Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 49 (Eigener Lap- top für den Unterricht in Cottbus), die die Abgeordnete Große stellen wird.
Das Land Brandenburg hat vor wenigen Jahren im Zuge der m.a.u.s.-Initiative flächendeckend Schulen mit Computern ausgestattet und dafür 40 Millionen Euro investiert. Vor wenigen Tagen informierte der Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus über ein geplantes Modellprojekt an Cottbuser Schulen mit standardisierten Notebooks, für die die Eltern jeweils 900 Euro bezahlen müssten. Dieses Projekt war weder mit den Eltern noch deren Vertretern beraten worden, obwohl klar ist, dass es für einen großen Teil der Eltern ausgeschlossen ist, eine derartige Summe aufzubringen. Der Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus räumte ein, dass es für dieses Projekt auch ein geschäftliches Interesse seitens der Firma gibt.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist ein solches Projekt aus Sicht der Landesregierung mit dem Gebot der Chancengleichheit in der Bildung in Einklang zu bringen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, wie von Ihnen richtig angesprochen, beabsichtigte die Stadt Cottbus, gemeinsam mit einem von mir jetzt nicht namentlich genannten großen Computerhersteller und mit Unterstützung des Staatlichen Schulamtes Cottbus in ihren Schulen in der Stadt Cottbus elternfinanzierte Notebooks als Arbeitsund Lernmittel einzuführen. Mit dem Projekt wurde eine Intention verbunden, die ich nur begrüßen kann: Mit dem Einsatz neuer Medien kann man die Medienkompetenz sowohl bei Schülerinnen und Schülern, aber auch bei Lehrerinnen und Lehrern erweitern; das kann durchaus zur Verbesserung der Lernergebnisse und der Unterrichtsqualität beitragen. Es ist also eigentlich ein löbliches Ansinnen.
Jetzt kommt das Aber. Offensichtlich wurde bei der Planung des Projekts zumindest unzureichend berücksichtigt, dass es in dieser Form gegen die Schulgeldfreiheit und gegen den wichtigen Grundsatz der Lernmittelfreiheit verstößt. Der besagt nämlich, dass Lernmittel von den Schülerinnen und Schülern nur in dem unbedingt notwendigen Umfang verlangt werden können.
Auch wenn Laptops eigentlich nicht direkt zu den Lernmitteln gehören, sondern eher zur persönlichen Ausstattung der Schü
lerinnen und Schüler, gilt dieser Grundsatz auch dafür. Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn man den Eltern eine günstige Finanzierungsmöglichkeit über eine Bank anbietet.
Aus den genannten Gründen - jetzt die klare Aussage dazu können Laptops in der geplanten Form nur eingeführt werden, wenn entweder alle Eltern freiwillig bereit sind, sie zu bezahlen, oder der Schulträger sie kostenlos zur Verfügung stellt. Beides war in Cottbus nicht geplant.
Ergebnis: Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Schulträger inzwischen beschlossen, das Projekt nicht fortzusetzen. Er hat das unter anderem damit begründet, dass die Finanzierung nicht gesichert ist.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie haben Sie als Minister agiert? Denn zurückgenommen wurde das Projekt durch den Schulträger und nicht etwa durch irgendwelche Signale aus dem Ministerium. Wie also haben Sie agiert?
Ich will als Erstes sagen, dass wir uns, als dieses Projekt im Ministerium bekannt wurde, sofort mit dem dortigen Schulamt in Verbindung gesetzt und es um Aufklärung ersucht haben. Das ist auch passiert. Dass sich das Schulamt in der Öffentlichkeit zumindest missverständlich geäußert hat, ist bedauerlich, weil suggeriert wurde, dass es möglich wäre, die Schulen auf diese Art und Weise auszustatten. Ich habe gerade die klare Ansage gemacht, dass das so nicht geht. Das ist inzwischen ausgewertet worden.
