Protocol of the Session on November 11, 2010

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Jetzt fahre ich im Konjunktiv fort: Wenn sich Ihre Frage aber auf den Stand des Landtagsneubaus bezöge - jetzt warte ich darauf, dass Sie nicken -, könnte ich eine Auskunft geben.

(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Das meinte ich!)

- Gut, dann ist das klargestellt. Weil: Ich bekomme von Ihnen wöchentlich Kleine Anfragen, in denen Sie immer nach dem Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses fragen und ich jedes Mal darauf hinweise, dass es keinen Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses gibt, sondern einen Landtagsneubau. Deswegen wollte ich das hier noch einmal sagen; vielleicht merkt es sich Frau Ludwig sozusagen im verbalen Austausch einfach besser.

Die Baugenehmigung für den Landtagsneubau wurde von der Landeshauptstadt Potsdam am 30.03.2010 erteilt, und die BAM hatte mit Datum vom 26.04. dieses Jahres gegen insgesamt 37 Nebenbestimmungen Widerspruch eingelegt. Jetzt will ich nicht den gesamten Ablauf referieren, nur so viel:

Die Widerspruchsbescheide und eine geänderte Baugenehmigung wurden im Juli von Potsdam erteilt. Die BAM hatte dann noch einen Widerspruchspunkt. Der betraf den Nachweis von 50 Fahrradstellplätzen im öffentlichen Bereich. Das Ergebnis einer Abstimmung zwischen der Stadt Potsdam und dem Land lautet: Die Stadt Potsdam wird bis Ende November einen Vorschlag unterbreiten, welche Flächen außerhalb des Landtagsgebäudes zur Verfügung gestellt werden könnten. Ich gehe davon aus, dass es danach eine sehr schnelle und sachgerechte Entscheidung zwischen den beteiligten Partnern geben wird, um auch diesen letzten Punkt noch zu klären. - Danke schön.

Es gibt Nachfragebedarf. Frau Dr. Ludwig, bitte.

Ich finde es schon spannend, wenn gerade die Landesregierung den Duktus „Wiederaufbau Potsdamer Stadtschloss“ und „Landtagsneubau“ so unterschiedlich handhabt, nämlich so, wie es gerade passt. Persönlichkeiten, die ins Land kommen, präsentiert man gern den Wiederaufbau des Stadtschlosses. Aber wir können hier auch über den Landtagsneubau reden.

Die Nachfragen: Ist der bisher angegebene Zeitverzug von drei Monaten bei der Bauausführung noch aktuell? Mit welchen weiteren Verzögerungen rechnet die Landesregierung?

Verzögerungen sind im Zuge eines Baufortschritts nie auszuschließen; das geht kategorisch nicht. Ich habe Ihnen schon mehrmals gesagt: Das Land, die BAM bemühen sich, Rückstände oder mögliche Verzögerungen so gering wie möglich zu halten.

Vielen Dank; der Winter sei uns gnädig.

Wir kommen zur Frage 380 (Innovationsallianz Photovoltaik), die der Abgeordnete Kosanke stellt.

Die Bundesregierung hat im April 2010 beschlossen, eine „Innovationsallianz Photovoltaik“ ins Leben zu rufen, und will diese mit 100 Millionen Euro fördern. Die Solarindustrie soll einen eigenen Anteil als Investition in Höhe von 500 Millionen Euro leisten. Analog zu früheren Innovationsallianzen wurde im Vorfeld ein Kooperationsangebot der Industrie vorgelegt. Produktionsstandorte der Unterzeichner-Unternehmen des Positionspapiers sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Auswahl der Projekte erfolgte nach Angaben der Bundesregierung ohne Länderproporz nach Fach- und Exzellenzkriterien.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Chancen brandenburgischer Solarunternehmen im anstehenden Wettbewerb zur Innovationsallianz Photovoltaik?

