Unabhängig davon sind klarere Regeln, weniger Ausnahmen, soziale Ausgewogenheit, mehr Pauschalen denn Einzelnachweise und weniger Ermäßigungstatbestände der richtige Weg. Ich könnte die 13 Punkte nennen - das würde zu lange dauern. Ein paar vereinfachte Berücksichtigungen betreffen Kinderbetreuungskosten, Kindergeld, Kinderfreibeträge bei Volljährigen ohne Einkommensprüfung und das, was Kollege Maresch jüngst gefordert hat: erhöhte Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Abschaffung komplizierter Einzelnachweise. Das sind drei von insgesamt 13 Punkten.
Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich auf die Überprüfung des Katalogs von Ermäßigungstatbeständen im Zuge der Umsatzsteuer. Dazu gibt es einen von Thüringen eingebrachten Antrag, über den es am 4. Juni 2010 - also am Freitag - eine Abstimmung im Bundesrat geben wird. Wir Brandenburg sind sehr wohl dafür, dass die Ermäßigungstatbestände überprüft
werden, weil es - wie bereits gesagt - desto komplizierter wird, je mehr Ermäßigungstatbestände aufgeführt sind. Auch dort eine Vereinfachung herbeizuführen halte ich für die durchaus richtige Herangehensweise.
Natürlich weiß ich auch, dass man in dem Moment, in dem man Ausnahmetatbestände beseitigt, sofort die Lobby derer auf der Matte stehen hat, die bisher von diesen Ausnahmetatbeständen profitiert haben. Aber notwendig ist das.
Zum Umsatzsteueranteil: Im Zusammenhang mit dem Bildungsgipfel ist dazu schon einiges gesagt worden. Pauschal kann man natürlich sagen, dass sich ein Land nie dagegen wehren würde, einen höheren Anteil an der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zu bekommen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer insgesamt erhöht wird. Weil sie eine Verbrauchssteuer ist, wäre das, wie ich glaube, mit schweren Nachteilen insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen verbunden. Ich bin davon überzeugt, dass es in der Bundesrepublik andere Möglichkeiten wie Finanztransaktionssteuer und Anhebung des Spitzensteuersatzes gibt, wenn man über Steuermehreinnahmen nachdenkt. - Danke schön.
Herr Minister, am nächsten Freitag liegt im Bundesrat ein Entschließungsantrag zur Beratung vor, der einen Katalog zur Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuer enthält. Thüringen sieht zum Beispiel bei der Besteuerung von Schulessen einen Handlungsbedarf. Deshalb frage ich die Landesregierung, ob und, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sie hier sieht.
Es gibt die Grundsatzdiskussion, dass man, wenn man über Umsatzsteuer redet, in diesem Zusammenhang natürlich auch die Mehrwertsteuer zu nennen hat. Es gibt Pläne für und Diskussionen über eine Erhöhung. Gibt es dazu eine Position der Landesregierung? Hat der Finanzminister des Landes Brandenburg eine erste Sicht auf eine mögliche Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen in Deutschland?
Ich beantworte zuerst die zweite Frage. Ich dachte, ich hätte das im Vorfeld schon erwähnt. Eine Mehrwertsteuererhöhung trifft vor allem Geringverdiener, weil sie einen Großteil ihres Einkommens verkonsumieren. In diesem Sinne hielte ich das im Verhältnis zu höher Bezahlten für ungerecht. In diesem Bereich eine Erhöhung vorzunehmen sollte der letzte Weg sein.
Zu Ihrer ersten Frage: Es geht nicht nur um die Schulspeisung. Wie Sie wissen, gibt es ganz verrückte Regeln. Bekommen die Schüler das Essen in der Schule ausgereicht, zahlen sie einen anderen Mehrwertsteuersatz, als wenn sie sich Essen vor der Schule kaufen. Das ist eine vollkommen unsinnige Angelegenheit. Es geht generell um eine Zurückdrängung der großen Anzahl an Ausnahmetatbeständen. Ich möchte ungern einen einzigen Punkt herausgreifen, denn das Thema ist nur in einem Komplex mit allen Punkten zu behandeln. Das Schulessen ist nur ein Bestandteil dessen.
