Saskia Ludwig
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU macht mit diesem Antrag heute mal auf konstruktive Oppositi on. Ich zitiere aus dem Antrag:
„Die Landesregierung wird dabei aufgefordert, eine Haushaltsstrukturkommission einzurichten, um einen entsprechenden systematischen Überblick über die gesamte Ausgabensituation Brandenburgs im Vergleich zu den an deren Bundesländern zu erhalten und mögliche Einspar- und Effizienzpotenziale auch im Hinblick auf die Anfor derungen einer modernen Verwaltung zu identifizieren.“
Dazu soll ein externen Berater und Dienstleister hinzugezogen werden.
Anstatt sich also in die laufende Diskussion zu einer Verwal tungsstrukturreform, an deren Ende effiziente Verwaltungs strukturen in Brandenburg stehen sollen, einzubringen, haben Sie sich offensichtlich daran erinnert, dass Sie in Ihrer Regie rungszeit so etwas auf andere Art und Weise schon einmal ge macht haben. Genau solch ein Vorgehen hat nämlich die rotschwarze Landesregierung in Vorbereitung der Haushaltsauf stellung zum Doppelhaushalt 2008/2009 gewählt.
Damals ist die Kienbaum-Management-Gesellschaft mit der Durchführung einer Benchmarkanalyse des Landeshaushalts Brandenburg beauftragt worden. In Kapitel 1 „Auftrag“ sind Zielsetzungen des Kienbaum-Berichts zu lesen:
„Da das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 Ende November/Anfang Dezember 2006 be ginnen soll und die Ergebnisse der Benchmarkanalyse zur Unterstützung dieses Verfahrens verwendet werden sollen, sollte der vorliegende Bericht noch im November 2006 vorliegen.“
Der Bericht wurde am 11. Dezember 2006 vorgelegt also knapp ein Jahr, bevor das Parlament dann den Haushalt be schloss. Wenn Sie es mit Ihrem Antrag also ernst meinten, Kol lege Petke, kämen Sie mindestens ein Jahr zu spät, denn eine solche Benchmarkanalyse könnten wir bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 nicht mehr heranziehen. Das Ver fahren zur Haushaltsaufstellung hat seitens der Exekutive längst begonnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, unstrittig ist, dass sich auf grund der langfristig rückläufigen Zuwendungen aus Solidar paktmitteln und EU-Strukturfondsmitteln sowie aufgrund des allgemeinen demografischen Wandels und der zusätzlichen Ausgaben und Aufgaben, die aus der Unterbringung und Inte gration von Flüchtlingen und Asylbewerbern resultieren, für das Land Brandenburg finanzpolitischer Handlungsbedarf er gibt. Eine Methode könnte dabei die von Ihnen vorgeschlagene Benchmarkanalyse sein. Dass Sie aber allen Ernstes erwarten, bis zum 30.06.2016 einen fundierten Bericht vorgelegt zu be kommen, zeigt, wie weit sie sich von der Realität von Regie rungshandeln entfernt haben. Ein solcher „Mondtermin“ wäre schlicht für niemanden zu halten. Kollege Petke, das ist unsere Kritik an dieser Terminsetzung: Sie können keinen fundierten Bericht erwarten.
Merkwürdig ist auch, dass Sie sich im Begründungstext auf ei ne Benchmarkanalyse im Saarland beziehen. Im aktuellen Ko alitionsvertrag zwischen der CDU Saar und der SPD Saar kann man nachlesen, dass die Benchmarkanalyse explizit gefordert wird, um danach eine abschließende Zielgröße für den notwen digen und möglichen Stellenabbau im öffentlichen Dienst be stimmen zu können. Ziel im Saarland ist es, die Haushaltskon solidierung auch über Personalabbau zu ermöglichen. Dagegen haben Sie von der CDU unter der Drucksachennummer 6/3097 einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, die Stellenzahl bei der Polizei nach der aktuellen Personalbedarfs planung deutlich nach oben zu korrigieren. Ich will hier nicht darüber spekulieren, warum Sie den Antrag in die Januarsit zung haben verschieben lassen. Beide Anträge stehen aber ex emplarisch für den Spagat der CDU in Brandenburg. Einerseits unterstellen Sie mit Ihrem heutigen Antrag der rot-roten Koali tion mangelhaften Sparwillen, andererseits fordern Sie im
nächsten Monat weitere Ausgaben - so, wie Sie es gerade brau chen.
