Protocol of the Session on November 9, 2016

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht noch einmal der Abgeordnete Hoffmann für die CDU-Fraktion. - Nicht mehr.

Dann spricht zu uns die Abgeordnete Frau Große für die Frak tion DIE LINKE.

Auch wenn Gordon Hoffmann nicht mehr sprechen möchte, möchte ich mich noch einmal mit ihm auseinandersetzen, und zwar, weil er uns schon an einem sehr wunden Punkt getroffen hat. Das ist der Punkt, der auch in der IQB-Untersuchung zu tage trat: dass der soziale Status der Eltern zunehmend auch über den Bildungserfolg, also die gemessenen Leistungen der Kinder in Brandenburg, entscheidet. Das hatten wir bisher so nicht. Niemand von uns kann bisher wirklich sagen, woran das liegt. Wir müssen hier genau hinschauen, Gordon Hoff mann; da haben Sie Recht. Wir müssen uns anschauen, welche der Maßnahmen, die wir ergriffen haben, dazu geführt haben könnte, dass wir dieses Problem jetzt als solches erkennen müssen.

Ich sage aber auch: Wir sind klar der Auffassung - da sind wir uns mit unserem Koalitionspartner einig -, dass es gut wäre, wenn die Kinder länger gemeinsam an einer Schule lernen würden, weil möglicherweise ein beidseitiger Abrieb dazu führt, dass wir das Problem des minderen Bildungserfolgs von Kindern aus Familien mit schlechtem sozialem Status an sol chen Schulen besser in den Griff bekommen. Daher ringen wir um die Schulzentren.

Ich möchte auch zu dem Krieg gegen die Reformpädagogik, den Sie aufgemacht haben, etwas sagen. Es gibt zwei große re formpädagogische Schulen in der Bundesrepublik, und zwar in Bielefeld und Wiesbaden. Diese beiden Schulen sind immer Pisa-Sieger gewesen und sind auch jetzt bei den Schulleis tungsvergleichen wieder die besten. Ihr Argument, dass es im mer auf die Bindung zwischen Lehrer und Schüler ankomme, ist zwar richtig, aber das gilt natürlich genauso für Reform schulen und Reformprojekte. Ich bitte euch von der CDU, hier ein wenig offener zu sein und die Ideologie, die ihr immer be kämpfen wollt, dabei einmal außen vor zu lassen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungs punkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 6/5370

Wir kommen zur Frage 660 (Bäcker-Azubi in Götz), gestellt von der Abgeordneten Geywitz von der SPD-Fraktion.

Wirtschaftsminister Gerber hat anlässlich des Besuchs einer Bäckerei in Götz die Nachricht über die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge überbracht, dass ein als Auszubildender beschäftigter Flüchtling Deutschland vorerst nicht verlassen muss und seine Ausbildung hier fortset zen kann.

Ich frage die Landesregierung: Warum und auf welcher rechtli chen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, das Asyl verfahren in Deutschland durchzuführen?

Für die Beantwortung bitte ich Herrn Minister Gerber ans Pult.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr te Frau Geywitz, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Zuvor derst ist es meine Aufgabe als Wirtschaftsminister, mitzuhel fen, dass Handwerker, Mittelständler und unsere Industrie ge nug Nachwuchs und Auszubildende finden. Denn viele Lehr stellen bleiben unbesetzt, und viele Unternehmen suchen hän deringend Leute.

Die Entscheidung hat das Bundesamt für Migration und Flücht linge aufgrund des sogenannten Selbsteintrittsrechts getroffen, wozu es auch berechtigt ist. Ich habe mich gemeinsam mit der Handwerkskammer in einem Brief dafür eingesetzt.

Meine Damen und Herren! Hier hat ein rechtschaffener Hand werksmeister mit Genehmigung der zuständigen Behörde ei nen Azubi aus Kamerun eingestellt. Dabei hat sich niemand etwas zuschulden kommen lassen - weder der Handwerks meister noch der junge Flüchtling. Ich habe mich entgegen an derslautenden Pressemeldungen von der rechten Seite dieses Plenums mitnichten an einem Rechtsbruch oder Derartigem beteiligt, sondern habe mich mit dem Handwerksmeister und der Handwerkskammer dafür eingesetzt, dass ein Unterneh mer - hier ein Bäckermeister - einen Auszubildenden, den er wollte und dringend brauchte, auch behalten kann. - Herzli chen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 661 (Breitbandausbau in Gewerbegebieten in Brandenburg), gestellt vom Abgeordne ten Homeyer.

Am 15.06.2016 kündigte der Bundesminister Alexander Dob rindt das „Sonderförderprogramm Mittelstand“ an, mit dem zusätzliche Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro für die Glasfaser-Erschließung von Gewerbegebieten durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Informationen liegen ihr vor, wie das geplante Programm ausgestaltet werden soll?

