vierten Antrag, dem dringlichen Antrag, den wir heute zum Thema Vorstandsbesetzung eingebracht haben, gibt es allerdings keinen Redebedarf mehr. Das ist in der letzten Wirtschafts- und Frauenausschusssitzung intensiv im Rahmen einer Anhörung beraten worden. Vier Expertinnen waren geladen.
Ich komme zum Schluss. – Alle vier haben deutlich gemacht, dass es rechtswidrig ist, wie der Senat gehandelt hat. Die Besetzung läuft zur Zeit. Stimmen Sie unserem dringlichen Antrag zu, damit der SPD-Parteitag nicht nur bei der BVG das Urteil wieder zurückholen muss, sondern damit verhindert wird, dass der SPD auch bei der Investitionsbank die Entscheidung wieder rückgängig machen muss, –
damit die Besetzung zügig und gesetzeskonform geregelt werden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Prof. Zöllner! Können Sie mir näher erläutern, welche wissenschaftlichen und forschungspolitischen Gründe dafür sprechen, den Forschungsneubau trotz Kündigung des Kooperationsvertrages zum ECRC in Buch zu bauen, der immerhin über 15 Millionen Euro kosten und weitere Personal- und Sachkosten nach sich ziehen wird, obwohl der Bundeswissenschaftsrat dieses Projekt aus wissenschafts- und forschungspolitischen Gründen nicht mehr für weiter verfolgbar hält?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Brauner! Sie wissen, dass meine Fraktion sich bei dem Thema nicht ideologisch verhält, sondern wir sehr wohl gesagt haben, PPP sollte man im Einzelnen anhand von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen prüfen. Das haben wir gesagt, obwohl es bereits zahlreiche negative Erfahrungen im Land Berlin gibt – Stichwort Olympia-Stadion, Stichwort Berliner Wasserbetriebe, Stichwort Flughafen BBI. Man könnte noch weitere anfügen. Grundsätzlich stehen wir dem offen gegenüber, aber ich habe mich, als ich den Antrag gesehen habe, gefragt: Warum dieser Antrag jetzt? – Lehman Brothers ist am 18. September in die Insolvenz gegangen, und Ihr Antrag ist vom 8. Oktober.
Die Kernschmelze des Finanzsystems ist zwar abgewendet, aber die Unsicherheit in der Wirtschaft ist nach wie vor groß. Man kann jetzt auf die Idee kommen, zu sagen: Sichere PPP-Projekte, wo man als Unternehmen über 30 Jahre lang einen Vertrag und eine klare Aufgabe hat und klare Zahlungsleistungen bekommt, sind eine prima Sache. Das ist ein tolles Konjunkturprogramm für die Privatwirtschaft. – Aber für den Staat ist das problematisch, denn gerade in dieser Situation wird der Staat bei PPP doch sehr oft zur Geisel einzelner Privatinteressen. Deswegen ist es gerade in dieser Situation eher gerechtfertigt, sich um öffentliche Aufträge zu kümmern als um PPP.
Sie haben drei Begründungen in Ihrem Antrag. Sie sagen, zum einen gebe das wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung, zweitens bringe es mehr Kosteneffizienz, und drittens unterstütze es die Haushaltskonsolidierung.
Zu Ihren drei Argumenten – das erste habe ich eben schon angedeutet: Es ist nun einmal so – auch wenn Sie schreiben, man solle versuchen, das mittelstandsgerecht auszugestalten –, dass ÖPP-Projekte Großprojekte sind, und das ist genau das Gegenteil einer gezielten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Dabei kann man keine kleinen Losgrößen finden, wie wir es z. B. bei BBI eingefordert haben.
Deswegen ist das in dieser Situation das falsche Instrument.
Zweitens – mehr Kosteneffizienz: Sie kommt zum einen durch meistens geringere Personalkosten zustande – das wird wohl noch so sein –, zum Zweiten, weil man davon ausgeht, dass man sich privates Know-how einlädt, das im Projektmanagement besser ist – das kann man sich auch noch irgendwie vorstellen –, aber zum Dritten – und da haben Sie darauf hingewiesen, man solle einmal über den Tellerrand hinaus schauen – schauen wir doch einmal nach Großbritannien, ein Land, wo PPP seit vielen Jahren in der Praxis gelebt wird! Da stellt man bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fest: Der Kostenvorteil einer privaten statt einer rein öffentlichen Finanzierung kommt zu 60 Prozent aus den Risikoeinschätzungen zustande. Zu den Risikoeinschätzungen heute etwas seriös zu sagen – wie sich das in den nächsten 10, 20, 30 Jahren entwickeln wird –, dazu sehe ich mich nicht in der Lage. Ich glaube, Sie sehen sich dazu auch nicht der Lage, weil sich aktuell niemand dazu wirklich in der Lage sieht.
Stichwort „Unterstützung der Haushaltskonsolidierung“: Darüber haben wir uns schon intensiv auseinandergesetzt. Definitiv kann es nicht der Zinseffekt sein, weil völlig klar ist: Für die Privaten ist die Refinanzierung ihrer Investitionen immer teurer als für die öffentliche Hand. Wir sind beim Kreditrating nach wie vor besser dran als die Privaten. Jetzt können Sie sagen, der Zinssatz werde in den nächsten Jahren nicht steigen, sondern er falle aktuell. Insofern sei der Unterschied nicht so groß. Trotzdem wird er relevant bleiben. Da ist auch wieder das Risiko der entscheidende Punkt: Wie ist es einzuschätzen? – Ich finde, das Risiko ist sehr schwer einzuschätzen. Es wird vor allen Dingen bei der öffentlichen Hand landen.
Ich nenne noch einmal Beispiele – nicht aus dem Land Berlin, sondern aus der Bundesrepublik –, die deutlich machen, welche Risiken entstehen können und was das dann für das Land bedeutet. Beispiel Toll Collect: Dort haben wir festgestellt, dass das Vertragsrisiko dann bei der öffentlichen Hand liegt. Sie wissen alle, Sie können sich alle erinnern: Die Mauteinführung ist wegen des Versagens der privaten Beteiligten um 16 Monate verzögert worden. Das hat zu Ausfällen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro allein bei den Einnahmen geführt. Zusätzlich hat der Bund noch 1,6 Milliarden Euro wegen der Verzögerung geltend gemacht. Gesehen hat er davon nicht viel. Er ist immer noch dabei, sich das zu erstreiten. Wir können relativ sicher davon ausgehen, dass der Bund da nicht mit Plus, sondern mit einem deutlichen Minus herausgehen wird.
Nächstes Thema: Sie hatten gesagt, Verkehrsinfrastrukturprojekte seien besonders geeignet. Aber Verkehrsinfrastrukturprojekte hängen auch immer davon ab, welche Verkehrsprognosen man zugrundelegt.