Bezeichnend ist diesbezüglich auch der letzte Absatz in der Be gründung Ihres Antrags, mit dem Sie sich schon heute von möglichen Sparmaßnahmen, die auf Ihre geforderten Bench markanalysen zurückzuführen wären, absetzen. Dort heißt es nämlich: Welche dieser Maßnahmen dann politisch umgesetzt werden, wird Gegenstand weiterer politischer Entscheidungs prozesse sein müssen. Auf welcher Seite Sie dann stehen wer den, haben Sie in der Vergangenheit hier oft genug eindrucks voll bewiesen. Spätestens dann ist es aus mit der konstruktiven CDU-Opposition, die Sie uns mit Ihrem heutigen Antrag weis machen wollen.
Fazit bleibt: Eine geforderte Benchmarkanalyse ist nur be grenzt aussagefähig, weil sie sich immer mit Daten vergange ner Jahre und nicht mit zukünftig zu erwartenden Daten aus einandersetzen muss. Zu dem genannten Termin ist es nicht umsetzbar, und wenn es um das Umsetzen von Analysen geht, machen Sie sich sowieso wieder vom Acker. Deshalb lehnen wir den Antrag gleich ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Diskussion zu diesem Antrag sollte nicht das Bild entstehen, die BUGA sei kein Erfolg gewesen. Ich will mich da in den Chor einreihen.
Ich bin zwar nicht der Touristiker unserer Fraktion, aber was dort an Besucherinnen und Besuchern für diese zum Teil un entdeckte Region generiert werden konnte, hat die Region wei tergebracht - nicht nur zusammengeführt, und das wurde auch nach außen kommuniziert. Das ist im besten Sinne nachhaltig für die Region.
Ja, Herr Vida, wir machen uns gemeinsam Sorgen über ein mög liches Defizit, genauso wie wir uns gemeinsam gefreut haben. Dabei wird es auch bleiben. Allerdings gibt es noch gar kein De fizit, weil es noch keine Gesamtrechnung gibt. Sollte, obwohl noch nie so viele Menschen in der Region unterwegs waren und noch nie so viel Geld in dieser Region ausgegeben haben, sal diert ein Defizit bleiben, muss man schauen, wie man dann da mit umgeht. Aber auch diese Steuerrechnungen liegen noch nicht vor. Deswegen ist es für eine Entscheidung des Parlaments über eine mehrstellige Millionensumme doch etwas zu dünn, heute plakativ von einem 10-Millionen-Loch zu sprechen.
Sollte tatsächlich ein Defizit vorliegen, gibt es in Brandenburg das von Herrn Lüttmann angesprochene Instrument des Aus gleichsfonds. Dieser Fonds wird in der Haushaltsplanung im nächsten Jahr so gefüllt sein, dass man helfen kann, wenn Kommunen wegen eines solchen Defizits, das saldiert ange schaut werden muss, in Not geraten würden. Niemand wird mit den Lasten einer solchen Bundesgartenschau, die man für die Region übernommen hat, alleingelassen, wenn man in Not ist. Das müssten wir uns aber erst anschauen. Ich teile Ihre Auffas sung nicht, dass das alles heute schon feststeht.
Die Region hat durch die Bundesgartenschau auch an Leistungskraft gewonnen. Warten wir erst alle Steuererklärungen ab und schauen wir, wie die Haushalte der Kommunen dann insgesamt aussehen.
Das ist übrigens der Sinn des Umstiegs des Landes für seine Kommunen - nicht für sich selbst - in die Doppik, dass man sich angewöhnt, solche Gesamtschauen zu machen. Deswegen lohnt sich die viele Mühe, die wir uns - zum Teil gemeinsam - in den Kommunalvertretungen mit doppischen Haushalten ma chen. Aber genau das ist der Sinn: Die tatsächliche Werteent wicklung soll betrachtet werden. Da gibt es eben nur das In strument, dass man nach einer Gesamtschau feststellt, ob je mand in Not gerät, und ihm dann auch hilft.
