Protocol of the Session on January 20, 2016

Zunächst einmal, Kollege Hoffmann: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Städte- und Gemeindebund sich mit seiner ver schärften Replik auf unsere Änderungsanträge einen großen Gefallen getan hat. Das Begehren, die Bildung von Filialschu len im Grundschulbereich zu erleichtern, kam von Bürgermei stern; deshalb haben wir es mit hineingenommen. Es ging mit nichten darum, die Bildung von Grundschulfilialen zu er schweren, wir wollen sie erleichtern; das hat, glaube ich, der Kollege am Ende auch verstanden. Aber im Großen und Ganzen haben wir es dann zurückgezogen. Wir werden das Thema natürlich neu aufrufen, weil es den Bürgermeistern nützt. Sie brauchen angesichts des Landesgeschehens mehr Flexibilität.

Bei Frau Dannenberg und einigen anderen Rednern tauchte die Frage auf: Warum haben wir das so schnell gemacht? Erstens kann ich Kathrin Dannenberg beruhigen: Die Struktur lief nicht. Sie wäre auch nicht gelaufen. Sie haben selbst gesagt, die Struktur habe keine Chance gehabt, zu laufen. Sie ist auch nicht gelaufen, sie konnte von Anfang an nicht funktionieren. Wenn sich im Ministerium zwölf Leute und in den Regional schulämtern 36 mit dem Bereich Grundschule beschäftigen und dazwischen ein Nadelöhr mit zwei Leuten im Landesamt

in der Kopfstelle ist, von wo aus die Informationen von unten nach oben und von oben nach unten weitergeleitet werden sol len, dann ist klar: Das wird nicht funktionieren. Es war schlicht und ergreifend eine Hierarchieebene zu viel; das erkennt man relativ zügig.

Die ursprüngliche Idee war ein wenig anders. Es sollte mehr Personal im Landesschulamt sein, als es am Ende war. Aber es war nicht mehr da, darum mussten wir hier die Reißleine zie hen - zum Ersten.

Zum Zweiten: Wir hätten Personalentscheidungen fällen müs sen. Es hätten ein Präsident, ein Vizepräsident und Abteilungs leiter im Landesschulamt fest bestellt werden müssen. Das wä ren festgezurrte Strukturen gewesen, die nicht so schnell hätten wieder gelockert werden können.

Zum Dritten: Die ILB wollte eine große Immobilie in der Heinrich-Mann-Allee ausbauen. Auch das wären Kosten in Höhe von einigen Hunderttausend Euro gewesen, und ich bin mir sicher: Auch dort hätte die Opposition - der Kollege Hoff mann vorneweg - gesagt: Habt ihr das nicht vorher gewusst? Hättet ihr das nicht gleich machen können? Das hat man doch von Anfang an gesagt. Die Investition hättet ihr euch sparen können.

Insofern waren wir einem Handlungszwang unterlegen. Wir haben so entschieden - ich bin dankbar, dass die Koalition dem Begehren gefolgt ist -, und ich hoffe, dass wir die Entschei dung mit dem heutigen Beschluss besiegeln.

Die Stabsstelle wird das Ganze steuern, und ich weiß nicht, warum das nicht funktionieren sollte. Die im Ministerium für die Grundschulen Zuständigen greifen auf die in den Regional schulämtern für die Grundschulen Zuständigen zurück, die Zu ständigen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Ministerium greifen auf die entsprechenden Kollegen in den Regionalschulämtern zurück usw. usf. Das wird funktio nieren, wie es vorher auch schon funktionierte. Die Kritik von Herrn Hoffmann und einigen Leuten aus meinen Reihen lautet: Warum hast du nicht gleich sechs Schulämter eingerichtet? - Weil ich dann in den Schulämtern, die Personal einstellen und dafür sorgen sollen, dass die Schulen ordentlich laufen, Ver wirrung gestiftet hätte. Dann hätte die ganze Tour wieder re tour laufen müssen, um dann - ich möchte Ihre Aufmerksam keit auf § 1 Abs. 2 Schulgesetz lenken - nach einer Gebietsre form möglicherweise wieder zu Änderungen zu kommen. Na türlich ist das Ziel - den Absatz gibt es nicht ohne Grund -, dass wir uns nach einer Gebietsreform die Struktur nochmals an schauen. Das haben wir nicht aus Jux und Tollerei oder weil wir irgendwann ein weiteres Schulamt streichen wollen, ins Gesetz aufgenommen, sondern weil wir Flexibilität brauchen, um Anpassungen an spätere Strukturen vornehmen zu können. Nichts anderes steckt hinter dieser Formulierung. Ich bitte Sie, das auch so zu verstehen.

