Protocol of the Session on January 20, 2016

Ich appelliere daher an Sie, dass wir bei all diesen Punkten im Rahmen der Ausschussbefassung zu einer vernünftigen Lösung vor allem im Sinne der Sicherheit der Bauherren kommen. Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Sollten die gesamten Ausschussberatungen länger dauern, sollten wir uns auch nicht vom BER treiben lassen; zur Not, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kann man das Ganze auch trennen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, AfD sowie vereinzelt CDU)

Wir setzen die Aussprache fort. Es spricht der Abgeordnete Schulze für die BVB/FREIE WÄHLER Gruppe.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand den Beitrag von Herrn Jungclaus sehr beachtenswert. Man muss ja nicht alles wiederholen, wenn es schon gut formuliert worden ist. Dieses Gesetz ist schon als Lex BER betitelt worden. Von der Ministerin und Vertretern der Koalitionsfraktionen wird das vehement bestritten. Da fragt man sich: Was ist das Wesen einer Lex, in diesem Fall BER, was ist das Wesen eines schwarzen Schafes? Nicht, dass es böse ist, sondern dass man es unter den weißen Schafen sofort erkennt; es ist anders. Und was ist hier anders? - § 73 Abs. 2! Absatz 1 besagt: Sechs Jahre gilt die Bau genehmigung für den Normalbürger dieses Landes. Für diejeni gen, die Großprojekte machen und sie offensichtlich nicht zu stande bekommen, gilt unbefristetes Baurecht, denn ein Plan feststellungsbeschluss ist in der Regel nicht befristet.

Man zimmert sich also die Gesetze so zurecht, wie man sie braucht, wenn man versagt. Das ist ein Eingeständnis. Es sei daran erinnert, dass in den vergangenen drei bis vier Jahren schon mehrfach Kleine Anfragen gestellt worden sind, ob es denn notwendig sei, die Bauordnung zu ändern. Das wurde al les immer bestritten, aber so ist es: Lügen haben kurze Beine. Manchmal sind die Lügen zwei oder drei Jahre alt.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ansonsten werden wir dem Gesetz zustimmen, denn es ist ein handwerklich gutes Ge setz, allerdings gibt es - wie von einigen Vorrednern schon ge sagt - auch Verbesserungsmöglichkeiten. Auch wir kritisieren den Wegfall des Objektplaners und der Bauüberwachung. Wir verstehen nicht, warum an dieser Stelle bestimmte Regelungen, die wir aus gutem Grunde eingeführt haben, nämlich um Men schen zu schützen, jetzt zurückgenommen werden. Die meisten Menschen bauen in ihrem Leben nur ein Haus - meistens sind sie dabei relativ jung -, das heißt, die Fehler, die man dabei macht, kann man nicht beim zweiten Mal korrigieren, sondern sie bleiben einem erhalten. Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut hat - das werden nicht ganz wenige in diesem Raum sein -, weiß, dass man hinterher immer schlauer ist und was man hätte anders machen können.

Hier geht es jedoch um kardinale Fragen und kardinale Pro bleme - Herr Jungclaus hat das bereits angesprochen -, was den Bauherrenbund und die Schadenssummen betrifft. Ich würde vorschlagen, dass wir noch einmal ernsthaft darüber nachden ken. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, die Apotheken pflicht für rezeptpflichtige Medikamente abzuschaffen. Re zeptpflichtige Medikamente gibt es aus gutem Grund nur in Apotheken, und der deutsche Gesetzgeber reglementiert mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft Internethandel und Ähnliches. Der Punkt ist nämlich nicht, dass man den Bürge rinnen und Bürgern keine Selbstbestimmung einräumen würde oder sie bevormundet, sondern es geht um die Vermeidung von Schäden, die man nicht immer abwägen kann. Ein Haus zu bauen ist so komplex. Man glaubt zwar, man könne es, aber das Ende sieht häufig bitter aus.