Das brandenburgische Innenministerium hat solche Anträge in allen Jahren bearbeitet. Ich denke an das Beispiel der Stadt Lu ckau, die nach einer Landesgartenschau arge Probleme hatte, aber nie auf die Schau verzichtet hätte, weil die Investition in die Luckauer Innenstadt eine nachhaltige Wirkung hat, die man noch heute täglich dort sehen kann. Ich habe nicht den Ein druck, dass sich - wie Sie es hier an die Wand malen - seitdem niemand mehr für eine Landesgartenschau im Land Branden burg interessiert hätte.
Lassen Sie es uns also weiter als Erfolg sehen. Sagen wir in der Region: Solltet ihr dadurch unverschuldet in Not kommen, dass da Defizite verbleiben, habt ihr die Chance, Hilfe in An spruch zu nehmen - wie alle anderen Kommunen auch. - Bis dahin aber brauchen wir solche Anträge nicht zu beschließen. Machen wir vor allen Dingen - ganz im Sinne des Antragstel lers, wenn ich es richtig verstanden habe - immer wieder Mut! Ja, kommunale Selbstverwaltung heißt auch, auf eigene Rech nung Fehler machen zu dürfen - aber eben auf eigene, nicht auf fremde Rechnung.
Deswegen müssen die Konzepte immer wieder genau über prüft werden. So halten wir das insgesamt in der kommunalen Familie. Sollte es ein Defizit geben, gibt es den Weg zum In nenministerium. Dort wird man auch beraten. Die Kommunal aufsicht hat in Brandenburg gesetzlich auch eine beratende Funktion. Deswegen können wir auf den heutigen Antrag ver zichten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land Brandenburg hat einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, auch wenn mein Vorredner versucht hat, das in Zweifel zu ziehen.
Wer tagtäglich zu Höchstleistungen motiviert ist und seinem Dienstherren verlässlich die Dienstleistungen erbringt, die wir Bürgerinnen und Bürger vom Land erwarten, hat Anspruch auf eine leistungsgerechte Besoldung. Deswegen freue ich mich, dass es uns gemeinsam im Ausschuss gelungen ist, dieses Ge setz so zügig zu beraten, dass wir es heute verabschieden kön nen. Ich denke, auch Sie sind schon von Kolleginnen und Kol legen darauf angesprochen worden, wann mit der Umsetzung dessen zu rechnen ist, was die Landesregierung schon vor der Sommerpause angekündigt hat. Es ist gut, dass wir den Kolle ginnen und Kollegen ab heute sagen können: Jawohl, wir ha ben es beschlossen, es wird demnächst ausgefertigt, und die Zentrale Bezügestelle ist darauf vorbereitet, die entsprechenden Zahlungen - inklusive Nachzahlungen - zügig vorzunehmen. Deswegen freue ich mich, dass wir das heute offensichtlich in großer Einmütigkeit beschließen können. Ich will anderen Fraktionen nicht vorgreifen, habe aber entsprechende Signale in der Ausschusssitzung zur Kenntnis genommen.
Brandenburg hat einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, und, liebe Kollegen von der CDU, damit das so bleibt, werden wir uns in den Landes- und Kommunalverwaltungen in einen Reformprozess begeben müssen.
Übrigens, Herr Petke, Ihre Aussagen - wie hier gerade wieder - bleiben deutlich hinter dem zurück, was Sie uns schon schrift
lich als Minderheitenvotum in der Enquetekommission einge reicht haben. Ich empfehle jedem, die Stellungnahme des Kol legen Petke - in der Landtagsdokumentation oder im Archiv auf unserer Internetseite - nachzulesen. Meine persönliche Würdigung ist: Da waren Sie in Ihrem Urteil schon etwas wei ter, als Sie das eben hier dargetan haben. Wir haben aber noch genug Gelegenheit, uns gerade in diesem Haus im Innenaus schuss, aber auch in anderen Ausschüssen dazu auszutauschen. Die Anhörungen beginnen demnächst und wir haben viel Bera tungszeit.
Vielen Dank für die zielführenden Beratungen und den guten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU, den wir einstimmig beschlossen haben. Wir haben das Vertrauen, das die Kolleginnen und Kollegen in den Dienstherren setzen, heute erneut gerechtfertigt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Wir Juristen sollten wenigstens un tereinander mit der Klarheit der Begriffe Ordnung halten. - Würden Sie mir zustimmen, dass in Lübben die Altanschlie ßerbeiträge nicht abgeschafft, sondern in Gebühren des Abwas serzweckverbandes umgewandelt wurden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auf der Besuchertribüne! Es wird Sie nicht besonders überraschen, dass die Fraktion DIE LINKE ausdrücklich teilt, was unser Finanzminister gerade dargestellt hat.