Natürlich wird der Hauptpersonalrat die schnelle Abwicklung kritisieren. Einige hatten sich ausgerechnet, dass sie befördert werden. Das ist nun nicht geschehen, weil sich die Strukturen geändert haben. Natürlich ärgert den Hauptpersonalrat, dass wir nach wie vor mit relativ wenig Personal relativ viele Lehrer verwalten müssen. Er muss sich entsprechend äußern, das ver stehe ich und bin diesbezüglich sogar dicht bei ihm. Aber ich möchte zur Kenntnis geben: Es werden 23 Leute von der Kopf stelle des Landesschulamtes in die Regionalstellen wechseln,

und es wird weitere 18 Stellen geben. Die Regionalstellen wer den - wenn auch nicht in dem Maße, wie ich es mir wünschte - personell gestärkt und ihre Arbeit dadurch hoffentlich besser erledigen können.

Bei einer Anhörung wird das eine oder andere etwas überzo gen. Wenn der Kollege, der für die Lehrerbildung gesprochen hat, sagt, wir sollten einmal „innovativ“ sein, es so machen wie die anderen Länder und wie wir es früher gemacht haben, frage ich mich: Was ist „innovativ“? Es erschließt sich mir nicht, wa rum nicht zwei Referate in meinem Ministerium die Aufgaben übernehmen können, für die anderswo eine ausgegliederte Ab teilung oder ein Institut zuständig ist. Das kann man sicherlich machen, es würde nicht stören, man muss es aber nicht. Ich finde, wir sollten erst einmal wie vorgesehen verfahren. Ich denke, dass unsere Vorschläge zur Steuerung sowohl im Be reich Lehrerbildung als auch in den Schulämtern greifen wer den und das Ganze funktionieren wird. - Ich danke für die Auf merksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Debatte. Wir kommen zu den Schlussabstimmungen. Ich rufe den Änderungsantrag der Frakti onen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Druck sache 6/3357 - Änderung der Inhaltsangaben zu den Artikeln 3 und 7 bis 12; Aufhebung Artikel 3, Artikel 5 Abs. 3, Artikel 7 bis 12, Artikel 45 Abs. 1 - auf. Wer dem Änderungsantrag zu stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Ge genstimmen, bitte! - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales in der Drucksa che 6/3228 - Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landes behörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften - auf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthal tungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussemp fehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Le sung verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungs punkt 7 auf:

Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bau ordnung und zur Änderung des Landesimmissions schutzgesetzes

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/3268

1. Lesung

Bevor die Ministerin die Aussprache eröffnet, möchte ich auf der Besuchertribüne den Frauenkreis der Klosterkirche Dober lug sowie Gäste vom Gemeinnützigen Berufsbildungsverein Guben e. V. begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Für die Landesregierung spricht Ministerin Schneider. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung ist ein sehr wichtiges Projekt in der laufenden Legislaturperiode. Die letz te umfassende Änderung - sie datiert von 2003 - liegt schon ei ne ganze Weile zurück. Die Brandenburgische Bauordnung ist mittlerweile veraltet. Sie weicht in verschiedenen Punkten deut lich von den Regelungen anderer Länder ab, zum Beispiel in dem geltenden dreistufigen Gebäudeklassensystem, in dem fehlenden schwellenwertabhängigen Sonderbautenkatalog und damit auch in den Anforderungen beim Brandschutz sowie in der nur in Brandenburg geltenden Einzelregelung zum Objekt planer.

