Protocol of the Session on November 9, 2016

Vielen Dank. Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zum nächsten Fragesteller, dem Abgeordneten Raschke, der die Frage 664 (Klare Spree zum Dorf- und Ernte fest 2017?) stellt. Bitte schön.

Mitte September hat das MLUL bekannt gegeben, dass das nächste Dorf- und Erntefest in Raddusch im Spreewald statt finden wird. Wir freuen uns schon sehr und mit uns sicherlich viele tausende Brandenburgerinnen und Brandenburger, die wieder die Chance nutzen werden, sich dort über die aktuellen Entwicklungen in der Landwirtschaft zu informieren. Wir ha ben aber folgendes Problem:

Seit mehreren Jahren trübt Eisenocker Bewohnern und Gästen den Blick in die Radduscher Kahnfahrt. Die LMBV hatte ein Sofortmaßnahmenprogramm beschlossen, um das gesamte Biosphärenreservat vor dem Eisenocker zu schützen. Dazu ge hörten verschiedene Maßnahmen. Unseres Wissens sind diese Sofortmaßnahmen für Raddusch bis auf die Ausbaggerung des Absetzbeckens am Schwarzen Berg nicht umgesetzt worden. Wir fragen deswegen:

Was wird die Landesregierung unternehmen, um den Gästen des Dorf- und Erntefestes ein sauberes Fließgewässer zum Dorf- und Erntefest in Raddusch zu präsentieren?

Dazu wird Herr Minister Gerber ausführen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Abgeordneter, wir freuen uns natürlich mit den Bürge rinnen und Bürgern von Raddusch über das Dorf- und Ernte fest im nächsten Jahr, und es ist logisch, dass sich die Ortschaft und ihre Bürger dabei im besten Licht präsentieren wollen. Die Landesregierung wird dazu beitragen, dass das Dorf- und Ern tefest auch im Jahr 2017 ein Erfolg wird. Das ist klar, das ist eine ganz wichtige Veranstaltung für uns hier im Lande.

Woher die von Ihnen angesprochenen Trübungen rühren, ha ben wir in diesem Saal in mehreren Plenarsitzungen unter der Überschrift „Bergbaubedingte Stoffeinträge“ erörtert. Ich wie derhole in diesem Zusammenhang natürlich gern, dass es das erklärte Ziel der Landesregierung ist, die Bergbaufolgen für die Umwelt zu begrenzen.

Die Sicherung des Biosphärenreservats Spreewald und seiner Fließgewässer ist eine zentrale Aufgabe dabei, und wir haben

ein entsprechendes Barrierekonzept vorgestellt. Zur Verdich tung der Barriere im Bereich der Radduscher Kahnfahrt - Sie haben es in Ihrer Frage angesprochen - hat die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft die Umset zung von naturräumlichen Maßnahmen bereits vorgestellt.

Nach Kenntnis der Landesregierung ist es so, dass derzeit Ge spräche mit den Flächeneigentümern über die Bereitstellung der erforderlichen Flächen im Gange sind. Wann sie abge schlossen sein werden, kann ich nicht vorhersagen; das ent zieht sich auch ein Stück weit den Möglichkeiten der Landes regierung. Ob die Maßnahme insofern bis zum Sommer 2017 durchgeführt sein wird und erste Wirkungen zeigt, vermag ich daher leider nicht vorherzusagen.

Vielen Dank. Nachfragen sind nicht angezeigt. - Doch. Sie ha ben natürlich gerne das Wort.

Ich war nur einen Schritt zu langsam. - Herr Minister, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass Sie oder der Landwirtschaftsminister einmal bei der LMBV oder den Flächeneigentümern nachfragen, um das Ganze zu beschleunigen, denn Sie deuteten gerade an, dass der Blick beim Dorf- und Erntefest womöglich immer noch ge trübt ist. Das wäre eine sehr schlechte Botschaft für die Regi on. Was konkret könnten Sie tun, um das etwas zu befördern?

Wir können gerne noch einmal mit der LMBV reden, die sich ja aktiv darum kümmert. Es ist ihre eigene Maßnahme, ihr ei genes Projekt. Sie ist im Gespräch, ich habe das dargestellt und will jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Dort muss mit privaten Eigentümern über Flächen gesprochen werden; da sind die operativen Möglichkeiten also etwas begrenzt. Aber ich will das Thema gern noch einmal bei der LMBV ansprechen; das nehme ich mit.