Es ist schön, dass die Landesregierung auch in diesem Punkt Wort hält und noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf hier einbringt. Wir wollen eine Einkommensentwicklung im Besoldungsbereich, so wie sie die Landesregierung uns schon vorgeschlagen hat. Wir wollen eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Dazu werde ich noch auf den Ausschussvorsitzenden zugehen müssen, um zu klären, wie wir das umsetzen können, damit die Kolleginnen und Kollegen auch zügig in den Genuss dieser in Aussicht gestellten Besoldungsanpassung kommen. Dazu werden wir im Haushaltsausschuss ein zügiges Verfahren brauchen. Dann können wir das gewährleisten.
Lieber Kollege Bretz, bei der signalisierten Zustimmung erinnere ich daran, dass wir bei der 3. Lesung zum Haushalt feststellen mussten, dass Sie die nun in Größenordnungen benötigten Personalverstärkungsmittel sogar als Steinbruch zur Deckung Ihrer Haushaltsanträge nutzen wollten. Sie werden sich erinnern, dass wir das ablehnen mussten - das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen.
Wir brauchen das Geld, und wir freuen uns, dass Sie nun der Initiative der Koalitionsfraktionen Gehör schenken und das so zügig wie möglich umsetzen wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste aus dem Flughafenumfeld! Wir haben zu Beginn der Debatte schon zwei unterschiedliche Ausgangspunkte dargestellt bekommen. Kollege Schulze hat gesagt, dass bis jetzt gar nichts gemacht wurde; Kollege Genilke hat gesagt, es wurde bisher nichts Erfolgreiches gemacht. Möglicherweise werden Sie nicht überrascht sein, wenn ich eine dritte Position einbringe und relativ nahtlos an den Kollegen Bischoff anknüpfen kann, aber ein paar andere Punkte benennen muss.
Herr Genilke, wenn wir bei Lügen anfangen, dann richtig. Zu erinnern ist an einen sogenannten Konsensbeschluss auf Druck der Berliner und der Bundes-CDU, einen verdienten Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg zu zwingen, einen als gänzlich ungeeignet eingeschätzten Standort in Schönefeld für den neuen Flughafen vorzusehen. Damit begann das Elend, damit begannen die Lügen; das muss hier deutlich gesagt werden.
Viele von uns kennen den Hergang, andere haben ihn heute sicher mit Interesse zur Kenntnis genommen oder sich in den vergangenen Tagen anlesen können. Wir haben uns in der zurückliegenden Legislatur intensiv damit befasst, auf Initiative einer Volksinitiative und des letztlich erfolgreichen Volksbegehrens, aber auch aufgrund anderer Punkte. Wir als Koalition - die Zeilen des Koalitionsvertrages wurden bereits vorgelesen - stehen zum Primat des Gesundheitsschutzes und deshalb zu einem Nachtflugverbot. Davon lassen wir uns hier auch nicht wegreden.
- Einen kleinen Augenblick noch, Kollege Schulze. - Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich zu einem konsequenten Nachtflugverbot bekannt. Das haben wir in der vergangenen Legislatur zur Kenntnis genommen. Unabhängig davon, was konkret im Text des Volksbegehrens stand, war das der einende Faden, den wir zur Kenntnis genommen haben; zu ihm stehen wir auch heute noch.
Wir alle sind aufgerufen, das in unseren Kräften Stehende zu tun, um es umzusetzen. Da haben wir übrigens keine unterschiedlichen Auffassungen zum Antragsteller. So weit die Tatsachen. Sie, Kollege Schulze, rennen also erneut offene Türen ein. Sie wissen, dass die Adressaten der Bund und Berlin heißen und nicht Landtag oder Landesregierung in Brandenburg.
Diese Konstellation der Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist bekannt.
Nein, ich möchte im Block vortragen.