Nein, das stimmt nicht. Als es anfing zu blinken, waren es noch 59 Sekunden – –
Okay! Ich gebe mich geschlagen. – Ich brauche nicht mehr großartig auszuführen, dass es hinsichtlich dieser Risikoeinschätzung viele Beispiele gibt, wo Private aufgrund neuer Rahmenbedingungen die übernommene Aufgabe nicht erfüllen konnten und das Risiko dann bei der öffentlichen Hand lag. Insofern sollten wir diesen Antrag in den Ausschüssen beraten, aber in der aktuellen Situation sehe ich dieses Thema sehr kritisch.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie ist es zu bewerten, wenn der Senat die Stärkung der Erneuerbare-Energien-Branche verbal verkündet, es ihm jedoch wieder nicht gelungen ist, die bedeutendste Photovoltaikkonferenz und -ausstellung 2009 nach Berlin zu holen?
2. Welche Bemühungen hat der Senat unternommen bzw. beabsichtigt er zu unternehmen, um in den Folgejahren den Zuschlag für diese Photovoltaikkonferenz für Berlin zu bekommen?
Vor dem Hintergrund, dass dieses Land Berlin auch eine Messegesellschaft und einen Wirtschaftssenator hat, würde ich mich freuen, wenn der Senat jetzt mit der Stimme des Wirtschaftssenators antwortete. – Ihnen ist doch bekannt, dass gerade die Photovoltaikindustrie mit einem jährlichen Wachstum von rund 30 bis 40 Prozent zu den dynamischsten Bereichen der deutschen Wirtschaft gehört. Ihnen sollte auch bekannt sein, dass diese Konferenz sehr attraktiv ist, weil sie beispielsweise in diesem Jahr in Valencia über 600 Anbieter gehabt hat und die gesamte Wertschöpfungskette vertritt. Deshalb frage ich noch
einmal: Warum haben Sie sich nicht selbst engagiert und versucht, diese zentrale Konferenz für die internationale Solarindustrie nach Berlin zu holen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden gleich wieder eine Rede vom Kollegen Liebich hören, nach dem Motto: Das ist zwar alles Unsinn, was wir jetzt hier beschließen, aber die SPD hat es so gewollt, und deswegen wird es so passieren.
Das ist offenbar der Unterschied: Die PDS ist in der Regierung, weiß, dass sie da Unsinn beschließt, beschließt ihn aber trotzdem. Wir sind in der Opposition, stellen fest, dass es Unsinn ist, und wollen es ändern, weil wir Verantwortung für die Stadt übernehmen wollen. Dazu werde ich jetzt reden.
Herr Gaebler, warten Sie es ab! – Was ist bisher passiert? – Seit langem war klar: Das ICC ist nach mehr als 25 Jahren in Betrieb sanierungsbedürftig – wie jedes Gebäude. Es entspann sich an der Sanierungsfrage und den dabei entstehenden Kosten jedoch erstens die völlig berechtigte Debatte, inwieweit das ICC den Anforderungen an ein internationales Kongresscenter im 21. Jahrhundert gerecht werden kann. Es gab zweitens die Debatte um die Betriebskosten des ICC, die zwar nicht astronomisch, aber dennoch vergleichsweise hoch sind. Wenn das also die drei relevanten Fragen sind – erstens Höhe der Sanierungskosten, zweitens moderne Kongressanforderungen und drittens Betriebskosten –, dann muss ein Senatsbeschluss auf diese drei Fragen eine angemessene Antwort finden und eine Lösung erarbeiten. Ich muss leider heute feststellen, dass der getroffene Senatsbeschluss – Herr Dietmann hat bereits darauf hingewiesen – genau diese Lösungen nicht liefert, und die Linkspartei sogar das
Gegenteil kommuniziert. Das ist Unsinn, und das muss dringend geändert werden.
Nach wie vor gibt es keine Kostensicherheit, keine Festlegung auf ein Bedarfsprogramm – und das nach inzwischen mehr als fünf Gutachten. Die Entscheidung über die Berücksichtigung moderner Kongressanforderungen wurde ins Jahr Irgendwann nach 2015 verschoben. Nur hinsichtlich der Betriebskosten steht heute schon fest: Sie werden mit dieser Senatsentscheidung nicht sinken.
Dieses Handeln von Senat und Koalition ist nicht akzeptabel. Es ist eine schwere Hypothek für das Ansehen und den zukünftigen Erfolg des ICC, und es setzt das internationale Renommee aufs Spiel. Ich erinnere daran, dass das ICC noch regelmäßig Preise einsammelt und als bestes internationales Kongresszentrum gilt. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich deshalb stattdessen für eine zukunftsfähige Sanierung des ICC ein. Zukunftsfähig bedeutet für uns, dass moderne Medientechnik und ein modernes Raumkonzept realisiert werden. Gerade durch die Lektüre der neuesten Gutachten sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass ein modernes Raumkonzept keinen Anbau erfordert, sondern in dem bisherigen Gebäude zu realisieren ist. Das wäre auch ein wichtiger Eckpfeiler zur Senkung der Betriebskosten durch eine bessere Raumnutzung.
Zukunftsfähig bedeutet für uns insbesondere, dass das ICC ein Energiekonzept erhält, das den Klimaschutzerfordernissen der nächsten 30 Jahre Rechnung trägt und damit einen weiteren zentralen Beitrag zur Senkung der Betriebskosten leistet. Diese Entscheidung konnte man bereits aufgrund des GMP-Gutachtens treffen. Die neuen Gutachten haben keine davon abweichenden Ergebnisse gebracht. Deshalb gilt damals wie heute: Die relativen Mehrkosten der Sanierung sind abzuwägen gegenüber der Unmöglichkeit der Nachnutzung des Gebäudes und den schwer kalkulierbaren Abrisskosten, aber vor allem auch gegenüber dem internationalen Renommee des bestehenden Gebäudes. Das gilt damals wie heute, Herr Liebich! Deshalb wollen wir jedenfalls die nun vorliegenden Gutachten für die Entwicklung einer sachgerechten und zukunftsfähigen Lösung nutzen.
Sie von der Koalition sind offensichtlich immer noch nicht dazu bereit und beschließen deswegen Unsinn. Das ist schade. Beeilen Sie sich, das zu ändern! – Herzlichen Dank!