Ich bedauere, dass es zu Missverständnissen gekommen ist. Für mich ist ganz klar, dass dieser Fall ein Präzedenzfall ist, auch, um Schulen darauf hinzuweisen, dass externe Hilfe - das will ich an dieser Stelle sagen - absolut erwünscht ist; denn was in Schulen zum Beispiel bei der Ausstattung mit neuen Medien passiert, ist nicht nur ein Ergebnis der von Ihnen dankenswerterweise genannten m.a.u.s.-Initiative, sondern auch externe Sponsoren und Fördervereine haben dafür gesorgt, dass die Schulen heute besser ausgestattet sind als noch vor Jahren. Das ist löblich. Aber es darf nicht dazu führen, dass Eltern in einem Maße belastet werden, das teilweise das Potenzial des elterlichen Haushalts überschreitet. Damit habe ich, glaube ich, eine klare Aussage gemacht. - Vielen Dank.
Herr Minister, die Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat eine Presseerklärung zu der
Thematik verfasst. Nach meiner Kenntnis gingen übrigens die Initiativen nicht von der Stadt Cottbus, sondern vom Staatlichen Schulamt aus. Dort gab es viele Beschwerden von Eltern. Die Stadt Cottbus und der zuständige Dezernent, Herr Weiße, haben das Projekt mit der Begründung zurückgezogen, dass auch das pädagogische Konzept nicht zufriedenstellend war. Von Ihnen habe ich gelesen, Sie begrüßen diese Initiative.
- Die kommt jetzt: Welche Kenntnis hatten Sie vom pädagogischen Konzept dieser Initiative, als Sie begrüßten, wie das in Cottbus gehandhabt wird?
Ich habe die Initiative, und zwar hinsichtlich der Ausstattung von Schulen, heute erstmals begrüßt. Das kann ich tun, auch wenn ich über das pädagogische Konzept nicht genau informiert bin. Es gibt durchaus - das wissen wir - nicht nur aus Amerika kritische Meinungen zum Einsatz von Computern in Schulen. Darüber muss man weiter diskutieren. Ich glaube, mit dieser Diskussion stehen wir erst am Anfang. Insofern gebe ich also keine qualitative Beurteilung zu diesem Konzept ab - dazu kenne ich es zu wenig -, sondern skizziere nur den rechtlichen Rahmen. Der sagt eindeutig: In dieser Form ist es nicht machbar. - Danke.
In Deutschland wird seit einiger Zeit über Jugendkriminalität diskutiert. Damit meine ich nicht die sachliche und tiefgründige Diskussion, die wir im letzten Jahr in allen deutschen Bundesländern, übrigens auch in Hessen, zu den Jugendstrafvollzugsgesetzen hatten. Ich meine die aus meiner Sicht zutiefst aktionistische und populistische Diskussion, die wir in den letzten Wochen im Zusammenhang mit diesem Thema hatten. Die meisten dieser Vorschläge, über die aktuell diskutiert wird, werden praktisch von allen Experten als unsinnig oder rechtlich unerheblich abgelehnt. Aus meiner Sicht gibt es da eine einzige Ausnahme. Das ist der sogenannte „Warnschuss-Arrest“ - eine unmögliche Bezeichnung, aber ich verwende sie jetzt einmal. Das ist eine Maßnahme, die zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden soll.
Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Würden die personellen und räumlichen Kapazitäten der bestehenden Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen ausreichen, um weitere Täter aufzunehmen, wenn ein derartiger „Warnschuss-Arrest“ zukünftig eingeführt würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Holzschuher, die Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen verfügt über 23 Plätze, 19 für Jungen und 4 für Mädchen. Sie war im letzten Jahr durchschnittlich mit etwa 15 Plätzen ausgelastet. Die Auslastung war wegen dringend notwendiger Baumaßnahmen etwas niedriger als in den Vorjahren. Die Auslastung insgesamt schwankt, weil sie natürlich von der Verurteilungspraxis, das heißt, wie häufig ein Jugendarrest und welche Form des Jugendarrests angeordnet wird, abhängt. Es gibt ja verschiedene Formen des Jugendarrests, den Freizeitarrest, den Kurzarrest, den Dauerarrest.