Berlin und der Bund haben Brandenburg bisher bei verschiedenen Situationen eine Abfuhr erteilt - Herr Genilke hat eben nur eine davon benannt. Die Landesregierung ist weit umfangreicher als nur bei diesem einem Beispiel, welches Sie hier angeführt haben, aktiv gewesen und hat sich bisher in dieser Frage an Berlin und dem Bund eine blutige Nase geholt.
Wir gehen jetzt davon aus, dass sich mit der neuen politischen Führung in Berlin, aber auch mit einer neuen Geschäftsführung der FBB neue Chancen ergeben und die Brandenburger Landesregierung selbstverständlich im Sinne der damaligen Unterschriftleistenden aktiv bleibt. Das ist der Unterschied, den es festzustellen gilt: Sie bleibt aktiv und sie hat bisher eine Fülle von Aktionen unternommen.
Letztlich bleibt es aber auch dabei, dass für substanzielle Veränderungen in diesen Fragen - beispielsweise der Vorrang des Gesundheitsschutzes vor der Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens - Änderungen an Bundesgesetzen notwendig sind. Diesbezüglich ist DIE LINKE im Bundestag sehr vielfältig aktiv geworden. Allein fehlte es an der Unterstützung beispielsweise vonseiten Ihrer Partnerfraktion, Herr Genilke. Das alles wollten Sie dann aber wiederum nicht hören, und da hört es dann auch mit der Solidarität zu Brandenburg auf - das haben wir zur Kenntnis genommen. Unsere Landesregierung bleibt aktiv und sie lässt sich davon nicht entmutigen; das ist für uns gut.
Das hat sich auch für den rot-roten Koalitionsvertrag als nützlich erwiesen, für den uns einige Medien bescheinigt haben, dass wir quasi ein Nachtflugverbot durch die Hintertür einführen wollen, weil die Passage darin steht, dass die Erhebung entsprechender Nutzungsentgelte für Starts und Landungen zwischen 22 und 6 Uhr vorgesehen werden soll. Je nachdem, wie es passt, glauben Sie den Medien, ein anderes Mal dagegen nicht. An der Stelle würde ich sagen: Vielleicht haben sie es nicht überinterpretiert, aber es zeigt auch, dass wir jede Chance nutzen wollen, eine solche Nachtruhe durchzusetzen - und sei es auch über Marktmechanismen.
Sie sehen also: Wir sind am Thema dran. Doch die Akklamation bereits gefasster Beschlüsse hilft in dieser Frage nicht weiter.
Daher glaube ich, Herr Kollege Schulze, dass Sie mit uns ein kleines Spielchen spielen wollen. Sie haben schon ausführlich dargestellt, dass Sie nicht daran glauben, dass wir gefasste Beschlüsse umsetzen. Sagen wir also gleich in der mittlerweile beantragten namentlichen Abstimmung Ja, werden Sie fortfahren, vermute ich nach Ihrem heutigen Redebeitrag zu behaupten, wir setzten das sowieso nicht um. Sagen wir nachher Nein, werden Sie sagen: „Sehen Sie, das habe ich immer gesagt - die glauben ihre eigenen Beschlüsse nicht“. Ein solches Spielchen mögen wir nicht.
Wir verlassen uns auf die Regelung im Koalitionsvertrag. Dort steht ganz klar: Das wird die Handlungsmaxime der Landesregierung und der die Regierung tragenden Fraktionen in diesem Haus sein, die das ja auch unterschrieben haben.
Ja, natürlich - danke, Herr Präsident.
Das wird die Handlungsmaxime in diesen fünf Jahren sein. Deshalb können sich diejenigen, die damals ihre Unterschrift geleistet haben, darauf verlassen, dass die Landesregierung in ihrem Interesse handelt. Dabei bleibt es auch weiterhin. - Vielen Dank.
Ja, es geht auch ganz schnell.
Sehr geehrter Herr Kollege, das ist eben der Vorteil, da ich schon einmal von 1990 bis 2002 die ehrenvolle Aufgabe hatte, hier in diesem Hause arbeiten zu dürfen.
Das ist eben Ihr Berufsirrtum, Herr Kollege - ich hatte bis 1990 überhaupt nichts damit zu tun.
