Protocol of the Session on July 8, 2015

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Richstein. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Worte meines Vorredners kann ich mich relativ kurzfassen: Wir haben bei diesem Gesetzentwurf ein durchaus vernünftiges Anliegen; viele unterschiedliche Interessenlagen müssen berücksichtigt werden. Sie haben es angesprochen, und wir sollten es vertieft im Ausschuss diskutieren. Ich bin froh, dass Sie die Überweisung unterstützen. Das tun wir auch. Wir unterstützen auch das Anliegen. Deswegen kann ich mich kurzfassen und sagen: Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, B90/GRÜNE und des fraktionslosen Ab- geordneten Hein)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gern hier anschließen und kann mich auch kurzfassen. Die Anregung, die die Grünen mit diesem Antrag geben, sollten wir auf alle Fälle prüfen. Wir sind nicht davon überzeugt, dass die Wirkungen, wie sie sie erhoffen, tatsächlich eintreten werden. Aber ich denke, um das herauszufinden, ist die Diskussion im Ausschuss der richtige Hintergrund. Deswegen stimmen wir der

Überweisung zu und sind gespannt, zu welchem Ergebnis wir nach dieser Ausschussberatung kommen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE - Vogel [B90/GRÜNE]: Wir auch!)

Danke schön. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Galau.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem schließe ich mich an. Die Beiträge werden immer kürzer. Grundsätzlich stimmen wir dem Antrag der Grünen zu und würden uns freuen, ihn im Ausschuss zu beraten. Dementsprechend gibt es nichts weiter hinzuzufügen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Für die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Vida.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Aber Sie schöpfen Ihre Redezeit aus, nicht wahr? - Vida [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Ja, Frau Mächtig, nur für Sie!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Mächtig, ich werde mich natürlich Ihrer Empfehlung beugen und die Redezeit ausschöpfen.

Meine Damen und Herren! Ich würde gern, bevor der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen wird, was begrüßenswert ist, die Sache zweigliedrig betrachten. Der Gesetzentwurf wirft ein generelles Problem auf, nämlich dass wir in Brandenburg keine substanzielle kommunale Kostenkontrolle haben. Wir haben faktisch die Bürgermitbestimmung bei Beiträgen und Gebühren ausgeschaltet. Wir erleben einen Anliegerstraßenausbau auf dem Rücken der Bürgerschaft, der nicht, Frau Nonnemacher, mit wenigen Problemen einhergeht, sondern mit sehr, sehr großen. Wir sehen vielerorts ökologisch und ökonomisch unsinnige, überdimensionierte Ausbauparameter und können keinen Druck zur Sparsamkeit erkennen, zumindest in manchen Kommunen.

Im Bereich des Abwassers erleben wir, dass ökologisch sinnvolle Alternativen teilweise kriminalisiert und von teilweise intransparent arbeitenden Abwasserzweckverbänden horrende Beiträge durchgesetzt werden. Schauen wir uns deswegen, bevor der Gesetzentwurf in den Ausschuss geht, um, wie mit dieser Situation umgegangen wird, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt. Den Menschen wird erzählt, sie müssen bezahlen, denn ihr Grundstück gewinne ja an Wert. Wir denken, dass man die Lebensleistung und die Lebenswirklichkeit anerkennen sollte. Die meisten Leute haben ihr Haus zu DDR-Zeiten selbst gebaut oder geerbt. Sie wollen jetzt nicht zu Grundstücksmaklern werden und irgendeinen theoretischen Grundstückszugewinn geltend machen, sondern sie wollen dort wohnen bleiben. Ein katastermäßiger Wertzuwachs geht an der sozialen Lebensrealität in Ostdeutschland völlig vorbei, wenn

dafür mittlere fünfstellige Beträge gezahlt werden müssen. Deswegen gilt es, schonende, ortsbildwahrende Alternativen im Straßenausbau zuzulassen. Es ist unerträglich, wenn den Menschen der Grundstücksverkauf angeboten und als Alternative zur Bezahlung der Lasten vorgehalten wird. Daher ist es richtig, den Zwang zur Zwangsvollstreckung zu lockern, denn die Stundungen, die derzeit über vier Jahre laufen können, erweisen sich, wenn man sie verlängert, oft als gangbarer Weg. Ich denke, dass in diesem Bereich, in dem die Last nicht auf ein privates Rechtsgeschäft zurückgeht, diese kleine Privilegierung der Beitragspflichtigen, wie ich es nennen möchte, zu nutzen möglich sein soll.

