Protocol of the Session on April 26, 2007

Ausschank von Wein und Bier erst ab 18 Jahren gehört ebenfalls in diese Diskussion, weil es ja eine Frage der Menge ist, bei der die gleichen Schäden entstehen wie durch starke Alkoholika. Auch Warnhinweise auf Alkoholika sind nicht das schlechteste Mittel. Ihr Anblick würde zwar manch schönes Etikett verunstalten - aber das ist hinzunehmen, wenn es dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen dient!

Am 26. April letzten Jahres hat die Landessuchtkonferenz in Brandenburg die Entwicklung einer Initiative zum verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol beschlossen. Im Mai dieses Jahres werden wir diese Initiative auf dem 2. Fachforum der Landessuchtkonferenz starten. Es sollen flächendeckend, kontinuierlich und langfristig Maßnahmen und Projekte zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol sowie zur Reduzierung des Alkoholkonsums in Brandenburg durchgeführt werden. Das beinhaltet die Vernetzung unterschiedlicher Aktionen, die Mitwirkung verschiedener Beteiligter, die Verknüpfung von Verhaltens- und Verhältnispräventionen sowie den Nachweis ihrer Ergebnisse.

In dieser Landessuchtkonferenz sind nicht nur alle Ministerien - beispielsweise das Innen- oder Wirtschaftsministerium - vereinigt, sondern auch der Städte- und Gemeindebund. Deshalb

- ich sagte vorhin: Ordnungsämter - liegt das in der Verantwortung der Kommunen. Wir haben alle an einem Tisch, um eine wirksamere Prävention durchsetzen zu können.

Im Zusammenhang mit der Initiative stehen auch verschiedene Projekte, von denen ich einige erwähnen will: das Alkoholpräventionsprojekt „Hart am LimiT“ im Landkreis MärkischOderland, Peer-Projekte an Fahrschulen mit dem Verband der Fahrlehrer, der Polizei und den Fahrerlaubnisbehörden in Dahme-Spreewald, in Cottbus, Spree-Neiße und Ostprignitz-Ruppin, das Projekt „Suchtpräventionsparcour“. In den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sind noch mehrere Projekte in Vorbereitung. Auch hier ist also der gesellschaftliche Konsens, mehr zu tun und schneller zu handeln, durchaus vorhanden. Nun gilt es, diese Initiativen ins Land zu tragen. Wir sehen, dass die Landkreise sehr wohl erkannt haben: Es sind ihre Jugendlichen, die die Unfälle verursachen und krank werden, und deshalb ist dort auch ein hohes Interesse zu verzeichnen, etwas zu tun. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. Frau Dr. Münch, bitte schön.

Frau Ministerin, ich begrüße diese Vielzahl von Maßnahmen außerordentlich und auch, dass Sie versuchen, das im Rahmen der Anfang Mai stattfindenden Landessuchtkonferenz zu bündeln.

Ich habe zwei Nachfragen: Halten Sie die ordnungsrechtlichen Maßnahmen für ausreichend, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen? Denn wenn man nachfragt, bekommt man zum Teil erschreckende Auskünfte, so nach dem Motto: Wir haben eigentlich niemanden, der das macht, es war mal einer da, jetzt haben wir niemanden mehr, der überprüft, ob das Jugendschutzgesetz tatsächlich eingehalten wird.

Zum Zweiten: Plant die Landesregierung, in Richtung Etikettierung oder Warnhinweise auf Etiketten etwas zu tun bzw. vielleicht ein isoliertes Alkoholverbot in Diskotheken oder ähnlichen Orten, wo sich Jugendliche verstärkt aufhalten, einzuleiten?

Die personellen Voraussetzungen zur Umsetzung müssen natürlich gegeben sein. Auch das wird ein Thema der Landessuchtkonferenz. Das hat jedoch nichts mit den vorhandenen Möglichkeiten zu tun. Wir haben die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten, die genutzt werden müssen, und dazu gehören personelle und finanzielle Ressourcen. Das werden wir dort besprechen.

Zur zweiten Frage: Die Landesregierung hat sich das Gremium Landessuchtkonferenz mit allen Kompetenzen, die dort gebündelt werden, gesucht, um dieses Thema zu bearbeiten. Es wird nicht nur landesregierungsseitig in Angriff genommen, denn in dieser Initiative werden auch all die vorgesehenen Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit hin eruiert. Wir als MASGF schauen dann, wie wir das in der Zusammenarbeit befördern können. Herr Junghanns und ich haben gestern eine gemeinsame Presseerklärung in dieser Richtung herausgegeben. Wir achten sehr

darauf, dass die Landessuchtkonferenz als Kompetenzbündelung aller hier im Land Tätigen diese Aufgabe wahrnimmt und Vorschläge unterbreitet, die wir gemeinsam im Land umsetzen können.