Herr Minister Christoffers antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat mit Laufzeitbeginn 01.01.2011 die Innovationsallianz Photovoltaik ins Leben gerufen. Im April wurden die Eckpunkte der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf Initiative des Landes Brandenburg konnte erreicht werden, dass im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit Unterstützung vieler anderer Bundesländer die Inhalte des bisher vorgeschlagenen Programms geändert wurden.

Wir konnten durchsetzen und erreichen, dass eine Anpassung des Programms dahin gehend ausgestaltet wurde, dass bevorzugt industriegeführte, anwendungsorientierte Verbundprojekte sowie ein damit vordringlich angestrebter Technologietransfer unterstützt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. August 2010. Wir haben sowohl die Solarbranche als auch die Universitäten davon durch einen Brief meines Hauses in Kenntnis gesetzt und haben auch das Netzwerk Solarregion Berlin-Brandenburg genutzt, um Informationen an die Branche weiterzugeben.

Umgesetzt wird dieses Programm durch den Projektträger Jülich. Nach Aussagen des Projektträgers werden gegenwärtig nur Unternehmen und Verbundprojekte mit dem Hauptsitz des jeweiligen Unternehmens aufgelistet, das den Grundantrag stellt. Da wir mehrere Betriebsstätten in Brandenburg haben, aber nicht zwangsläufig die Hauptsitze von Unternehmen, können wir gegenwärtig noch nicht exakt beziffern, ob und in welchem Umfang Brandenburger Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Nach unserer Kenntnis sind Brandenburger Unternehmen und Einrichtungen als Ko-Partner an mehreren Projekten beteiligt. Eine detaillierte Auflistung hat der Projektträger noch nicht geliefert. Wir haben darauf verzichtet, eine Branchenbefragung durchzuführen, da wir davon ausgehen, spätestens in vier Wochen durch den Projektträger umfassend informiert zu werden.

Durch die Änderungen, die wir im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates erreicht haben, sind die Chancen und Möglichkeiten für Brandenburger Unternehmen und universitäre Einrichtungen wesentlich gestiegen, von diesem Programm zu partizipieren.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Jürgens von der Fraktion DIE LINKE stellt die Frage 384 (Maßnahmen gegen „Mautaus- weichverkehr“), die er mit Frage 381 getauscht hat.

Unter der Überschrift „Mautflüchtlinge“ hat das Infrastrukturministerium im Herbst 2009 an 13 Verdachtsstrecken für Mautausweichverkehr eine Verkehrszählung durchgeführt. Seit Dezember 2009 werden diese Ergebnisse ausgewertet. Im Rahmen der Auswertung sollen an die unteren Straßenverkehrsbehörden Empfehlungen für verkehrsrechtliche Anordnungen ausgesprochen werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Empfehlungen hat sie an die unteren Straßenverkehrsbehörden ausgegeben?

Herr Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte das gern etwas ausführlicher darstellen, da es sehr viele Fragen gibt, die mich von den Abgeordneten erreichen.

Ausschlaggebend ist, dass die Straßenverkehrsbehörden gesetzlich verpflichtet sind, unter anderem mautbedingte Verkehrsverbote und Beschränkungen eigenverantwortlich zu erlassen. Damit sind wir bei der Frage des Ministeriums. Wir haben dies letztendlich nicht zu entscheiden. Die einzelfallbezogene örtliche Erforschung des Sachverhaltes ist Grundvoraussetzung für die Begründung oder Versagung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Ich würde nun gern die 13 Strecken nennen, damit die Abgeordneten darüber informiert sind: die B 5 nördlich von Perleberg, die B 1 Vogelsdorf-Lichtenow, die B 5 Lietzow, die B 87 Schlieben, die B 87 Bibersdorf, die B 96 Nassenheide, die B 96 Dannenwalde, die B 102 nördlich Belzig, die B 167 Liebenwalde-Zerpenschleuse, die B 167 Löwenberg, die B 189 Groß Pankow-Kuhbier, die B 198 Bietikow, die L 138 Hangelsberg. Darüber haben wir überall Kenntnisse.