Die Einführung der Möglichkeit, einen Jugendarrest parallel zu einer verhängten Bewährungsstrafe anzuordnen, bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Angesichts der langen Zeit, die der Gesetzentwurf zu familiengerichtlichen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung vom Entwurfsstadium über die Kabinettsentscheidung bis zur noch immer nicht erfolgten Verabschiedung im Bundestag brauchte - wir hatten damit gerechnet, dass das Gesetz im Dezember letzten Jahres verabschiedet wird; im Rahmen des Kinderschutzgipfels haben die Länder appelliert, dass der Bundestag das Gesetz möglichst zeitnah verabschieden möge -, bin ich zuversichtlich, dass wir, falls es zu solchen gesetzlichen Änderungen kommt, genügend Zeit haben werden, uns auf eine neue Situation einzustellen. Da es, wie gesagt, derzeit keinerlei Entwürfe gibt, kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie eine künftige Regelung aussehen könnte und in welchem Umfang die Gerichte von einer solchen Regelung Gebrauch machen würden. Insofern ist eine Prognose nicht möglich.
Frau Ministerin, Sie wurden in der Öffentlichkeit als eine Befürworterin des sogenannten „Warnschuss-Arrests“ zitiert. Deswegen nehme ich an, dass man sich in Ihrem Haus darüber Gedanken gemacht hat, welche finanziellen Konsequenzen - sicherlich nicht auf Euro und Cent genau - es hätte, wenn diese Möglichkeit eingeführt würde. Meine erste Frage: Wie hoch wären die Aufwendungen, die auf das Land zukämen?
Meine zweite Frage: Halten Sie es, wenn ein solcher „Warnschuss-Arrest“ eingeführt würde, für sinnvoll, dass man die Täter gemeinsam mit denjenigen unterbringt, die bereits in der Jugendarrestanstalt einsitzen, oder folgen Sie meiner Auffassung, dass man dann jedenfalls eine strikte räumliche Trennung, möglicherweise in einem anderen Gebäude, an einem anderen Ort, vornehmen müsste?
Wenn wir aufgrund einer bisher noch nicht einmal im Entwurfsstadium vorhandenen gesetzlichen Regelung nicht voraussagen können, in welchem Maße davon Gebrauch gemacht würde, können wir natürlich auch nur schwer sagen, welche finanziellen Auswirkungen es hätte. Ich hatte deutlich gemacht, dass im letzten Jahr von 23 vorhandenen Plätzen im Schnitt 15 Plätze belegt waren; da ist sicherlich eine Optimierung mög
lich. Man muss dann sehen, in welchem Maße es ausgenutzt wird. Es hängt natürlich auch von der gesetzlichen Regelung ab, in welchen Fällen eine solche Maßnahme parallel zur verhängten Bewährungsstrafe angeordnet wird. Eine Bewährungsstrafe kann auf bis zu zwei Jahren festgesetzt werden. Es ist ein Unterschied, ob eine einjährige oder eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird - dahinter stehen unterschiedliche Delikte -, und insofern würde auch das eine entsprechende Abwägung bedeuten.
Es ist ja nicht möglich, eine solche Strafe in einer Strafvollzugsanstalt zu vollstrecken, und insofern müsste man sich Gedanken darüber machen, ob andere Räumlichkeiten dafür genutzt werden. Ich habe eingangs schon gesagt, dass ich davon überzeugt bin, dass wir aufgrund der Dauer eines solchen Gesetzgebungsverfahrens genügend Zeit haben werden, um uns auf die neue Situation einzustellen.
Bei Bundesgesetzen ist es - zumindest im Justizbereich - bisher immer so gewesen: Der Bund bestellt, und die Länder bezahlen. - Wenn der Bund eine gesetzliche Regelung beschließt, müssen wir zahlen. Den deutlichen Anstieg der Verfahren im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit haben wir einer bundesgesetzlichen Regelung zu verdanken.
