Der Bund hat genau diese Frage bereits im Jahr 2005 abgelehnt. Er hat darauf verzichtet, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen. Deshalb hat Berlin wie andere Bundesländer bzw. Kommunen eigene Vorschriften erarbeitet. Dabei hat der Senat sich vor allem von folgenden Überlegungen leiten lassen: Erstens stand für uns die Integration von Langzeitarbeitslosen, also von Bezieherinnen und Beziehern von Alg II, ins Arbeitsleben im Vordergrund. Wir wollten ins Zentrum stellen, dass sie auf Arbeitssuche und nicht auf Wohnungssuche gehen müssen. Wir wollten zudem keine weitere Entmischung der Berliner Kieze, sondern die soziale Vielfalt in den Wohngebieten erhalten. Auch die sozialen Bindungen der Langzeitarbeitslosen waren für uns eine entscheidende Frage.
Der Senat hat aus den von mir genannten Gründen die Angemessenheit der Wohnkosten erst nach 12 Monaten überprüft. Das ist im Übrigen auch sinnvoll, weil nach Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung über 43 Prozent der Langzeitarbeitslosen im ersten Jahr des Alg-II-Bezuges in den ersten Arbeitsmarkt integriert waren. Das ist ein gutes Ergebnis.
Der Senat hat sich bereits am 15. April mit den Vorwürfen des Bundesrechnungshof und mit der AV Wohnen beschäftigt. Wir haben entschieden, noch vor der Sommerpause eine Überarbeitung zu diskutieren.
Zu Ihrer Frage, ob uns Erkenntnisse über die beabsichtigte Mittelsperre des Bundesarbeitsministers vorliegen: Das ist nicht der Fall. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Unterkunft und der Heizkosten sind im
SGB II eindeutig geregelt. Dort heißt es, dass der Bund sicherstellen muss, dass die Kommunen und Länder nicht über Gebühr mit den Hartz-Gesetzen belastet werden – im Gegenteil, sie sollten um insgesamt 2,5 Milliarden € entlastet werden.
Der Bundesarbeitsminister hat also nicht angekündigt, dass er eine Mittelsperre von 300 Millionen € vornehmen möchte. Sein Staatssekretär hat uns allerdings mitgeteilt, dass das Bundesarbeitsministerium prüft, inwieweit die aus unseren Regelungen resultierenden Mehrkosten künftig noch übernommen werden können. Ob – und wenn ja, in welcher Höhe – überhaupt Mehrkosten aus der Einjahresregelung resultieren, haben weder der Bundesarbeitsminister noch der Bundesrechnungshof nachgewiesen. Ich glaube, dass es dazu auch keine seriösen Berechnungen geben kann. Der Landesrechnungshof in Berlin, über den wir hier auch schon einmal diskutiert haben, hat im Übrigen überwiegend die Angemessenheit der Richtwerte geprüft. Er hat die Prüfung in einem Berliner Bezirk vorgenommen. Mit 277 geprüften Fällen hat er Ergebnisse zur Angemessenheit des Wohnens von 320 000 Bedarfsgemeinschaften erzielt. Es muss die Frage erlaubt sein, ob das eine seriöse Grundlage ist.
Die bisherigen Erfahrungen haben uns jedenfalls gezeigt, dass der Begriff der Angemessenheit im Gesetz ziemlich diffus ist und deshalb letztlich allein die Sozialgerichte die Entscheidung treffen. Im „Tagesspiegel“ wurde der Sprecher des Berliner Sozialgerichts mit den Worten zitiert, die Ausführungsvorschrift Wohnen habe sich bei den Regelungen zur Miethöhe vor den Gerichten bewährt. – Wir werden im Senat vor der Sommerpause über alle aufgeworfenen Fragen diskutieren, dabei sicherlich auch über ein besseres Controlling für die Ausgabenseite. Das ist ein wichtiger Punkt.
Dann bleibt jetzt noch die Frage offen, ob der Senat in seiner geplanten Überarbeitung der AV Wohnen die Kritik des Bundes aufnehmen wird, wie es die Berliner Senatskanzlei bereits mit Schreiben vom 28. April 2008 an das Bundesministerium zugesagt hat. Ich zitiere aus dem Schreiben von Frau Kisseler:
Vorrangig wird dabei eine Aufhebung der mit dem Bundesrecht nicht übereinstimmenden zwölfmonatigen Fortzahlung der Unterkunftskosten sein.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Pop! Ich habe es bereits gesagt: Wir werden alle anstehenden Fragen vor der Sommerpause diskutieren. Der Senat hat das in der Sitzung am 15. April festgelegt. Ich werde eine entsprechende Vorlage machen, dann wird der Senat, nehme ich an, einmütig darüber entscheiden. – Vielen Dank!
1. Welches strategische Konzept verfolgt die Berliner Opernstiftung, um die künstlerische und personelle Krise der unter kommissarischer Leitung stehenden Staatsoper Unter den Linden so schnell wie möglich zu beenden, und wie steht der Senat hierzu?
2. Gibt es Kandidaten für die Nachfolge von Peter Mussbach, und welches Profil liegt der Kandidatensuche für die Nachfolge zugrunde?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zu 1: Durch Personalentscheidungen des Stiftungsrats der Stiftung Oper in Berlin und der damit zusammenhängenden Reorganisation der Leitungsstruktur der Staatsoper wurden die künstlerischen und wirtschaftlichen Entscheidungskompetenzen neu strukturiert. Die Staatsoper ist voll handlungsfähig. Das kam unter anderem öffentlich zum Ausdruck in der Jahreskonferenz am 16. Mai, in der die Spielzeit 2008 und 2009 durch Generalmusikdirektor Daniel Barenboim und Operndirektor Ronald H. Adler vorgestellt wurde.