Die Abgeordnete Wöllert hat eine weitere Frage.

Meine Frage knüpft an das, was Frau Ministerin gerade gesagt hat, an. Es handelt sich hier um ein gesundheitliches Problem, ein Problem des Jugendschutzes und ein ordnungsbehördliches Problem. Das heißt, eigentlich sind drei Ministerien - Sie haben jetzt das Wirtschaftsministerium genannt, darauf wäre ich gar nicht gekommen - involviert.

(Ministerin Ziegler: Und die Gaststätten!)

- Ja, fürchterlich.

Deswegen interessiert mich, wie die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Ministerien geregelt ist, denn die Zahlen, die wir jetzt gehört haben, sind uns nicht ganz neu. Anlass ist dieser fürchterliche Todesfall in Berlin. Deswegen diskutieren wir alle darüber. Gesprächsthema ist das schon länger. Im Übrigen unterstützte ich Sie sehr bei Ihrer Forderung nach der Null-Promille-Grenze, aber bitte für alle.

(Zustimmendes Klopfen bei der Linkspartei.PDS und Beifall der Abgeordneten Dr. Münch [SPD])

Damit hätte ich persönlich auch kein Problem, aber da gibt es noch keine Abstimmung innerhalb der Landesregierung.

All unsere Ressorts sind in der Landessuchtkonferenz vertreten. Dort wird interministeriell zusammengearbeitet. Es war nicht der aktuelle Anlass, der uns veranlasste, das Thema zu bearbeiten. Ich sagte bereits, dass schon auf der ersten Suchtkonferenz im vergangenen Jahr beschlossen wurde, aufgrund der vorgelegten Zahlen eine Initiative in diese Richtung zu starten. Wir haben gesagt: Da müssen wir eine konzertierte Aktion starten, denn es macht keinen Sinn, wenn sich jeder im Land irgendetwas einfallen lässt, keiner voneinander weiß, Projekte nicht miteinander abgestimmt sind und nur Förderanträge gestellt werden, um das zu unterstützen. Wir wollen daraus ein Landesprogramm entwickeln, nicht ein Landesprogramm des MASGF, sondern ein Programm, das im Land umgesetzt wird. Deshalb brauchen wir die Landessuchtkonferenz mit der Bündelung der Kompetenz, wobei wir als Ministerien selbstverständlich vertreten sind.

Vielen Dank. - Die Frage 1189 (Umsetzung des SGB II im Land Brandenburg - Widerspruchsstatistik) stellt die Abgeordnete Dr. Schröder.

Aus der aktuellen Widerspruchsstatistik der Regionaldirektion

Berlin-Brandenburg zur Umsetzung des SGB II ergeben sich für Widerspruchsführer oft nach wie vor unverhältnismäßig lange Wartezeiten für die abschließende Bearbeitung eines Widerspruchs.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie groß ist der aktuelle zeitliche Rückstau für die Bearbeitung eines heute eingebrachten Widerspruchs in den SGB-II-Grundsicherungsträgern der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg?

Frau Ministerin, Sie haben wieder das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zeitliche Bearbeitungsrückstand von Widersprüchen im Monat Dezember 2006 ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich. Sie hatten nach dieser Aufstellung gefragt - Herr Präsident, das müssen Sie jetzt aushalten -: Cottbus hatte im Dezember 2006 14 Monate zeitlichen Rückstand, ElbeElster 16 Monate, Oberspreewald-Lausitz 19 Monate, Barnim 17 Monate, Frankfurt (Oder) sechs Monate, Märkisch-Oderland sieben Monate, Prignitz drei Monate, Havelland drei Monate, Brandenburg an der Havel vier Monate, Potsdam sieben Monate, Teltow-Fläming fünf Monate, Potsdam-Mittelmark 11 Monate, Dahme-Spreewald sieben, Oberhavel 16 Monate - das ist der Durchschnitt des Jahres 2006 -, für den Kreis Oder-Spree haben wir keine Angaben, für Ostprignitz-Ruppin ebenfalls noch nicht, weil die Zahl der Widersprüche nur jahresweise erfasst wird, Spree-Neiße keine Angaben, Uckermark sechs Monate. Im Durchschnitt des Landes haben wir - abgesehen von den fehlenden Angaben - 9,4 Monate Bearbeitungsrückstand. Die Daten basieren auf einer Auswertung der Regionaldirektionen der BA und Meldungen der zugelassenen Träger. Sie können natürlich auch vom Jahresdurchschnitt abweichen, weil eben nur der Dezember erfasst wurde.

