Protocol of the Session on November 19, 2014

Herr Minister, zwei Fragen. Sie sprachen gerade davon, dass eine Arbeitsgruppe in Anlehnung an das Gespräch mit Herrn Grube zustande gekommen ist und dass sich diese Arbeitsgruppe in den nächsten Tagen trifft. Nach meinen Informationen wäre das nicht vor März nächsten Jahres. Daher würde mich interessieren, wann bei Ihnen das „Demnächst“ ist, an dem diese Arbeitsgruppe zusammentreten wird.

Eine zweite Frage, die in diesem Zusammenhang nicht unerheblich ist: Ist die Landesregierung, sind Sie als Wirtschaftsmi

nister bereit, Fördermittel für die eventuellen Umstellungsarbeiten, die an diesem Standort nötig sind, um zum Beispiel die Kesselwagenreinigung zu installieren, mit der DB zu besprechen und auch zur Verfügung zu stellen?

Zu Ihrer ersten Frage: Die Verabredung ist, dass wir in dieser Arbeitsgruppe bis Ende März arbeiten und Ende März zu einem erneuten Spitzengespräch zusammenkommen. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe ist in ungefähr zehn Tagen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sie wissen, die Bahn AG ist ein Bundesunternehmen und ein großes Unternehmen. Hier sind die Fördermöglichkeiten des Landes begrenzt, aber sie sind gleichwohl vorhanden. Das gilt vor allem für mögliche Optionen, dass andere Unternehmen an dem Standort tätig werden oder dass es andere Aufträge gibt. Es gibt eine ganze Menge von Optionen, die wir gerade im Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Verkehrsministerium sammeln, um präsent zu haben, was wir als Land an Beiträgen leisten können, um den Standort zu erhalten. Also kurz zusammengefasst: Wir prüfen selbstverständlich diese Fördermöglichkeiten.

Danke. - Jetzt kommen wir zur Frage 4 (Mindestabstand von Windkraftanlagen), gestellt vom Abgeordneten Sven Schröder von der AfD-Fraktion.

In Brandenburg wird seit längerer Zeit geschlossen von zahlreichen Bürgerinitiativen, von Umweltschützern und von besorgten Bürgern die Einführung eines Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen einschließlich Einzelstandorten von bewohnten Gebäuden gefordert.

Die Bundesregierung hat dazu extra eine Öffnungsklausel für die Bundesländer geschaffen, die damit über die Möglichkeit verfügen, Mindestabstände festzulegen. Diese Möglichkeit besteht bis zum 31.12.2015.

Bereits vor der konstituierenden Sitzung des Landtages verkündete Jörg Vogelsänger von der SPD allerdings eine deutliche Absage an die Nutzung der Länderöffnungsklausel.

Ich frage die Landesregierung deshalb: Wie viele Windkraftanlagen könnten nicht errichtet werden, wenn die Mindestabstände auf die zehnfache Strecke der Gesamthöhe der Windkraftanlagen festgelegt würden? Gemeint ist die sogenannte 10-H-Regelung. Das bedeutet, wenn das Windrad bis zu seiner Flügelspitze 100 m hoch ist, wären es 1 000 m. Wenn es 200 m hoch ist, wären es 2 000 m Abstand zur Wohnbebauung. Ich würde mich freuen, eine Antwort auf diese Frage zu erhalten.

Die Landesregierung, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage ist hypothetisch, also ist auch die Antwort bis zu einem gewissen Grad hypothetisch. Erforderlich für eine klare Aus

zählung wären Informationen über die Gesamthöhe der zukünftig beantragten Einzelanlagen und über die Abstände des jeweiligen Standorts zur Wohnbebauung. Diese liegen aber erst in Antrags- und Genehmigungsverfahren vor.

Wenn man dennoch davon ausgehen will, dass die durchschnittliche Anlagenhöhe der neu installierten Anlagen in Brandenburg bei ca. 175 m liegt, dann ergäbe sich eine erhebliche Einschränkung der für die Windenergie nutzbaren Landesfläche. Es wäre wohl davon auszugehen, dass kaum noch Anlagen realisiert werden könnten. Insofern ist klar, dass die Ziele der Energiestrategie 2030 nicht erreicht werden können.