Das Bundesarbeitsministerium hat bundesweit ein Interessenbekundungsverfahren für die Bürgerarbeit durchgeführt. Die Bürgerarbeit soll zur Entlastung der Kommunen beitragen, indem Personen mit Vermittlungshemmnissen in sinnvolle Beschäftigung gebracht werden. Es handelt sich dabei um zusätzliche Arbeit, die im öffentlichen Interesse liegt.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie die Kreise ermuntert und unterstützt, an diesem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, zunächst einmal galt es für uns, zu prüfen, inwieweit wir auf der einen Seite das Programm „Arbeit für Brandenburg“ einfließen lassen können und inwieweit wir auf der anderen Seite - darauf zielt Ihre Frage - die Kommunen unterstützen können, dem Bund entsprechende Vorlagen zu übermitteln. Ein Interessenbekundungsverfahren ist eine Ausschreibung. Wir gehen bisher davon aus, dass mit den Finanzvorgaben bundesweit etwa 30 000 Stellen vergeben werden können, sodass, wenn es gut läuft, vier Kommunen in Brandenburg einen Zuschlag bekommen und etwa 2 000 Stellen hier im Land über Bürgerarbeit finanziert werden können.
Für uns gilt es also nun zu prüfen, wie weit unser Programm „Arbeit für Brandenburg“ einfließt. Wir haben den Kommunen am 10. Mai signalisiert - einige haben im Ausschreibungsverfahren davon auch Gebrauch gemacht -, dass wir davon ausgehen können, dass die Lohnhöhe, die bei der Bürgerarbeit derzeit bei 7,15 Euro liegt, auf 7,50 Euro wie beim Programm „Arbeit für Brandenburg“ aufgestockt werden kann, und wir außerdem Zielgruppen wie chronisch Kranke, Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen etc. unterstützen können.
Wir haben den Kommunen gleichzeitig signalisiert, dass wir das im Ausschreibungsverfahren geforderte Unterstützungsschreiben sehr schnell ausstellen würden, wenn die Kommunen es beantragen. Inzwischen haben 15 Kommunen das Unterstützungsschreiben beantragt und erhalten. Damit werden sie von uns unterstützt. Wir haben gleichwohl der Bundesarbeitsministerin mitgeteilt, dass wir diese relativ kurze Frist der Ausschreibung nicht gut heißen; denn die Kommunen müssen nun Konzepte schreiben und vor Ort Unterstützer haben, die das mittragen. Sie müssen das Programm in vier Stufen aufteilen. Zunächst muss nachgefragt werden, wie die Beratung gelaufen ist und an welchem Standort sich die Person, die gefördert werden soll, befindet. Dann werden konkrete Vermittlungsinitiativen gestartet. In einem dritten Schritt geht es um die Qualifizierung. Erst, wenn wenn all das nicht gegriffen hat, soll die Bürgerarbeit greifen.
Es war in der Tat eine kurze Frist für die Anmeldung. Die Bürgerarbeit ist klar definiert. Sie sieht aus Bundesmitteln und ESF-Mitteln 1 080 Euro für 30 Stunden vor. Damit würden die Kommunen entlastet werden. Was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, dass Sie prüfen, inwieweit Sie Ihr ÖBS-Projekt „Arbeit für Brandenburg“ einfließen lassen wollen? Heißt das, dass die geplanten 2 000 oder 3 000 Stellen darin einfließen, oder wie muss ich das verstehen?
Zumindest in dem Moment, in dem wir unterstützen, werden wir die natürlich einrechnen. Das ist ganz klar; sonst hätte das alles keinen Sinn.
Allerdings weiß ich nicht, inwieweit die Kommunen tatsächlich Bedarf anmelden. Nach dem jetzigen Verfahren ist es so, dass sie die eingesparten KdU dazugeben müssten, wenn sie am Programm „Arbeit für Brandenburg“ teilnehmen wollen. Wir überlegen noch, ob wir zumindest diesen Passus bei der Bürgerarbeit aufgeben. Sonst gibt es wenige Anreize dafür, dass die Kommunen tatsächlich auf das Programm AfB zurückgreifen. Aber wir haben uns diesbezüglich noch nicht entschieden.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 230 (Programm- einschränkungen im Radio- und Fernsehbereich) des Abgeordneten Ness.