Grundsätzlich können wir aufgrund der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Widersprüchen in einem zurückliegenden Zeitraum die voraussichtliche Dauer eines heute eingelegten Widerspruchs nur vage prognostizieren. Das ist klar, weil man eben nur die Durchschnittswerte hat. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist natürlich auch abhängig von der Komplexität der Sach- und Rechtslage und auch des Umfangs der notwendigen Information, der Unterlagen, der Nachweise, die einzubringen sind. In der Regel werden in den Grundsicherungseinrichtungen Prioritäten bei der Bearbeitung von Widersprüchen gesetzt, die dazu führen, dass besonders dringliche Anliegen vorrangig bearbeitet werden. Generell gilt natürlich - darüber sind wir uns einig -, dass die Bearbeitungszeiten zu lang sind.

Ich möchte das Beispiel der ARGE Teltow-Fläming mit der im Bereich der ARGEn höchsten Anzahl an Widerspruchseingängen herausgreifen. Je mehr Widersprüche man zu bearbeiten hat, desto schwieriger wird es, damit umzugehen. Im Dezember 2006 waren es 508. Das macht deutlich, dass die Grundsicherungsämter nur mit entsprechendem Personaleinsatz in den Rechtsbehelfsstellen gegensteuern können. Durch den Einsatz von inzwischen zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teltow-Fläming konnte erreicht werden, was nur wenige Grundsi

cherungseinrichtungen bisher schafften: Die Anzahl der Erledigungen übersteigt die Anzahl der Neueingänge. Das berechtigt zu der Annahme, dass im Zuständigkeitsbereich dieser ARGE die Bearbeitungsdauer weiter verkürzt werden kann, wenn die Anzahl der Eingänge nicht wesentlich ansteigt.

Eine ähnliche Entwicklung wird auch im Landkreis Oberhavel erwartet. Dort wurden zum 1. Februar dieses Jahres zehn zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - finanziert aus dem Kommunalhaushalt - für die Widerspruchsbearbeitung eingesetzt. Das hängt natürlich von der dortigen Umgangsweise ab.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die Frage 1190 (Privatisierung der Deutschen Bahn AG) stellt die Abgeordnete Tack.

Der von Bundesverkehrsminister Tiefensee vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Bundeseisenbahnen sieht vor, Teile der Deutschen Bahn AG zu privatisieren. Die Infrastruktur soll zwar in öffentlicher Hand verbleiben, die Deutsche Bahn AG soll jedoch die Infrastruktur zur Nutzung übertragen bekommen und sie in ihrer Bilanz führen dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den in Rede stehenden Referentenentwurf zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG?

Bitte, Herr Minister Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, der Referentenentwurf von Bundesverkehrsminister Tiefensee liegt den Ländern erst seit Dienstag dieser Woche offiziell vor. Das hat schlicht und einfach mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung zu tun. Deshalb haben wir uns also auch erst seit Dienstag dieser Woche mit dem Thema richtig beschäftigen können. Wie es üblich ist, haben Bundestagsabgeordnete und letztendlich auch der zuständige brandenburgische Verkehrsminister das Papier jedoch schon vorab zur Kenntnis bekommen. Eine formelle Behandlung des Entwurfs von Bundesverkehrsminister Tiefensee auf der Verkehrsministerkonferenz in der vergangenen Woche war allerdings nicht möglich. Trotzdem gab es eine sehr intensive Diskussion dazu. Ich möchte Ihnen unsere Position und auch die einiger anderer Ländervertreter hier zur Kenntnis geben.

Ich will nicht verhehlen, dass auf der Verkehrsministerkonferenz bei den Ministern eine große Skepsis vorherrschte dahin gehend, dass der vorliegende Gesetzentwurf a) verfassungsrechtlich tatsächlich umsetzbar ist und b) den verkehrspolitischen Zielrichtungen, die wir, Frau Tack, ja auch hier im Parlament gemeinsam verfolgen, tatsächlich Rechnung trägt.

