Protocol of the Session on November 11, 2010

„wäre es eben ein Stückchen mehr.“

- Von mir aus nehmen Sie „wäre“ noch als siebenten Konjunktiv.

(Beifall SPD)

Herr Minister, vielen Dank für Ihre „konjunktive Modellrechnung“. - Wir kommen zur Frage 375 (Anerkennung von aus- ländischen Bildungsabschlüssen), die der Abgeordnete Büttner stellt.

Die Bundesregierung plant, einen gesetzlichen Anspruch auf die Überprüfung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen einzuführen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen können im Land Brandenburg nach ihrer Kenntnis von einem solchen Verfahren profitieren?

Und wiederum antwortet Minister Baaske - zu den ausländischen Bildungsabschlüssen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gesicherte Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Das hängt damit zusammen, dass die Bundesagentur für Arbeit in den vergangenen Jahren diese Personen als Gruppe nicht exakt erfasst hat, sondern diese Personen wurden in der Statistik als Gruppe „ohne beruflichen Abschluss“ geführt. Nach der Auswertung der Zahlen des Mikrozensus aus dem Jahre 2008 sind es in unserem Land 64 000 Personen, die wir mit Migrationshintergrund haben und die über einen beruflichen Abschluss verfügen, unabhängig davon, ob dieser Abschluss im Ausland oder im Inland erworben wurde.

Und jetzt kommt die Aussage - weil ich das wirklich sehr interessant finde, und da danke ich Ihnen für die Frage -: Unter den

64 000 sind etwa 16 000 Personen mit einem Universitätsabschluss, 8 000 Personen mit einem Fachhochschulabschluss, 6 000 Personen mit einem Abschluss als Meister oder Techniker oder mit Fachschulabschluss und immer noch 34 000 Personen mit einer Lehr- oder einer anderen Ausbildung oder einem gleichwertigen Berufsschulabschluss.

Allerdings - ich will das noch einmal sagen - ist in diesen Zahlen nicht enthalten, wie hoch der Anteil derjenigen Personen ist, die ihren Abschluss im Ausland oder im Inland erworben haben. Aber wir wissen aus der Erfahrung, dass wir eine große Anzahl von Leuten haben, die über einen Auslandsabschluss verfügen - die Ärzte haben es jetzt gezeigt, derzeit sind wir im Projekt mit Krankenschwestern -, der hier nicht anerkannt wird, wo wir dann fast Bocksprünge machen müssen, um diese Menschen dann so zu qualifizieren, dass sie die Anerkennung bekommen und hier arbeiten können. Wenn sich die Bundesregierung jetzt aufmachte, das Verfahren im Gesetz zu regeln, würde ich das ausdrücklich begrüßen. - Vielen Dank.

Herr Büttner hat eine Nachfrage.

Ich habe zwei Nachfragen, Herr Minister. Zum einen: Vielleicht können Sie noch etwas zu den positiven Effekten sagen, insbesondere für die persönlichen Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Integration der anspruchsberechtigten Menschen und auch für den Fachkräftemangel im Land Brandenburg.

Die zweite Frage ist: Existieren aus Sicht der Landesregierung ausreichend Angebote, um gegebenenfalls Qualifikationsbestandteile durch Weiterbildungsangebote nachzuholen und damit einen anerkannten Bildungs- und Berufsabschluss zu erwerben?

Hinsichtlich der Fachkräfte will ich Ihnen so viel sagen: Wir werden uns nicht darauf verlassen können, dass Fachkräfte in Größenordnungen herkommen, um unser Problem zu lösen. Ich habe im Übrigen veranlasst, dass Sie unseren Maßnahmenplan bezüglich der Fachkräfteproblematik und unserer 97 Projekte erhalten, weil Sie vorhin sagten, Sie hätten keinen Maßnahmenplan zugestellt bekommen. Ich kann Ihnen den nachher noch überreichen, dann wissen Sie, dass wir in dieser Hinsicht eine ganze Menge tun. Darin ist sehr wenig enthalten, was sich tatsächlich darauf richtet, dass wir ausländische Fachkräfte hier in Größenordnungen bekommen, aber - das ist vollkommen richtig, ich habe das eben schon angedeutet - für Ärzte und Krankenschwestern, für einzelne Berufsgruppen tun wir ganz zielgerichtet etwas, und zwar auch mit großem Erfolg; Aber, wie gesagt: Ansonsten ist es relativ schwierig, für Leute eine Berufsanerkennung zu bekommen.

Im Übrigen gibt es auf meiner Homepage eine extra eingerichtete Seite, auf der man sich genau informieren kann - aus welchem Land man kommt, das weiß man in der Regel -, mit welchen Folgen das dann hier versehen ist, wie der Status ist, in dem man sich befindet, und dann kann man schauen, welche Möglichkeiten es gibt, hier eine Berufsanerkennung zu erhal

ten. Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir gehen; aber wir brauchen für verschiedenste Berufe zunächst grundsätzlich die Anerkennung oder Wege, die Anerkennung zu erhalten, und das ist eine reine Bundesgesetzaufgabe, weil die Berufsanerkennung bundesgesetzlich geregelt ist und wir diesbezüglich kaum etwas machen können. - Danke.