Der rbb lässt zurzeit verschiedene Szenarien entwickeln, mit welchen Programmeinschränkungen im Radio- und Fernsehbereich auf prognostizierte sinkende Gebühreneinnahmen aufgrund der demografischen Entwicklung und der sozialen Situation in der Gesamtregion Berlin und Brandenburg reagiert werden muss. Bestandteil dieser Szenarien ist eine mögliche Zusammenlegung der Hauptnachrichtensendungen „Brandenburg Aktuell“ und „Berliner Abendschau“ und eine drastische Einschränkung der Ereignisberichterstattung aus beiden Ländern.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Überlegungen auch im Hinblick auf den Staatsvertrag zur Bildung des rbb?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben es schon richtig gesagt, derzeit wer
den Szenarien und Möglichkeiten durchgespielt, wie mit prognostizierten Mindereinnahmen des RBB umzugehen ist. Ende Juni wird das erneut Thema im Rundfunkrat sein.
Klar ist - das ist allen bekannt -, dass die Rundfunkfreiheit den Länderanstalten bei Auswahl, Inhalt und Gestaltung ihres Programms Freiheit gewährt. Die Landesregierung hat zu der Frage, ob es die Sendung „Brandenburg Aktuell“ weiterhin geben soll oder nicht, natürlich keine Beschlüsse gefasst und wird das auch nicht tun. Insofern kann ich Ihnen hier nur meine persönliche Meinung sagen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass die Rundfunkfreiheit des RBB im RBB zu einer Entscheidung führen wird, die regionale Berichterstattung einzustellen bzw. mit der Berliner Berichterstattung zusammenzulegen. Ich kann mir das nicht vorstellen und möchte noch einmal betonen, dass das meine persönliche Meinung ist.
„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat sicherzustellen, dass Berlin und Brandenburg gleichwertig unter Berücksichtigung der regionalen Programmbedürfnisse versorgt werden.“
Ich glaube, dass an dieser Stelle alles gesagt ist. Im Übrigen ist die Frage, wie das weitere Programm des RBB aussieht vor allem davon abhängig - das wird die Länder in den nächsten Monaten noch sehr intensiv beschäftigen -, wie der Finanzausgleich innerhalb der ARD ausgestaltet ist. Nach derzeitigem Stand von einer Sonderregelung der nächsten Jahre einmal abgesehen sind die kleineren Sendeanstalten und die Sendeanstalten, die in großstädtischen Gebieten liegen - das sind der Saarländische Rundfunk, Radio Bremen und der RBB -, benachteiligt. Für diese Nachteile müssen wir einen Ausgleich finden. Das ist für die finanzielle und damit auch für die Programmzukunft des RBB von entscheidender Bedeutung. - Vielen Dank.
Angesichts des Bevölkerungsrückgangs in vielen Städten und Gemeinden konzentriert sich die Förderung des Landes im Rahmen des Stadtumbaus auf den Abriss von Wohnhäusern. Zugleich wächst jedoch, insbesondere in der Landeshauptstadt, der Bedarf an neuen und vor allem preiswerten Wohnungen. Inzwischen geht man ja von einem Bevölkerungszuwachs bis auf 180 000 Einwohner aus. Um bezahlbare Mieten zu erreichen, wird der Ruf nach einer Förderung durch das Land immer lauter. Inzwischen hat Minister Vogelsänger öffentlich die Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert.
Ich frage die Landesregierung: Welche Überlegungen gibt es, um die Landeshauptstadt bei der Bewältigung des enormen Bedarfs beim Bau neuer Wohnungen zu unterstützen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, ich möchte zuerst etwas richtigstellen. Wir konzentrieren uns nicht auf den Abriss, sondern wir erstellen zusammen mit der kommunalen Ebene Gesamtkonzepte: Abriss, Aufwertung, soziale Stadt, und es gibt gute Projekte. Ich möchte mich ausdrücklich bei der kommunalen Ebene für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das ist ja ein schwieriger Prozess.
Städtebauförderung, Stadtumbau und Wohnraumförderung stehen in einem engen Zusammenhang; man darf sie nicht isoliert betrachten. Es gilt die Programme besser zu verzahnen.