Allerdings möchte ich den ersten Teil des Gesetzentwurfes hier etwas kritisch beleuchten. Dieser reiht sich in die Arbeitsweise vieler kommunaler Vertreter ein, die die Beitragserhebung der Kommune nicht kritisch hinterfragen. Denn, meine Damen und Herren, die Abgabenkalkulation muss immer kritisch durchleuchtet werden. Fortwährender Druck zur wirtschaftlichen Kalkulation führt zu Sparsamkeit, und es macht schon einen Unterschied beim Tragen von politischer Verantwortung, wenn man innerhalb der Wahlperiode daran gemessen wird, was man kalkuliert hat, indem es nachgerechnet werden muss. Ein fortlaufender aktueller Bürgerdruck entspricht der aktuellen Mündigkeit der Bürgerschaft. Ich verstehe die Verwaltungsvereinfachungen, die längere Kalkulationsperioden mit sich bringen, aber gerade in Brandenburg braucht es zeitnahe, in kurzen Intervallen wiederkehrende Kontrollen und Überprüfungen. Es ist gut, dass wenigstens in diesem Punkt ein Druck zur Kostenkontrolle und fortwährenden Überprüfung besteht.

Ich frage, welches Signal wir senden - das muss auch im Ausschuss diskutiert werden -, wenn die Menschen landesweit unter der Sonderabgabe Ost, anders genannt: Altanschließerbeiträge, ächzen und der Landtag sich hier in ohrenbetäubendem Schweigen übt. Rund 40 % der Kommunen sind davon betroffen. Ihnen wird nicht geholfen, sondern es wird hier einfach hingenommen und nicht intensiv diskutiert. Den Menschen, die zu DDR-Zeiten das Haus selbst gebaut, die Leitungen selbst gebuddelt haben, wird gesagt: Diesen Anschluss machen wir jetzt zur Kalkulationsgrundlage. - Die Verjährungsfristen betragen 25 Jahre. Allerorten werden Bescheide verschickt. Bis Dezember 2015 wird noch mal kräftig angezogen. Der Landtag debattiert darüber in dieser Wahlperiode noch nicht einmal vertiefend.

In dieser Situation halte ich es für falsch, das Signal zu senden, dass Kalkulationsvorgaben, Restriktionen und Verwaltungskontrollen gelockert werden sollen. Das ist sicherlich für die Diskussionen in den nächsten Jahren interessant, aber in der jetzigen Situation müssen Kontrollen zeitnah erfolgen. Das entspricht auch der Aktivierung der Bürgerschaft, die sehr wohl nachrechnet und den Finger draufhalten möchte. Deswegen ist es richtig, die Angelegenheit in den Ausschuss zu vertragen. Allerdings muss die Diskussion dazu im größeren Rahmen erfolgen.

Wir müssen auch die Überprüfung durch die Kommunalaufsicht intensiver diskutieren, denn gerade von ihr kann die Kalkulation vertieft überprüft und dadurch vielleicht die eine oder andere lokalpolitische Posse verhindert werden. Wir müssen die Diskussion auch mit der Maßgabe zur Verpflichtung zu sparsameren Maßnahmen in den verschiedensten öffentlichen Ausbau- und Erschließungsbereichen verbinden, denn hier gibt

es in Brandenburg - gerade in Brandenburg - ein großes Potenzial.

Ich freue mich über den ausgesprochenen Konsens, im Ausschuss zu diskutieren, und ich hoffe, dass es vertiefend geschieht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit; ich habe mir erlaubt, meine Redezeit auszuschöpfen.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe, B90/GRÜNE und der Abgeordneten Schade [AfD])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Nonnemacher! Angesichts der Tatsache, dass wir uns intensiv im Ausschuss mit dem Thema befassen, werde ich meine Redezeit nicht ausschöpfen. Lassen Sie mich einen Blick auf Ihre beiden wesentlichen Inhalte werfen. Die Bemühung, starke Sprünge bei den Gebühren zu vermeiden, ist ein gutes Anliegen. Auch der zweite Ansatz, Kosten für die ständigen Kalkulationen zu senken, ist richtig. Allerdings glaube ich, Sie werden die Ziele auf den von Ihnen vorgeschlagenen Wegen nicht ganz erreichen.

Ich weiß aus eigener Erfahrungen, dass eine Kalkulation Mühe macht. Ich weiß aber auch, dass eine Prognose über einen Zeitraum von fünf Jahren zu treffen unglaublich schwer ist, weil die Veränderungen, die in einem solchen Prognosezeitraum stattfinden, sehr erheblich sein können. Sie haben das Beispiel Winterdienst angeführt. Ich habe gelernt, Frau Nonnemacher, und beobachte: Sieben strengen Wintern folgen in der Regel sieben milde Winter. Achten Sie einmal darauf! Das würde also Ihr Prognoserisiko nicht verringern, sondern eher vergrößern. Damit vergrößern sich die Nachkalkulationsnotwendigkeiten, und das führt dann natürlich zu mehr Streitigkeiten, weil große Sprünge bei den Gebühren von den Gebührenschuldnern nur schwer nachzuvollziehen sind.