Vielen Dank. - Die Frage 376 (Kriterien für die Erweiterung der Fluglärmkommission) stellt die Abgeordnete Niels.

Es gab ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen der Erweiterung der Fluglärmkommission auf 34 Gemeinden und andere Berufene. Grund dafür war, dass die Erweiterung des Gremiums nun auch Kommunen berücksichtigt, die nicht innerhalb von Lärmschutz- und Planungszonen liegen. Hingegen wurden potenziell betroffene Gemeinden, zum Beispiel Grünheide (Mark) oder Woltersdorf, bisher nicht in die Kommission aufgenommen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich das Infrastrukturministerium bei der vorgenommenen Erweiterung der Fluglärmkommission?

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Niels, das Luftverkehrsgesetz, § 32b, regelt das, und die Fluglärmkommission soll unter anderem die Deutsche Flugsicherung, aber auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in der Arbeit beraten. Dabei geht es um Angelegenheiten wie Lärm, aber auch um Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge. Ich habe entschieden, dass wir an dem Maßstab bei Abflügen bis zu 2 000 Metern und einer Entfernung von weniger als 25 Kilometern ansetzen. Ich musste einen Maßstab ansetzen. Ich halte das auch für angemessen, denn beim Abflug sind die Lärmemissionen deutlich größer.

Wir haben besondere Umstände, deshalb gibt es die Erweiterung von 17 auf 34 Gemeinden. Sie haben ja schon die Klage genannt; es wurde beklagt, dass die Erweiterung zu weitgehend ist. Ich habe jetzt Briefe aus Grünheide, Woltersdorf, Schöneiche, Michendorf, Schwielowsee, Nuthetal, Werder und jetzt auch vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die alle in der Kommission mitarbeiten wollen. Ich halte das für schwierig, denn eine Erweiterung von 17 auf 34 ist eine erhebliche Ausweitung der Mitgliedschaft, und wir müssen auch dafür sorgen, dass dieses wichtige Gremium arbeitsfähig bleibt.

Deshalb gibt es von meiner Seite jetzt Gespräche mit den Landkreisen Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark; es werden die entsprechenden Landräte, aber auch die jeweiligen Kommunen, die Sie genannt haben, eben auch Grünheide und Woltersdorf, mit eingeladen und selbstverständlich auch die regionalen Abgeordneten. Ich denke, man muss Interessen bündeln, dazu sind der Landkreis und

die entsprechenden Vertreter da, die Mitglied der Fluglärmkommission sind. Der Termin für Oder-Spree ist noch in Abstimmung, wahrscheinlich wird es der 26. November sein; ich werde Sie, Frau Niels, entsprechend informieren.

Frau Niels hat Nachfragebedarf.

Sie sprachen die Lärmimmissionen an. Die äquivalenten Dauerschallpegel und die Maximalschallpegel gemäß Planantrag und Gutachten wurden zum Teil an zwei von drei Immissionspunkten in Grünheide (Mark) höher oder gleich hoch berechnet wie für die Stadt Erkner. Deswegen meine Frage, warum trotz dieser höheren Lärmimmission die neuen Mitglieder, für die bisher überhaupt keine Lärmimmissionsberechnungen durchgeführt wurden und die gemäß Planfeststellungsbeschluss ebenfalls nicht innerhalb von Schutzgebieten liegen, diese trotzdem in die Lärmschutzkommission aufgenommen wurden.

Frau Niels, ich lasse das gern von meiner Fachabteilung prüfen, ich kann dies jetzt nicht aus dem Handgelenk beantworten, will aber eines sagen: Wenn Sie einen Blick auf die Karte werfen, werden Sie sehen, dass die Stadt Erkner näher am Flughafen liegt als die Gemeinde Grünheide. Auch was die Einflugund Abflugwege betrifft: Zumindest nach dem Vorschlag der Fluglärmkommission biegt ja auch einiges über Erkner ab, was dann Grünheide nicht betrifft. Wir können uns das gerne ansehen. Das sollte man im Einzelfall prüfen. Hinsichtlich der Dinge, die Sie genannt haben, kann dann vereinbart werden, dass die dann auch über den Landkreis in die Fluglärmkommission eingespeist werden. Ich habe schon mit Landrat Zalenga darüber gesprochen. Er war in dieser Woche im Ministerium, er sieht da gar keine Probleme, und er fühlt sich auch als Vertreter für die Gemeinden.

Ich denke, wir finden auch gute Kompromisse, um die berechtigten Interessen von Grünheide zu vertreten.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 377 (Ausgaben für Leh- rerfort- und -weiterbildung), die der Abgeordnete Günther stellen wird.

Ob das Thema Inklusion oder die Verbesserung der Leistungen in den Ländervergleichen - die brandenburgischen Schulen werden auch zukünftig vor neuen, großen Herausforderungen stehen. Der Bedarf an Lehrerfort- und -weiterbildung dürfte also deshalb unverändert hoch bleiben. Dem wird mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Formen von Beratung und Fortbildung entsprochen.