Der Punkt ist, dass in den Protokollen der Untersuchungsausschüsse zu dem Thema alles nachlesbar ist; dies ist im Archiv des Landtages abrufbar. Der Ministerpräsident und andere haben umfangreich dazu Stellung genommen, wie dieser politische Druck auf Brandenburg ausgeübt wurde und wie frühzeitig dieser politische Druck aus Berlin heraus aufgebaut wurde. Das werden Sie bei dem allerdings sehr umfangreichen Aktenstudium alles nachlesen können; das muss ich hier nicht wiederholen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Schulze, ich hatte vorhin versucht auszuführen, dass die Adressaten Ihrer heutigen Forderung Bund und Berlin sind. Natürlich bleiben wir als Landtag und bleibt die Landesregierung in der Pflicht, die sie eingegangen sind, dieses Volksbegehren umzusetzen. Da bleiben wir selbstverständlich dran, und da ist es gut, wenn Sie das hier mit einem Tagesordnungspunkt noch einmal bekräftigen lassen. Aber das, was Sie wollen, nämlich die Durchsetzung, werden wir nur mit Berlin und dem Bund gemeinsam schaffen. Diese spielen im Augenblick in dieser Frage toter Mann. Das mögen wir gemeinsam beklagen, ändert aber nichts daran, dass wir sie als Partner brauchen, um es umzusetzen.
Zum Zweiten: Ich bin weit davon entfernt, Herrn Stolpe Ratschläge zu erteilen; daher mache ich das jetzt nicht, was Sie gemacht haben. Der Punkt ist nur, dass ich von 1990 bis 2002 hier in diversen Untersuchungsausschüssen gesessen habe - zur BLG, zur LEG, zur Flughafenholding usw. Ich habe hier ein umfangreiches Aktenstudium leisten müssen. Wie damals, in den 90er-Jahren, in jeweils unterschiedlicher Art und Weise Druck ausgeübt wurde, lässt sich alles im Archiv nachlesen auch, wer und was da den Bach runtergegangen ist. Ich habe nicht den Heldenmut in mir, zu sagen: Das hätte ich alles so nicht gemacht.
Der Punkt ist, dass wir an den Fakten nicht vorbeikommen. Die Standortentscheidung ist falsch, und wir kleben jetzt ständig Pflaster drauf. Wir werden diesen Flughafen aber nur verträglich machen können, wenn wir zu diesem Nachtflugverbot kommen. Da ziehen wir am gleichen Seil. Lassen Sie uns in die gleiche Richtung ziehen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksinitiative hat ein Thema aufgegriffen, das bereits in den bewegten und bewegenden Aktionen zum konsequenten Nachtflugverbot am Flughafen BER eine Rolle gespielt hat. Schon in der vergangenen Legislatur ist die Problematik - dritte Startbahn, ja oder nein - mehrfach behandelt worden. In der Tat: Wir in der Flughafenregion leben mit dem Risiko, dass irgendwann nach dem verfehlten Konsensbeschluss für den Bau in Schönefeld ein Beschluss zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn gefasst wird. Der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses können Sie dazu einige wenige Dokumente entnehmen. Darin ist es anhand von Gerichtsentscheidungen und des Landesentwicklungsplanes dargestellt worden.
Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode als Linke wie als Koalition klare Antworten dazu geliefert, wie wir das sehen. Wir haben nicht einfach nur geantwortet, sondern unsere Auffassungen in Beschlüssen festgehalten, die von einer großen Mehrheit, nicht nur von der Koalitionsmehrheit, im Landtag mitgetragen wurden. Nun ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass sie der Diskontinuität unterlägen. In Anbetracht dessen konnten wir im Oktober 2014 berichten, dass der neue Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung diese Forderung erneut aufgegriffen hat und sie zur Grundlage eigenen Regierungshandelns macht. Es bedarf keiner Aufforderung, sondern dies ist lebendiger Bestandteil des Regierungshandelns - vertraglich gesichert für diese Legislatur. Das ließe sich, Herr Kollege Genilke, natürlich weiterführen, wenn die Wählerinnen und Wähler es denn so wollen; das sei an dieser Stelle gesagt.
Die inhaltlichen Forderungen, einschließlich der im Planfeststellungsbeschluss hinterlegten Kapazitäten, können wir nur bestätigen und wollen zugleich versichern, dass diese gesetzliche Handlungsbasis gilt.
