Protocol of the Session on January 20, 2016

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der doch etwas gelichteten Reihen der Hinweis: Das ist sicher ein hartes Thema. Es interessiert nicht unbedingt viele. Aber ich denke, die, die damit beschäftigt sind, wissen, wovon sie sprechen, und dass es eine besondere Herausforde rung ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. Meine Kolle gin Lieske hat darauf hingewiesen, wo die Knackpunkte sind. Wir haben uns vorher schon ein wenig verständigt. Im Grunde hat sie meine Rede schon fast vorweggenommen und die we sentlichen Dinge angesprochen.

Frau Ministerin, dass das nichts mit dem BER zu tun hat, keine Lex BER - na ja -, mag Ihre Meinung sein. Nach einem Jahr können wir darüber reden. Es hat natürlich etwas mit dem BER zu tun, dass wir jetzt in dieses Verfahren eintreten.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir 2012 angefan gen haben - wir saßen noch nicht in diesem Haus -, da hatten wir eine Veranstaltung mit der Architektenkammer, der Ingeni

eurkammer, mit den Vertretern des MIL. Bei einem Frühstück im „Mercure“ fing alles an: Jetzt geht es los! Jetzt haben wir 2016. Es hat ein bisschen gedauert, einige Frühstücke sind ver gangen, aber wir gehen jetzt in die Vollen, wir haben einen Entwurf.

Ich sehe es durchaus kritisch, den schon angesprochenen Ob jektplaner abzuschaffen und durch einen Bauleiter mehr oder weniger zu ersetzen. Der Bauleiter ist keine näher bestimmte Person, sondern kann rein theoretisch auch ein von der Baufir ma entsandter Bauleiter sein, der das überprüft, was sein Chef ihn zu tun beauftragt hat. Dass er ihn tatsächlich auf die nöti gen Dinge hinweist, die im Interesse des Bauherrn liegen, wa ge ich zu bezweifeln. Das aber können wir gern im Ausschuss erläutern.

Als Argument für die Abschaffung des Objektplaners wurde unter anderem - Frau Lieske hat es auch gesagt - eine Kosten entlastung für den Bauherrn angeführt. Wir reden hier meines Erachtens vor allem über Verbraucherschutz. Das dürfen wir auch bei der Bauordnung nicht außer Betracht lassen. Wenn wir eine Kostensenkung für den Bauherrn erzielen wollen, sollten wir nicht ständig die Grunderwerbsteuer erhöhen. Das wäre ein besseres Mittel für unsere Bauherren, als beim Ver braucherschutz zu sparen.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Der zweite Punkt betrifft die Gebäudeklassen. Das sehe ich re lativ unkritisch, das ist gar kein Problem. Der Hinweis aber, wir wollen alles das tun, was die Musterbauordnung vorgibt, ist nicht ganz konsequent zu Ende gedacht, denn an ganz be stimmten Punkten folgen wir ihr gerade nicht. Es macht Sinn, sich nicht immer an der Musterbauordnung zu orientieren, son dern das Bewährte zu bewahren und das, was man verbessern kann, zu verändern.

Zwei Beispiele: Die Musterbauordnung besagt eindeutig, dass wir zu dem Sonderbautenkatalog kommen. Da haben wir eine Ausnahme. Wir sagen - das hat die Ministerin gerade erläu tert -: Erst ab sechs Personen gilt der Sonderbautenstatus. - In Berlin gilt er ab acht Personen. Das wird in der Gesetzesvorla ge mit den Feuerwehrinterventionszeiten begründet, die in Berlin offensichtlich andere sind als in Brandenburg. Wenn man einmal recherchiert - das habe ich getan -, stellt man fest, dass sich gar keine anderen Interventionszeiten finden. Es sind genau dieselben. Es hätte mich auch gewundert, wenn es durch eine verkehrlich relativ stark frequentierte Stadt mit Falschpar kern - und ich weiß nicht, was noch alles - schneller gehen sollte als auf dem flachen Land.

Wir sollten darüber reden, ob wir das so umsetzen, denn hier geht es um eine ganze Menge Geld - auch wenn es nur zwei Personen ausmacht - für zukünftige Wohnformen, die gerade im ländlichen Bereich zunehmen werden.

