Protocol of the Session on July 8, 2015

Insofern, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen sagen: Diese Regierungskoalition setzt nicht nur die gesellschaftspolitischen Prämissen für gute Arbeit mit einer angemessenen Entlohnung um, sie macht es auch zum Handlungsprinzip für die nächste Zeit. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Holzschuher; er spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf belegt, dass das Land Brandenburg seiner Rolle als Dienstherr unserer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sehr wohl ernsthaft und konsequent gerecht wird. Erneut haben wir uns - so ist jedenfalls der Vorschlag, den ich unterstütze - dazu entschlossen, eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses für die Angestellten auf den Beamtenbereich vorzunehmen. Das ist wichtig und ein klares Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung, dass ihre Arbeit geschätzt wird, dass wir für eine zukunftsfähige Verwaltung kompetente, gut ausgebildete, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Dafür steht dieser Gesetzentwurf mit der Übernahme des Tarifergebnisses.

Ich bin dem Minister auch dankbar, dass er bereits im Gesetzentwurf auf etwas eingeht, was möglicherweise von Gewerkschaftsseite, vielleicht auch hier von Oppositionsseite angemerkt wird: dass es im Mai ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungssituation in Sachsen-Anhalt gegeben hat.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Gut geraten!)

In der Tat muss dieses Urteil sehr genau dahin gehend ausgewertet werden, ob daraus Konsequenzen für die Landesverwaltung in Brandenburg gezogen werden müssen. Das werden wir sehr genau beobachten. Wir werden sehen, ob es diese Konsequenzen gibt.

Aber es ist genauso richtig, diesen Gesetzentwurf bereits jetzt vorzulegen und nicht etwa - ich glaube, das wird auch keiner fordern - zu warten, bis eine seriöse Auswertung erfolgt ist. Wir setzen darauf, dass die Rechtslage in Brandenburg den Interessen der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter in verfassungsmäßiger Weise gerecht wird, sodass dieser Gesetzentwurf gut und richtig ist und wir hoffen, dass er zügig verabschiedet werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke schön. - Das Wort erhält der Abgeordnete Bretz für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Namens der CDU-Fraktion darf ich Ihnen mitteilen, dass wir uns sehr freuen, dass die Landesregierung einen Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat, einen Beitrag zur Anpassung der Einkommensentwicklung der Beamten zu leisten. Das ist ein guter Tag heute.

Wir freuen uns, dass die Landesregierung hier einen Vorschlag auf den Tisch gelegt hat, und freuen uns auch auf die Diskussion im Ausschuss. Dort ist eine gute Gelegenheit, inhaltliche Details zu besprechen und zu klären.

Insgesamt danken wir für den Vorschlag. Er wird sicherlich unsere wohlwollende Zustimmung finden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Vogel [B90/ GRÜNE])

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Ludwig. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auf der Besuchertribüne! Es wird Sie nicht besonders überraschen, dass die Fraktion DIE LINKE ausdrücklich teilt, was unser Finanzminister gerade dargestellt hat.

Es ist schön, dass die Landesregierung auch in diesem Punkt Wort hält und noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf hier einbringt. Wir wollen eine Einkommensentwicklung im Besoldungsbereich, so wie sie die Landesregierung uns schon vorgeschlagen hat. Wir wollen eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Dazu werde ich noch auf den Ausschussvorsitzenden zugehen müssen, um zu klären, wie wir das umsetzen können, damit die Kolleginnen und Kollegen auch zügig in den Genuss dieser in Aussicht gestellten Besoldungsanpassung kommen. Dazu werden wir im Haushaltsausschuss ein zügiges Verfahren brauchen. Dann können wir das gewährleisten.