Es geht darum, dass wir unsere Bauordnung der Musterbauord nung anpassen - das ist letztlich eine wichtige Forderung der Verbände sowie von Investoren und Bauherren - und die Bran denburger und Berliner Regelungen in Übereinstimmung ge bracht werden. In Berlin ist man ebenfalls gerade dabei, die Bauordnung zu novellieren. Wir sind also auch zeitlich eng beieinander. In Berlin ist der Abschluss des Verfahrens bis zur Sommerpause vorgesehen.

Der Ihnen vorliegende Entwurf orientiert sich eng an der Musterbauordnung und führt zu der notwendigen Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts, natürlich nicht nur in der Region Ber lin-Brandenburg, sondern deutschlandweit. Dies stellt aus un serer Sicht für die Vorlageberechtigten, also die Architekten und Ingenieure, eine erhebliche Vereinfachung dar.

Was sind die wesentlichen Veränderungen? Es handelt sich um ein umfassendes Werk auf 85 Seiten. Wir werden in den Anhö rungen und Ausschusssitzungen Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.

Einige wesentliche Punkte: Das fünfstufige Gebäudeklassensystem wird eingeführt. Gebäude unterscheiden sich nach Hö he, Größe der Nutzungseinheit und dem Kriterium freistehend. Diese Einstufung steuert die Anforderungen an den baulichen Brandschutz und die bautechnischen Nachweise bei Standsi cherheit und Brandschutz.

Wir übernehmen den Sonderbautenkatalog. Dies ermöglicht schwellenwertabhängig die Unterscheidung zum Regelbau. Da geht es um besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Derzeit ist es so, dass der Sonderbau Anwendung findet, egal, um wie viele Menschen es geht. Die neue Bauordnung sieht den Schwellenwert von sechs Personen vor. Dieser Wert ist mit dem Rettungswesen und der Feuerwehr in unserem Flächenland abgestimmt; wir dürfen diesen Schwellenwert nicht zu hoch ansetzen. Alles, was den Schwel lenwert von sechs Personen unterschreitet, wird nicht mehr als Sonderbau angesehen und geht hinsichtlich der Normen und Standards bei der Standsicherheit und beim Brandschutz nicht über das notwendige Maß hinaus.

Wir führen die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Woh nungen ein. Dies gilt zunächst für Neubauten. Für Bestands wohnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.

Wir schaffen die Brandenburger Sonderregelung zum Objekt planer ab. Bisher ist es so, dass ein sogenannter Objektplaner als Bauvorlageberechtigter vom ersten Entwurf bis zur Bauüberwachung zwingend dabei sein muss. Das schaffen wir ab und führen die Funktion des Bauleiters wieder ein. Nach un serer Auffassung stellt die Regelung zum Objektplaner eine unnötige Sonderregelung in Brandenburg dar. Mit der Abschaf fung ist keine Einschränkung des Verbraucherschutzes verbun den. Dem Bauherrn steht es frei, den Bauvorlageberechtigten, der den Entwurf erstellt hat, auch mit der Bauüberwachung zu beauftragen; er muss es aber nicht, es kann genauso gut eine geeignete Person in dem Baubetrieb, der die Bauüberwachung durchführt, sein.

Wir vereinfachen den Standsicherheitsnachweis, also die Prü fung des bautechnischen Nachweises für die Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. Sie fallen nicht mehr unter das soge nannte Vier-Augen-Prinzip, das heißt, der zusätzliche Prüfstati ker entfällt für einfache Ein- und Zweifamilienhäuser.

