Protocol of the Session on June 2, 2010

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie die Stadt Mühlberg/Elbe sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Beseitigung der Schäden unterstützen?

Die Abgeordnete Heinrich stellt die Frage 224 (Sturmschäden in Mühlberg).

Am 24. Mai 2010 fegte ein Tornado durch Mühlberg und schnitt die Stadt vorübergehend von der Außenwelt ab. Der Sturm beschädigte denkmalgeschützte Gebäude und Flächen, Wohnhäuser, Autos und Bäume.

Nach mehreren Vor-Ort-Besuchen, unter anderem am vergangenen Dienstag, frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung sieht sie bei der Beseitigung der entstandenen Schäden und bei Wiederaufbaumaßnahmen in Mühlberg?

Innenminister Speer wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sturm, der sich aufgrund der Wetterlage am Pfingstmontag zuerst in Sachsen aufbaute, dort Schäden hinterließ und nach Mühlberg zog, hat - wie Sie dargestellt und wie auch die Zeitungen berichtet haben - erhebliche Schäden hinterlassen. Angesichts der vielen umherschwirrenden Dachziegel und herausgerissenen Bäumen etc. gleicht es einem Wunder, dass während des Sturms niemand verletzt wurde oder gar sein Leben ließ.

Bereits in der Nacht zum Dienstag begannen Aufräumarbeiten. Großflächig wurden Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei vorgenommen. Am Dienstagmorgen hat man gesehen, dass Bürger selbst begonnen haben, ihre Dächer in Ordnung zu bringen. Feuerwehren waren unterwegs und haben Schäden beseitigt. Die Bürgermeisterin berichtete von der Solidarität regionaler Betriebe, die mit Kräften angerückt sind, um zu helfen. Das Bundesamt für Schifffahrt hat geholfen, der Landesbetrieb Forst Brandenburg und der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sind mit Kräften angerückt, um das öffentliche Leben sicherzustellen, sprich die Infrastruktur wieder nutzbar zu machen. Die Stromversorgung ist binnen kurzer Zeit wiederhergestellt worden. All dies erfolgte mit großer Kraftanstrengung.

Es wird die Frage auftauchen, wer finanziell dafür aufkommt. Ich gehe davon aus, dass es hinsichtlich der Kosten für die Maßnahmen seitens der Landesbetriebe Forst und Straßenwesen eine interne Regelung gibt. Zum Zweiten habe ich der Bürgermeisterin zugesagt, dass die Stadt Mühlberg, wenn Maßnahmen veranlasst werden müssen, um bestimmte Gebäude vor Regenwassereinströmung oder Einsturz zu sichern, oder wenn es darum geht, die kulturhistorische Substanz der Stadt Mühlberg zu erhalten, mit den dadurch verursachten Kosten nicht alleingelassen, sondern aus dem Solidaritätsfonds unterstützt wird.

Die Abgeordnete Heinrich hat Nachfragen.

Ich habe eine Frage. Zur Beseitigung der Sturmschäden - Sie führten es aus - entfernten Mitarbeiter des Landesbetriebes Forst die Reste umgestürzter Bäume auf dem Marktplatz von Mühlberg. Nachdem die Arbeiten durch den Landesbetrieb Forst abgeschlossen waren, erhielt die Bürgermeisterin der Stadt Mühlberg vom Landesbetrieb Forst eine Rechnung für das Entfernen der Baumwurzeln.

Herr Minister, können Sie mir sagen, wie hoch die Rechnungssumme des Landesbetriebes Forst für die Beseitigung der Sturmschäden in Mühlberg ist?

(Krause [DIE LINKE]: Es ist doch nur wichtig, dass es behoben wurde!)

Ich habe ausgeführt, dass ich davon ausgehe, dass wir eine landesinterne Regelung hinsichtlich der durch den Einsatz der beiden Landesbetriebe entstandenen Kosten finden. Wenn der Stadt Mühlberg Kosten in Rechnung gestellt worden sind, so wird dies zurückgenommen.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch Folgendes sagen: Die Art und Weise, wie die Bürgermeisterin in der Nacht zum 25. Mai und am folgenden Tag agiert hat, verdient unser aller Respekt. Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Während der Antwort auf Fragen sind weitere Nachfragen nicht zulässig. Das sieht die Geschäftsordnung so vor. - Wir kommen zur Frage 225 (Überarbeitung des Jugendmedien- schutz-Staatsvertrages), die von der Abgeordneten Teuteberg gestellt wird.

Mit dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll der Jugendmedienschutz fortgeschrieben werden. Jedoch konnten auch durch die überarbeitete Fassung des Staatsvertrages vom 25. März 2010 die Bedenken, die Fachleute geäußert haben, nicht ausgeräumt werden. Die Kritik richtet sich im Wesent

lichen gegen die im Medium Internet unzureichende Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der geplanten Schutzregelungen wie Kennzeichnungspflichten von Internet-Angeboten, die möglicherweise damit einhergehende Zensur von Inhalten im Internet und das Verfahren, das den Länderparlamenten als den eigentlichen Gesetzgebern keine Möglichkeit der Mitwirkung gibt.