Ich befürchte, dass Sie mit einer solchen Veränderung möglicherweise dazu beitragen, dass wir die Gerichte mehr bemühen, als es bei einer ständigen Kontrolle und einem kurzen Kalkulationszeitraum der Fall ist. Nach meiner Beobachtung hat sich der kurze Zeitraum bewährt.

Lassen Sie uns auch über den zweiten Teil Ihrer Bemühungen im Rahmen der Ausschussbefassung reden. Ich freue mich auf die intensive Diskussion zu diesem wirklich spannenden Thema. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE, B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an die Abgeordnete Nonnemacher.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist ganz warm ums Herz bei so viel Wohlwollen der Überweisung gegenüber.

Es ist eine schwierige Materie; wir wissen das aus den Anhörungen zum KAG in der 5. Wahlperiode. Wir hatten im Ausschuss für Inneres damals sehr lange und komplexe Anhörungen. Ich denke, wir werden das intensive Anhörungsprogramm bezüglich des Leitbildprozesses, das wir uns in diesem Ausschuss ab September vorgenommen haben, durch eine ziemlich komplexe Anhörung zum Kommunalabgabengesetz ein wenig auflockern. Das wird uns ganz schön fordern.

Noch einmal herzlichen Dank für die differenzierten Betrachtungen. Herr Kollege Kurth hat sich noch einmal über die Probleme längerer Kalkulationsperioden ausgelassen: Natürlich sehe ich das auch; das ist nicht einfach. Wir denken, es kann Vorteile bringen. Wir wollen auch nicht auf sieben Jahre wie Sie angeführt haben, Herr Minister Schröter - gehen. Aber das werden wir dann bearbeiten müssen.

Ich bedanke mich auch beim Kollegen Vida, der sehr viele grundsätzliche Probleme der kommunalen Abgabenerhebung angesprochen hat.

Wir sehen uns dann im Ausschuss. Der Ausschussvorsitzende, Herr Kosanke, kann schon einmal darüber nachdenken, wann er diese Anhörung dann auch noch anberaumt. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Die Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfes, Drucksache 6/1830, Gesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer möchte diesem Überweisungsantrag zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dieser Überweisungsantrag angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/1853

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Görke, bitte.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat Wort gehalten: In der Landtagssitzung am 29. April hatte ich angekündigt, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes auf den Beamtenbereich einzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Tarifabschluss inhaltsgleich übertragen.

Dazu sind drei Anpassungsschritte vorgesehen: Erstens werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten rückwirkend zum 1. Juni dieses Jahres um 2,1 %, zweitens zum 1. Juli 2016 um weitere 2,3 %, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht. Drittens werden die Gehälter der Anwärter rückwirkend zum 1. Juni 2015 und zum 1. Juli 2016 jeweils um 30 Euro erhöht.

Mein Damen und Herren, mit dieser Vorlage erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag, die Besoldung und die Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Wie Sie wissen, haben wir bereits im Jahr 2011 eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses vorgenommen. Die letzte lineare Erhöhung der Bezüge gab es zum 1. Juli 2014 im Rahmen des mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Beamtenvertretungen verabredeten Besoldungspaketes.

Für das Land Brandenburg entstehen durch die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge, die wir nicht außer Acht lassen können, insgesamt Mehrausgaben in Höhe von 82 Millionen Euro für 2015 und 2016. Das Gesamtpaket - das hatte ich hier auch schon dargelegt - aus Tarif- und Besoldungserhöhungen mit zusätzlichen Vereinbarungen für die Lehrerinnen und Lehrer - hier seien die Themen Einstieg in die Paralleltabelle durch Zulagen, eine neue Entgeltordnung und Mindesteingruppierungen von Seiteneinsteigern genannt schlägt im Haushalt mit einer zusätzlichen Ausgabe von 157 Millionen Euro zu Buche.

Wir wollen diesen Kraftakt trotzdem stemmen und haben das im Haushalt untersetzt, damit auch die Einkommensentwicklung im Besoldungs- und Versorgungsbereich mit der im Tarifbereich in unserem Land Schritt halten kann. Das ist nicht nur fair gegenüber den Beamtinnen und Beamten - vor allen Dingen denen, die in Schulen, Finanzämtern und bei der Polizei eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit leisten -, sondern auch das richtige Zeichen im Hinblick auf die notwendige Nachwuchsgewinnung für die Brandenburger Landesverwaltung.

Insofern, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen sagen: Diese Regierungskoalition setzt nicht nur die gesellschaftspolitischen Prämissen für gute Arbeit mit einer angemessenen Entlohnung um, sie macht es auch zum Handlungsprinzip für die nächste Zeit. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.