Das wäre am Ende auch meine Bitte gewesen, Herr Senator Zöllner, weil uns gesagt wurde: Wir bekommen am 1. Oktober den Zwischenbericht und am 31. Oktober den Endbericht. – Dann hätte der Zwischenbericht nicht wirklich ernsthaft beraten werden können. Deshalb begrüße ich das. – Ich frage Sie trotzdem nach der Begründung für die Verzögerung – denn eigentlich hatten Sie angekündigt, wir machen das direkt nach der Sommerpause und auch im Wissenschaftsausschuss, und der ist ja schon gewesen, und die erste Hauptausschusssitzung hat auch schon stattgefunden. Die gegebene Begründung für die Verzögerung lautete, es liege an der Mitzeichnung. Welche Probleme hat es denn bei der Mitzeichnung gegeben, dass es diese zweiwöchige Verzögerung gegeben hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Statzkowski! Sie wissen, dass das Thema auch uns am Herzen liegt, aber ich finde es ein bisschen schade, dass wir es hier anhand der Großen Anfrage an diesem Tag und bei einer entsprechend geringen Beteiligung der CDU diskutieren müssen.
Auch Ihre Geschichtsvergessenheit fand ich ein bisschen schade, denn wenn ich mich noch richtig erinnere, dann fiel zumindest die Planung für den Südeingang, die Sie eben gegeißelt haben, unter einen CDU-Senator. Auch der Vertrag, der erstmalig zu einem Ausschluss der Deutsch
landhalle von bestimmten Veranstaltungen geführt hat, fällt in eine von Herrn Diepgen geführte Senatszeit.
Deshalb sollten wir, um besser für die Sache kämpfen zu können, seriös bleiben.
In der Sache haben Sie völlig recht. Es ist ein Skandal. Die Deutschlandhalle gehört nicht abgekoppelt. Am 27. Mai dieses Jahres hat der rot-rote Senat beschlossen, die Deutschlandhalle abzureißen – und das ohne Grund, Diskussion und offensichtlich auch ohne Plan. Denn nach wie vor – Herr Senator Wolf blieb auch heute eine Antwort schuldig – gibt es für den Eissport für die Jahre 2010 und 2011 keine Lösung.
Herr Wolf, Sie sagten, es bestünde kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Sanierung des ICC und der Schließung der Deutschlandhalle. Das ist wahrscheinlich richtig. Einen sachlichen Zusammenhang gab es in der Tat nicht, aber offenbar einen unsachlichen, und den hätten Sie uns darstellen können.
Wenn Sie darauf verweisen, dass die Betriebsgenehmigung der Deutschlandhalle Ende dieses Jahres auslaufe, dann hilft das auch nicht wirklich weiter, denn die war immer zeitlich befristet. Das Einzige, was Sie damit dokumentieren, ist, dass Sie kein Interesse mehr daran hatten. Sie hätten die Betriebsgenehmigung erneut beantragen und verlängern können. Das ist kein Argument.
Ihr Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäude ist nicht nur geschichtsvergessen und unwürdig, sondern auch verantwortungslos gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern. Es reißt eine städtebauliche Wunde, ohne eine Vorstellung über eine Nachnutzung des Geländes zu haben. – Auch das müssten Sie eingestehen. – Herr Statzkowski hat zu Recht auf die Stellungnahme des Denkmalrats hingewiesen.
Ganz offensichtlich geht es dem Senat bei der Entscheidung zum Abriss der Deutschlandhalle nicht um die Sache, sondern um ein rein symbolisches Tauschgeschäft. Dafür, dass die Linkspartei auf den Abriss des ICC verzichtet, gibt es den Abriss der Deutschlandhalle, obwohl er gar nicht notwendig ist.
Senator Wolf! Wenn Sie sagen, zehn Jahre lang habe sich niemand für die Messe interessiert, dann ist das unwahr. Auf Druck der Opposition – auch von unserer Seite – gab es in der Grundlagenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Messe den Passus –das war in der letzten Fassung so, und ich glaube, das ist verlängert worden –, dass geprüft wird, alternative Veranstaltungsmöglichkeiten für die Deutschlandhalle zu eröffnen. Das ging auch auf unsere Initiative zurück. Natürlich wollten wir dadurch eine Zukunft für die Deutschlandhalle schaffen. Zu sagen, es hätte niemanden interessiert, gilt vielleicht für
den Senat, aber für unsere Fraktion lehne ich das ab. Für uns gilt das definitiv nicht.
Ich komme noch einmal zum Thema Eissport und Zwischenlösungen: Offenbar gibt es nicht nur ein Problem bezüglich der Frage, wo das stattfinden könnte, sondern auch die Finanzierung des Neubaus ist zwar irgendwie angesprochen, aber noch nicht konkret. Denn auch heute werden wir einen Antrag beschließen, der einen Prüfauftrag enthält und vorsieht, dass die Messe beteiligt werden soll. Wo, wann und mit welcher Finanzierung der neue Standort stehen wird, ist bis heute völlig unklar. Das Einzige, was Sie heute wissen, ist, dass die Deutschlandhalle weg muss – ohne Wenn und Aber. Das ist absurd. Das wollen wir verhindern.
Wir wollen die Zwischenlösung, und in der Zwischenzeit wollen wir eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der Deutschlandhalle, über alternative Nutzungsmöglichkeiten und vor allem über die Integration des Gebäudes in die Entwicklung des Messestandorts. Ich habe von Ihnen, Senator Wolf, eine aussagekräftige Aussage, was auf dem Gelände der Deutschlandhalle künftig stehen soll, vermisst. Sie haben gesagt, es könne dieses und jenes sein. Es gibt keine Notwendigkeit für den Abriss der Deutschlandhalle. Die wirtschaftliche Situation der Deutschlandhalle haben Sie selbst erzeugt.
Aus meiner Sicht stehen nach wie vor alle Tore zum Erhalt der Deutschlandhalle und zu ihrer Integration in das künftige Messekonzept offen. Das ist unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes möglich. Wir haben das bereits mit Herrn Hosch diskutiert. Natürlich ist die Messe Berlin davon nicht ganz begeistert. Die Unterlagen, die Herr Jahnke scheinbar geprüft hat, liegen uns nicht vor. Wenn Sie ernsthaft der Meinung sind, das sei nicht möglich, dann sollten Sie keine Probleme damit haben, dass diese Unterlagen ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Ich fordere Sie deshalb auf, sie uns zur Verfügung zu stellen. Uns sind sie nicht bekannt. Uns ist nur bekannt, dass es geprüft wurde. Nach Aussage von Herrn Hosch ist es grundsätzlich möglich. Diesen Weg sollten wir einschlagen.
Herr Statzkowski hat darauf hingewiesen: Das sieht die gesamte BVV Charlottenburg-Wilmersdorf mit Ausnahme der FDP so. Auch Herr Jahnke sah das einmal so. Herr Jahnke hat heute seine Auffassung zum wiederholten Mal revidiert. Vor drei Monaten haben Sie, Herr Jahnke, noch gesagt, Sie würden für den Erhalt der Deutschlandhalle kämpfen. Heute sagen Sie: Tut mir leid! Ich habe es mir noch einmal überlegt. Das geht so nicht. – Das wird die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf sicher nicht freuen. Wir werden uns – zumindest gemeinsam mit der SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf – weiter dafür einsetzen, der Deutschlandhalle eine Chance einzuräumen. Wir fordern
auch Sie noch einmal auf: Geben Sie der Deutschlandhalle eine Chance!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die SiemensKonzernleitung einen massiven Stellenabbau in Deutschland plant und davon auch der Standort Berlin-Spandau mit über 340 Beschäftigten betroffen sein wird?
