Protocol of the Session on April 26, 2007

„Politische Meinungsäußerungen in der Dienststelle über den Staat erfahren keine Einschränkung dadurch, dass der kritisierte Staat gleichzeitig Arbeitgeber ist. Der Staat als Arbeitgeber muss eine Kritik seiner Politik auch durch seine Bediensteten grundsätzlich im gleichen Umfang hinnehmen wie eine Kritik anderer Bürger.“

Deswegen meine Frage noch einmal ganz konkret: Wann korrigieren Sie Ihre Entscheidung, zumal zu den Führungseigenschaften von Vorgesetzten auch gehört, „berechtigte Kritik auch dann zu ertragen, wenn sie pointiert formuliert wird“?

Frau Wehlan, ich bin auf Recht und Gesetz des Landes Brandenburg, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vereidigt - hier, vor diesem Landtag. Auch Beamte haben einen Eid geleistet. Inwieweit der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, wird derzeit ermittelt. Sie tun so, als sei sie schon festgestellt. An diesem Punkt sind wir noch längst nicht. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und wir ein klares Bild haben, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Bisher gibt es keine Maßnahmen.

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage. - Die Frage 1184 (Neue Wohnformen im Alter) stellt die Abgeordnete Schier.

Aufgrund der demografischen Entwicklung reden wir immerzu von neuen Wohnformen. Wenn sich ein junger Alter in eine Wohngemeinschaft begibt und zum Beispiel durch einen Schlaganfall bettlägerig wird, wird die Wohngemeinschaft automatisch zu einem Heim.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist eine Einrichtung ein Heim im Sinne der Brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung?

Darauf antwortet Minister Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, vielen Dank für die Anfrage. Sie verdeutlicht, dass das Thema, wie ältere Menschen gemeinsam wohnen können, in Brandenburg ganz wichtig ist. Grundsätzlich betrachten wir es als notwendig und sinnvoll, wenn sich ältere Menschen zusammentun und gemeinsame, neue Wohnformen finden; dieses Modell ist auch recht erfolgreich. Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Inwieweit müssen verpflichtend bauordnungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden? Wo zieht man Grenzen? - Dabei kommt es im Wesentlichen auf zwei Elemente an: Brandschutz und Behindertengerechtigkeit. Ich glaube, Frau Schier, Sie werden verstehen, dass man da natürlich auch zu überlegen hat, ob hier die gleichen Regeln anzuwenden sind bzw. die gleiche Messlatte anzusetzen ist wie bei Wohngemeinschaften von jungen Menschen, zum Beispiel bei Studenten-WGs.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden und auch die obere Bauaufsichtsbehörde haben in der Vergangenheit verstärkt die Erfahrungen gemacht, dass bestimmte Kriterien nicht eingehalten, dass Wohnungen angemietet und dann untervermietet werden. Es wird argumentiert, dies sei keine Pflegeeinrichtung, sondern gehöre in den Bereich der ambulanten Pflege. Das sind Fälle, in denen die Kriterien Brandschutz und Behindertengerechtigkeit nicht eingehalten werden.

Wir haben ganz klare Regelungen; ich zitiere einmal den Punkt 2 des § 2 der Brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung:

„Pflegeheime sind bauliche Anlagen, in denen die zu versorgenden pflegebedürftigen Personen untergebracht, gepflegt und verpflegt werden. Hierzu zählen insbesondere Altenpflege- und Behindertenheime.“

Die entscheidende Frage ist also, ob es sich wirklich um einen „Betrieb“ handelt. Hier versucht der eine oder andere, quasi in einen Graubereich auszuweichen, um diese Regelung zu unterlaufen. Ich sage ganz deutlich: Wir als Ministerium, die wir für den bauordnungsrechtlichen Teil zuständig sind, haben eine Verantwortung. Ich will nicht, dass wir sehenden Auges auf eine Situation zusteuern und schwerstpflegebedürftige Personen, die formal - wie vom Betreiber angegeben - nur ambulanter Pflege bedürfen, in einem Brandfall oder Ähnlichem verunfallen oder es gar zu Schlimmerem kommt.

Ich will es an einem Fall deutlich machen, der vor dem OVG Berlin-Brandenburg verhandelt worden ist: Die Eigentümerin eines Zweifamilienhauses hat Räume an ihren Ehemann, der einen Pflegedienst betreibt, vermietet; mit einzelnen pflegebedürftigen Menschen wurden Untermietverträge geschlossen. Die offizielle Argumentation von deren Seite lautet: Es gibt nur einzelne Mietverträge. - So wohnen also in diesem Haus zehn schwerstpflegebedürftige Menschen, davon drei im Obergeschoss. Das Gebäude ist weder brandschutzrechtlich gesichert noch behindertengerecht, es gibt zum Beispiel keinen Aufzug. Dieses Vorhaben ist von der unteren Bauaufsichtsbehörde völlig zu Recht untersagt worden. Der Fall wurde vor dem Verwal

tungsgericht Potsdam und auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt, die eine ganz klare Entscheidung trafen. Die Linie, die wir in der Vergangenheit gefahren sind, sollten wir beibehalten. Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg würde ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Ich glaube, die harte Linie hat sich bewährt und ist im Interesse derjenigen, die in den angesprochenen Wohnformen wohnen wollen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1185 (Biodiesel - För- dermittel wieder in den märkischen Sand gesetzt), die der Abgeordnete Claus stellt.