Lieber Kollege Bretz, bei der signalisierten Zustimmung erinnere ich daran, dass wir bei der 3. Lesung zum Haushalt feststellen mussten, dass Sie die nun in Größenordnungen benötigten Personalverstärkungsmittel sogar als Steinbruch zur Deckung Ihrer Haushaltsanträge nutzen wollten. Sie werden sich erinnern, dass wir das ablehnen mussten - das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir brauchen das Geld, und wir freuen uns, dass Sie nun der Initiative der Koalitionsfraktionen Gehör schenken und das so zügig wie möglich umsetzen wollen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Das Wort erhält nun die Fraktion der AfD. Der Abgeordnete Galau spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion begrüßt die Übernahme des Tarifabschlusses für die Jahre 2015 und 2016 für die Tarifbeschäf

tigten im öffentlichen Dienst, auch für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg. Leider ist es zu einem unschönen Ritual in vielen Bundesländern geworden, den Beamtinnen und Beamten die Besoldungserhöhung erst mit mehrmonatiger Verspätung zu gewähren. Wie üblich wird diese seit mehreren Jahren praktizierte Unsitte mit den beschränkten finanziellen Möglichkeiten der Haushalte begründet - sprich: nach Kassenlage.

Nun könnte ich wieder beginnen aufzuzählen, wofür in diesem angeblich armen Land so alles Geld da ist. Aber erstens haben die Bürger das längst durchschaut und reagieren auf diese Argumente mit beißendem Spott, und zweitens gibt Ihnen vielleicht endlich einmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu denken, das in seinem Beschluss vom 5. Mai dieses Jahres unter anderem ausführt:

„Allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung vermögen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung jedoch nicht einzuschränken; andernfalls liefe die Schutzfunktion des Artikels 33 Abs. 5 GG ins Leere.“

Diese Überlegungen scheinen Ihnen aber völlig fremd zu sein.

Die tarifpolitische Lage verschärft sich noch durch den in diesem Jahr wegfallenden Verheiratetenzuschlag und die übergangsweise gewährte Ausgleichszulage. Je nachdem, wann man geheiratet hat, und je nach Anzahl der Kinder im Haushalt ergeben sich bei Beamten derselben Besoldungsgruppe mal eben Einkommensunterschiede von bis zu 110 Euro im Monat. Das mag bei Beamten im gehobenem oder höheren Dienst noch verkraftbar sein - für Beamte in den unteren Laufbahnen sind 110 Euro aber schon eine erhebliche Hausnummer, erst recht für alleinerziehende Beamtinnen und Beamte in Teilzeit. Im Besoldungsranking aller Bundesländer und des Bundes steht Brandenburg schon jetzt an dritt- bzw. vorletzter Stelle.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aufgrund dessen schon jetzt eine deutlich überalterte Belegschaft die Brandenburger Amtsstuben bevölkert, und den fehlenden Anreizen, junge Mitarbeiter neu einzustellen oder aus anderen Bundesländern abzuwerben, nimmt die Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburger öffentlichen Dienstes immer weiter ab.

Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit ist es unmöglich, detailliert auf die genannten Kritikpunkte einzugehen. Es wäre auch unverantwortlich, den hier vorliegenden Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung abzulehnen, da die Beamten und Versorgungsempfänger schleunigst die ihnen zustehende Besoldungsanpassung erhalten müssen. Dennoch wird die AfD in den kommenden Jahren ein Auge auf die Tarifpolitik des Landes in Bezug auf den öffentlichen Dienst haben, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden der Überweisung in den AHF selbstverständlich zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abgeordnete Vogel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden, sowohl der Überweisung als auch dem Gesetz selbst. Wir halten die zeitliche Verschiebung der Besoldungserhöhung auf den 1. Juni für vertretbar. Wären wir anderer Auffassung gewesen, hätten wir schon in den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, weil da auch die Personalverstärkungsmittel definiert waren.