2. Was unternimmt der Senat, damit dem Stellenabbau am Standort Berlin aktiv entgegengewirkt werden kann?
Ihre Antwort hat wirklich neugierig gemacht. Auch wenn Sie es nicht konkret sagen können, könnten Sie vielleicht die Richtung angeben, welche Konsequenzen die Entscheidung, die im Schwange gewesen ist und nicht getroffen wurde, hinsichtlich der Arbeitsplätze gehabt hätte und über welche Bereiche wir reden, wenn wir über den Auf
bau von Arbeitsplätzen reden, über die Sie offenbar gerade mit Siemens besprechen.
Vor allem wollte ich aber fragen: Wir haben der Zeitung entnehmen können, dass sich auch der Bundesminister für Verkehr und Aufbau Ost, Herr Tiefensee, in die Debatte um Siemens eingemischt und aktiv für den Standort Berlin eingesetzt hat. Wie bewerten Sie das? Sind Sie daraufhin bereits in Gespräche mit Herrn Tiefensee eingetreten, was man darüber hinaus noch tun kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir führen heute eine letzte Debatte zu unseren fünf Anträgen für die Kreativwirtschaft – zwei zur Verbesserung der Wirtschaftsförderung, drei zur Verbesserung der Raumsituation von Kreativen. Auch wenn Sie gleich im Anschluss alle Anträge ohne Unterschied ablehnen werden, das Thema und die Probleme haben Sie damit nicht vom Tisch.
Mich hat die Debatte im Kultur- und im Wirtschaftsausschuss erschüttert, weil ich selten eine so große Diskrepanz zwischen der Realität da draußen und unserer Debatte hier drinnen erlebt habe. Das grenzte wirklich an Realitätsverweigerung.
Ich werde unsere Anträge nicht noch einmal vorstellen, sondern ich werde Schlaglichter auf die Debatte und auf die Ist-Situation werfen.
Da formulierte beispielsweise eine Bärbel HolzheuerRothensteiner von der Linkspartei:
Wir brauchen Ihre Anträge nicht, weil wir bereits über ein lückenloses Förderangebot für die Kreativwirtschaft verfügen.
Das tat sie allen Ernstes in der gleichen Sitzung, in der Mikrofinanzexperte Norbert Kunz darauf hinwies, dass wir 160 000 Beschäftigte in der Kreativwirtschaft haben, 50 000 Unternehmen in Berlin, 6 000 Gründungen pro Jahr – dafür stehen ganze 100 Kredite pro Jahr zur Verfügung. Das ist Marktversagen, da muss man Abhilfe
schaffen, dazu hatten wir einen Antrag, Sie haben ihn abgelehnt.
erhin sagte:
Einer der drei Anträge zum Thema Raum für Kreative unterbreitet einen Vorschlag für das drängende Thema vieler Kreativer, nämlich Räume zu finden. Wir schlagen eine Neuordnung kreativ genutzter Räume vor, die sich im Eigentum des landeseigenen Liegenschaftsfonds befinden. Wir schlagen vor, dass bei Verkäufen von jetzt schon kreativ genutzten Liegenschaften des Fonds Zweckbindungen für eine kreative Nutzung vertraglich verankert werden. Die Koalition lehnt diesen Antrag ohne Kommentar ab, obwohl in der Sitzung Wirtschaftsstaatssekretärin Nehring-Venus in der Aussprache imm
Ich denke allerdings, dass es möglich sein muss, dass jene Räume, die auch von Kreativen genutzt werden, in Eigentumsformen überführt werden, die sowohl eine kollektive als auch eine andere Nutzung von solchen Liegenschaften und Immobilien möglich machen. Solche sollten für Kreative gesichert werden.
Richtig! Das ist derzeit im Land Berlin nicht möglich, deswegen unser Antrag. Sie haben ihn abgelehnt, einen eigenen Vorschlag gibt es nicht, und das ist ein Trauerspiel.
Obwohl die Entwicklung der Berliner Kreativwirtschaft in den letzten Jahren immer wieder die Erwartungen übertroffen hat, obwohl dieser heterogene und sehr dynamische Wirtschaftsbereich für Berlin prägend ist und damit seine weitere erfolgreiche Entwicklung entscheidend ist für ein positives Image der Stadt, fehlt für das Cluster Kultur/Medien – anders als für das ebenfalls heterogene aber große Cluster Gesundheit – in Berlin nach wie vor der politische Urknall in diesem Senat. Die hohen Wachstumsraten täuschen noch darüber hinweg, aber ich sage Ihnen voraus, es wird sich bitter rächen, dass Sie nach wie vor nicht in der Lage sind, ressortübergreifend das Kultur- und Mediencluster zu entwickeln. Die Null-Kommunikation zwischen Kultur-, Finanz-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungsressort, die wir in den Beratungen erleben mussten, sprach wirklich Bände – es war erschreckend.
Ich nenne ein weiteres Beispiel: Es gibt ein Papier der Stadtentwicklungsverwaltung „Kreativräume in der Stadt“. Wir wollten es mit dem Thema Liegenschaftsfonds und BIM zusammenbringen, doch die politische Leitung der Finanzverwaltung hat die Debatte komplett boykottiert und die gesamte Beratung im Parlament verweigert, sodass wir noch nicht einmal in Ansätzen darüber sprechen konnten – fatal!
Während der Senat die Chancen verschläft, machen andere in der Stadt vor, wie es gehen kann – z. B. Nicolas Berggruen. Der hat in Berlin inzwischen zahlreiche Immobilien erworben, um dort Kreativzentren zu entwi
ckeln, z. B. in der Oranienstraße 25 oder in der Kohlfurter Straße. Das ist gut für die Kreativen, für die Stadtentwicklung, und es rechnet sich offenbar. Das einzige, was dem Senat dazu einfällt, ist nicht etwa davon zu lernen, sondern dem Regierenden Bürgermeister ist offenbar nur eingefallen, wie er selbst noch davon profitieren kann. Deshalb wohl der Wunsch, Herrn Berggruen dazu zu gewinnen, ein Denkmal für den Regierenden Bürgermeister in Form einer Kunsthalle oder einer vermeintlichen Kunsthalle an dem Standort zu kriegen. Damit helfen Sie vielleicht dem Regierenden Bürgermeister, aber definitiv nicht den Kreativen in dieser Stadt. Hören Sie damit auf!