Der zweite Punkt, bei dem wir mit Berlin zusammen von der Musterbauordnung abweichen, ist § 73. Da geht es um die so genannte Lex-BER-Regelung. Mir ist nicht ersichtlich, warum wir hier von dem abweichen, was die Musterbauordnung vor gibt, denn sie würde all das regeln, was sie mit ihren anderen Textregeln auch möglich macht. Vielleicht sollten wir noch einmal darüber reden, warum wir das tun. Denn das macht an der Stelle wenig Sinn.

Wir müssen uns auch über Rauchmelder unterhalten. Rauch melder sehe ich unkritisch. Ich war immer ein Befürworter der Einführung von Rauchmeldern. Wir haben hier auch schon ein mal darüber gesprochen. Nur wir verweisen im Gesetz auf die dementsprechende DIN. Diese DIN besagt, dass die Rauch melder jährlich überprüft werden müssen. Im Gesetz finden wir keine Aussage, wer dafür zuständig ist. Wir wissen, wer sie einbauen soll, aber nicht, wer für die Wartung und Pflege die ser Rauchmelder zuständig sein soll. Das sollten wir deutlich in das Gesetz schreiben, dass es jedem klar ist. Ich hatte gestern ein Gespräch mit der Rauchmelderwirtschaft

(Heiterkeit der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜ NE])

das ist relativ problemlos -, weil ich natürlich gesehen habe, welche Diskussion kommt. Wir reden hier ständig über Miet preisbremse, über günstiges Bauen, günstige Mieten und weiß der Fuchs was. Es muss aber auch klar sein: Mit solchen Maß nahmen verteuern wir es. Mittlerweile ist das ein sehr verträg licher Preis. Installation und Wartung eines Rauchmelders ko sten 1 Euro im Monat. Ich bin fest der Meinung: Dieser eine Euro hilft ein Stück weit, Leben zu retten. Das sollte uns diesen Euro wert sein. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Wir danken Ihnen und setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Tack fort. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Genilke, ich habe gar keinen Ansatzpunkt für die Ausei nandersetzung mit Ihnen. Vielleicht nach der Anhörung und bei der Beschäftigung mit den Anträgen.

Viele haben mit der Novellierung der Bauordnung in der ver gangenen Legislaturperiode gerechnet. Sie ist nicht zustande gekommen. Jetzt wird es etwas. Die novellierte Bauordnung kommt. Wir müssen sehr intensiv und fleißig arbeiten, damit wir das bis zum Sommer 2016 hinbekommen. Da sind wir gut präpariert. Die Ministerin hat alle wesentlichen Punkte des Ge setzentwurfs charakterisiert und ist auf die Veränderungen ein gegangen.

Ich möchte der Vollständigkeit halber aber sagen: Die Fraktion DIE LINKE - damals PDS - hatte sich 2002, als die damalige Novelle der Bauordnung erstellt worden ist, dafür eingesetzt, sich viel stärker an der damaligen Musterbauordnung des Bundes zu orientieren, weil sich zum Beispiel auch das Land Berlin daran orientiert hatte - stärker, als wir es in Brandenburg zur Kenntnis genommen haben. Damals haben wir eine Absage erhalten. Jetzt sind wir gemeinsam auf einem guten Weg. An gesichts der Harmonisierung der Bauordnungen der Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in un serer Nachbarschaft wird es jetzt Zeit, unsere Bauordnung an zupassen.

Es gibt bereits eine Menge Zuschriften und Gesprächswünsche aus der vergangenen Legislaturperiode, in denen das Bedürfnis

erklärt wird, sich zu einer möglichen Novellierung der Bauord nung zu äußern. Es ist auch eine Reihe von Partikularinteres sen dabei, wo wir uns darüber verständigen müssen, wie der Gesetzentwurf mehrheitlich aussehen muss.

Schwerpunkte für uns werden sein, Barrierefreiheit zu schaffen und beim Neubau weiterhin im Fokus zu haben - gar keine Fra ge - sowie die Bedingungen des Brandschutzes zu berücksich tigen. Wir müssen mit der Bauordnung insgesamt ein zeitge mäßes und unkompliziert nutzbares Gesetz schaffen. Es gibt einen umfangreichen Veränderungskatalog.