Was wir allerdings kritisch würdigen wollen - das hat bisher keiner angesprochen -, ist, warum dieser Gesetzentwurf nicht bereits in der Haushaltswoche eingebracht wurde, sondern man sich bis heute Zeit gelassen hat. Bei der Einmütigkeit für die Durchsetzung und Umsetzung dieser Besoldungserhöhung, die hier gezeigt wurde, wäre es mit der Ausnahmebestimmung aus § 100 unserer Geschäftsordnung durchaus möglich gewesen, das Gesetz auf die Tagesordnung zu nehmen. Dann würden wir heute nämlich nicht über die Einbringung dieses Gesetzentwurfs reden, sondern würden dieses Gesetz heute verabschieden, und dann müssten auch die Besoldungsempfänger nicht noch bis September 2015 warten, dass sie diese Besoldung rückwirkend ab 1. Juni 2015 erhalten. Ich finde, das ist nicht in Ordnung, das ist ein nichtadäquater Umgang.

Zum Zweiten: Dieses Gesetz enthält jenseits der allgemeinen Besoldungserhöhung auch den Artikel 2, auf den ich noch einmal ausdrücklich hinweise. Das ist der aus der allgemeinen Vergütung ausgekoppelte Mindestleistungsbezug oder, anders ausgedrückt, die leistungsneutrale Leistungszulage für WProfessoren. Es war übrigens auch einmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu dieser skurrilen Umsetzung in Brandenburg geführt hat. Nachdem jetzt wieder einmal deutlich wird, dass hier exakt dieselbe prozentuale Besoldungserhöhung durchgeführt werden muss wie bei der allgemeinen Besoldung, sollte man sich davon verabschieden, dass man diese künstliche Aufteilung vornimmt, und sollte diese leistungsneutrale Leistungszulage, die übrigens das Gegenteil einer Leistungsbesoldung darstellt, in die allgemeine Vergütung der W-Professoren einbeziehen und damit für Ruhe auf dieser Seite sorgen.

Zum Verfassungsgerichtsurteil, zur Richterbesoldung usw.: Darüber werden wir mit Sicherheit reden müssen. Ich finde es auch vernünftig und praktikabel, dass es jetzt nicht abgehandelt wird, aber da werden, Herr Finanzminister, in Zukunft noch Kosten auf uns zukommen. Dann werden wir uns alle einmal darüber beugen und uns fragen müssen, wie wir das aus dem Haushalt finanzieren können. Der Überweisung stimmen wir entsprechend zu. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Görke. Er konnte es gar nicht abwarten und hat sich schon gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht noch einmal melden, aber der Kollege Vogel meinte, wir könnten hier Gesetzesvorhaben wie zum

Beispiel die Änderung des Besoldungsrechts auf Zuruf machen, das heißt also, nachdem wir uns entschlossen haben, den Tarifabschluss zu übernehmen, das im Haushaltsrecht abzubilden. Nichtsdestotrotz sind wir laut § 130 und § 131 Landesbeamtengesetz verpflichtet, die Spitzenverbände und den Richterbund vor Kabinettsbeschluss anzuhören. Auch die benötigen immer einige Tage, um die Äußerungen zu formulieren und dem Kabinett die entsprechende Rückantwort - diese finden Sie in dem Gesetzentwurf - zu geben. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir diesen Vorgang so handhaben müssen, wie es jetzt gelaufen ist.

Ich glaube, wir sind in diesem parlamentarischen Verfahren gut unterwegs - immerhin wurde das noch vor der Sommerpause eingebracht. Ich kann schon einmal sagen, dass wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen und dem Votum, das ich heute vernommen habe, davon ausgehen können, dass wir an den Eckwerten wohl nichts mehr ändern und ich die ZBB gebeten habe, alle Vorbereitungen zu treffen, die es dann ermöglichen, dass allen Beamtinnen und Beamten zeitnah rückwirkend die Versorgungsbezüge bzw. auch die erhöhten Bezüge und Dienstbezüge zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht ist das auch in Ihrem Interesse.

Vielen Dank. - Damit beende ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 6/1853 - Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 in Brandenburg -, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. - Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 6/1819

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 6/1900

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/1842