Zu 2: Die Nachfolge von Prof. Dr. Peter Mussbach als Intendant der Staatsoper wird mit der notwendigen Dringlichkeit und der in Personalfragen angemessenen Diskretion geklärt.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Meyer. – Dazu hat er auch das Wort!
Danke, Herr Momper! – Herr Wowereit! Vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen, wie Sie sich persönlich die Nachfolgersuche vorstellen. Sind Sie eher darauf aus, einen Interimskandidaten zu finden, der die Staatsoper begleitet, während die Sanierung des Hauses ansteht, oder versuchen Sie, eine mittelfristige Lösung zu finden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Bei der Nachfolgesuche gehen wir davon aus, dass es keine Interimslösung gibt. Das heißt, wir werden nicht nach einer besonderen zwischenzeitlichen Lösung für den Zeitraum der Sanierung bis 2013/2014 suchen, sondern darauf achten, dass der künftige Intendant oder die künftige Intendantin unabhängig von der Sanierung die Leitung des Hauses übernimmt. Bei den Gesprächen, die wir bislang geführt haben, hat das keine Rolle gespielt. Wir hatten bei Kandidatinnen und Kandidaten auch nicht den Eindruck, wir sollten erst anfragen, wenn das Haus saniert ist. Das spielt dabei keine Rolle.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine weitere Nachfrage gibt es nicht. Danke schön, Herr Senator!
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Kohlmeier von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kohlmeier, Sie haben das Wort!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich möchte die Senatorin für Justiz über Baumaßnahmen in der Jugendstrafanstalt befragen und hierzu konkret, ob Pressemeldungen zutreffen, wonach der Senat bauliche Maßnahmen in der Ju
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Es trifft zu, dass die Senatsverwaltung für Justiz gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Errichtung einer körperschalldetektierten und videoüberwachten Innenzaunanlage beabsichtigt. Ziel dieser Baumaßnahme ist es, Fluchtversuche bereits durch den Innenzaun als mechanische Barriere vor der Mauer und durch die elektronischoptische Alarmauslösung zu verhindern. Gleichzeitig soll durch den Abstand zwischen Mauer und Innenzaun verhindert werden, dass von außen Fluchtversuche begünstigt werden. Sie erinnern sich sicherlich an den Mauerüberwurf im letzten Jahr.
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen Anlage erfolgt aufgrund der Analyse der Sicherheitslage in der Jugendstrafanstalt. Wie für alle geschlossenen Vollzugsanstalten des Landes Berlin gibt es für die Jugendstrafanstalt Berlin ein Sicherheitskonzept, das regelmäßig aufgrund der Gegebenheiten der Anstalt und in Auswertung besonderer Vorkommnisse in der Anstalt fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Dabei haben wir gerade dem Überwurf im letzten Jahr eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wir sind der Auffassung, dass der gesetzliche Auftrag, die Vollstreckung der Jugendstrafe zu vollziehen, es gebietet, Maßnahmen zu treffen, um das Entweichen der Häftlinge zu unterbinden.
Herr Abgeordneter Kohlmeier! Es ist zutreffend, dass der letzte gelungene Ausbruch aus der Jugendstrafanstalt Berlin im März 2004 stattfand und einige Jahre zurückliegt. Das damalige Vorkommnis zeigt aber, welche Risikobereitschaft die Jugendlichen bei solchen Fluchtversuchen eingehen. Zum anderen wäre es lebensfremd, zu glauben, dass dieses der letzte Fluchtversuch bleiben wird. Insofern wäre es aus meiner Sicht unverantwortlich, auf einen solchen Zaun zu verzichten. Es provozierte zu Recht den Vorwurf einer leichtfertigen Untätigkeit.
Können Sie mir noch im Nachgang zu dem eben Ausgeführten sagen, was diese Maßnahmen kosten? – Man hat von 900 000 € bis 950 000 € gelesen. Warum werden diese Mittel nicht, wie von den Grünen gefordert, für zu
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die mechanischen Bestandteile des Zaunes – das heißt, der Zaun selbst und die Kronensicherung – etwa 1 Million € kosten. Hinzu kommen noch Installationen für die Videoüberwachung sowie für Veränderungen an den bestehenden Anlagen, deren Kosten wir zurzeit noch nicht exakt bestimmen können.
Ich bitte aber darum, dass die Aufwendungen für die Außensicherheit der Anstalt und die für die Betreuung der Gefangenen nicht miteinander vermischt werden. Eine Verbesserung der Betreuung der Gefangenen kann jedenfalls nicht dadurch bewirkt werden, dass elementare Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen werden. Ich erinnere im Übrigen daran, dass die Intensität der Betreuung durch zusätzliche Stellen im psychologischen Dienst und im Sozialdienst gewährleistet wird, die wir zur Deckung des Mehrbedarfs infolge unseres neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes im Haushalt eingestellt haben.
Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Dr. Juhnke von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Dr. Juhnke!
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister und Kultursenator zum Thema Sanierung des Innenraums der Staatsoper. – Wie wird der Senat trotz der Entscheidung der Jury zugunsten eines modernen Entwurfs für den Zuschauerraum gewährleisten, dass es zu einer behutsamen Sanierung des Innenraums im Sinn des bisherigen Erscheinungsbilds und mit Bezug auf die Außenarchitektur kommt?