Nein, danke. - Genau diesen Beschluss wollen wir heute durch die erneute Bekräftigung mit Annahme der Beschlussempfeh
lung des Ausschusses wiederholt bekannt machen und auf diese Handlungsmaxime ausdrücklich hinweisen. Ehrlich: Die Forderung der Volksinitiative, keine dritte Startbahn zu errichten, wird - genau wie in der Vergangenheit und in der Gegenwart - auch in den nächsten Jahren die Position der Landesregierung in allen Dokumenten sein. Mehr Übereinstimmung zu einer Volksinitiative kann man in Brandenburg, denke ich, gar nicht erreichen.
Es hat zur rechtlichen Würdigung der Volksinitiative eine umfangreiche Anhörung im Landtag gegeben. Fazit zur Frage, ob es rechtlich möglich sei, einen Landesplanungsvertrag mit Berlin zu kündigen, sofern Berlin das Verbot zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn sowie die Kapazitätsbeschränkungen nicht mitträgt, war ein nachvollziehbares Nein. Das heißt konkret, dass neben dem Punkt III im Text der Volksinitiative eben andere Regelungen angedacht wurden.
In der Anhörung gab es die Idee, der sich die Vertreter der Volksinitiative dann auch genähert haben, dass man auf anderem Wege dahin kommen sollte, ein gesetzliches Verbot für die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn einzuführen. Dies ist aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag bereits verankert. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Punkt III der Volksinitiative quasi nicht unumstößlich ist, sondern es darum geht, weiterhin geeignete Möglichkeiten zu suchen, um diesem Ziel näher zu kommen. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf von Dr. Siebeck und anderen gern dahin gehend geprüft, ob es dazu haltbare Vorschläge gibt.
Der Parlamentarische Beratungsdienst hat uns in erstaunlich kurzer Zeit - Respekt den Kolleginnen und Kollegen, die das bearbeitet haben - dazu eine erste Stellungnahme gesandt. Diese weist eindeutig aus, dass es aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit eines solchen begleitenden Gesetzes nicht gibt. Deshalb werden wir heute ein solches Gesetz auch nicht vorlegen.
Wir sind der Ansicht, dass es gut und richtig war, den Fokus auf den Willen Tausender Bürgerinnen und Bürger, die die Unterschrift für dieses Anliegen geleistet haben, zu lenken. Öffentlich ist erneut versichert: Mit uns gibt es keine dritte Startbahn und keine Veränderung der Daten zum Planfeststellungsbeschluss zur Flugkapazität. Kollege Genilke, ich denke, Sie wissen ganz genau, dass die Abfertigungskapazitäten bei zwei Start- und Landebahnen in Schönefeld auf bis zu 47 Millionen Fluggäste erweitert werden könnten. Also das Erreichen der Grenze von 40 Millionen Fluggästen bedeutet noch lange keine dritte Startbahn. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir ein Ziel von 47 Millionen Fluggästen für diese Region überhaupt als verträglich ausweisen sollten. Aber das ist schon die nächste Diskussion.
Sie alle, die Sie aktiv für die Volksinitiative gewirkt haben, haben die Sicherheit, dass mit uns in den grundlegenden Fragen Übereinstimmung besteht und dass die Landesregierung diese Position in der Gesellschafterversammlung der FBB zur Grundlage aller Entscheidungen macht. Andere Positionen, die diesen Flughafen für das Flughafenumfeld erträglicher machen, werden wir möglicherweise noch finden müssen. Vielleicht bekommen wir in Gerichtsentscheidungen dazu noch Hinweise.
Wir wollen die Flughafengeschäftsführung beim Wort nehmen. Sie hat gesagt, dass der Flughafen ein guter Nachbar sein soll. Wir sagen: Ohne eine dritte Startbahn gibt es dazu eine Möglichkeit. Weitere Wege muss die Flughafengesellschaft gehen. Vielen Dank.
Ohne das hier unnötig verlängern zu wollen - da Sie vorhin die Zwischenfrage, als sie besser gepasst hätte, nicht zugelassen haben, muss ich sie jetzt stellen -: Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass die Wohnungen in Zützen, von denen Sie hier zutreffend sprechen, vom Amtsdirektor des Amtes dem Landkreis für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft angeboten wurden und dass damit Ihr vorgebliches Ziel der kommunalen Mitbestimmung quasi in der höchsten Form erfüllt ist?