Je nach Ergebnis der Sachverhaltserforschung muss nun von jeder Straßenverkehrsbehörde selbstständig entschieden werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13. März 2008 bundesweit rechtlich verbindliche Voraussetzungen für die Anordnung verkehrsrechtlicher Verkehrsbeschränkungen oder Verbote wegen Mautausweichverkehrs detailgenau beschrieben, sodass sich weitere Ausführungen hinsichtlich der materiellen Rechtslage seitens der Mautaufsichtsbehörde MEL erübrigen.

Mit den unteren Straßenverkehrsbehörden wurde das Urteil in der Dienstberatung ausführlich erörtert und die Beachtung angewiesen. Ich habe vor - bezüglich der vielen Anfragen der Abgeordneten -, dies auch den Abgeordneten anzubieten, abgesprochen auch mit Frau Wehlan. Ich denke, wir sollten im Grundsatz auch die Frage der Bemautung diskutieren. Herr Hoffmann hat mich gestern angesprochen. Wir haben bei der B 5 den Fall, dass die Verkehrsbehörde eine Anordnung getroffen hat. Wer leidet als Erster darunter? Die lokale Wirtschaft. Zudem haben wir ganz schnell den Ausweichverkehr. Deshalb warne ich immer davor, dass jemand eine Bemautung fordert. Der Jubel wird nach zwei, drei Wochen wieder verhallen, weil dann all die anderen Wirkungen einsetzen. Wir werden uns auch noch einmal mit Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung setzen und den Fall erläutern bzw. darauf aufmerksam machen, dass es sehr viele negative Wirkungen bezüglich Brandenburgs gibt.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Das macht der Wirtschafts- ausschuss!)

Nun kommen wir zur Wirtschaft, zu den wirtschaftlichen Folgen. Herr Jürgens, auf Einladung der Abgeordneten Alter war ich in Beeskow in dem letzten großen Industriebetrieb. Dort wurde mir gesagt, dieser Betrieb sei Bestandteil eines Konzernverbundes mit vier Standorten, und der Standort Beeskow habe Nachteile, denn er liege weiter weg von einer Bundesautobahn, und sollte es zu einer Bemautung kommen - damit kann ich auch öffentlich umgehen -, so sei dies ein Standortnachteil, und das könne bei Entscheidungen des Konzerns eine entscheidende Rolle spielen.

Ich habe mit dem Landrat - Herrn Dr. Schröder - aus dem Havelland gesprochen. Nauen hat eine vierstreifige - nun kommen wir zu einem sehr interessanten Fakt - Bundesstraße. Der Landrat sagte, Wirtschaftsansiedlungen hätten dort stattgefunden - wegen dieser vierstreifigen Bundesstraße und, weil sie nicht bemautet sei. Daran könne er ganz deutlich nachweisen, dass diese Dinge dort so geschehen seien. Deshalb übe ich größte Zurückhaltung, was die Bemautung von Bundesstraßen betrifft, und will dies nicht zulassen.

Nun kommen wir zum Vorschlag des Bundesministers Herrn Dr. Ramsauer. Er will die vierstreifigen Bundesstraßen bemauten. Ich habe Nauen und die Konflikte dort genannt und möchte zwei weitere Beispiele nennen. Jeder kennt Oranienburg. Dort haben wir eine Ortsumgehung. Die Ortsumgehung Oranienburg ist dazu da, den Ortskern Oranienburg zu entlasten, und ich schaue einmal zu den Abgeordneten von Oberhavel. Oranienburg hat ja noch ein paar mehr Sorgen, was Sperrungen und andere Dinge betrifft. Das würde bei einer Bemautung konterkariert werden.