Sie hätten unsere Anträge nutzen können, Sie hätten von NRW lernen können, es weiterentwickeln können, Sie haben diese Chance vertan. Für das nächste Jahr haben Sie eine Evaluation dessen, was Sie zur Zeit tun, angekündigt. Wir freuen uns schon auf die Auseinandersetzung.
Frau Lompscher! Wenn bei Ihnen offiziell nichts angekommen ist, wie bewerten Sie denn dann einen entsprechenden Pressebericht der „Berliner Morgenpost“ und Zitate des Abgeordneten Schneider von der SPD-Fraktion, dass er solches getan habe?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 27. Mai hat der Senat beschlossen, die Deutschlandhalle abzureißen – ohne Grund, ohne Diskussion und offensichtlich auch ohne Plan, denn für den Eissport gibt es für die Jahre 2010 und 2011 noch keine Lösung.
Ein derart konzeptionsloses Verfahren lehnen wir entschieden ab.
Es ist nicht nur geschichtsvergessen und unwürdig gegenüber dem denkmalgeschützten Gebäude, es ist auch verantwortungslos gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern, und es reißt eine städtebauliche Wunde ohne Vorstellungen von einer Nachnutzung des Geländes. Die Krönung ist, dass all dies geschieht, obwohl der Senat über das Thema: „Internationales Congress Center der Messe Berlin“ bereits seit inzwischen sechs Jahren berät, angefangen mit der ICC-Abrissdebatte, damals losgetreten vom Fraktions- und Landesvorsitzenden der SPD, Michael Müller, auch wenn er heute davon nichts mehr wissen will.
Ganz offensichtlich ging es dem Senat bei der Entscheidung zum Abriss der Deutschlandhalle nicht um die Sache, sondern allein um ein symbolisches Tauschgeschäft: Dafür, dass die Linkspartei auf den Abriss des ICC
zichtet, gibt es eben den Abriss der Deutschlandhalle, obwohl der überhaupt nicht notwendig ist.
Wir fordern dieses Haus auf, dieses durchsichtige und unsinnige Manöver rückgängig zu machen. Bis die neue Eissporthalle am Glockenturm in Betrieb geht, muss die Deutschlandhalle auf jeden Fall erhalten bleiben. Wir fordern, in der Zwischenzeit eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der Deutschlandhalle, über alternative Nutzungsmöglichkeiten und über die Integration des Gebäudes in die zukünftige Entwicklung des Messestandortes zu führen.
Das sind wir der Stadt schuldig. Übrigens sieht das auch die gesamte BVV Charlottenburg-Wilmersdorf – SPD, CDU, Grüne – mit Ausnahme der FDP so, und sie hat recht damit.
Der Senat hat übrigens schon einmal den Abriss der Deutschlandhalle beschlossen. Das war Anfang 1998. Damals ist es gelungen, parteiübergreifend die Rücknahme des Beschlusses zu erreichen. Übrigens war damals auch ein gewisser Harald Wolf, Fraktionsvorsitzender der PDS-Fraktion, daran beteiligt. Die „Berliner Zeitung“ schrieb am 5. Februar 1998 unter der Überschrift: „Seltene Einmütigkeit“:
Die CDU schritt Seit an Seit mit Grünen und PDS.
Michaele Schreyer wurde zitiert:
Es geht nicht an, dass eine funktionsfähige Halle einfach abgerissen wird.
Und weiter heißt es in dem Artikel:
Von der SPD war einzig Herr Klaus Wowereit für den Abriss der Deutschlandhalle.
Wie gesagt: Damals war es möglich, diesen Beschluss zurückzunehmen – parteiübergreifend. Deswegen haben wir nun diesen fraktionsübergreifenden Antrag eingebracht und hoffen auf weitere Unterstützung aus anderen Fraktionen. Was damals möglich war, sollte auch heute möglich sein, zumal es bisher keine alternativen Standorte für den Eissport gibt.
verzichtet, gibt es eben den Abriss der Deutschlandhalle,
en.
Herr Jahnke, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD, durfte zwar heute nicht reden, hat sich aber bereits öffentlich für eine Weiternutzung der Deutschlandhalle ausgesproch
Das sollte Schule machen innerhalb der SPD. Auch die Linkspartei hat nie wirklich zu erkennen gegeben, dass ihr der Abriss der Deutschlandhalle ein politisches Herzensanliegen ist. Im Gegenteil, sie hat seinerzeit aktiv den Abriss mit verhindert. Herr Pauzenberger hat schon erklärt, dass er der Überweisung in den Ausschuss zustimmen könne. Das ist in Ordnung. Nun kommt der nächste Schritt: Stimmen Sie unserem Antrag zu, nachdem wir ihn diskutiert haben, und retten wir die Deutschlandhalle! – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Auch wenn es spontan sehr positiv klingt, Herr Senator, habe ich noch die Frage, inwieweit dies kompatibel ist mit der im Berliner Betriebegesetz festgelegten Direktvergabe der Berliner Verkehrsleistungen an die BVG und damit dem Ausschluss der BVG vom Wettbewerbsgeschäft?
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator: Herr Sarrazin! Stimmt es, dass Ihr Staatssekretär Teichert als Aufsichtsratsvorsitzender der Charité-Tochter CFM – Charité Facility Management – zurückgetreten ist?
Treffen Informationen zu, dass Staatssekretär Teichert versucht hat, auf einen Mitarbeiter der Innenverwaltung Einfluss zu nehmen, um für die CFM eine Genehmigung für die Durchführung von Krankentransporten zu erwirken?
Herr Staatssekretär Husung! Sie hatten auf die großen Herausforderungen hingewiesen, vor denen die Charité immer noch steht. Eine der großen Herausforderungen ist das Bauinvestitionsprogramm. Wie wird in diesem Jahr die Verantwortlichkeit und die Zuständigkeit für das Bau
investitionsprogramm zwischen Charité und Senat geregelt sein? Ist das, was wir letzte Woche in der Zeitung lesen konnten, dass die Charité nicht in der Lage sein wird, in diesem Jahr 40 Millionen € zu verausgaben, die letzte Wasserstandsmeldung oder gibt es aktuelle Zahlen, wie das Bauinvestitionsprogramm in den nächsten Jahren vorbereitet sein wird und die Mittel abfließen werden?
Ich frage den Wirtschaftssenator Herrn Wolf, ob Ihnen bekannt ist, dass Tyco Electronics, ein großes internationales Unternehmen mit einem Sitz in Berlin-Marienfelde, diesen Standort in Marienfelde mit über 80 Mitarbeitern zum Jahresende schließen will. Was gedenken Sie zu tun, um das abzuwenden?