Ich frage daher die Landesregierung - vorausgesetzt, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird wie vorgesehen am 9. Juni unterzeichnet -: Wie bewertet sie angesichts des jetzt schon erkennbaren Überarbeitungsbedarfs den Zeitrahmen von vier Jahren für eine Evaluierung des Staatsvertrags?

Unser Experte für Staatsverträge ist der Chef der Staatskanzlei. Er wird antworten. Bitte, Herr Gerber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, zunächst einmal: Kritik Einzelner auch von Fachleuten - an Staatsverträgen gibt es immer und zu allen Themen. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, dass es flächendeckend und fundamentale Kritik an dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebe. Ich möchte noch vorausschicken, dass mit diesem Staatsvertrag weder eine Zensur noch eine Zensurinfrastruktur geschaffen wird. Es werden den Anbietern, die auch jetzt schon angehalten sind, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, keine neuen Pflichten auferlegt, sondern sie können ihre Angebote mit einer Alterskennzeichnung versehen. Die Alterskennzeichnung - sofern sie von anerkannten Verbänden der Selbstkontrolle kommt -, können von bestimmten Jugendschutzprogrammen gelesen werden. Es ist Aufgabe der Eltern, die Jugendschutzprogramme auf den PCs zu installieren. Das ist der Stand der Dinge, das ist auch der Stand der Kritik.

Was die Frage der Evaluation betrifft, so haben sich die Länder verständigt, den Zeitraum für die Evaluierung des Staatsvertrags von vier auf drei Jahre zu verkürzen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 226 (B 167/B 158 Ortsumgehung Eberswalde/Bad Freienwalde), die der Abgeordnete Vogel stellt.

Herr Präsident! Sehr geschätzte Landesregierung!

(Oh! bei der SPD sowie Heiterkeit)

Die Frage richtet sich an die Landesregierung und bezieht sich auf die Ortsumgehung Eberswalde/Bad Freienwalde. Dazu hatte ich schon einmal eine Kleine Anfrage gestellt. Im Kern geht es um eine Nachfrage bezüglich unterschiedlicher Wahrnehmungen. Im Raumordnungsverfahren des ersten Bauabschnitts wurde die sogenannte „Nordtangente“ bevorzugt. Die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Eberswalde belegen aber, dass es in Eberswalde keinen nennenswerten Durchgangsverkehr gibt, sondern die Belastungen durch Ziel- und

Quellverkehr entstehen. Dabei handelt es sich nicht um eine ich zitiere aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage - „kleinräumige, lokale Verkehrsprognose speziell zur Abbildung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse“, sondern um die Darstellung der realen Verkehrsbelastung der Stadt Eberswalde auf Grundlage einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2006. Diese stellt auch die aktuelle Nutzung der jetzigen B 167 dar. Die geplante „Nordtangente“ wird somit für die Lösung der innerstädtischen Verkehrsprobleme von Eberswalde, Finow und Finowfurt wirkungslos sein.

Daher frage ich die Landesregierung: Warum hat sie diese Daten bei ihrer bisherigen Planung unberücksichtigt gelassen?

Auf die Frage antwortet Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Vogel, die B 167n gehört zum Blauen Netz. Es geht um eine großzügige Raumerschließung, also auch um die Anbindung der Oderregion, die dringend notwendig ist, denn es handelt sich, was die Infrastruktur betrifft, um eine benachteiligte Region. Deshalb ist die B 167n im Investitionsrahmenplan für einen vordringlichen Bedarf an Bundesfernstraßen verankert. Wir werden gemeinsam mit der Region darum kämpfen, die Ortsumgehung zu realisieren.

Ich hatte einen Termin im Choriner Forst, bei dem ich mit Landrat Ihrke darüber gesprochen habe. Er hat seine volle Unterstützung zugesagt, was den Landkreis Barnim betrifft. Das Gleiche trifft auf den Eberswalder Bürgermeister zu, der darauf hingewiesen hat, dass man sich in seiner Stadt verspricht, die Ortslage zu entlasten, denn auch im Hinblick auf Ziel- und Quellverkehr kann man verkehrslenkende Maßnahmen vorsehen.

Sie sehen also, es gibt für das Projekt des Landesministers Unterstützung aus der Region. Nur der Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Schäuble, kann das Projekt noch verhindern.

Der Fragesteller hat Nachfragebedarf.

Interpretiere ich Ihre Antwort richtig: Sie wollen die Ortsumgehung auf jeden Fall errichten, auch wenn sie keinen Einfluss auf den innerstädtischen Verkehr hat?

Ich habe nicht gesagt, dass sie keinen Einfluss hat. Es wird auf jeden Fall einen Einfluss geben, schon allein deshalb, weil die Nordvariante der Ortsumgehung dafür sorgt, dass man Gebiete in der Stadt viel besser erreichen kann. Man sollte sich mit den jeweiligen Kommunalpolitikern zusammensetzen und entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen vorsehen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Ich gebe einen Hinweis zum Ablauf der Fragestunde: Die Nachfragen müssen per Knopfdruck angemeldet werden, während die erste Antwort gegeben wird.