Es ist ein Faktum, dass die Biodieselproduktion auch im Land Brandenburg in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Eine Ursache ist unter anderem der Wegfall der Steuerfreiheit auf Biokraftstoff. Diese Tatsache bedroht auch die erst 2003 für 3,6 Millionen Euro, davon 800 000 Euro EU- und Landesmittel, errichtete Anlage des Biowerkes „Kleisthöhe“ in der Uckermark mit der Insolvenz.

Ich frage die Landesregierung: Mit welcher inhaltlichen Konzeption bemüht sie sich, die drohende Insolvenz des Biowerkes „Kleisthöhe“ abzuwenden und die ausgereichten Fördermittel zu retten?

Herr Minister Junghanns, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Claus, ich möchte diese Frage zweigeteilt beantworten. Das eine ist die konkrete Situation des Unternehmens. Sie verstehen, dass es sich verbietet, die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens im Rahmen einer Landtagsdebatte zu erörtern. Nur so viel: Unsere Investitionsbank steht mit dem Unternehmen in Kontakt, und es wird daran gearbeitet, das vom Unternehmen selbst entwickelte Sanierungskonzept zu unterstützen. Unser erster Ansatz ist, der Produktion eine Zukunft zu geben; das ist der gegenwärtige Stand. Wie diese Beratung im Einzelnen ausgeht, vermag ich heute hier nicht zu sagen.

Das andere ist die kritische Bewertung des Marktes im Zusammenhang mit der Besteuerung. Diese Debatte haben wir vor gut anderthalb Jahren geführt. Die Landesregierung - der Kollege vom Landwirtschaftsministerium und ich gemeinschaftlich - hat den politischen Willen der Berliner Koalition kritisch begleitet und die Konditionen im Sinne der Biodieselwirtschaft beeinflusst. Die Marktentwicklung lässt sich schon daran ablesen, dass der Erdölpreis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der einschlägigen Richtlinien bei 80 Dollar pro Barrel lag und jetzt bei 50 Dollar liegt. Man kann sagen, es hat sich wirklich eine Verschiebung des Marktgefüges ergeben.

Diese Situation zu bewerten verlangt, dass der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung schnell vorgelegt wird; denn das ist das vorgesehene Instrument, um eine Bewertung vornehmen

zu können. Der Bericht liegt noch nicht vor. Wir machen mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darauf aufmerksam, dass wir in diesem Bereich Handlungsbedarf sehen; wir müssen - entsprechend der Zuständigkeitsregelung - das Vorgehen auf Bundesebene abwarten und können es nur begleiten. Das, was sich in der Branche vollzieht, ist nachvollziehbar; nur wäre es falsch, eine eindimensionale Betrachtung anzustellen oder eine Kausalbeziehung herzustellen, etwa der Art: Weil sich die Besteuerung so entwickelt habe, seien unmittelbare Konsequenzen für die Firmen zu erwarten. - Das Wirtschaftsleben ist differenzierter, und das wissen auch alle an diesem Markt Beteiligten. - Danke schön.

Der Abgeordnete Claus hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Sieht die Landesregierung eine Chance, die Steuerfreiheit auf Biodiesel wieder herzustellen, damit - zumindest teilweise - Insolvenzen abgewendet werden können?

Nein, es ist nicht abzusehen, dass sich auf diesem Gebiet eine Veränderung abzeichnet. Die Türen - so will ich einmal vorsichtig sagen - sind jedoch noch nicht zu. Wir bewerten Instrumente unter anderem auf dem Gebiet der Biokraftstoffe, wir bewerten auch die fortgeschrittene Diskussion in Sachen Klimaschutz und die Debatte um die Verkehrsemissionen. Unter diesem Gesichtspunkt rütteln sich gegenwärtig neue Bewertungen zusammen - so will ich es einmal vorsichtig formulieren -, deren Ergebnis ich noch nicht abschätzen kann. Eine Variante ist natürlich, den Treibstoff günstig zu stellen. Gleichwohl muss man aber auch sagen, dass das, was gegenwärtig politisch auf den Weg gebracht ist, noch mehr Resonanz finden muss. Insbesondere muss die Reaktion der Motorenhersteller auf diese neue Situation - auch mit Hinwendung zum Biokraftstoff weiter stimuliert werden.