Die Hauptkritikpunkte sind, dass aus der Sicht der Länderverkehrsminister keine ausreichende Transparenz dafür gegeben

ist, wo die nach wie vor bereitzustellenden öffentlichen Mittel eingesetzt werden, dass da also letztendlich eine viel zu starke Kontrolle über die privaten Anteile mit realisiert würde und - das ist der Kernpunkt - dass nicht ausreichend gesichert ist, dass die verkehrspolitischen Zielrichtungen für die Bahnreform auch wirklich in den Mittelpunkt gestellt werden.

Im Detail geht es etwa um eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Die Frage ist, wer den Mitteleinsatz kontrolliert; denn nach den jetzigen Vorstellungen sollen jährlich 2,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Es besteht eine große Skepsis dahin gehend, dass das tatsächlich funktionieren wird. Auch in Brandenburg haben wir ja negative Erfahrungen bei der Frage der Erhaltung des Bestands des Netzes bzw. auch im Bereich der Stationen gemacht.

Wie wird es weitergehen? - Nach den Aussagen von Bundesverkehrsminister Tiefensee ist vorgesehen, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch das Bundeskabinett verabschiedet wird. Es besteht große Skepsis dahin gehend, wie das angesichts der unterschiedlichen Positionen auch schon im Bundeskabinett tatsächlich funktionieren kann. Der Zeitplan würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Bundesländer ebenfalls noch vor der Sommerpause in der Form der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundesrat an den Beratungen offiziell beteiligt würden.

Eine Frage, die nicht ausreichend beantwortet werden konnte, die wir bei dem angedachten Modell aber sehr deutlich sehen müssen, lautet - da liegen wir auf einer Linie, Frau Tack -, warum an einem international tätigen Logistikkonzern, der nach den Vorstellungen von Herrn Mehdorn mittelfristig deutlich mehr als 50 % seines Umsatzes außerhalb Deutschlands machen wird, der Bund, sprich: die öffentliche Hand, mit 51 % beteiligt sein soll. Es ist wohl nicht Aufgabe der öffentlichen Hand in Deutschland, in Russland, in Japan, in China oder in den USA tätig zu werden. Da sollte man also einen deutlichen Trennungsstrich ziehen.

Die Länder haben klare Forderungen formuliert, und zwar auch schon auf der vorletzten Verkehrsministerkonferenz. Ich nenne hier noch einmal die wesentlichen Punkte: Mitspracherecht der Länder; eine ganz klare Option, auch regionale Verantwortung für Regionalnetze mit zu übernehmen; Sicherung des verkehrspolitischen Einflusses; ehrliche Diskriminierungsfreiheit, damit auch von daher ein Wettbewerb möglich ist.

Viele andere Länderkollegen und ich sind der Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreichen wird, um den verkehrspolitischen Ansprüchen, die wir gemeinsam haben, gerecht zu werden. Wir werden uns insofern auch offiziell in die Verhandlungen im Bundesrat einbringen.

Sehr interessant in meinen Augen war, dass sich die Mehrheit der Länderkollegen deutlich dafür aussprach, dass unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten einer deutlichen Trennung von Netz und Betrieb der Vorrang eingeräumt werden soll.

Herr Minister, es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Frau Tack.

Herr Minister, Sie haben von großer Skepsis, von Nichteinbe

ziehung der Länder und von Infragestellung des Erreichens der verkehrspolitischen Zielstellungen gesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal: Hält die Landesregierung bzw. halten Sie eine Privatisierung der Bahn AG für unverzichtbar? Das ist für mich die entscheidende Frage.

Meine zweite Nachfrage: Würde es nicht Sinn machen, den Status quo und den Gedanken einer Modernisierung der Bahn AG beizubehalten bzw. zu entwickeln, um möglicherweise zwei Unternehmensteile, nämlich einen für den Betrieb und einen für die Infrastruktur, in öffentlicher Hand zu behalten?

Meine dritte Nachfrage: Sie haben erwähnt, dass Sie insoweit ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken haben, die wir ja teilen; denn im Grundgesetz ist der Gewährleistungsauftrag für den Betrieb und den Schienenverkehr verankert. Sehen Sie da nicht auch eine unüberwindbare Hürde, weil Sie ja auch gesagt haben, der Gesetzentwurf sei für die Länder in der vorliegenden Form noch nicht zustimmungsfähig?