Wir kommen zur Frage 227 (Verzögerungen bei Auszahlungen der LASA), die von der Abgeordneten Lieske gestellt wird.

Das Landesjugendring-Trägerwerk berichtet in einer Pressemitteilung vom 26.05.2010 von Auszahlungsverzögerungen in den Programmen des Freiwilligen Ökologischen und Sozialen Jahres. Diese gefährdeten nach Darstellung des Trägerwerks sowohl die Zahlungsfähigkeit und den Bestand des Trägerwerks selbst als auch die Zahlungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen Rechtsanspruch auf diese haben.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die in der Pressemitteilung des Trägerwerks erhobenen Vorwürfe?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen! In der Tat, Frau Lieske, kam es zu Auszahlungsverzögerungen. Ursächlich dafür sind mehrere Dinge. Zum einen haben wir mit den Verrechnungen der letzten Jahre Probleme in der LASA; das ist Ihnen bekannt. Wir müssen zum Ende dieses Jahres einen Zahlungsantrag in Höhe von 131 Millionen Euro stellen. Daher haben wir Arbeitskräfte, die bisher im Bereich der Auszahlung von Mitteln beschäftigt waren, versetzt, damit der Zahlungsantrag gestellt werden kann.

Zum anderen beschließen wir alle 5 Jahre den Haushalt erst im Frühjahr - deshalb konnten bestimmte Dinge nicht abgearbeitet werden, wie es sonst der Fall ist. Insbesondere aus diesem Grund - also zu ca. 80 % wegen der vorläufigen Haushaltsführung - kam es dazu, dass die Bewilligungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht getätigt werden konnten. Aber seit dem 26.05.2010 sind die Zahlungen bezüglich des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres getätigt. - Frau Heinrich hat wohl die gleiche Anfrage gestellt, ist aber wohl erst Morgen an der Reihe. Sie müssen sich also überlegen, ob sie dieselbe Frage noch einmal stellen will.

Der Abgeordnete Krause hat eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Baaske, für die Antwort, die optimistisch stimmt. Ich möchte trotzdem nachfragen, weil das Landesjugendring-Trägerwerk in der Presse darauf hinweist, dass das gleiche Problem vor zwei Jahren schon einmal aufgetreten ist. Wenn man Ihre Antwort hört, kann man davon ausgehen, dass dieser Fehler in der jetzigen Situation begründet liegt, sich also in der nächsten Zeit nicht wiederholen wird. Es ist kein systematisches Problem, sondern lag an den Ursachen, die Sie genannt haben?

Das Personal, das von der Abteilung, die die Mittelanforderung bearbeitet, in die Abteilung versetzt wurde, die daran arbeitet, dass der Zahlungsantrag gestellt werden kann, bleibt zunächst dort. Es wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres dort bleiben. Ich kann nicht garantieren, dass es nicht noch einmal an der einen oder anderen Stelle haken wird. Das liegt daran, dass wir in diesem Jahr da echt zu tun haben.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 228 (Vorschläge zur Steuervereinfachung), die der Abgeordnete Görke stellt.

Medienberichten zufolge legten die Finanzminister der Länder im Rahmen ihrer Jahreskonferenz in Dresden eine Liste mit möglichen Steuervereinfachungen vor. Darüber hinaus soll über eine Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze und über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer diskutiert worden sein.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse - insbesondere hinsichtlich der Liste von Steuervereinfachungen - wurden auf der Jahreskonferenz verabredet bzw. beschlossen?

Bitte, Herr Finanzminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, es ist richtig, dass auf der Finanzministerkonferenz darüber gesprochen worden ist, welche Möglichkeiten der Steuervereinfachung bestehen. Es besteht nämlich in diesem Bereich tatsächlich die Notwendigkeit dazu. Finanzämter, Bürger und Unternehmen kommen mit immer komplizierteren Steuerrechtsregelungen nicht mehr zurande. Deswegen sind die Feststellungen getroffen worden, insbesondere unter zwei Gesichtspunkten. Erstens: Die Umsetzungen und Veränderungen müssen aufkommensneutral sein. Zweitens: Wir wollen den Weg hin zu mehr Pauschalierung statt Einzelnachweisen gehen. Dabei entsteht natürlich das Problem, dass sich, wenn man mehr pauschalisiert, schwerer Einzelgerechtigkeit herstellen lässt.

Unabhängig davon sind klarere Regeln, weniger Ausnahmen, soziale Ausgewogenheit, mehr Pauschalen denn Einzelnachweise und weniger Ermäßigungstatbestände der richtige Weg. Ich könnte die 13 Punkte nennen - das würde zu lange dauern. Ein paar vereinfachte Berücksichtigungen betreffen Kinderbetreuungskosten, Kindergeld, Kinderfreibeträge bei Volljährigen ohne Einkommensprüfung und das, was Kollege Maresch jüngst gefordert hat: erhöhte Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Abschaffung komplizierter Einzelnachweise. Das sind drei von insgesamt 13 Punkten.