Protocol of the Session on January 19, 2011

Wir beginnen mit der Frage 435 (Winterdienst im Land Bran- denburg), eingereicht von der Abgeordneten Gregor-Ness, gestellt von der Abgeordneten Kircheis.

Trotz Lieferengpässen beim Streusalz und teilweise eingeschränkter Räumung der Autobahnen konnten insbesondere durch Dauereinsätze der Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenwesen der Verkehrsfluss auf den Landesstraßen und Autobahnen weitgehend gesichert und ähnlich chaotische Verhältnisse wie bei der Bahn verhindert werden.

Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die zukünftige Organisation des Winterdienstes?

Dies verrät uns Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, der Winterdienst ist nach dem Thema S-Bahn auch wieder ein spannendes Thema. Mein Landesbetrieb Straßenwesen war gut vorbereitet. Die Winterdienstbereitschaft war bereits im Oktober hergestellt. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle nicht nur bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes Stra

ßenwesen, sondern bei allen Menschen bedanken, die in diesem Winter dafür gesorgt haben, dass andere mobil bleiben konnten. Dafür von meiner Seite ein herzliches Dankeschön!

Die Winterdienstbereitschaft war folgendermaßen aufgestellt: 340 Mitarbeiter auf den Autobahnen und 26 Zeitarbeitskräfte, die extra für diesen Zweck eingestellt wurden, 660 Mitarbeiter bei den Straßenmeistereien und 74 Zeitarbeitskräfte. Dies will ich auch weiterhin so handhaben; denn gerade im Winter haben wir besondere personelle Ressourcen vorzuhalten.

Zu der Frage Streusalz - das ist immer ein ganz spannendes Thema -: Brandenburg hat viermal ausgeschrieben, und viermal hat sich derselbe Hersteller beworben - kein weiterer. Da ergibt sich das Problem der Monopolstellung.

Gemäß den uns zur Verfügung stehenden Kapazitäten haben wir das Maximum an Streusalz eingelagert. Das sind etwa 50 % des Verbrauchs im Winter 2009/2010. Lieferverträge, die wir geschlossen hatten, wurden nicht eingehalten. Es wurde lediglich ein Drittel bzw. ein Viertel geliefert. Das wird mit Sicherheit noch Konsequenzen nach sich ziehen. Insofern denken wir auch darüber nach, die Lagerkapazitäten zu erhöhen, insbesondere durch Anmietung von Hallen.

Andere Bundesländer gehen unkonventionelle weitere Wege, worüber wir auch nachdenken. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat Salz aus Chile bestellt, weil die Anbieter in Europa einfach nicht in der Lage waren, zu liefern. Das muss geprüft werden. Ich halte das nicht für unmöglich. Wenn man in Europa keinen Anbieter findet und der Preis akzeptabel ist, würde ich über solche Dinge auch nachdenken.

Dennoch will ich eines sagen: Das Land Brandenburg hat bei einer Bestellung - diese kam aus Marokko - schlechte Erfahrungen gesammelt. Dort waren Knochenteile eingemahlen und untergemischt. Insofern muss auch die Qualität stimmen, wenn man solche Dinge in Erwägung zieht.

Zudem werden wir prüfen, ob zusätzliche Haushaltsmittel für die Anmietung von weiteren Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich muss aber eines sagen: Der Betriebsdienst ist eine Größe im Haushalt. Wenn der Winterdienst - dieser gehört zum Betriebsdienst, aber auch weitere Aufgaben und Leistungen gehören zum Betriebsdienst - Kapazitäten benötigt, dann müssen die Mittel eben aus anderen Bereichen erbracht werden.

Als Letztes ein Appell an alle Nutzer. Ich glaube, jeder kann einen guten Beitrag leisten, indem er mit seiner eigenen Fahrweise dafür sorgt, dass man sicher durch den Winter kommt. Herzlichen Dank.

Die Abgeordnete Schier hat eine Nachfrage.