Auch hier antwortet für die Landesregierung Herr Minister Gerber.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Homeyer, sehr weit ist das Ganze noch nicht.

Zur Erklärung: Die Förderung der Erschließung von Gewerbe gebieten über einen Sonderaufruf zum Bundesbreitbandpro gramm wurde den Ländern erstmalig als Überlegung des Bun desverkehrsministeriums als Hintergrundinformation im Mai vorgestellt. Am 10. Juni hat der zuständige Abteilungsleiter des BMVI seine Länderkollegen zu einer Telefonkonferenz am da rauffolgenden Montag eingeladen, um die Grundzüge zu erklä ren. Konkrete Inhalte wurden seitens des Bundes auch in dieser Telefonkonferenz noch nicht dargestellt. Erst in der 3. Sitzung des Förderbeirates am 21. Juli hat das BMVI konkretere Infor mationen zum geplanten Sonderaufruf mit einem Budget von rund 350 Millionen Euro gegeben. Danach soll die Ersetzung von Kupfer durch Glasfaser ausschließlich in sogenannten wei ßen Next-Generation-Access-Flecken in Gewerbegebieten för derfähig sein, die innerhalb der nächsten drei Jahre nicht für einen privatwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen sind. In diesen sei für alle Unternehmen eine Übertragungsrate von 1 GBit/s - symmetrisch - zu gewährleisten.

Es war eine Beteiligung der in den Gewerbegebieten ansässi gen Unternehmen beabsichtigt. Diese könnte in einer Ver pflichtung zur Vorvermarktung oder in einem Baukostenzu schuss bestehen. Im Gegensatz zu den sonstigen Förderaufru fen wird nicht das Scoring-System, das bei sonstigen Bundes programmen üblich ist, sondern das Windhundverfahren ange wendet. Allerdings hat der Bund zugesichert, dass die Länder ausreichend Vorlauf für die Planung bekommen.

Die Eckpunkte, die ich soeben dargestellt habe, stehen seitens des Bundesverkehrsministeriums noch unter dem sogenannten Leitungsvorbehalt, das heißt, es ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Länder haben sich in den bisherigen Rückmel dungen skeptisch zu der Frage der Beteiligung der Unterneh men geäußert. Die Antwort der Bundesregierung vom Okto ber - das ist das Aktuellste, das mir dazu vorliegt - auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion im Deutschen Bundestag lautet, dass „im Rahmen des Förderprogramms zur Unterstüt zung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch land […] ein Sonderaufruf zur Anbindung von Gewerbegebie ten an das Glasfasernetz vorgesehen“ ist. Allerdings haben wir bisher keine weiteren Informationen, auch nicht zu einem kon kreten Zeitpunkt.

Gibt es Nachfragen, Herr Abgeordneter?

Herr Minister, vielen Dank für die Informationen. Meine Frage ist: Bereitet sich Ihr Haus auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem Bundesprogramm zum Breitbandausbau - wenn es Wirkung zeigt - in der gewonnenen Zeit jetzt strategisch darauf vor, als Bundesland ganz vorn dabei zu sein? Welche Maßnah men haben Sie diesbezüglich bereits eingeleitet?

Wir sammeln weitere Fragen. - Haben Sie eine Nachfrage, Frau Abgeordnete von Halem?

Meine Frage korreliert vielleicht etwas mit der von Herrn Homeyer: Sehr geehrter Herr Minister, welche Anstrengun

gen - ganz konkret - übernimmt das Land Brandenburg, um mögliche Antragsteller bei der Antragstellung zu unterstützen?

Zunächst gibt mir Ihre Nachfrage, Herr Homeyer, Gelegenheit, nochmals darauf hinzuweisen, dass laut dem Breitbandatlas des Bundes - das ist also nicht meine eigene Statistik - das Land Brandenburg bei der Erschließung von Unternehmen in Gewerbe- und Mischgebieten in Ostdeutschland an erster Stel le liegt. Wir werden uns selbstverständlich - da wir die Infor mationen, die ich Ihnen soeben genannt habe, auch bei uns im Hause haben - auf dieses Programm vorbereiten, wenn es denn kommt.

Damit komme ich zu Ihrer Frage, Frau von Halem: Wir führen im Ministerium regelmäßige Gespräche mit den Breitbandbe auftragten der Landkreise. Wir stocken das auch personell et was auf, um die Antragstellung der dafür zuständigen Kommu nen zu begleiten. Wir haben morgen noch die Gelegenheit, ausführlich über dieses Thema zu sprechen, das für viele Men schen, aber auch für viele Unternehmen ganz wichtig ist. Breit band gehört zu den Lebensadern der modernen Wirtschaft und der modernen Kommunikation. Dass wir uns dort alle massiv einbringen müssen, ist, so glaube ich, in diesem Hause unum stritten.

Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller, dem Abgeordneten Dr. Bernig, der die Frage 662 (Förderung Sozi albetriebe) stellt.

Im Juli vergangenen Jahres hat der Landtag die Landesregie rung aufgefordert, ein Förderprogramm zur finanziellen Unter stützung von Sozialbetrieben zu entwickeln. Durch gezielte Förderung und Integration von Langzeitarbeitslosen im Rah men von sozialbetrieblichen Strukturen soll der Weg in regulä re Beschäftigung ermöglicht und damit ein Leben in Armut verhindert werden. Für die Finanzierung wurden im Haushalts planentwurf 2017/2018 entsprechende Gelder aus dem Europä ischen Sozialfonds eingeplant. Bisher fehlt die entsprechende Richtlinie zur Umsetzung des Beschlusses.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Erarbei tungsstand der Richtlinie?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Golze. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kolle gen! Lieber Herr Bernig, der Richtlinienentwurf für die sozial pädagogische Begleitung und auch die fachliche Anleitung von Langzeiterwerbslosen in Sozialbetrieben ist im MASGF fertig gestellt worden. Wir haben dann die EU-Kommission einbezo gen, da es diese Richtlinie im Unterschied zu vielen anderen ESF-Richtlinien vorher nicht gab; es ist ja eine neue. Wir woll ten insbesondere verhindern, dass es in späteren Prüfverfahren

zu Beanstandungen kommt und im schlimmsten Falle spätere Träger dieser Richtlinie Gelder an die EU zurückzahlen müs sen. Deshalb haben wir diese Richtlinie schon im Vorfeld prü fen lassen.

Wir haben vor wenigen Tagen - ich freue mich, Ihnen das mit teilen zu können - grünes Licht aus Brüssel bekommen. Die offenen beihilferechtlichen Fragen konnten zufriedenstellend geklärt werden. Das heißt für uns, dass wir diese Richtlinie jetzt insbesondere mit dem Ministerium der Finanzen endab stimmen können. Und es bedeutet, dass die ILB jetzt darange hen kann, das Antragsprozedere vorzubereiten, damit im ersten Quartal - so unsere Hoffnung, und es sieht ganz gut aus - die Antragstellung erfolgen kann und die Träger zum zweiten Quartal beginnen können. - Danke schön.

Danke schön. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 663 (Untersuchung im Umfeld des Bodendenkmals Schmölln 46) stellt der Abgeordnete Gauland.

Laut Presseberichten wurden im Umfeld des Bodendenkmals Schmölln 46 weitere unerforschte Grabstätten entdeckt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um das Umfeld des Bodendenkmals zu unter suchen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, das Bodendenkmal in Schmölln ist für Sie nun wirklich fast ein Dauerbrenner. Sie haben bisher vier Klei ne Anfragen und mit dieser nun auch vier mündliche Anfragen sowie einen Plenarantrag dazu gestellt. Ich will Ihnen aber gern Rede und Antwort stehen.

Ich habe letztmalig im März 2016 in der Antwort auf eine mündliche Anfrage berichtet, dass das Landesdenkmalamt die Eintragung dieses Denkmals in die Denkmalliste betreibt. Die ses Verfahren steht mittlerweile vor dem Abschluss. Für die Eintragung muss aber die örtliche Lage des Denkmals mög lichst genau ermittelt werden; es geht da auch um die Abgren zung des Denkmals.

Das Landesamt hat im Frühjahr 2016 Herrn Prof. Thomas Schenk von der HTW Berlin mit geomagnetischen Messungen beauftragt. Bildhaft gesprochen wird damit der Boden bis zu einer gewissen Tiefe durchleuchtet, um zerstörungsfrei zu er mitteln, bis wohin sich ein Bodendenkmal erstreckt. Prof. Schenk hat von der Grabungsfläche ausgehend so weit in Richtung Westen, Südwesten und Süden projektiert, bis keine relevanten Befunde mehr im Messbild zu erkennen waren, und das ging bis zu einer Tiefe von 90 cm bis 1,50 m. Nach Osten war die Abgrenzung durch vorherige geophysikalische Mes sungen und die Geländetopografie bereits erfasst. In Richtung

Norden wurde nicht gemessen, da hier der Bau der Autobahn zu viele Störungen verursacht hatte.

Wenn das Abgrenzungsverfahren abgeschlossen sein wird, ste hen Lage und Größe des Bodendenkmals eindeutig fest, und damit ist der aus Sicht des Denkmalschutzes bestehende Hand lungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung zunächst erfüllt. - Danke schön.

Vielen Dank. Nachfragen gibt es nicht.