Jetzt komme ich zur Vorsitzenden des Verkehrsausschusses. Sie kämpfen gemeinsam mit vielen Abgeordneten um die Ortsumgehung Thyrow - ein ganz wichtiger Lückenschluss. Ich will daran erinnern, dass der Landkreis Teltow-Fläming den Ausbau der B 101 finanziell unterstützt. Deshalb kann ich nicht einsehen, dass diese Strecke bemautet wird, zumal die Begründung von Teltow-Fläming immer war, man wolle Luckenwalde und Jüterbog, benachteiligte Orte in Teltow-Fläming, unterstützen. Es ist in Ludwigsfelde eben leichter, wirtschaftliche Ansiedlung zu bekommen. Deshalb habe ich größte Skepsis. Ich kann es letztendlich nicht verhindern, wenn es der Bundesminister

tut; aber gerade an diesen drei Beispielen zeigt sich, dass eine Bemautung sehr schwierig ist.

Ich möchte nun noch etwas zu Thyrow sagen. In Thyrow kämpfen wir mit dem Bund um den Baubeginn, weil es keinen Sinn macht, wenn ein Stück dazwischen fehlt. Das muss aber mit dem Bund erstritten werden. Damit sind wir bei einer der gestrigen Fragen. Ich schaue einmal zu Herrn Bischoff. Das betrifft Schwedt. Dabei geht es um die Fertigstellung der Ortsumgehung. Dafür haben wir einen Planfeststellungsbeschluss für den Abschluss, nicht nur für den Knotenpunkt. Ich muss nun entscheiden: Wird gebaut oder wird nicht gebaut? Wird nicht gebaut, dann muss jedem klar sein, dass dies unsere Verhandlungsposition mit dem Bund schwächt, der sagen wird: Wenn ihr noch nicht einmal die entsprechend planfestgestellten Projekte fertigstellt, dann ist es sehr schwierig, was Neubeginne betrifft.

Aber ich habe zugesagt, ich komme nach Schwedt. Wir diskutieren darüber. Ich werde mich den Argumenten natürlich nicht verschließen können, aber ich muss auch darstellen, wie die Rechtslage und die Situation sind.

Herr Präsident, ich muss mich ein Stück entschuldigen, dass ich so ausführlich geantwortet habe; aber ich denke, es liegt im Interesse der Abgeordneten.

Entschuldigen Sie sich nicht so lange, denn Herr Jürgens hat noch Nachfragen.

Okay.

Nur eine Nachfrage: Herr Minister, bei der Verkehrszählung auf diesen 13 Verdachtsstrecken hat sich herausgestellt, dass sechs Strecken davon durchaus als Mautausweichverkehrsstrecken zählen, sieben allerdings nicht.

Würden Sie mir zustimmen, dass auch auf den sieben Strecken, auf denen offiziell keine Mautausweichverkehre festgestellt worden sind, trotzdem Maßnahmen wie Geschwindigkeits- oder Tonnagebeschränkungen möglich und sinnvoll wären?

Das muss die untere Straßenverkehrsbehörde prüfen. Ich mache nicht die Vetoschreiben.

Ich will aber eins zum Mautausweichverkehr sagen: Die B 87 ist mit dabei; das ist ja Ihr Wahlkreis. Sie wird immer eine Fernverkehrsstrecke von Frankfurt über Lübben nach Leipzig bleiben. Wir haben eine Schwierigkeit - Frau Lehmann setzt sich sehr ein -: Wenn wir die Ortsumgebung Lübben bauen, was der feste Wille der Region ist, wird diese Strecke für den Lkw-Verkehr weitaus attraktiver werden. Er wird dort deutlich zunehmen.

Wir müssen das alles immer im Zusammenhang sehen, aber natürlich auch den Einzelfall - da gebe ich Ihnen Recht - der

Zählung berücksichtigen und prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Belastungen für die Bevölkerung etwas zu mindern. - Danke schön.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Herr Minister. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt, und ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.11 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Die Schülerinnen und Schüler sehen hier nicht sehr disziplinierte Abgeordnete. Ich habe sie schon gerufen, aber sie kommen nicht.

Ein herzliches Willkommen den Schülerinnen und Schülern der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow.

(Allgemeiner Beifall)