War es auch Teil Ihres Bemühens, Kontakt mit der Konzernzentrale in den USA aufzunehmen? Inwieweit sind Sie da erfolgreich gewesen? Was können Sie sich an Angeboten seitens des Landes Berlin für diesen internationalen Konzern vorstellen? Es wäre auch nicht schlecht für das Land Berlin, wenn er seinen Standort erweitern anstatt schließen würde.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Ist Ihnen bekannt, dass der Erfolg der Bundesratsinitiative, die von Rheinland-Pfalz angestoßen worden ist und der Sie jetzt beitreten wollen, ganz maßgeblich davon abhängt, dass der Lissaboner Reformvertrag verabschiedet wird, weil nur damit die soziale Dimension, ein soziales Europa, in die Ziele der Europäischen Union aufgenommen wird und die Grundrechtecharta mit den sozialen Grundrechten nur damit rechtsverbindlich wird? Sind Sie deswegen bereit, aus Ihrer konkreten Verantwortung als Wirtschaftssenator für das Land Berlin, zuständig für die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Stadt, in der entsprechenden Senatssitzung dafür zu stimmen, dass das Land Berlin für den EU-Reformvertrag stimmt?
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Dass wir heute bereits wieder über das erst in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses verabschiedete Berliner Vergabegesetz im Rahmen einer Aktuellen Stunde reden müssen, hat niemand – denke ich – erwartet. Ehrlich gesagt, ich war ziemlich fassungslos, als ich von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erfuhr. Der 3. April, an dem der EuGH das niedersächsische Tariftreuegesetz für nichtig erklärte und damit dem Kampf gegen Lohndumping europaweit einen schweren Schlag versetzte, war ein rabenschwarzer Tag für alle, die seit Jahren für Mindestlöhne und für eine sozial und ökologisch verantwortliche öffentliche Auftragsvergabe arbeiten.
Wir empfinden deshalb auch keine Schadenfreude darüber, dass die rot-rote Vergabegesetznovelle, kaum in Kraft, schon Makulatur sein könnte, auch wenn wir uns ein handwerklich und inhaltlich noch besseres Vergabegesetz gewünscht hätten.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung nichts weniger getan, als die gesamte bisherige europäische Politik und Rechtsprechung auf den Kopf zu stellen. Er hat das Arbeitnehmerentsendegesetz umgedeutet von einem Mindeststandard auf einen Höchststandard. Das stellt nicht nur die Vergabegesetze von acht Bundesländern infrage, das schlägt insgesamt eine breite Schneise für Lohndumping, und das lehnen wir ab.
Die unmissverständliche Botschaft des Gerichts lautet: Öffentliche Auftraggeber dürfen keine über das, was mittels Entsendegesetz an Tarifen für allgemeinverbindlich erklärt wurde, hinausgehenden Bedingungen an den Auftragnehmer stellen; und wenn Tarifparteien in Branchen darauf verzichten, ihren Tarif nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, dann soll es bei öffentlichen Aufträgen gar keine Möglichkeit mehr geben, überhaupt irgendeine Mindestentlohnung zum Teil der Auftragsbedingungen zu machen. Für den EuGH gilt offenbar: Es gibt keine Arbeitnehmerschutznotwendigkeit in diesem Fall. – Das ist absurd, das ist zynisch, und das steht auch in direktem Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August 2006 zum Berli
ner Vergabegesetz und ebenfalls zur Argumentation des Generalanwalts der EU, Herrn Bot.
Wir werden alle auch länderübergreifenden Initiativen unterstützen, die dazu beitragen, die Konsequenzen dieses Urteils einzudämmen und wieder umzukehren.
Wie Sie sicherlich wissen, lief am 31. März die Frist für die Beantragung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Branchentarifen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ab. Wenn es bei dem derzeitigen Stand bleibt, dann hat sich zwar die Zahl der Branchen von drei auf elf erhöht und die Zahl der Beschäftigten, die unter diese Regelung fallen, gegenüber dem vergangenen Jahr knapp verdoppelt. Dennoch werden auch dann bundesweit gerade mal 10 Prozent der Beschäftigten von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung profitieren. Das ist lächerlich wenig.
Man kann deshalb auch das EuGH-Urteil als eine Ohrfeige an die Bundesrepublik Deutschland und ihren mindestlohnpolitischen Flickenteppich verstehen. Dass jetzt erst recht Handlungsbedarf besteht, steht jedenfalls außer Frage. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kennt, wie er in 20 von 27 Staaten existiert, noch wenigstens ein System flächendeckender allgemeinverbindlicher Tarifverträge hat, wie es in den skandinavischen Ländern, aber auch in Österreich existiert.
Und das hat Konsequenzen. In Deutschland erhalten zurzeit 6,6 Millionen Menschen einen Niedriglohn. Das sind knapp ein Viertel aller Beschäftigten. Es wird nicht besser, sondern trotz konjunktureller Erholung stieg allein zwischen 2004 und 2006 die Niedriglohnbeschäftigung um 10 Prozent. Die durchschnittlichen Stundenlöhne sind sogar absolut gesunken; im Westen von 7,25 € auf 6,89 € und im Osten von 5,48 € auf 4,86 €.
Deswegen haben wir Grünen bereits zu rot-grünen Zeiten für eine allgemeine Mindestlohnregelung gestritten, wir sind damals an der SPD gescheitert. Noch im vergangenen Jahr haben wir die Berliner Unterstützung für eine Bundesratsinitiative mit diesem Ziel initiiert. Wir werden auch weiterhin dafür eintreten, denn es spricht einfach alles dafür, lieber Herr Lindner von der FDP und liebe CDU. Die Betroffenen brauchen ihn dringend, um existenzsichernde Löhne zu erhalten, die Mehrheit der Bevölkerung und die Mehrheit in den Parlamenten ist dafür, und das EuGH-Urteil fordert nationale allgemeinverbindliche Regelungen ein.
Dieses Urteil wäre nicht nötig gewesen. Das Gericht hätte genauso gut auf der Grundlage der europäischen Verträge und der geltenden Richtlinien, Verordnungen und Gesetze das niedersächsische Vergabegesetz bestätigen können. Das zeigt die Stellungnahme des EU-Generalanwalts
Yves Bot in diesem Prozess. Dieses Urteil ist so auch nicht zu erwarten gewesen, denn der EuGH hat damit diametral entgegengesetzt zum deutschen Verfassungsgericht entschieden und damit einen schweren und meines Wissens erstmaligen Verstoß gegen das bisher stillschweigend geltende Subsidiaritätsprinzip in dieser Frage vollzogen. Deshalb, so enttäuschend das EuGH-Urteil auch sein mag: Es ist nicht nur schrecklich durchsichtig und scheinheilig, wenn Sie von der PDS/Linkspartei das Urteil auszuschlachten versuchen, um antieuropäische Ressentiments zu schüren und als Argument ins Feld zu führen, warum man dem EU-Reformvertrag nicht zustimmen könnte, es ist völlig verfehlt.