(Vereinzelt Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe, B90/ GRÜNE sowie AfD)

Was wir weiter kritisieren, ist, dass in § 47 beispielsweise die Raumhöhe auf 2,40 m fixiert wird. Jeder, der sich mit der Problematik des Großflughafens Schönefeld und dem Thema

Schallschutz auseinandersetzt, weiß, dass wir in diesem Be reich große Probleme mit der Raumhöhe von Gebäuden haben, die schon vor Jahren oder Jahrzehnten gebaut worden sind. Über die Probleme wird kein Wort verloren, kein Wort darüber, dass altes Baurecht fortgilt - das hätte man auch in die Ge setzesbegründung aufnehmen können. Ganz im Gegenteil: Es gibt einen § 83, der auch als Gummiparagraf bezeichnet wer den kann und nach dem Motto aufgebaut ist, dass zur Gefah renvermeidung abweichend von dieser Bauordnung andere Re gelungen eingeführt werden können. Dazu sage ich nur: Weh ret den Anfängen!

Hier sollten wir in der Anhörung und in der weiteren Gesetzes bearbeitung einiges überdenken. Es gibt 25 000 Wohnberech tigte im Umfeld des Flughafens Schönefeld, denen man mit dieser Regelung möglicherweise keinen großen Gefallen tut.

Meine Damen und Herren, zu den Rauchmeldern ist schon ei niges gesagt worden; wundersame Veränderungen kommen immer wieder. Was mir aber fehlt - das möchte ich auch als Vorsitzender eines großen Mietervereins sagen -, ist die Pflicht zur Einführung von Kaltwasserzählern. 13 von 16 Bundeslän dern haben in ihren Bauordnungen aus gutem Grunde diese Pflicht. Nur Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben sie nicht - Stand 2014. Das Nichtvorhandensein von Kaltwas serzählern ist für Mieterinnen und Mieter ein großes Problem. Der Deutsche Mieterbund, auch der Mieterbund des Landes Brandenburg, fordert die Einführung vehement.

Ich wäre den großen Fraktionen sehr dankbar, wenn sie sich dieser Aufgabe stellen und das aufnehmen würden. Uns als kleiner Gruppe wird es eher weniger gelingen, mit diesem An liegen durchzudringen. Ich möchte Sie im Namen von mehre ren Hunderttausend Mieterinnen und Mietern bitten - da es ein Teil der Betriebskostenabrechnung ist -, dass die Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch und nicht nach den Quadratmetern Wohnfläche ge staltet wird. Das sind keine unwichtigen Fragen, dabei geht es um viel Geld für die Betroffenen. Seien Sie also an dieser Stel le einmal bürger- und mieterfreundlich!

Ansonsten wünsche ich den Beratungen einen guten Verlauf und Ihnen ein glückliches Händchen sowie die Einsicht, not wendige Maßnahmen zu ergreifen. - Danke.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe sowie vereinzelt B90/GRÜNE und CDU)

Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kom men zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überwei sung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drucksa che 6/3268 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - federführend - sowie an den Ausschuss für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbrau cherschutz. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimm enthaltungen? - Damit ist diesem Überweisungsantrag einstim mig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungs punkt 8 auf:

Gesetz zur Verleihung von Medaillen und Ehrenzei chen im Brand- und Katastrophenschutz

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/3269

1. Lesung

Zu uns spricht der zuständige Minister Schröter für die Landes regierung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Das Ehrenamt nimmt auch im Land Brandenburg eine ganz herausragende Stellung im Gemeinwesen ein. In vie len Bereichen ist das Ehrenamt sogar der größte Eckpfeiler und der größte Träger von Hilfeleistungen in unserem Land.

Einer dieser Bereiche ist der Brand- und Katastrophenschutz. Feuerwehrleute stehen bereit, wenn es gilt, Menschen außer Gefahr zu bringen, wenn es gilt, Sachwerte wie Häuser oder Wälder vor Bränden zu schützen. Ohne unseren Brandschutz, dessen Rückgrat die freiwilligen Feuerwehrleute sind, wäre die Sicherheit in unserem Land kaum zu gewährleisten. Ohne die freiwilligen Hilfsorganisationen wie Technisches Hilfswerk und andere hätten wir auch im letzten Jahr einige Probleme gar nicht so gut bewältigen können; ich denke nur an die Flücht lingskrise.