Wir sind damit bei der nächsten Fragestellerin, der Abgeordne ten Schülzke, die die Frage 665 (Ungerechtigkeiten bei Grund steuererhebungen) stellt.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2096 erklärt der Finanz minister, dass die Bemessung der Grundsteuer nach Ersatzbe messungsgrundlage bei vergleichbaren Sachverhalten zu nied rigeren Steuerlasten und geringeren Steuereinnahmen als die Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Einheits wertes und des Grundsteuermessbetrags führt. Ursächlich sei en dafür die unterschiedlichen Bewertungsnormen.

Bei einer aktuellen Neuermittlung eines Ersatzbemessungs wertes für ein Haus in Elbe-Elster mit einer Wohnfläche von ca.150 m² ergab sich ein neuer zu zahlender Grundsteuerbetrag von 87 Euro - zuvor waren 18 Euro zu zahlen -, wobei dieser neue Wert noch weit unter dem nach Ermittlung über den Ein heitswert liegen dürfte.

In ländlichen Gemeinden ist etwa ein Drittel aller Wohngrund stücke von dieser Situation betroffen, überwiegend gilt der alte Wert. Gleiches trifft auf Grundstücke zu, deren Einheitswert vor 1990 ermittelt wurde.

Erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptermitt lung 1965 neu, wird in Brandenburg immer noch der 1937 festgestellte Einheitswert zugrunde gelegt. Bei allen, die ein neues Haus gebaut oder ein altes umfassend saniert haben, er folgte eine Neubewertung des Einheitswertes. Das bedeutet, dass eine junge Familie, die ein neues Haus gebaut oder ein altes umfassend saniert hat, etwa das Drei- bis Vierfache an Grundsteuern zu zahlen hat wie ein Hausbesitzer, der auf Bau genehmigungen verzichten konnte, aber ebenfalls großzügig saniert hat. Den Gemeinden gehen so erhebliche Steuerein nahmen verloren.

Nach dem Finanzausgleichsgesetz oder bei Antragstellungen zu Finanzhilfen werden die Gemeinden immer wieder an Lan desdurchschnittswerten gemessen und gegebenenfalls aufge fordert, mindestens den Landesdurchschnitt für die Grundsteu er B, der bei 355 % liegt, festzusetzen. Aktuell ist zum Beispiel Cottbus mit einem Hebesatz von 450 % wie viele andere Ge meinden aufgefordert, den Hebesatz für die Grundsteuer B weiter anzuheben.

Für gleiches Vermögen entstehen unter diesen Bedingungen im mer größere Ungerechtigkeiten gegenüber Grundstücksbesit zern, die nach 1990 neu gebaut haben. Die Gemeinden haben keine Möglichkeit, den Gleichheitsgrundsatz umzusetzen bzw. die notwendigen Steuern gleichmäßig einzuziehen und so die Steuerhebesätze zumindest auf Bundesdurchschnitt zu halten.

Meine Frage lautet: Schätzt die Landesregierung es nach wie vor als gerechtfertigt ein, als Bedingung für Finanzhilfen wie Schuldenhilfen, Investitionshilfen, Hilfen in Bezug auf Abwas ser oder in Notsituationen von den Gemeinden die weitere An hebung der Grundsteuer B zu fordern?

Darauf antwortet Herr Minister Schröter.

Verehrte Frau Abgeordnete Schülzke, ich könnte es mir einfach machen und mit Ja antworten. Aber ich will es etwas ausführli cher erklären, wobei ich auf den ersten Teil Ihrer einleitenden Bemerkungen nicht eingehen werde; denn das ist eine andere Sphäre. Ich möchte mich lediglich auf die Regelungen im Zu sammenhang mit § 16 Finanzausgleichsgesetz kaprizieren.

Frau Schülzke, grundsätzlich ist meine Kommunalaufsicht, weil es sich um kommunales Geld handelt, gehalten, sehr sorg fältig zu prüfen, welche eigenen Möglichkeiten eine Stadt oder ein Landkreis hat, Gelder einzunehmen oder Ausgaben zu re duzieren. Ich setze eins voraus: Nur wer wirklich alle eigenen Einnahmepotenziale ausschöpft und auch die Ausgaben auf das notwendige Maß reduziert, kann davon ausgehen, dass die Ge meinschaft der Kommunen ihm hilft. Denn die Mittel gemäß § 16 werden durch Vorwegabzug von der kommunalen Ver bundmasse zur Verfügung gestellt. Deshalb ist es ein dringen des Gebot, bei den Einnahmen wie den Ausgaben sehr sorgfäl tig hinzuschauen, bevor geholfen wird.