Es dient der Verbesserung der Lage der Betroffenen überhaupt nicht.
Es ist eben Deutschland, das als einziges von 27 europäischen Ländern weder gesetzliche Mindestlöhne noch quasi flächendeckende allgemeinverbindliche Tarife kennt. Es wird vermutlich mindestens bis zur nächsten Bundestagswahl dauern, bis sich hier etwas ändert – leider. Aber vor allem, selbst wenn es Kritik an dem Gesamtwerk des EU-Reformvertrags gibt – die kann man haben, die habe ich auch an dem Gesamtpaket –, gilt trotzdem gerade für Sie, wenn Ihnen das Vergabegesetz und der Mindestlohn wirklich wichtig sind, dann ist das Urteil gerade kein zusätzliches Argument für die Ablehnung des Reformvertrags, sondern das Gegenteil ist der Fall. Die Zustimmung zum Reformvertrag ist jetzt das Gebot der Stunde.
Denn der schnellste und erfolgversprechendste Weg, die richtigen Konsequenzen aus dem zu kritisierenden Urteil zu ziehen, besteht gerade darin, den EU-Reformvertrag zu verabschieden und nicht zu verhindern. Nur das schafft schnell neue europäische Grundlagen, anhand derer der Europäische Gerichtshof dann im nächsten Einzelfall anders entscheiden müsste. Nur dann haben wir nämlich endlich eine Grundrechtecharta, die die sozialen Grundrechte rechtsverbindlich für alle EU-Bürger und damit einklagbar macht. Nur dann haben wir einen Reformvertrag, der die Subsidiaritätsrechte der Mitgliedsstaaten und Bundesländer deutlich stärkt gegenüber dem Status quo. Damit kann man dann wirklich etwas anfangen.
Noch hilfloser als der schräge Populismus der Linksfraktion an dieser Stelle mutet allerdings der Vorschlag von Senator Wolf an, alle Ausschreibungen in Berlin bis auf Weiteres auszusetzen. Nach Lage der Dinge wird es keine kurzfristigen Lösungen geben. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Beschaffungsvolumen von 4 Milliarden € bis 5 Milliarden € manövrieren Sie sich und die Bezirke deshalb mit einem monatelangen Ausschreibungsstopp in die Funktionsunfähigkeit. Sie bedrohen direkt Arbeitsplätze und Unternehmen in der Region, besonders in Branchen, die stark von öffentlichen Aufträgen abhängig sind. Außerdem stehen dem Land nur noch bis zum
31. Dezember dieses Jahres EU-Mittel aus der alten Förderperiode zur Verfügung. Es geht um 22,4 Millionen €, die im Haushalt 2008 veranschlagt sind und damit zu verfallen drohen. Statt 7,50 € die Stunde gar kein Geld zu bekommen, das ist nicht sozial, sondern verantwortungslos.
Lassen Sie uns stattdessen an die Arbeit gehen und erstens den EU-Reformvertrag,
zweitens die nationale Mindestlohngesetzgebung unterstützen und drittens das Berliner Vergabegesetz sorgfältig überarbeiten, meine Damen und Herren insbesondere von der PDS. Wolf Biermann wusste schon: „Lenin lehrt zum Glück, zwei Schritte vor, ein’ zurück.“.
Lassen Sie uns diese Formel umgekehrt anwenden und beantworten wir diesen Schritt zurück des EuGH mit zwei – oder genauer den genannten drei – Schritten nach vorn in Richtung eines flächendeckenden Mindestlohns und eines besseren Vergabegesetzes. – Herzlichen Dank!
Herr Jahnke, das war wieder Ihr klassischer Bettvorleger! Ich bin einmal gespannt, wie viele in dieser Legislaturperiode noch folgen werden. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr finden die Olympischen Spiele in Peking statt. Sie werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus. So wird gerade jetzt der Platz des himmlischen Friedens aufgehübscht und die dort lebenden Obdachlosen werden vertrieben, wie wir den Medien entnehmen mussten. Sportliche Großereignisse wie Olympische Spiele – gerade wir Berliner erinnern uns – transportieren immer mehr als nur die Zahl der Gold-, Silber- und Bronzemedaillen und ihrer Träger. Sie produzieren Bilder und Eindrücke der ausrichtenden Stadt und damit ein
Image. Gerade das macht es für Städte und Länder attraktiv, sich darum zu bewerben. Natürlich ist es auch das Ziel Pekings, sein internationales Images aufzupolieren.
Dass dies nicht auf Kosten der Menschenrechte geschieht, dafür bereiten sich lokal, national und international tausende von NGOs vor. So wird es zu den Olympischen Spielen, organisiert von den Evangelischen Kirchen, von INKOTA und anderen die Kampagne saubere Kleidung geben, um daran zu erinnern, wie viel ausbeuterische Kinderarbeit in der Sportbekleidung und in der Textilproduktion insgesamt steckt. Auch Berlin ist hier in der Verantwortung als Partnerstadt von Peking. Gerade vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte stünde es Berlin nicht nur gut an, sondern muss der Stadt Verpflichtung sein, sich auch und gerade während der Olympischen Spiele für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen.
Stellen Sie sich vor, der Regierende Bürgermeister würde nach Peking reisen, im Gepäck „Be Berlin“ und ein geltendes Vergabegesetz, das bei öffentlichen Aufträgen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit und die Verletzung der ILO-Kernarbeitsnorm ausschließt.
Das wäre ein entscheidender Beitrag zur internationalen Ächtung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Über 80 Kommunen in Deutschland, der bayerische Landtag sogar einstimmig, haben inzwischen in ihren Beschaffungsrichtlinien ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen. Sie hätten dabei nicht nur mitmachen, sondern eine Vorreiterrolle spielen können, weil gerade bei diesen Kriterien ausbeuterische Kinderarbeit die gesetzliche Verankerung entscheidend ist, um sie tatsächlich auch umsetzen zu können. Genau diese Chance haben Sie von Rot-Rot nicht genutzt. Ein Hoch auf die internationale Solidarität von Rot-Rot!