Wir werden die Vorschläge, die im Rahmen der Anhörung ein gebracht werden, sehr genau prüfen und abwägen. Ich will un terstreichen, dass wir vor allen Dingen die Vorschläge, die von den Vertretungen für Menschen mit Behinderungen einge bracht werden, sehr genau bewerten. Eine sehr große Unter stützung wird hierbei die Mitberatung im Sozialausschuss und im Verbraucherausschuss sein, was die Belange des Verbrau cherschutzes betrifft. Ich bin mir sicher, dass wir eine breite Zustimmung für die im Gesetzentwurf vorgelegten Änderungen bekommen werden.

Ich weiß aber auch: Die Folge wird sein, sich von lange Zeit geübter Praxis zu verabschieden. Da gibt es durchaus auch Widerstände. Ich unterstreiche: Uns geht es um die Verbesse rung der Verfahren und den Abbau von Verwaltungshemmnis sen. Wir wollen insgesamt eine Effizienzsteigerung und spür bare Erleichterungen für die Bauherren und Baufrauen errei chen. Wir wollen die Rahmenbedingungen verbessern, damit zügig und sicher preiswerter Wohnungsbau für die Bevölke rung in den wachsenden Städten und auch für die Flüchtlinge realisiert werden kann. Dazu brauchen wir unter anderem eine bessere Bauordnung.

Heiß umstritten - darauf ist auch die Ministerin eingegangen - werden die Einführung des Bauleiters und der Wegfall der Ob jektplanerinnen und Objektplaner sein. Die Veränderungen beim Vier-Augen-Prinzip werden Widerspruch hervorrufen. Auch die gesetzliche Einführung der Rauchwarnmelder bei Neubau ab 2020 hat insgesamt Kritik hervorgerufen. Ich will unterstreichen: Wir werden gut beraten sein, das Für und Wider genau abzuwägen. Die Architektenkammer hat schon signali siert, eine Reihe von Vorschlägen einbringen zu wollen.

Fakt ist: Wir brauchen auch zukünftig gut qualifizierte Bauin genieure. Wir brauchen insbesondere ausgewiesene Brand schutz- und Tragwerksplaner. Es ist eine große Herausforde rung für die Hochschulen, sich auf die Ausbildung der entspre chenden Fachkräfte einzustellen.

Was die Lex BER angeht, so ist, wie ich glaube, die Luft raus. Das Problem ist erkannt; die Baugenehmigung läuft aus, also muss man entscheiden. Die Entscheidung, die Baugenehmi gung an Fristen zu binden bzw. die Unbefristetheit von Baugenehmigungen für planfestgestellte Vorhaben festzulegen, ist klug. Beim Flughafen muss bis zum Sommer reagiert werden. Das werden wir tun. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Kalbitz für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Lassen Sie mich, bevor wir uns im Ausschuss ohnehin ausführlich mit der Thematik befassen, für unsere Fraktion ei nige Anmerkungen machen. Es ist schon einiges angesprochen worden.

Zum Thema Lex BER: Liebe Kollegin Tack, ich finde über haupt nicht, dass da die Luft raus ist. Im Gegenteil, darin liegt eine Menge Sprengstoff. Diese Formulierung ist zugegebener maßen nicht ganz fair, weil sie dem Umfang des Gesetzent wurfs nicht gänzlich entspricht. Das ist aber schon ein Punkt, der Beachtung verdient. Es geht ja konkret um den Absatz 2 des § 73, der zur Begründung der Namensgebung „Lex BER“ geführt hat:

„Abweichend von Absatz 1 richtet sich die Geltungsdau er der Baugenehmigung... nach der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung.“

Das hört sich nach nichts an, es liegt aber eine Menge drin. Der noch immer im Bau befindliche Willy Brandt Flughafen läuft Gefahr, aus Zeitgründen die Baugenehmigung vor Abschluss der Bauarbeiten zu verlieren. Glaubt man den Ausführungen des Vorstands, der Betreibergesellschaft und der Landesregie rung, dann wird der Flughafen natürlich vor Auslaufen der Baugenehmigung fertig. So heißt es unisono im Sonderaus schuss. Wir alle kennen diese Aussagen und wissen aus der Vergangenheit, was wir davon zu halten haben bzw. dass ein kritischer Betrachtungswinkel nicht der falscheste ist.