Nun zum Fall der Stadt Cottbus: Cottbus hat einen Antrag auf einen Beitrag gemäß § 16 FAG gestellt, und zwar einen bedeu tenden Beitrag. Hier haben wir im Vergleich mit Kommunen der Größenklasse von Cottbus festgestellt, dass die Einnahmen durchaus verbessert werden können, und zwar dadurch, dass die Grundsteuer in Cottbus angehoben wird. Grundsätzlich wird gefordert, dass die betreffende Kommune den Hebesatz auf den gewogenen Durchschnittshebesatz zuzüglich 30 Punk ten entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ge meindegrößenklasse anhebt. Im Fall von Cottbus war dies, wie gesagt, möglich. Das halte ich für sehr gerecht denen gegen über, die bemüht sind, ihre eigenen Einnahmen auf das Maß zu bringen, das in Brandenburg durchschnittlich erhoben wird, und ihre Ausgaben in einem Bereich zu halten, der eine ausge glichene Haushaltssituation sicherstellt.

Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Frau Schülzke, bitte.

Meine Frage zielte weniger darauf ab, ob Sie als Minister es für gerechtfertigt halten, dass die Grundsteuer für Cottbus an gehoben wird. Mit 500 % liegt Cottbus im absoluten Spitzen bereich - weit über Großstädten wie Kempten als selbstständi ge kreisfreie Stadt mit 61 000 Einwohnern oder anderen Städ ten.

Das Problem liegt darin, dass junge Familien, die jetzt - in den letzten 20 bis 25 Jahren - gebaut haben, erheblich mehr zur Kasse gebeten werden als Eigentümer von Grundstücken, die schon sehr alt sind. Da besteht eine Ungerechtigkeit.

Meine Frage ging vielmehr in die Richtung: Was tun die Fi nanzämter nun dafür, dort Gerechtigkeit zu schaffen? Wie geht man auch vor dem Hintergrund der Personalausstattung der Fi nanzämter - das ist auch Thema der heute noch zu behandeln den Großen Anfrage - damit um? Wie soll es mit den Grund steuerbewertungen weitergehen? Dass die Gemeinden ihre Einnahmen erzielen wollen, ist richtig; aber sie müssen gerecht und dürfen nicht ungerecht für die Bevölkerung sein. Da kommt jeder Bürgermeister und jeder Landrat, der so etwas macht, in ganz große Schwierigkeiten.

Meine Frage ist also: Wie wollen die Finanzämter die Gemein den in dieser Beziehung unterstützen, um Gleichheit herzustel len?

Frau Schülzke, es tut mir leid, diese Frage kann ich nicht be antworten. Sie sollten sie wahrscheinlich an den Bundesfinanz minister und möglicherweise auch den Landesfinanzminister richten. Denn: Wie die Grundsteuer grundsätzlich zu erheben ist, liegt nicht in der Regelungskompetenz der Innenministeri en der Länder.

(Zurufe von der CDU sowie vereinzelt Heiterkeit)

Gut. Auch wenn das nicht befriedigend beantwortet ist, kom men wir zum nächsten Fragesteller.

Die Frage 666 (IHK-Herbst-Konjunkturumfrage 2016) stellt der Abgeordnete Barthel.

Die Industrie- und Handelskammern führen unter den Unter nehmen in ihren Kammerbezirken jährlich eine Herbst-Kon junkturumfrage durch. In der aktuellen Umfrage bewerten die Unternehmen in allen drei Kammerbezirken Brandenburgs die Lage branchenübergreifend positiv. Die Mehrzahl der Unter nehmen erwartet steigende oder zumindest gleichbleibende In vestitionsausgaben. Eine Minderheit der Betriebe rechnet mit sinkenden Investitionen.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Aktivitäten unter stützt sie die weitere Verbesserung der Investitionsbedingun gen im Land Brandenburg?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Gerber.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Abgeordneter Barthel! Nun stehe ich schon wieder am Rednerpult.