Nein! – Vergabe ist leider ein großes, komplexes Thema und ich habe hier nur eine kurze Redezeit. Deswegen werde ich mich gleich wieder der Sozialdemokratie zuwenden. Ihr Geschäftsführer, Herr Gaebler, hat im „Neuen Deutschland“ gesagt – er wurde zumindest so zitiert, dass sei eben kein inhaltliches Problem, sondern die Verwaltung hätte das Ganze schlecht vorbereitet. Das ist wieder ein typischer Gaebler, weil – soweit ich das überblicken kann – Sie zwar nicht gelogen, aber auch nicht die Wahrheit gesagt haben. Natürlich haben Sie nicht die Wahrheit gesagt, weil zur Wahrheit gehört, nicht das, was auch gewesen ist, zu verschweigen, und es hat – weil wir uns schon Ähnliches gedacht haben – einen entsprechenden Grünen-Änderungsantrag zur Verankerung von ILOKernarbeitsnormen, Ökokriterien und Frauenförderung gegeben. Dieser ist juristisch geprüft worden. Wir hatten
eine umfangreiche Anhörung mit juristischen Experten. Wir haben das auch noch entsprechend angepasst und die notwendigen Formulierungen juristisch geprüft. Sie haben vorgelegen. Sie sind Teil der Beratung gewesen. Die Einzigen, die nicht vorbereitet waren, das war die SPD. So gehen Sie mit Ihren eigenen Landtagsparteibeschlüssen um. Sie sollten sich was schämen.
Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass die SPD doch hasenfüßig gegenüber dem UVB und der IHK geworden ist, obwohl die Handwerkskammer auch auf Ihrer Seite steht, und auch wir sie in der politischen Verankerung von Mindestlohn im Berliner Vergabegesetz unterstützen. Auch dazu hätte es Argumentationshilfe gegeben. Sowohl von uns – in unserem Änderungsantrag haben wir uns bemüht, Beiträge zur Entbürokratisierung der Berliner Vergabe zu leisten –, haben aber auch die CDU-Anträge einen Beitrag geleistet, die wirklich größtenteils das umgesetzt haben, was bereits von der Wirtschaftsverwaltung zur mittelstandsfreundlichen Vergabe vorbereitet worden ist. Auch das haben Sie nicht genutzt. Auch das haben Sie verschlafen. Auch dafür schämen Sie sich!
Zu allem Überfluss ist es aber auch so, dass sich in Ihrem Kernbereich herausstellt, dass das, was Wowereit anfangs als Revolution verkauft hat, tatsächlich nur ein Papiertiger ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat zu Recht kritisiert, dass Ihr Gesetz in puncto Kontrolle viel zu wenig vorsieht. Heute noch hat Transparency International aufgezeigt, welches Problem wir gerade bei den Vergabestellen in den Bezirken des Landes Berlin haben. Vier Bezirke weisen schwerste Mängel auf, was die Korruptionsbekämpfung angeht, von einer Kontrolle der Auftragsvergabe selbst gar nicht zu reden. Trotzdem schlagen Sie hier vor und wollen heute mit Ihrem Gesetz verabschieden, dass genau diese Vergabestellen, die die Vergabe vornehmen, auch gleichzeitig die Kontrolle des Gesetzes übernehmen. Das reicht bei weitem nicht aus, im Gegenteil. Das Ganze ist keine Revolution, sondern ein Papiertiger. Deswegen sagen wir zu diesem typischen rot-roten „Jein“ zur ökologisch-sozialen Beschaffung auch ein klares grünes „Jein“ –
und werden uns bei Ihrem Antrag enthalten, es sei denn, Sie finden noch die Kraft und stimmen unserem Änderungsantrag zu.
Herr Liebich! Ein bisschen Latein: Hic Rhodus, hic salta! Hier geht es heute darum, das Berliner Vergabegesetz zu verabschieden. Hier liegt heute ein Änderungsantrag unserer Fraktion vor. Es hat eine intensive Beratung gegeben. Sie haben die Chance, Berlins Vorreiterrolle international zu verankern. Nutzen Sie die Chance! Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, und wir können gemeinsam Entsprechendes erreichen. Ansonsten frage ich Sie: Wie lange gibt es Rot-Grün in Bremen? Wie lange gibt es RotRot in Berlin? Wie viel Zeit haben Sie verstreichen lassen und nichts zur Verbesserung der öffentlichen Beschaffung im Land Berlin getan?
Das Gleiche zum Thema Bundesregierung: Wenn es Ihnen noch nicht bekannt ist, helfe ich Ihnen mit Nachhilfe auf die Sprünge: Dass das die Bundesregierung jetzt endlich in Angriff genommen hat, dafür hat es einen notwendigen Vorlauf auf der europäischen Ebene gegeben, den es zu rot-grünen Zeiten noch nicht gegeben hat.
Es geht dabei um die Umsetzung der europäischen Richtlinien. Sie können sicher sein, dass wir Grünen uns im Europäischen Parlament engagiert dafür eingesetzt und Berichterstatterberichte gemacht haben, um genau das zu erreichen. Da haben wir unseren Job auf europäischer Ebene und auch im Deutschen Bundestag getan. Alles zu seiner Zeit! Ihr Zeitpunkt ist heute, diesem Änderungsantrag zum Vergabegesetz zuzustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Charité ein 3,5 Millionen € teures medizinisches Gerät, welches sie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits 2005 für Forschungszwecke bewilligt und finanziert bekam, bis heute nicht in Betrieb genommen hat?
2. Wie beurteilt der Senat die zukünftigen Chancen der Charité bei der Einwerbung von DFG-Mitteln insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in ganz Deutschland fünf dieser teuren Geräte gibt, in Berlin jedoch trotz Forschungskooperationsvertrag mit Helios gleich zwei, nämlich ein nicht gefördertes in Buch und ein gefördertes im Wedding?
Herr Zöllner! Zunächst muss ich feststellen, dass die Pressesprecherin der Charité im „Tagesspiegel“ am 31. Januar 2008 – –
Herr Zöllner! Wie ist Ihre Aussage, dass das Gerät bereits im Dezember 2007 in Betrieb genommen worden sei, vereinbar mit der Aussage der Pressesprecherin der Charité im „Tagesspiegel“ am 31. Januar 2008, wonach das Gerät „bald“ in Betrieb gehen werde?
Herr Senator! Angesichts des Investitionsstaus bei den Großgeräten bei der Charité und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Medizingeräte von mehr als 20 Jahren frage ich Sie: Warum kam es trotz des offensichtlichen Interesses von Helios an der Tomotherapie in Buch zur Entscheidung für den Charité-Standort Wedding?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! 4 bis 5 Milliarden € im Jahr gibt Berlin für den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen aus. Die beiden Zahlen wurden schon genannt. Aber wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Entscheidungsmacht zu nutzen bereit sind, beispielsweise Bioprodukte oder Fair-TradeProdukte kaufen und ökologisch-sozialen Gütern und Dienstleistungen jährlich zweistellige Wachstumsraten bescheren, da findet Mann oder Frau bei der öffentlichen Hand praktisch gar nichts, freundlich formuliert: wenig.
Wir Bündnisgrünen wollen das ändern. Wir wollen Berlin zum Vorreiter in Punkto ökologisch-sozialer Beschaffung machen.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag zur vorliegenden Vergabenovelle eingebracht.