Hartnäckige Gerüchte aus verschiedensten Bereichen, auch von den am Bau beteiligten Unternehmen, werden ja auch von seiten der Betreibergesellschaft entschieden verneint. An dem Flughafen wird mit voller Kraft gebaut, ordentlich nach Plan - nichts Neues im Osten. Wie passt dann der zitierte Passus zu den Aussagen zur planmäßigen Fertigstellung? Gar nicht, kurz und knapp gesprochen. Das sind eher Nebelkerzen und deshalb ein Fall für die Kategorie mangelnde Glaubwürdigkeit der Landesregierung - mal wieder und garantiert auch nicht das letzte Mal. Dahin gehend sind die Verhandlungen im Aus schuss und die Besprechungen schon interessant und haben noch einiges an Potenzial.

Welche Botschaft hat dieser Aspekt Lex BER? Es ist ein Ein geständnis, leise und mit wenigen Worten; denn damit glaubt die Landesregierung ja ihren eigenen Bekundungen nicht. Die Landesregierung erhält ja in Sachen BER einen direkten Ein blick in den Baufortschritt. Meldungen über Pannen, Auswir kungen von fehlerhaften Absprachen, eine Übersicht über den Stand der Genehmigungsbeantragung usw. usf. Was aber da von bei der Öffentlichkeit ankommt, ist eine andere Frage. Das haben wir im BER-Ausschuss ja auch schon diskutiert.

Unabhängig von der Thematik Lex BER sind wir gespannt auf Diskussionen und Punkte, die uns in den Ausschüssen erwar ten. Denn es sind ja etliche Änderungen, die auf uns zukom men. Speziell der Verbraucherschutz ist ein Thema, das kurz vor Weihnachten zu massiven Einwendungen geführt hat. Die Kammern und Verbände der Brandenburger Ingenieure und Ar chitekten haben diese Novellierung nicht umsonst scharf kriti siert. Ob das Argument der Kostenverringerung reicht, da bin ich mir noch nicht sicher. Es heißt, es seien unnötig hohe Ni veaus, die zwecks Kostenersparnis eingedampft werden sollen.

Das bleibt auch zu diskutieren. Es gibt viele positive Ab sichten. Aber gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.

Was die Änderungen im Bereich Eigenheime angeht, so ist als Konsequenz daraus Arbeitsplatzverlust ein Thema, wie es von Unternehmen angesprochen wurde usw. usf. Wir werden in diese Diskussionen einsteigen. Der Aspekt Rauchmelder ist ein gutes Bespiel dafür, wie wandlungsfähig die Ansichten der Landesregierung sein können. Ich zitiere Herrn Vogelsänger vom 26. April 2012: Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarn meldern werde zu einer Kostenerhöhung führen, da diese An lagen einer regelmäßig wiederkehrenden Prüfung unterliegen würden. Diese Pflicht sei damals in der Musterbauordnung nicht vorgesehen worden. - Ich sehe, Meinungswandel ist möglich. Das heißt auch, dass wir mit guter Aussicht und Hoffnung in die Ausschussberatungen gehen und alles Weitere dort erarbeiten werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerk samkeit.

(Beifall AfD)

Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Jungclaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lie be Gäste! Mit dem Entwurf der Bauordnung hat die Landesre gierung uns in zweierlei Hinsicht ein äußerst bedeutsames Re gelwerk vorgelegt. Zum einen hat es Auswirkungen auf unser größtes und peinlichstes Bauvorhaben. Wird die Bauordnung nicht bis zum Sommer verabschiedet, läuft beim BER im Au gust die Baugenehmigung für den Südpier und im November für das Hauptterminal aus. Nach unserer Ansicht ist das Aus laufen der Baugenehmigung nicht geeignet, die Probleme rund um den BER zu lösen. Bei aller Kritik zum Standort - der Flug hafen muss fertiggestellt und betrieben werden, und zwar als das, als was er genehmigt wurde: als regionaler Hauptstadt flughafen ohne Ausbauphantasie in Richtung internationales Drehkreuz und Möglichkeiten der Errichtung einer dritten Start- und Landebahn.