Herr Minister, im letzten Jahr wurden durch den Landesbetrieb Straßenwesen einige Aufträge übernommen, die sonst von privaten Anbietern ausgeführt wurden. Es gibt einige Orte, in dem bemängelt wurde, dass zum Beispiel die Radwege durch den Landesbetrieb wesentlich schlechter gestreut wurden. Nun gibt es das Angebot, dass man tauschen kann: Der Landesbetrieb

Straßenwesen übernimmt den Winterdienst auf den Straßen, und die Orte übernehmen wieder das Streuen der Radwege, weil das praktischer ist. Wie stehen Sie dem gegenüber? Könnte es zu solchen Verträgen kommen?

Ich habe vor, im März im Ausschuss einen Bericht über den Winterdienst und über die Winterschäden zu geben. Ich bin gerne bereit, über solche Dinge zu diskutieren. Meine erste Prämisse war - deshalb habe ich das auch genannt -, zusätzliche Kräfte einzustellen. Das sind übrigens keine ungelernten Kräfte, die machen das mitunter jedes Jahr. Sie haben im Sommer einen Job und im Winter keine Arbeit und sind auch ein Stück weit darauf angewiesen; und sie leisten gute Arbeit.

Alles andere muss natürlich auch finanziert werden. Ich werde, wenn diese Vorschläge kommen, sie selbstverständlich prüfen.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 436 (Stand der Suche nach Bodenreformerben), die der Abgeordnete Görke stellt.

Im November hat die Landesregierung durch den Finanzminister eine veränderte Vorgehensweise bei der Suche nach unbekannten Bodenreformerben angekündigt. Unter anderem wurde als Weg gezeichnet, dass durch die Veröffentlichung in Amtsblättern in einem Pilotverfahren mit der Stadt Werder/Havel nach unbekannten Bodenreformerben gesucht werden soll.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Ergebnisse sind mit der veränderten Vorgehensweise bei der Suche nach Bodenreformerben schon erzielt worden?

Die Antwort wird uns Minister Dr. Markov geben.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten vier Schwerpunkte bei einer neuen Herangehensstrategie artikuliert: erstens eine nochmalige Veröffentlichung zum Eigentümer- bzw. Erbenaufruf in den regionalen Zeitungen, in der „Märkischen Allgemeinen“, der „Lausitzer Rundschau“ und der „Märkischen Oderzeitung“. Das ist am 13.11.2010 passiert. Wir haben zweitens in Bezug auf diese Veröffentlichung gesagt, dass wir auch im „Bundesanzeiger“ eine Anzeige schalten wollen, was am 16.11.2010 realisiert worden ist. Wir haben drittens gleichzeitig das Pilotprojekt mit der Stadt Werder/Havel gestartet, was insgesamt 92 Liegenschaften umfasste. Und wir hatten viertens zugesagt, dass wir eine Erhöhung der Anzahl der Grundbuchberichtigungsanträge erreichen wollen, sodass wir bis zum 30.06.2011 alle Grundbuchberichtigungsanträge dann auch gestellt haben.

Die Resultate sind folgende: Zum Stichtag 14.01.2011 - wir haben das noch einmal überprüft - haben wir 271 Anrufe bezüglich dieser Aufrufe bekommen und 84 schriftliche Anträge; von denen sind mittlerweile 20 positiv beschieden worden.

Wenn man diese zwei Monate, November und Dezember, nimmt, in denen die Aufrufe geschaltet und die Maßnahmen ergriffen worden sind, und mit den zwei Monaten davor vergleicht, stellt man fest: Wir haben doppelt so viele Anfragen erhalten. Das heißt also, es hat sich gelohnt, diesen Weg zu gehen.