Man kann nicht nur den Biokraftstoff billig machen und sich dort dem Wettbewerb stellen, sondern muss auf der anderen Seite, nämlich bei der Nachfrage, zugleich überlegen, wie man den Einsatz des Biokraftstoffs mit wettbewerblichen Mitteln stimulieren kann.

Es ist also ein komplexes Thema, das gegenwärtig sehr grundsätzlich diskutiert wird und vor allen Dingen schnell zum Ergebnis geführt werden muss.

Schönen Dank. - Da sich die nächsten drei Fragen mit dem Thema Alkohol und Jugendliche befassen, werden sie gemeinsam beantwortet, aber einzeln gestellt.

Frau Dr. Münch erhält nun Gelegenheit, die Frage 1186 (Alko- holmissbrauch bei Jugendlichen in Brandenburg) zu stellen.

Junge Menschen in Brandenburg trinken mehr Alkohol als Ju

gendliche in anderen Bundesländern und fangen früher damit an. Fast jeder dritte männliche junge Brandenburger trinkt regelmäßig Alkohol, jeder fünfte Minderjährige greift mindestens einmal in der Woche zum Suchtmittel. Als Ursache werden fehlendes Gesundheitsbewusstsein, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten und vor allem ein zu leichter Zugang zu Alkohol genannt. Der Missbrauch von Alkohol wird besonders durch sogenannte Flatrate-Partys unterstützt.

Ich frage die Landesregierung daher: Welche Maßnahmen ergreift sie, um den Alkoholmissbrauch zu reduzieren und insbesondere die sogenannten Flatrate-Tarife für Alkohol zu unterbinden?

Der Abgeordnete Krause stellt die Frage 1187 (Alkoholverbot für Jugendliche). - Er scheint im Augenblick nicht dazu in der Lage zu sein. Also stellt die Abgeordnete Schulz die Frage 1188 (Komatrinken unter Jugendlichen).

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde wiederholt öffentlich über sogenannte Flatrate-Partys berichtet, bei denen insbesondere Jugendliche gegen ein zu entrichtendes Eintrittsgeld Alkohol in unkontrollierbaren Mengen konsumieren. Ein Jugendlicher in Berlin ist an den Folgen dieses massenhaften Trinkens verstorben. Auch in Brandenburg ist ein alarmierender Alkoholmissbrauch zu beobachten. Die Zahl der Krankenhauseinlieferungen von Jugendlichen hat sich laut einer Studie der Techniker Krankenkasse um fast 50 % erhöht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie schätzt sie die Situation in Brandenburg bezüglich dieser Thematik ein?

Ministerin Ziegler wird sicher auch die Frage beantworten, welche Position die Landesregierung zum Alkoholverbot für Jugendliche bezieht, die Herr Krause stellen wollte.

Das tue ich gern. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Teilnahme an einer europaweit durchgeführten Schülerstudie - ESPAD - gibt es für Brandenburg repräsentative Daten zum Konsumverhalten von 15- und 16-jährigen Schülerinnen und Schülern bezüglich des Alkoholkonsums im Jahr 2003. Für das Land Brandenburg liegen keine aktuellen Daten zum Umfang des Koma-Trinkens oder zu Flatrate-Partys vor. Wir beziehen uns also auf die für 2003 vorgelegten Zahlen.

Danach hatte fast jeder 20. Jugendliche einen riskanten Alkoholkonsum. 4,2 % der Befragten hatten in den vergangenen 30 Tagen mehr als zwanzig Mal Alkohol konsumiert. 32,8 % hatten innerhalb der vergangenen 30 Tage drei und 8,1 % innerhalb der vergangenen 30 Tage mehr als drei Rauscherfahrungen. Diese Zahlen werden durch die Ergebnisse der Studie von 2004/2005 - Brandenburger Jugendliche und Substanzkonsum - bestätigt.

Die Ergebnisse dieser Befragung von Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen in acht Landkreisen bzw. kreisfreien Städten verdeutlichen, dass 30 % der männlichen Schüler jede Woche Alkohol trinken. 2,5 % trinken sogar täglich. Schülerinnen trinken wesentlich weniger. 17 % trinken wöchentlich, 0,5 % täglich. Eine Studie, für die bundesweit stichprobenartig 13 Kliniken befragt wurden, belegt, dass im Jahr 2002 gegenüber 1999 mehr als doppelt so viele Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren aufgrund einer Alkoholintoxiation behandelt wurden. Die Tendenz ist steigend.

Nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es seit 2004 bundesweit einen Trend, wonach bei Jugendlichen Cocktails und Alcopops und nicht mehr Bier als beliebteste Spirituosen gelten. Das hat sich mit der Verteuerung der Alcopops etwas relativiert.