Die sehr guten Ergebnisse der jüngst veröffentlichten Herb stumfragen der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern spiegeln die derzeit erfolgreiche Wirt schaftsentwicklung in unserem Land wider. Die Konjunktur zog im ersten Halbjahr 2016 nochmals an: Mit einem preisbe reinigten Wirtschaftswachstum von 2,9 % erreichte Branden burg den dritthöchsten Zuwachs unter den Bundesländern und lag sowohl über dem Durchschnitt der ostdeutschen als auch der westdeutschen Bundesländer.

Im verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe sowie im Einzelhandel und im Gastgewerbe sind bis August 2016 hö here Umsätze als im Vorjahr erzielt worden. Der Auftragsein gang lag im verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe bisher ebenfalls über dem Vorjahresniveau, was für eine Fort setzung der robusten Konjunktur auch im restlichen Jahr 2016 spricht. Dadurch verringert sich auch die Arbeitslosigkeit wei ter, und das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Auch die Investitionsbereitschaft der Unternehmen - Sie haben es in Ihrer Frage angesprochen - ist weiterhin hoch. Die Lan desregierung unterstützt die Investitionen der Unternehmen di rekt über eine breite Palette an Maßnahmen der Investitionsför derung. Das Hauptinstrument ist bekanntlich die Gemein schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk tur“. Weitere Instrumente sind die vielfältigen Angebote von Innovationsförderung, Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionen, auch bei der Finanzierung von Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so wie das komplette Beratungsangebot der ZAB, das bis zum Thema Energieeffizienz reicht.

Gute Geschäftsaussichten und Förderangebote sind wichtige Katalysatoren für Investitionen. Es gibt jedoch ein umfangrei ches Bündel weiterer Faktoren, die für Investitionen entschei

dend sind. Dass wir ein Teil der Hauptstadtregion sind, ist für uns ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, von dem wir profi tieren. Aber auch die Verkehrsinfrastruktur, gut erschlossene Gewerbeflächen, Offenheit und Aufgeschlossenheit gegenüber industriellen Ansiedlungen - ein ganz wichtiger Punkt - und die digitale Infrastruktur sind weitere wichtige Standortfaktoren.

Eine sehr wichtige Voraussetzung für Investitionen sind wei terhin natürlich gut ausgebildete Fachkräfte. Auch das haben die Umfragen der Kammern gezeigt. Das wird für die Unter nehmen zunehmend zu einem der allerwichtigsten Themen.

Meine Damen und Herren, Unternehmen kalkulieren die Kos ten für ein Investitionsprojekt natürlich ganz genau. Dazu zäh len auch die Energiekosten. Hier habe ich mich gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten in den letzten Monaten auf der Bun desebene bei den Beratungen zur neuen Netzentgeltystematik oder im Konsultationsprozess über das Grünbuch Energieeffi zienz stark engagiert. Aber nicht nur die Rendite zählt, auch alle sogenannten weichen Standortfaktoren spielen eine große Rolle. Die Lebensqualität in den Regionen müssen wir in allen Teilen des Landes weiterhin sichern.

Die Verbesserung der Investitionsbedingungen umfasst also ein breites Bündel und Spektrum an Maßnahmen. Wir sind hier ak tiv und natürlich auch dabei, da, wo es Verbesserungsbedarf in unserem Instrumentarium gibt, nachzubessern. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen, Herr Barthel. - Dann kommen wir zum nächsten Fragesteller. Frau Abgeordnete Schier stellt die Frage 667 (Verbot von Verbrennungsmotoren für Spreewaldkähne ab 2017).

Derzeit erarbeitet das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft einen Erlass, um ab dem 1. Januar 2017 grundsätzlich nur noch Elektromotoren für Spreewald kähne im Biosphärenreservat Spreewald zuzulassen. Aller dings sieht der Erlassentwurf auch eine Reihe von Ausnahmen für das Führen von motorgetriebenen Spreewaldkähnen vor, für die der Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine Genehmi gung für den Zeitraum von zehn Jahren erteilen kann, wenn vom Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. In der Sitzung des Kuratoriums des Biosphären reservats Spreewald am 17. Oktober 2016 wurde angekündigt, dass der vorliegende Entwurf des Erlasses noch einmal überar beitet wird.

Deshalb will ich von der Landesregierung wissen: Welche kon kreten Inhalte des Erlasses zur Anwendung der Ausnahmerege lungen für das Befahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeu gen im Biosphärenreservat Spreewald wurden bzw. werden im Nachgang der Kuratoriumssitzung wie geändert?