Wir sind der Auffassung, dass mit der Regionalplanung in Brandenburg ein erprobtes Instrument zur Steuerung der Abstände von Windenergieanlagen zur Verfügung steht. Die regionalspezifischen Gegebenheiten können mit der Regionalplanung am besten berücksichtigt werden: Siedlungsstruktur, Anlagenbestand, Natur und Landschaft. Windenergieanlagen können und sollen nur in Windeignungsgebieten errichtet werden. Insofern sind wir gleichzeitig der Auffassung, dass es nicht erforderlich ist, die Länderöffnungsklausel zu benutzen. Vielen Dank.

Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Bretz.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die allgemeinpolitische Antwort. Meine Nachfrage bezieht sich darauf, wie denn die Landesregierung grundsätzlich zu der Frage von Abstandsfaktoren statt zur Frage von bestimmten Meterzahlen steht.

Meine zweite Nachfrage: Was wird die Landesregierung tun, um den sinnvollen Ansatz eines Abstandsfaktors sozusagen administrativ in Brandenburg umzusetzen?

Ich beginne mit der Antwort auf Ihre zweite Frage. Wir haben die Regionalplanung ja in die Hände der kommunal verfassten Planung gegeben, und zwar voll und ganz. Das halten wir auch für richtig und für gut, weil auf der Ebene, die dort vor Ort zu Gange ist, aus unserer Sicht die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

Es gibt dennoch eine lange Debatte zu der Frage, welche Abstände richtig sind. Diese kennen Sie aus der letzten Legislaturperiode. Es gibt die Empfehlung zu 1 000 m Abstand. Meines Wissens halten sich alle Regionalen Planungsgemeinschaften bei den jetzt neuen Planungen oder bei der Evaluierung an diese Empfehlung, gehen aber zum Teil je nach regionalspezifischen Gegebenheiten auch darüber hinaus.

Herr Schröder hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Meine Frage bezog sich auch auf die Tatsache, die Sie benannt haben. Es könnten, wenn man eine bestimmte Abstandsrege

lung hat, die Energieziele nicht eingehalten werden, die man sich vorgenommen hat. Sie sagten allerdings vorher, dass Sie nicht präzisieren könnten, wie viele Anlagen es denn sein könnten, die nicht gebaut würden, wenn man diese Abstandsregel in irgendeiner Form einhalten würde.

Im nächsten Satz sagten Sie dann aber: Wenn wir das machten, wären auf jeden Fall die Ziele gefährdet. Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch. Ich kenne diese Argumentation bereits, insofern hatte ich die Frage gestellt. Sie ist nicht neu, und ich wollte von Ihnen konkret wissen: Wie viele der geplanten Anlagen könnten - natürlich hypothetisch - nicht errichtet werden, wenn man schon jetzt die Länderöffnungsklausel hätte bzw. danach handelte? Wie viele nicht gebaute Anlagen würde es später betreffen? Wie viele müssten dann weg? Diese Frage haben Sie so leider nicht beantwortet.

Es liegt in der Natur der Sache, dass man hypothetische Fragen auch nur hypothetisch beantworten kann.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Ministerin. - Bevor der Abgeordnete Nowka die Frage 5 (Umgang mit Ebolaverdachtsfällen) stellt, möchte ich zwei Besuchergruppen auf der Tribüne begrüßen: eine Gästegruppe aus Prenzlau und eine Gruppe von Mitgliedern des Heimatvereins Motzen. Seien Sie herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Herr Nowka.

Nach Einschätzung von Experten werden sich im Dezember die Ebolaverdachtsfälle in Deutschland häufen. Grund dafür ist, dass Hunderte Helfer aus Einsätzen in den von Ebola betroffenen Gebieten Westafrikas zurückkehren. Jeder, der nach seiner Rückkehr erhöhte Temperatur aufweist oder über andere Symptome klagt, muss dann gründlich untersucht, gegebenenfalls einer entsprechenden Behandlung zugeführt und isoliert werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie sind die Hausärzte, die Notfallambulanzen und die Krankenhäuser in Brandenburg auf diese Situation vorbereitet?

Ich bitte die Landesregierung um ihre Antwort. Frau Ministerin Golze, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nowka, lassen Sie mich zur Risikoeinschätzung einleitend sagen, dass sich von den über 700 Helferinnen und Helfern, die in den letzten Monaten in den von Ebola betroffenen Gebieten im Einsatz waren, nur drei angesteckt ha