Anlass zur Sorge bieten neben dem exzessiven Alkoholkonsum der frühe Einstieg in den Konsum und der wachsende Mehrfachkonsum von Suchtmitteln. Also nicht nur Alkohol, sondern auch Rauchen und der Konsum anderer Drogen gehören dazu.

Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen berichten, dass Jugendliche mit einem problematischen Konsum von Cannabis und anderen illegalen Drogen häufig gleichzeitig Alkohol in erheblichem Maße zu sich nehmen.

Jugendliche beginnen mit dem regelmäßigen Alkoholkonsum im Durchschnitt mit 13 Jahren. Auch geringfügiger Alkoholkonsum führt in diesem Alter oft zu bleibenden Schäden. Viele Kinder und Jugendliche erhalten in Gaststätten oder im Einzelhandel alkoholische Getränke, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz der Verkauf bzw. Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. von Spirituosen an Kinder und Jugendliche unter 18 verboten ist.

Ob ein prinzipielles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 sinnvoll ist, muss geprüft werden. Ich habe eine ziemlich strenge Haltung dazu, auch durch meine zwei Kinder, die sagen - jetzt sind sie über 18; es betrifft sie nicht mehr -: Ein Verbot setzt eine höhere Schwelle. Es mindert die Chance, an Alkohol heranzukommen. - Das muss man ernstnehmen, noch dazu, da Jugendliche es selbst folgendermaßen darstellen: Es wird uns ja angeboten, also machen wir es, also ist es rechtens. - Das Maß, an dem die Grenze erreicht ist, bei der es für sie schädigende Wirkungen nach sich zieht, können Jugendliche nur sehr schwer einschätzen.

Es ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass sich auch die EU dieses Themas annimmt. Es ist kein Brandenburger Problem, kein deutschlandweites, sondern ein europaweites Problem. Aber wir müssen natürlich in unserem eigenen Land tun, was wir tun können. Wir wollen zum Beispiel darauf hinwirken, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Es gibt sie ja. Es muss verstärkte Einlasskontrollen in Diskotheken geben, sodass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Veranstaltungen erlangen, bei denen hochprozentige Alkoholika ausgeschenkt werden. Hier liegt die Verantwortung bei den Ordnungsämtern. Hier werden wir auch noch einmal - ich sage auch gleich, in welcher Form wir das tun werden - Einfluss nehmen.

Die Einhaltung von Verboten ist das eine. Aber wir wissen auch, dass die Menschen das Wegschauen sehr eintrainiert ha

ben. Ich habe einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem gezeigt wurde, wie in einer Fußgängerzone fünf 12- bis 13-jährige Kinder mit Brause gefüllte Schnapsflaschen hingestellt und Passanten gebeten haben, diese Flaschen zu öffnen, weil sie so schwer aufzubekommen seien. - Die Passanten haben es getan. Nur zwei von vielen gingen zurück und diskutierten mit den Jugendlichen, ob es richtig oder nicht eher zu unterlassen sei, was sie dort täten. Auf die Frage, warum sie die Flaschen denn geöffnet hätten, antwortete beispielsweise ein junger Mann: Eigentlich wollte ich höflich sein - aber, wenn Sie es jetzt so sagen: Natürlich war es ein Fehler. - Dieses oberflächliche Umgehen mit den Problemen liegt natürlich in der Gesellschaft begründet. Ordnungsrechtlich dagegen einzuschreiten ist das eine, das gesellschaftliche Bewusstsein zu stärken, dass man dort als Bürger auch einschreiten muss, wenn man so etwas sieht, das andere. Es ist im Wesentlichen Aufgabe der Gesellschaft, diese Arbeit zu leisten.

Wir wollen natürlich eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzes. Alkohol darf nicht an unter Sechzehnjährige, und Spirituosen dürfen nicht an unter Achtzehnjährige abgegeben werden. Aber es ist eben eine ziemlich unproblematische Verfügbarkeit zu beobachten. Wenn Kinder in die Shops, in die Kaufhallen gehen, bekommen sie dort natürlich Alkohol. Leider nur wenige Kassierer sagen: Halt, stopp! Zeig mal deinen Ausweis!

Aufgabe einer umsichtigen Alkoholprävention ist es also, die Menschen darauf vorzubereiten, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Wir müssen das Thema wirklich sehr ernstnehmen und nicht verharmlosen. Dies geschieht vor allem im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen.

Es wäre zum Beispiel zu überlegen, die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger festzusetzen. Darüber wird bereits lange und heiß diskutiert. Für mich gäbe es darüber überhaupt keine Diskussion, sondern es würde einfach gemacht, um mehr Schutz im Straßenverkehr für die Jugendlichen, aber auch alle anderen Beteiligten durchzusetzen.