Nach der Veröffentlichung im „Amtsanzeiger“ der Stadt Werder/Havel hat es 33 Rückmeldungen gegeben. Von denen sind bis jetzt zwei positiv beschieden, die anderen befinden sich noch in der Prüfung. Und wir haben zusätzlich, insbesondere in Plötzin und Plessow, 23 mögliche Berechtigte ermittelt. Jetzt ist vorgesehen, dass wir mit weiteren sieben Gemeinden - das sind Kolkwitz, Drebkau, Neuenhagen, Löwenberger Land, Neupetershain, Prötzel und Jacobsdorf - analog unserem Modellprojekt mit Werder/Havel verfahren werden. Das umfasst dann insgesamt eine Anzahl von rund 1 000 Liegenschaften. Wir haben die BBG beauftragt, die Flurstücks- und Eigentümerdaten flächendeckend zusammenzustellen, damit wir das genauso, wie wir das im „Amtsblatt“ von Werder/Havel gemacht haben, veröffentlichen können. Wir werden dann sehr wohl einen weiteren Fortschritt feststellen, davon bin ich fest überzeugt.

Bezüglich der Grundbuchberichtigungsanträge ist Folgendes zu sagen: Von Januar bis Oktober 2010 hatte das Land 963 gestellt, in den zwei Monaten danach, also November und Dezember, summiert 1 782. Das heißt, wir haben in zwei Monaten fast doppelt so viele Grundbuchberichtigungsanträge gestellt wie vorher in zehn Monaten. Ich glaube, das zeigt, dass wir unser Ziel erreichen werden, es bis zum 30.06.2011 abzuschließen; denn wenn wir die bereits rückübertragenen bzw. erledigten Anträge betrachten, dann stellen wir fest, dass wir jetzt ungefähr noch 1 900 Grundbuchberichtigungsanträge zu stellen haben. Das ist angesichts der Zahl, die wir jetzt durchschnittlich erreicht haben, absolut möglich. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Burkardt, bitte.

Herr Minister, in der Sitzung am 10. November 2010 ist von mehreren Kollegen die Frage der Onlinestellung im „Bundesanzeiger“ angesprochen bzw., wenn man sich den Wortlaut anschaut, mehr oder weniger angemahnt worden. Ich zitiere nur die Kollegin Melior: „Wie kriegen wir das hin?“ Sie haben darauf relativ ausweichend - um es freundlich zu formulieren reagiert. Hat sich bei Ihnen mittlerweile eine andere Ansicht zur Frage der Sinnhaftigkeit der Onlinestellung der kompletten Grundstücksliste ergeben, und wenn ja, mit welchem Erfolg?

Der finanzielle Aufwand für die Erstellung der Listen, die wir dafür brauchen, ist enorm hoch. Deswegen sind wir den Weg gegangen, dass wir erst einmal die Gemeinden, in denen die Anzahl und Dichte von Grundstücken, für die Erben gesucht werden, am größten ist, im „Amtsblatt“ veröffentlichen wollen. Danach werden wir sehen, wie wir weiter verfahren. Wir haben die Anzeige im „Bundesanzeiger“ geschaltet, aber wir haben keine Liste mit den konkreten Flächen veröffentlicht, weil wir

die in dem Maße noch nicht haben. Wir müssen sie dann zusammenstellen; das kostet viel Geld.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, dem Wunsch der CDU-Fraktion, die Frage 460 vorzuziehen, können wir leider nicht entsprechen, weil dem Minister die Antwort heute noch nicht vorliegt, sondern erst morgen. Es ist etwas kompliziert, sodass wir doch bei der Frage 437 (Singen in Kindertagesstät- ten) bleiben. Der Abgeordnete Hoffmann von der CDU-Fraktion stellt sie. Es ist auch eine schöne Frage.

Das ist eine sehr schöne Frage, Herr Präsident. - In der letzten Dezemberwoche haben Presseberichte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, wonach die GEMA künftig Lizenzgebühren für das Singen von Kinderliedern in Kindertagesstätten erheben wolle. Das Singen fördert die kognitive und soziale Kompetenz bei Kindern. Entsprechend reagierte die breite Öffentlichkeit mit berechtigter Empörung auf diese Meldung. Die GEMA stellte daraufhin in einer Pressemitteilung klar, dass das Singen in Kitas selbstverständlich weiterhin erwünscht und gebührenfrei möglich ist. Erhoben würden Lizenzgebühren jedoch für das Kopieren von Noten urheberrechtlich geschützter Werke und Lieder. Mehrfach wurde der Vorschlag unterbreitet, Rahmenverträge abzuschließen, wie es bei den allgemeinbildenden Schulen bereits Praxis ist.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie den Handlungsbedarf zum Sachverhalt?