ben. Alle Personen, die von Deutschland aus in die Einsatzgebiete gehen, um dort zu helfen, werden von den entsendenden Organisationen eingehend vorbereitet und auch hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen trainiert. Grundsätzlich wird deshalb davon ausgegangen, dass das medizinische Personal unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen eingesetzt wird, nicht ansteckungsverdächtig ist und deswegen auch keine Maßnahmen wie Quarantäne oder Tätigkeitsverbot erforderlich sind. Diese sind auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Für die ersten 21 Tage nach der Rückkehr, wo eine mögliche Ansteckung zum Ausbruch kommen kann und wo der Betroffene, wenn die ersten Symptome auftreten, selbst ansteckend wird, hat unter Federführung des Robert-Koch-Instituts als der zuständigen Bundesbehörde ein Abstimmungsprozess zwischen allen beteiligten Ländern des Bundes und deren jeweiligen Ressorts sowie der entsendenden Organisationen stattgefunden. Es wurden Empfehlungen abgestimmt, die am 6. November in einem Informationsblatt veröffentlicht worden sind. Dieses haben wir in Brandenburg an alle beteiligten Stellen auch an die in Ihrer Frage angesprochenen - verteilt.

Den Helfern wird darin unter anderem dringend empfohlen, sich nach der Rückkehr bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden, eine gegenseitige Erreichbarkeit sicherzustellen und eine Selbstkontrolle durch tägliches Fiebermessen durchzuführen.

Sollten sich tatsächlich begründete Ebolaverdachtsfälle einstellen, so sind die Betroffenen angehalten, telefonisch Kontakt mit ihrem Gesundheitsamt aufzunehmen. Die Amtsärztin/der Amtsarzt koordiniert dann alle weiteren Maßnahmen. Unter anderem steht dafür im Land Brandenburg ein besonders ausgerüsteter Rettungswagen zur Verfügung, der die Betroffenen in das zuständige Behandlungszentrum, die Charité, bringen kann. Darüber sind am 15. September alle Amtsärztinnen und Amtsärzte informiert worden.

Am 27. Oktober - also noch bevor das bundesweite Informationsblatt vorlag - hat das brandenburgische Gesundheitsministerium Hinweise zur Vorgehensweise bei Verdacht auf Ebolafieber an alle beteiligten Behörden sowie an Ärztinnen und Ärzte, an die Kassenärztliche Vereinigung, die Landeskrankenhausgesellschaft und alle anderen Betroffenen gesandt.

Bereits seit längerer Zeit sind alle Gesundheitsämter und alle Rettungsdienste mit sogenannten Infektionsschutzsets ausgestattet, also mit persönlicher Schutzausrüstung im Umgang mit hochansteckenden Krankheiten. Die Kliniken mit Notfallversorgung wurden aufgefordert, im Rahmen der Krankenhausalarmplanung Vorsorge für biologische Gefahrenlagen zu treffen. Es gibt einen Seuchenalarmplan des Landes, der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt ist. Diese Umsetzung hat zum Beispiel auch bewirkt, dass sich die Gesundheitsämter in ständigem Austausch mit den klinischen Versorgungseinrichtungen und auch mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten befinden. Das heißt, wir sind gut auf solche möglichen Verdachtsfälle vorbereitet.

Vielen Dank.

(Herr Nowka meldet sich zu einer Frage.)

Herr Kollege, Sie hätten sich während der Rede melden müssen. Da Sie neu im Landtag sind und ich neu im Landtagspräsidium bin, wollen wir es einmal durchgehen lassen.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Ministerin erst einmal ausreden lasse, denn es kann ja sein, dass alle Fragen beantwortet werden.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Das ist logisch, aber nicht richtig!)

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Frage zum Thema Schutzausrüstung. Ist die Schutzausrüstung im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem aktuellen Stand? Ich habe da ehrlich gesagt anderes gehört.

Die Verantwortung für die Aktualisierung der Schutzausrüstung liegt eindeutig bei den Gesundheitsämtern vor Ort. Mir ist nicht bekannt, dass es Schwierigkeiten gibt. Alle Amtsärztinnen und Amtsärzte sind in der letzten Woche zu einer Konferenz zusammengekommen und haben bestätigt, dass sie sich gut vorbereitet fühlen.

Die Frage 6 (Drohender Verkauf der Lausitzer Braunkohle- sparte) stellt der Abgeordnete Domres.

Medienberichten zufolge hat sich der Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg zu einem Gespräch mit Vertretern der Vattenfall Europe Generation AG in Cottbus getroffen. Vor dem Hintergrund des drohenden Verkaufs der Lausitzer Braunkohlesparte soll es dabei auch um die Zukunft der Lausitzer Braunkohle gegangen sein.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Gespräch gezogen worden?

Für die Landesregierung antwortet Minister Gerber.