Das wird durch eine höhere und spezifische Qualifikation des Erstellers des bautechnischen Nachweises kompensiert; der so genannte qualifizierte Tragwerksplaner wird eingeführt. Damit gibt es - im Gegensatz zu dem, was die Prüfingenieure vorge tragen haben - keine Einschränkung des Verbraucherschutzes und schon gar keine Einschränkung des Sicherheitsniveaus. Aber es ergibt sich eine spürbare Erleichterung für die Bau herren. Natürlich bedeutet das für die Prüfingenieure, dass Ein nahmen wegfallen, ja, aber das kann aus unserer Sicht kein Grund sein, die jetzige Regelung beizubehalten.

Es gibt die Neuregelung der Geltungsdauer von Genehmi gungen für planfestgestellte oder plangenehmigte Bauvorha ben, das heißt, die Geltungsdauer von Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung oder Vorbescheid wird an die jeweilige Geltungsdauer des zugrunde liegenden Planfeststellungsbe schlusses oder der zugrunde liegenden Plangenehmigung ange passt, wird damit verknüpft. Ja, das ist letztlich auf die Rege lungen zum Flughafen BER zurückzuführen, dennoch stellt die Bauordnung keine Lex BER dar. Es wäre aber sehr verwunder lich, wenn wir mit der Novellierung der Bauordnung nicht auch dieses Thema in den Blick nehmen würden.

Die Seveso-III-Richtlinie wird umgesetzt. Darin geht es um Bürgerinformationspflichten und um die Öffentlichkeitsbeteili gung; dies wird neu geregelt. Was machen wir mit diesem Ent wurf nicht? Das will ich gleich sagen. Es läuft gegenwärtig ei ne Debatte zum Novellierungsbedarf aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014. Dabei geht es um den Bereich der bauproduktenrechtlichen Bestim mungen. Es laufen allerdings noch Abstimmungen zwischen den Ländern. Die Regelungen sollen in den 16 Bundesländern einheitlich sein. Weil wir da noch nicht so weit sind, haben wir das nicht in diese Novellierung aufgenommen. Das wird in einem zweiten Schritt erfolgen müssen.

Das Konnexitätsprinzip ist auch bei diesem Gesetzentwurf einzuhalten. Wir haben geprüft, ob die Aufwendungen, die den Baubehörden entstehen, durch die Gebühren gedeckt sind. Das ist nicht der Fall. Da wir aber weiterhin wollen, dass die Auf wendungen der Baubehörden durch Gebühren gedeckt werden, wird die Brandenburgische Baugebührenordnung geändert, um einen vollständigen Kostenausgleich zu erreichen: Die Gebüh ren sollen um 40 % erhöht werden. Das halten wir für ange

messen, da durch den Wegfall des Vier-Augen-Prinzips beim Standsicherheitsnachweis in den Gebäudeklassen 1 und 2 eine Entlastung erfolgt.

Fazit: Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den aktu ellen Stand der Rechtsentwicklung darstellt, der die Branden burgische Bauordnung an die Musterbauordnung und die erfor derlichen Regelungen anpasst. Es gibt eine Reihe von kon kreten Erleichterungen für die am Bau Beteiligten und gleich zeitig keine Abstriche bei sicherheitsrelevanten Fragen wie dem Brandschutz und der Standsicherheit. Ich freue mich auf die Debatten in den Ausschüssen, die folgen werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht nun die Abgeordnete Lieske für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schneider hat die Baurechtsnovelle vollinhaltlich vorgestellt - mit allen vakanten und diskussionswürdigen Punkten -, sodass ich mir erspare, die einzelnen Regelungen zu benennen. Aber „Wieder holung ist die Mutter der Weisheit“ und insofern eine gute Grundlage, dass sich etwas im Kopf derjenigen, die zuhören und davon betroffen sind, festsetzt.

Baurecht in Brandenburg geht uns alle an. Ich glaube, wir ha ben ein vitales Interesse daran, dass unsere Bauordnung so wirkt, dass sie den Bauherren größtmögliche Sicherheit bietet und denen, die am Bau beteiligt sind, ein einfaches und wirt schaftliches Bauen ermöglicht, das Sicherheit für alle bedeutet.