Ich frage die Landesregierung bezüglich dieser unterschiedlichen Formen: Wie hoch ist das insgesamt im Land Brandenburg je Lehrer zur Verfügung stehende Budget für Fort- und Weiterbildung?

Das sagt uns Herr Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Günther, zur Fortbildung der Lehrer gehört eine Vielzahl von Maßnahmen, mit dem Ziel, einmal die Leistungsfähigkeit unserer Schulen zu verbessern und zum anderen die Qualität der individuellen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen zu befördern. Umgesetzt werden die Maßnahmen in vier Bereichen, erstens durch das Beratungs- und Unterstützungssystem des Landes, abgekürzt BUSS; zweitens durch die Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen; drittens durch Veranstaltungen, die entweder die Schulämter oder die Schulen selbst durchführen, und viertens durch Veranstaltungen des Landesinstituts, also unseres LISUM.

Teilweise werden also diese Fortbildungsmaßnahmen durch Beschäftigte des Landes durchgeführt. In anderen Fällen stehen Mittel oder Geld zur Verfügung, damit externe Experten diese Veranstaltungen durchführen können. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die im BUSS-System arbeitenden Beraterinnen und Berater für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Dafür stehen mehr als 100 Stellen zur Verfügung. Das entspricht einem Gegenwert von etwa 5 Millionen Euro. Hinzuaddieren kann man das, was in meinem Einzelplan für die Fortbildung vorgehalten wird, das, was im Budget des LISUM dafür vorgehalten wird, und das Geld, das den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen zur Verfügung steht. Dann kommt man auf einen Gesamtwert von etwa 7 Millionen Euro, die in jedem Jahr in Brandenburg für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern eingesetzt werden. Übrigens hat sich dieser Wert interessanterweise in den vergangenen fünf Jahren fast nicht verändert; von leichten Schwankungen abgesehen ist er konstant geblieben.

Wenn man den Ressourceneinsatz angemessen bewerten will, muss man ihn natürlich zur Zahl der Lehrkräfte ins Verhältnis setzen. Da muss ich - ich will die Zahl noch einmal nennen darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2005 noch etwa 23 000 Lehrerinnen und Lehrer hatten, 2010 waren es noch 19 000. Das heißt, die Aufwendung pro Lehrkraft betrug im Jahr 2005 310 Euro pro Jahr und im Jahr 2010 365 Euro. Das ist eine Zunahme von immerhin 18 % und aus meiner Sicht ein klarer Beweis dafür, welche Priorität diese Ausgaben ingesamt genießen. Denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Gut ausgebildete und gut fortgebildete Kolleginnen und Kollegen sind immer noch die beste Garantie für gute Schulen in unserem Land. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt die Frage 378 (Sago-Gelände).

Die Landeshauptstadt Potsdam bemüht sich seit Längerem um die Entwicklung des Sago-Geländes an der Michendorfer Chaussee. Nach Angaben der Verwaltung sind dabei durch die Landesplanung erhebliche Einschränkungen vorgegeben. Danach

darf das Gelände nicht geteilt, sondern muss an einen großen Investor vergeben werden.

Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Teilung des Sago-Geländes in mehrere Gewerbegrundstücke möglich?

Das weiß Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Scharfenberg, das Sago-Gelände ist einer von 24 Standorten im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, der als gewerblich-industrieller Vorsorgestandort gekennzeichnet worden ist und diesem Grundsatz entspricht, da er von kleinteiliger Nutzung freigehalten werden soll.

Die Aufnahme dieses Standortes in den Landesentwicklungsplan als gewerblich-industrieller Vorsorgestandort wurde von der Stadt Potsdam in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium und der ZukunftsAgentur aktiv unterstützt. Das ist einfach Fakt. Ich bin gern bereit, Herr Scharfenberg, dazu das Gespräch zu führen, will aber auch darauf hinweisen, dass solche Standorte wichtig sind. Das sollte auf keinen Fall ohne Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und der ZukunftsAgentur geändert werden, denn - ich sehe zu meinem Kollegen - solche Standorte braucht man, um dann eben auch Möglichkeiten für eine größere Entwicklung zu haben.

Selbstverständlich bin ich immer zu einem Gespräch mit der Landesplanung und der Stadt Potsdam bereit.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 379 (Verzögerun- gen beim Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses), die von der Abgeordneten Dr. Ludwig gestellt wird.

Für die Verzögerungen beim Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses wurden bisher zwei Begründungen angeführt: Erstens war es das Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung zwischen der Stadt Potsdam und der BAM. Als zweiter Grund wurden die archäologischen Ausgrabungen auf dem Baugrundstück genannt. Diese sind aber seit längerer Zeit abgeschlossen.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand des Widerspruchsverfahrens der BAM Deutschland gegen die Auflagen der Stadt Potsdam nach Erteilung der Baugenehmigung?

Da wir davon ausgehen, dass damit der Landtagsneubau gemeint ist, wird Herr Markov eine Antwort wissen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ludwig, ich hätte die Frage genauso beantwortet: Über Verzögerungen

beim Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses kann ich keine Auskunft geben, da mir kein Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses bekannt ist.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)