Dieses ehrenamtliche Engagement verdient Würdigung, auch öffentliche Würdigung. Ich möchte daher an dieser Stelle, mei ne Damen und Herren, allen ehrenamtlich Tätigen noch einmal ausdrücklich danke sagen: Danke für Ihr tägliches Engagement!

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie vereinzelt CDU, AfD und B90/GRÜNE)

Danke auch für Ihre Bereitschaft, Ihre Freizeit dem Gemein wohl zur Verfügung zu stellen.

Bereits seit 1994 gibt es das „Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“. Die höchste Stufe war anfangs die Medaille für 50 Jahre Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr. Seit 2011 gibt es auch eine eigene Medaille für 60 Jahre Treue Dienste in der Freiwil ligen Feuerwehr. Jetzt wollen wir noch einen Schritt weiter ge hen: Angesichts der vielen noch immer engagierten Feuer wehrleute, die in den Alters- und Ehrenabteilungen tätig sind, die mit Rat und Tat, aber auch mit Sachleistungen die Arbeit ihrer Kameradinnen und Kameraden unterstützen, möchten wir die Verleihung weiterer Medaillen ermöglichen, und zwar für 70, für 75 und für 80 Jahre Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr.

Und wir wollen noch etwas ändern - damit wir auch den verän derten Lebenswegen junger Leute Rechnung tragen -: Bei der Berechnung des Zeitraums, wie viel Jahre in der freiwilligen Feuerwehr gedient wurden, ging man bisher immer von einem Zeitraum ohne Unterbrechung aus. Dies ist in den Biografien unserer jungen Menschen heute etwas anders geworden. Künf tig soll die Feuerwehrlaufbahn ungeachtet etwaiger Unterbre

chungen angerechnet werden können. Wir werden damit auch der neuen Lebenssituation junger Feuerwehrleute gerecht, und ich denke, das ist auch eine Frage der besseren und der gerech teren Auszeichnungsmöglichkeit unserer Kameradinnen und Kameraden.

Ich denke, es wird in diesem Haus eine breite Mehrheit für eine solche Erweiterung und neue Herangehensweise bei der Be messung der Zugehörigkeitszeit geben. Ich denke, das ist auch ein Ausdruck des Verhältnisses dieses Parlaments zu unseren freiwilligen Feuerwehrleuten. - Ich danke für Ihre Aufmerk samkeit.

(Beifall SPD, DIE LINKE und CDU)

Wir danken Ihnen und setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht nun der Abgeordnete Kurth für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen uns sicher fühlen - nicht nur im privaten oder häuslichen Umfeld, sondern auch auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen, in Aufzügen, Tunneln und Verkehrsmitteln. Und auch unsere Betriebe und Unternehmen können sich brandsicher fühlen - ein nicht unerheblicher Vorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Diese Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Unsere Kom munen schaffen mit Unterstützung des Landes die materielltechnischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für unsere Feuerwehr. Aber erst die Frauen und Männer, die da reinrennen, wo andere rausrennen, schaffen die Sicherheit, die für uns alle so selbstverständlich ist. Ihnen allen gilt unser auf richtiger herzlicher Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Feuerwehr, meine Damen und Herren, das ist eine eingeschwo rene Gemeinschaft. Das muss sie auch sein. Jeder muss sich auf die Frau oder den Mann neben sich verlassen können. Das ist die einzige Lebensversicherung in gefährlichen Extremsitu ationen. Und weil man sich eben jahrzehntelang aufeinander eingelassen und verlassen hat, werden diejenigen Kamera dinnen und Kameraden, die nach Erreichen der Altershöchst grenze aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, nicht ein fach zum alten Eisen gegeben. Sie bleiben den Feuerwehren in den Alters- und Ehrenabteilungen als Mitglieder erhalten, und das ist auch gut so. Und weil gerade die Alten wissen, wie wichtig der Nachwuchs ist, und weil gerade die Alten wissen, wie wichtig der alltägliche Kleinkram im Gerätehaus ist, sind die rüstigen Alten noch oft unterwegs. Sie helfen ebenso bei der Betreuung der Jugend und der Ausbildung der Neuen wie bei der Reparatur und Wartung der Ausstattung. Wir tun gut daran, diesen Männern und Frauen in Würdigung ihrer langjäh rigen treuen Dienste als öffentliches Zeichen des Danks und der Anerkennung Medaillen zu verleihen. Nach bisheriger Rechtslage gab es diese Auszeichnung für maximal 60 Jahre Zugehörigkeit.