In der Stadt-Umland-Beziehung Berlin-Potsdam gibt es durchaus Tendenzen hin zur Wohnraumverknappung - das hat aber mit der Wohnungsnot zu DDR-Zeiten überhaupt nichts zu tun -, das Problem ist sicherlich erkannt. Zudem ist insbesondere in den Stadtumbaugebieten das Wohnungsangebot sehr einseitig.
Ich war auf Einladung des Abgeordneten Bischoff in Schwedt. Dort gibt es Wohnungsneubau für altersgerechte Wohnungen, weil einfach Bedarf dafür besteht. Man kann das nicht so trennen, wie Sie gesagt haben: dort nur Abriss und woanders nur Wohnungsneubau. Es gibt Bedarf an generationsgerechten Wohnungen und auch an bestimmten Wohnungsgrößen.
Ich beabsichtige daher, bis 2013 auch Fördermittel für den modellhaften Neubau von Mietwohnungen in Innenstädten - ich betone: in Innenstädten, und dazu sage ich noch etwas - einzusetzen. Es sind ausschließlich Mittel des Bundes; sie stehen bis 2013 zur Verfügung. Ich hätte auch gern Landesmittel gehabt, aber ich meine, die Haushaltsberatung wird dies leider nicht ergeben.
Wir befürworten ein solches Programm auch aus einem anderen Grund. Wir werden mit dem Bund zu diskutieren haben, ob die Förderung über 2013 hinausgeht. Darüber haben wir auch mit den Bauministern der Länder gesprochen. Wir wollen unter anderem mit solchen modellhaften Projekten dafür sorgen, dass diese Förderung weitergeht. Deshalb können wir uns nicht auf nur eine Stadt konzentrieren.
Zum Koalitionsvertrag: Mein Haus nimmt diesen sehr ernst. Darin ist von Stärkung der Innenstädte, Herrichtung von Bestandsgebäuden, Neubau auf Freiflächen, also Lückenschluss und barrierearmer, altersgerechter Gestaltung von Wohnraum die Rede. Wir haben eine sehr positive Entwicklung zu verzeichnen. Bei Besuchen in den Städten wird mir von Bürgermeistern oft gesagt: In der Innenstadt gibt es keinen Leerstand mehr. - Das war in den 90er Jahren ganz anders. Das hängt mit Städtebaupolitik, mit Förderung zusammen. Hier haben wir gemeinsam viel erreicht.
Ein wesentliches Ziel der Förderung stellen zudem die Generierung zusätzlicher Bindung im Neubau und die Schaffung weiterer Bindung im Bestand zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums dar. Dabei werden wir uns nach derzeitigem Stand auf Innenstadtbereiche der Ober- und Mittelzentren konzentrieren. Dabei wird es sicherlich auch eine Unterstützung für die Landeshauptstadt Potsdam geben. Potsdam ist Oberzentrum
und hat einen für das Projekt geeigneten Innenstadtbereich. Allerdings wird es kein „Sonderprogramm Potsdam“ geben, sondern wir wollen über modellhafte Ausschreibungen der Förderung dafür sorgen, dass dieses Programm landesweit greift und sich neue Möglichkeiten der Wohnraumförderung erschließen. - Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass der Wohnungsbedarf in Potsdam erheblich ist, dass wir davon reden, dass bis 2019 der Neubau von etwa 1 000 Wohnungen pro Jahr und ein Gesamtumfang von über 11 000 Wohnungen dazustellen ist? In welchen Relationen planen Sie denn Ihre Fördermaßnahmen?
Herr Abgeordneter Scharfenberg, ich muss hier deutlich die Zahlen nennen. Uns stehen für Wohnraumförderung bis 2013 jährlich ca. 30 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wird auch das Aufzugsprogramm finanziert. Ich sehe keine Möglichkeiten, Potsdam bezüglich des Neubaus von jährlich 1 000 Wohnungen zu unterstützen, sondern das Projekt wird sich partiell auf den Innenstadtbereich erstrecken, andere Möglichkeiten sind nicht gegeben. Ich bin sehr optimistisch, was Potsdam betrifft. Es gibt hier vielfältige Investoren, die neue Wohnungen bauen.