(Beifall B90/GRÜNE und AfD)

Doch auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf aufgrund die ses Zusammenhangs schon den Titel Lex BER verpasst bekam, die Bauordnung ist zum anderen wegen des außerordentlichen Umfangs der Bereiche, auf die sie Auswirkungen hat, bedeut sam. Auf weit über 200 Seiten finden sich Regelungen inklusi ve Begründungen vom Brandschutz über Solaranlagen, diverse Sonderbauten bis hin zur Barrierefreiheit. Dabei reden wir noch nicht einmal darüber, was gegebenenfalls noch alles zu sätzlich aufgenommen werden könnte, wie beispielsweise eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen.

Der vorgegebene Zeitrahmen der Landesregierung ist daher mehr als sportlich - unnötigerweise, da der Entwurf schon seit Jahren im Ministerium rumliegt und Sie bereits jenseits von In halten endlos Zeit für formale Aspekte aufgewendet haben.

Wir Bündnisgrünen hatten daher im Infrastrukturausschuss be reits in der letzten Woche eine erste Diskussion zur Bauord nung auf die Tagesordnung gesetzt. Ich bin dem Ausschussvor

sitzenden Eichelbaum ausdrücklich dafür dankbar, dass wir nicht erst die heutige Überweisung abgewartet haben, sondern uns bereits gestern quasi vorauseilend auf eine nun schon im März stattfindende Anhörung verständigen konnten, damit es nachher nicht wie jüngst beim Bauingenieurgesetz wieder heißt: Landesregierung trödelt, Rot-Rot schläft und die Oppo sition ist schuld, wenn es am Ende eng wird.

Ich halte den Zeitdruck aber neben der Themenfülle auch we gen der immensen Auswirkungen auf die Betroffenen für be denklich. Fehlplanungen wie am BER könnten bald vermehrt auch beim kleinen Häuslebauer zum Problem werden; denn die Landesregierung plant, mehr Verantwortung auf die Bauherren abzuwälzen. Es soll zukünftig keine konkreten Regelungen zur Qualifikation derjenigen geben, die zum Überwachen von Bauvorhaben eingesetzt werden. Die Bauherren werden von der Pflicht befreit, den sogenannten Objektplaner einzusetzen, der gegenüber Behörden für die rechtskonforme Umsetzung des Bauvorhabens einsteht. So soll ein Entwurfsverfasser und Bauleiter ausreichen. Andere Bundesländer beneiden uns um die Pflichtregelung für einen qualifizierten Objektplaner, der Vorhaben von Anfang bis Ende begleitet. Es gibt keinen sach lichen Grund, von der bisherigen Regelung abzuweichen, auch wenn Sie jetzt die Musterbauordnung anführen. Wie in Ihrer Einleitung zum Gesetzentwurf zu lesen ist, handelt es sich hier um einen Orientierungsrahmen, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Auch den geplanten Umfang der behördlichen Bauüberwa chung müssen wir im Rahmen der Anhörung diskutieren. Die reguläre bauaufsichtliche Prüfpflicht für Standsicherheit und Brandschutznachweise soll zukünftig insbesondere für die Ge bäudeklassen 1 und 2 entfallen. Das gilt laut Ingenieurkammer immerhin für 80 % aller Bauvorhaben in Brandenburg. Was passiert, wenn man behördliche Prüfpflichten zu weit herunter fährt, kann man sich bundesweit anschauen. Die Zahl der Haf tungsfälle hat sich teilweise verdreifacht, das Schadensvolu men versechsfacht. Der durchschnittliche Schaden liegt laut Bauherren-Schutzbund und Versicherer bei einem Mindestwert von 67 000 Euro. Viele Bauherren bleiben auf den Kosten sit zen. So viel zum Thema Kostenverringerung für Bauherren.

Brandenburg hat zwischen 1997 und 2003 selbst schon negati ve Erfahrungen mit Prüffreistellungen gesammelt. Aufgrund der vielen Schadensfälle wurde 2003 der Objektplaner in das Gesetz aufgenommen. Was ist heute nun anders als vor dreizehn Jahren?

(Beifall B90/GRÜNE, AfD und vereinzelt CDU)

Ich appelliere daher an Sie, dass wir bei all diesen Punkten im Rahmen der Ausschussbefassung zu einer vernünftigen Lösung vor allem im Sinne der Sicherheit der Bauherren kommen. Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Sollten die gesamten Ausschussberatungen länger dauern, sollten wir uns auch nicht vom BER treiben lassen; zur Not, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kann man das Ganze auch trennen. - Vielen Dank.