Diese Antwort liegt vor. Bitte, Herr Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu der kuriosen Situation, dass ich eine Frage nicht beantworten kann, weil meine Leute sie anscheinend nicht beantwortet haben. Uns war von diesem Tausch bis vor zehn Minuten nichts bekannt. Deshalb ist das so. Herr Petke, morgen bin ich gern bereit, diese Frage zu beantworten. Es gibt auch eine ähnliche vom Abgeordneten Günther.

Meine Damen und Herren, ich nutze die Gelegenheit, mich für die vielen Glückwünsche zu bedanken. Zum zweiten Mal habe ich die wunderbare Gelegenheit, meinen Geburtstag im Landtag zu verbringen. Es gibt nichts Schöneres.

(Heiterkeit bei der SPD)

Heute Abend lassen der Ministerpräsident und der Präsident des Landtages es sich auch nicht nehmen, einen Empfang zu geben.

(Heiterkeit bei der SPD)

Dafür bedanke ich mich, auch im Namen von Frau Meier. Mehr Ehre kann man nicht ernten.

Das wird eine wunderbare Party.

Herr Hoffmann, zu Ihrer Frage: Ich hatte eigentlich gedacht, dass Sie sie eventuell zurückziehen werden, weil wir morgen einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema haben.

(Hoffmann [CDU]: Darum sollte die Frage getauscht werden!)

Ich will deshalb heute auch nur in aller Kürze das Wichtigste sagen.

Das, was die GEMA im Moment macht und was zu großer Aufregung in der Öffentlichkeit geführt hat - sie macht das im Namen der Verwertungsgesellschaft Musikedition - ist rechtlich völlig legal und nachvollziehbar. Es werden für das Kopieren von Noten Gebühren erhoben, wenn die Lieder oder Kompositionen urheberrechtlich geschützt sind. Für das Singen in der Kita - Sie haben es in Ihrer Frage auch gesagt - ist natürlich nicht zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden.

Es hat für Aufregung gesorgt; das kann ich nachvollziehen. Ich kann auch nachvollziehen, dass jetzt alle rufen: Schließt bitte Rahmenvereinbarungen mit der GEMA ab, wie es die Kultusministerkonferenz für den schulischen Bereich getan hat, damit die Kitas nicht zu sehr belastet werden. - Ich will einen anderen Weg gehen. Ich möchte zunächst einmal den Bedarf ermitteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Kitas auch nur annähernd so viele Kopien anfallen wie in den Schulen, sodass der Betrag, über den man redet, eventuell marginal ist. Das wird zurzeit ermittelt. Anschließend bin ich natürlich bereit, mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern mit den Jugendministerien - darüber zu reden, wie wir gemeinsam mit der GEMA zurechtkommen. Ich glaube, das sollte uns gelingen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 438 (Eingliederungs- quoten bei MAE in den Brandenburger Landkreisen), die die Abgeordnete Vogdt stellen wird.

Der Bundesrechnungshof hat in einem Mitte November 2010 vorgelegten internen Bericht zum Teil eklatante Mängel im Hartz-IV-System kritisiert. Unter anderem wird die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - MAE -, kurz Ein-Euro-Jobs, als größtenteils wirkungslos bezeichnet. Die Kontrolleure bemängeln, dass die geförderten Arbeitsgelegenheiten in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet seien, die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle, so die Forscher weiter, fehlten die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung, da es sich bei den Arbeiten nicht um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit handele oder aber, weil ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht werde. Die Jobcenter, so die Kernthese der Prüfer, wiesen nach wie vor „meist wahllos Arbeitsgelegenheiten“ zu.