Frau Ministerin, wir sind ja scheinbar noch in der Entscheidungsfindungsphase. Unterstellt, es stimmt, was in der Zeitung steht, dass Sie den „Warnschuss-Arrest“ befürworten, frage ich Sie erstens: Meinen Sie nicht auch, dass das Geld für „Warnschuss-Arrest“-Plätze besser für kriminalpräventive Maßnahmen, für Jugendarbeit bzw. für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu verwenden wäre, weil diese nur einen Bruchteil von stationären Kosten ausmachen und auch eine bessere Erfolgsbilanz besitzen?
Zweitens: Mit welchem Argument glauben Sie sich über rechtspolitische Bedenken hinwegsetzen zu können, dass der „Warnschuss-Arrest“ überwiegend sozial benachteiligte arbeitslose Jugendliche treffen dürfte und dass Arrest für Jugendliche in Ausbildung und Schule kontraproduktiv wäre, weil es eine Herauslösung aus ihrem sozialen Umfeld darstellte?
Ich denke, Herr Abgeordneter Holzschuher hat deutlich gemacht, dass es dazu in der Rechtspolitik sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Neben der Auffassung, die Sie zitiert haben, nach der der „Warnschuss-Arrest“ für kontraproduktiv gehalten wird, gibt es andere Auffassungen. Ich habe diese Maßnahme befürwortet. Es ist auch innerhalb der Landesregierung unstrittig; wir haben darüber bereits debattiert. Jugendstraftaten werden häufig in Gruppen verübt, und oft kommt es zu der Entscheidung, dass der Haupttäter zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wird, was aus juristischer Sicht eine härtere Strafe ist als eine Jugendarreststrafe, und der Mitläufer bzw. täter eine Jugendarreststrafe bekommt. Aus der Sicht der Jugendlichen - wenn Sie sich mit denen unterhalten, werden Sie das feststellen - sieht das anders aus. Der Mittäter hat den Ein
druck, er muss in den Arrest gehen, und der, der die ganze Sache als Haupttäter zu verantworten hat, geht als freier Mann aus dem Gerichtssaal. - Wenn Jugendliche die Strafe nicht verstehen, verfehlt sie ihre pädagogische Wirkung. Das muss man bedenken. Sie hatten ja in einer früheren Debatte einmal auf meinen beruflichen Hintergrund aufmerksam gemacht. Vielleicht hilft mir mein beruflicher Hintergrund, diese Frage etwas besser zu bewerten.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1596 (Eichenfällungen im Naturschutzgebiet „Redernswalde“), gestellt von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann.
Der im Jahr 2005 bekanntgewordene Einschlag von 572 Eichen, die alle über 160 Jahre alt waren, im Naturschutzgebiet „Redernswalde“ darf nicht folgenlos bleiben. Wie den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 2. Januar 2008 zu entnehmen ist, sind die auf meine Kleine Anfragen erteilten Antworten der Landesregierung offensichtlich politisch motiviert und fachlich nicht haltbar. Zumindest führen behördeninterne Bewertungen offenbar zu völlig anderen Schlussfolgerungen.
Ich frage die Landesregierung: Was wird unternommen, um den nun bekannt gewordenen fachbezogen-erstellten Bewertungen zum Recht zu verhelfen und den offenbar aus wirtschaftlichen Erwägungen durchgeführten Einschlag zu sanktionieren sowie die erzielten Einnahmen von ca. 70 000 Euro einzuziehen und gegebenenfalls die kostenlose Flächenübertragung an die örtliche Naturschutzstiftung rückgängig zu machen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Steinmetzer-Mann, entgegen der Darstellung in der Presse teile ich mit, dass es keine neue fachliche Bewertung des Hauses gibt. Wohl gibt es - das konnten Sie in der Zeitung lesen - unterschiedliche fachliche Meinungen zu diesem Vorgang - die gibt es auch innerhalb meines Hauses -, aber das kann nicht die Grundlage dafür sein, um Verwaltungshandeln nach außen und erst recht nicht Verwaltungshandeln, welches sich im rechtlichen Rahmen abspielen muss, zu begründen.
Es liegen keine neuen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die den Darstellungen in den Kleinen Anfragen 1355 und 1514 widersprechen, geschweige denn sie aushebeln würden.