Die letzte Baurechtsnovelle - das hat Frau Ministerin Schnei der erwähnt - stammt aus dem Jahr 2003. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich Brandenburg nicht ganz an die Musterbau ordnung des Bundes gehalten, obwohl es einen einstimmigen Be-schluss der Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2002 gab. Mit der jetzt vorgelegten Baurechtsnovelle ist der einstimmige Beschluss aus dem Jahr 2012 weitestgehend umgesetzt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf haben wir den Anspruch die ser No-velle, das Baurecht in Deutschland auf Bundesländere bene zu harmonisieren, glaube ich, sehr gut erfüllt. Es geht auch darum, die Kostenentlastung für die Bauherren im Blick zu behalten und die in Brandenburg bewährten Verfahren bei zubehalten.

Zum Vortrag der Ministerin möchte ich etwas ergänzen: In der neuen Baurechtsnovelle geht es auch darum, die Konzen trationswirkung im Baugenehmigungsverfahren zu erhalten. Das ist etwas, was uns von anderen Bundesländern unter scheidet, sich sehr bewährt hat und aus der Sicht des Bau herren wohl eine große Erleichterung ist, da die Behörde eine einheitliche Genehmigung für alle am Verfahren Beteiligten ausspricht.

Auch das Thema Rauchwarnmelder ist hier schon angespro chen worden. Die Pflicht dazu gibt es bereits in 13 Bundeslän dern, wir wären das 14., das sie einführt.

Ich komme noch einmal auf die Schwerpunkte der Baurechts novelle und die Annäherung an die Musterbauordnung zurück: Das ist die Einführung des fünfstufigen Gebäudeklassensystems - das dann weitere Auswirkungen hat -, die Übernahme des Sonderbautenkatalogs, die Übernahme der Brandschutzan forderungen und die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen. Auch zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen gibt es Ausführungen. Es ist auch auf die besonderen Wohnformen hingewiesen worden. Das ist eine Debatte, die wir aus der letzten in diese Legislaturperiode mitgebracht ha ben. Ich glaube, der Vorschlag, der hier unterbreitet wurde, ist durchaus geeignet, eine Einigung herbeizuführen.

Es gibt drei Punkte, die im Anhörungsverfahren womöglich kritisch diskutiert werden: die Einführung des Bauleiters, des qualifizierten Tragwerkplaners und des Brandschutzplaners und auch die Neuregelung der Geltungsdauer von Genehmigungen für planfestgestellte oder plangenehmigte Bauvorhaben. Dazu gibt es bei den am Verfahren Beteiligten unterschiedliche Auf fassungen. Auch der Wegfall des Vier-Augen-Prinzips erzeugt bei den Beteiligten nicht nur Frohsinn, sondern auch Beden ken, die schon vor Eröffnung des parlamentarischen Verfah rens vorgebracht wurden.

Wir haben uns gestern im Infrastrukturausschuss darauf ver ständigt, am 3. März die Anhörung durchzuführen. Natürlich sind dazu auch die am Verfahren beteiligten Ausschüsse herz lich eingeladen. Wir werden die Abstimmung vornehmen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion und hoffe auf Ein mütigkeit am Ende des Verfahrens. Ich hoffe, dass wir unser Ziel erreichen, dem Plenum im Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der weitestgehend die Zustimmung aller erreicht. Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, und wünsche uns heute noch viel Erfolg.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der doch etwas gelichteten Reihen der Hinweis: Das ist sicher ein hartes Thema. Es interessiert nicht unbedingt viele. Aber ich denke, die, die damit beschäftigt sind, wissen, wovon sie sprechen, und dass es eine besondere Herausforde rung ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. Meine Kolle gin Lieske hat darauf hingewiesen, wo die Knackpunkte sind. Wir haben uns vorher schon ein wenig verständigt. Im Grunde hat sie meine Rede schon fast vorweggenommen und die we sentlichen Dinge angesprochen.