Tat so. Doch welche Kommunen sind stark? In der Regel Kommunen mit ausreichenden Einnahmen. Wie viele gibt es in Brandenburg? Ich glaube, wir brauchen nicht einmal zwei Hände, um diese aufzuzählen.
Ein stolzes geflügeltes Wort ist „Stärken stärken“. Was machen die anderen Gemeinden? Zusammenschlüsse - freiwillig oder pflichtig - werden an der Situation nichts ändern. Man wird in gut fünf Jahren feststellen, dass noch mehr Menschen in armen Kommunen leben. Wege zu Verwaltungen werden noch weiter und teurer.
Lauchhammer gilt nicht als besonders schwache Kommune, soll aber 10 Millionen Euro Gewerbesteuern aus dem Jahre 2006 und den Folgejahren zurückzahlen. Aus den sogenannten Einnahmen wurden jährlich 45 % und mehr an Kreisumlage gezahlt, Gewerbesteuerumlage abgeführt, und die Schlüsselzuweisungen wurden abgesenkt. Ca. 20 % der Gewerbesteuereinnahmen dürfte die Stadt Lauchhammer behalten, so der Bürgermeister - ein Schicksal, das viele Städte und Gemeinden kennen, ein Problem, das sich nicht mit einem Ausgleichsfonds oder Ähnlichem lösen lässt.
Drehen nun die Städte wieder an der Steuerschraube, so fließen die Einnahmen überwiegend anderen zu. Weder Stadtverordnete noch Bürger verstehen so etwas.
Hinzu kommen die groben Webfehler im Haushalts- und Kassenrecht, bei der Umsetzung der Doppik in kommunalen Haushalten. Kommunen müssen Abschreibungen und Rücklagen auf der Passivseite der Bilanz ausweisen, können die Aktivseite aber nicht bedienen, weil keine oder kaum Steuereinnahmen da sind.
In ländlichen Gebieten ist die Gewerbesteuer meistens vernachlässigbar klein. Mit anderen Worten: Die Haushalte können nicht ausgeglichen werden, weil die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, da weder Gebühren noch jährlich andere Einnahmen für Straßen, Gehwege oder zum Beispiel für die Feuerwehrtechnik eingezogen werden können. Selbst die Gebühr für technische Hilfeleistungen bei fahrlässig verursachten Unfällen kann für die Feuerwehr nicht eingezogen werden, weil es Gesetzeslücken gibt, die trotz vieler Forderungen aus den Kommunen nicht behoben wurden. In Niedersachsen ist dies vor Jahren geschehen. Das heißt, ein fahrlässig verursachter Unfall, bei dem die Feuerwehr ausrücken, helfen, sperren und räumen muss, bezahlt in Brandenburg der Steuerzahler und der freiwillige Feuerwehrmann, in Niedersachsen hingegen die Unfallkasse oder die Haftpflichtversicherung.
Die Feuerwehr ist ein kleines praktisches Beispiel. Hunderttausende Euro Abschreibungen für Gehwege, Straßen, Schulen oder für Feuerwehrgerätehäuser in der Bilanz darzustellen ist ein großes Problem für jede Gemeinde. In anderen Ländern gibt es praktikable Lösungen, zum Beispiel die Ausgleichsrücklage, die aus dem Eigenkapital gebildet wird - Dinge, die für Brandenburg auch machbar sind, wenn man es will.
Noch ist es der Weg der Kommunalaufsichten, den Gemeinden zum Beispiel die Schulbibliotheken und die Jugendtreffs zu untersagen, weil freiwillige Aufgaben zu kürzen und zu streichen sind, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist.
so …“ Goethe sagte als Staatsminister: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew’ge Krankheit fort...“ Erkannte Krankheiten, besonders solche Kinderkrankheiten, kann man heilen und Webfehler umstricken. Falsch ist es, ein Pflaster drüber zu kleben in der Hoffnung, es hält ewig.
Lassen Sie uns die vorgenannten Themen schnell aufgreifen und Verbesserungen anstreben, weil man keine kranken, sondern für die Zukunft starke Kommunen braucht. Kommunen müssen fit sein für die neuen Herausforderungen, die vor uns stehen, nicht zuletzt in der Bildungspolitik oder in der Problematik der Unterbringung von Flüchtlingen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall der Abgeordneten Schulze und Vida [fraktions- los] und bei Abgeordneten der Fraktion B90/GRÜNE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit beenden wir die Aussprache zur Regierungserklärung. Ich stelle fest, dass wir die Regierungserklärung zur Kenntnis genommen haben.
Ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr, also für eine halbe Stunde. Ich bitte, darauf zu achten: 13.30 Uhr. In der Tagesordnung war 13.45 Uhr ausgewiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung. Es wäre schön, wenn möglichst viele Abgeordnete im Saal wären.
Die Frage 1 (Grubenteichsiedlung in Lauchhammer) kommt eigentlich vom Kollegen Senftleben, sie wird aber vom Abgeordneten Dr. Jan Redmann gestellt. Bitte schön.
Die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Siedlung ist durch den Grundwasseranstieg extrem gefährdet. Die Sorgen und Ängste der betroffenen Bürger sind groß. Da die Umsiedlung nunmehr unabdingbar ist, wurde ein Gutachten zu den rechtlichen Grundlagen und Vorschriften für die Absiedlung von Alt-Tagebauflächen erstellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Gutachten im Hinblick auf die aktuelle Lage für die Bewohner der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grubenteichsiedlung in Lauchhammer wurde im Zeitraum von 1943 bis 1947 auf einer Braunkohlenkippe aus den Zwanziger Jahren gegründet. Es ist insofern richtig, dass sie bei der Gesamtbetrachtung des bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiegs in der Stadt Lauchhammer eine ganz besondere Rolle einnimmt.
Nach einem sehr intensiven Analyse- und Aufklärungsprozess steht nunmehr fest - wie Sie sagten -, dass der Standort nicht gehalten und nicht dauerhaft gesichert werden kann, sodass eine Standortaufgabe unumgänglich wird. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft hat allerdings bereits Schutzmaßnahmen eingeleitet, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die unmittelbare Gefahr zunächst abgewendet ist. Diese Gefahrenabwehrmaßnahmen werden aus dem Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung finanziert.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist mit allen beteiligten Partnern sehr intensiv im Gespräch. Dies betrifft das Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft genauso wie den Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, den Bürgermeister von Lauchhammer, die Geschäftsstelle des Steuerungs- und Budgetausschusses, aber vor allem auch die Betroffenen.
Gegenwärtig werden im Auftrag der LMBV von einem öffentlich bestellten Sachverständigen Verkehrswertgutachten erstellt. Diese sind eine wesentliche Basis für die weiteren Verhandlungen zum Gesamtpaket der Umsiedlung. Kernpunkt des angesprochenen Gutachtens ist die Frage der bergrechtlichen Verantwortung. Das Gutachten geht davon aus, dass die LMBV nicht die bergrechtliche Verantwortung hat. Dies wird gegenwärtig geprüft. Aufgrund der komplizierten Rahmenbedingungen - Kippenstandort, entstanden um 1920, also Altbergbau und Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung im Raum Lauchhammer bis heute, ist die Rechtslage sehr kompliziert. Das Ergebnis der Prüfung wird für die Arbeit dennoch in der nächsten Zeit vorliegen und in die Verhandlungen zum Gesamtpaket der Umsiedlung eingehen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass eine aktuelle Gefahr nicht bestehe, weil Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen worden seien. Könnten Sie bitte sagen, welche das sind?
Es geht insbesondere darum, den Grundwasserwiederanstieg nicht weiter zuzulassen und das Grundwasser niedrig zu halten sowie um bestimmte Verhaltensmaßregeln wie Tonnagebegrenzung zur Befahrung der Siedlung.
Danke schön. - Die Frage 2 (Instandhaltungswerkstatt der DB AG Eberswalde) und die Frage 3 (Drohende Schließung des
Bahnwerkes in Eberswalde) der Abgeordneten Matthias Loehr und Axel Vogel möchten bitte hintereinander gestellt werden, da vorgesehen ist, sie gemeinsam zu beantworten. Bitte schön, Herr Loehr.