Wir alle werden in guter körperlicher Verfassung, so hoffen wir, immer älter, und auch das ist gut so. Der älteste Branden

burger Feuerwehrmann ist bis zu seinem 103. Lebensjahr noch regelmäßig zu den Versammlungen der Alters- und Ehrenabtei lung gegangen.

(Hui! bei der Fraktion B90/GRÜNE)

Es ist daher an der Zeit, auch Medaillen vorzusehen, die zum Ausdruck bringen, dass wir das Engagement von 70, 75 oder 80 Jahren in ganz besonderer Form würdigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lücken entstehen in den Einsatzabteilungen. Die Ursachen dafür liegen im be rufsbedingten Wegzug, der Beendigung des Dienstverhält nisses oder in anderen, persönlichen Gründen. Aber manch mal kommen Menschen auch zu uns zurück. Die gute Nach richt ist, dass sie quasi ihre eigene Lücke wieder füllen, wenn sie zu den Feuerwehren zurückkommen. Und weil wir froh sind, dass sie zurückkommen, wäre es kleinlich, ihre Zugehö rigkeitszeit in Brutto- und Nettozeit zu unterscheiden. Es ist deshalb richtig, dass wir zukünftig bei der Berechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit zur Feuerwehr auch Unterbre chungen zulassen.

Medaillen und Ehrenzeichen sind eine Möglichkeit zur Würdi gung, um Dank zu sagen. Diesen Dank sollten wir nicht schul dig bleiben. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Danke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abge ordneten Petke fort. Er spricht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich dem Dank des Ministers des Innern und des Kollegen Kurth für die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren, für die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden aus Sicht der CDU-Fraktion anschließen. Auch wir sagen danke für den Dienst an der Allgemeinheit. Auch wir sagen danke für den Dienst im Ehrenamt.

(Beifall CDU)

Und, meine Damen und Herren, der Minister hatte vorausge setzt, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung hier auf eine größere Mehrheit rechnen kann, als die knappe Mehrheit von Rot-Rot normalerweise ausmacht. Ich glaube, das wird funktionieren; jedenfalls kann ich das für die CDU-Fraktion sa gen. Deswegen, glaube ich, werden wir diesen Gesetzentwurf auch zügig und angemessen im Innenausschuss behandeln.

Trotzdem möchte ich aber eine etwas andere Seite der Arbeit beleuchten, als das Kollege Kurth eben getan hat. Ich möchte die Ausführungen ein wenig ergänzen. Wir als CDU-Fraktion, als Opposition erwarten, dass wir uns jetzt nicht nur mit der Frage beschäftigen, was mit 80, 85 und 100 Jahren passiert und was die Orden an der Brust und die entsprechenden Zeiten be trifft. Das ist zwar alles richtig und notwendig; insofern bedarf es auch des vorliegenden Gesetzentwurfs. Aber wir könnten natürlich mehr Punkte thematisieren, die notwendig wären, um das ehrenamtliche Engagement in unseren freiwilligen Feuer

wehren in Brandenburg zu verbessern. Ich will hinzufügen: Wir haben als Opposition da auch nicht den Stein der Weisen gefunden, aber solange ich dem Landtag angehöre, wird über die Frage diskutiert: Wie kann man den Dienst attraktiv ma chen? Wie kann man die Ausstattung verbessern? Wie kann man die Absicherung verbessern? Wir haben damals auch über Themen wie die Alterssicherung, die Verbesserung der materi ellen Ausstattung usw. usf. diskutiert. All diese Fragen stehen aus unserer Sicht weiter auf der Tagesordnung. Deswegen möchte ich einige Punkte neben dem jetzt vorgesehenen Ge setz benennen.