Nach Informationen der Deutschen Bahn soll die Instandhaltungswerkstatt der Deutschen Bahn Eberswalde, die im vergangenen Jahr ihr 135-jähriges Bestehen feierte, bis spätestens Dezember 2016 geschlossen werden. Rund 500 Mitarbeiter und ihre Familien wären von der Schließung betroffen. Aber auch für das Werk in Wittenberge sollen „Umstrukturierungen“ durch die Bahn geplant sein. Am 7. November fand dazu ein Spitzengespräch zwischen der Deutschen Bahn und dem Ministerpräsidenten statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Chancen sieht sie nach diesem Gespräch, die Werke zu erhalten bzw. an den Standorten neue Perspektiven für die Beschäftigten zu eröffnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Loehr! Sehr geehrter Herr Vogel! Brandenburg ist ein Bahnland mit einer langen Tradition. Ein Beleg dafür ist gerade das Bahnwerk Eberswalde, das im vergangenen Jahr sein 135-jähriges Bestehen feiern konnte.
Die Schienenverkehrstechnik gehört zu den wichtigen Clusterbranchen in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Hierbei ist das Bombardier-Werk in Hennigsdorf nur exemplarisch zu erwähnen. Wir sind überzeugt, der Schienenverkehrstechnik sowie der DB AG in Brandenburg gute Zukunftsperspektiven bieten zu können. Ein besonderes Gut sind hierbei die exzellent ausgebildeten Fachkräfte, umso mehr, da sie sich, wie im Fall des Bahnwerks Eberswalde, immer sehr stolz als Angehörige der Deutschen Bahn gefühlt haben. Ein solch hohes Gut - dies sei in Richtung der Bahn gesagt - setzt man nicht leichtfertig aufs Spiel. Für die Deutsche Bahn AG ist die Hauptstadtregion allerdings auch ein wichtiger logistischer Umschlagplatz. Mit den Personen- und Warentransporten generiert die DB AG einen nicht unerheblichen Teil ihres Betriebsgewinns.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung umgehend nach Bekanntwerden der Schließungsabsicht des Bahnwerks Eberswalde mit den Verantwortlichen der Bahn in Verbindung gesetzt und das Gespräch gesucht.
Der Ministerpräsident, Frau Kollegin Schneider und ich haben am 7. November mit Bahnchef Grube gesprochen. Dies geschah im Bewusstsein, dass mit dem Schicksal des Bahnwerks
Eberswalde auch die Berufs- und Lebensperspektiven der dort Beschäftigten und deren Familien verbunden sind. Die Landesregierung - da können Sie sicher sein - ist sich dieser Verantwortung voll bewusst.
Im Ergebnis des Gesprächs mit Bahnchef Grube können wir festhalten: Die Landesregierung und die Bahn AG suchen miteinander nach tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für den Weiterbetrieb des Bahnwerks Eberswalde. Wir werden in den kommenden Tagen mit der Bahn AG in einer verabredeten Arbeitsgruppe die Verhandlungen beginnen und dabei auch den Landkreis und die Stadt Eberswalde einbinden. Ich habe das sowohl mit Herrn Ihrke als auch mit Herrn Boginski entsprechend besprochen. Dabei kommen alle möglichen Optionen auf den Prüfstand. Unser Ziel als Land ist es, im kommenden Frühjahr gemeinsam mit der Bahn AG eine Lösung für den Weiterbetrieb des Bahnwerks zu erarbeiten. - Vielen Dank.
Herr Minister, in der Region hat sehr viel Unmut oder Unverständnis ausgelöst, dass der Ministerpräsident in einer ersten Presseerklärung - vielleicht war es auch die Staatskanzlei - zu der befürchteten Schließung des Eberswalder Bahnwerks gesagt hat, jetzt gehe es darum, die Standorte Cottbus und Wittenberge zu halten. Daraus wurde abgeleitet, dass der Ministerpräsident oder die Landesregierung das Bahnwerk Eberswalde schon mehr oder weniger aufgegeben hätten. Könnten Sie dazu eine klare Aussage treffen, die auch vor Ort auf Resonanz stößt?
Ja, das kann ich gern tun. Ich bin vor der letzten Landtagssitzung auch im Gespräch mit den Gewerkschaftsvertretern des Bahnwerks gewesen, die hier demonstriert haben. Die Landesregierung und der Ministerpräsident sind mitnichten der Auffassung, dass Eberswalde schon verloren ist. Wenn das so angekommen sein sollte, ist das bedauerlich und missverständlich. Es ist nicht gemeint gewesen, dass Eberswalde aufgegeben worden ist. Sonst hätte es auch das Spitzengespräch bei Bahnchef Grube nicht gegeben.