Das Landesparlament kann die Landesregierung bei Haushaltsberatungen natürlich nicht überholen; das wissen wir.
Erstens: Welche Ursachen sehen Sie für den Umstand, dass sich die Landesregierung nicht in der Lage sieht, dem Parlament einen Haushaltsentwurf eher zuzuleiten, zumal wir wissen, dass es aus der Koalition - zumindest politisch gesehen - nichts Neues gibt?
Zweitens: Können Sie den Betroffenen - Kommunen, Investoren, Antragstellern für Fördermittel, Organisationen, Vereinen - sagen, wie sie sich verhalten sollen, um auch nach dem 1. Januar 2005 weiterarbeiten zu können?
Drittens: Nach meiner Beobachtung sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ministerien hochgradig verunsichert, welche Programme in Zukunft überhaupt noch wirken können. Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen
Die Landesregierung hat sich nach der Wahl des Ministerpräsidenten in der vorletzten Landtagssitzung konstituiert und unverzüglich damit begonnen, die für das Land Brandenburg notwendige Politik auch in Form von Haushaltsansätzen zu formulieren. Sie wissen, dass sich die Einnahmesituation für das Land weiterhin dramatisch verschlechtert hat; die Novembersteuerschätzung hat erneut einen Aufgabenansatz für die Haushaltskonsolidierung geliefert. Wir müssen mit den verminderten Einnahmeansätzen umgehen, wenn wir es schaffen wollen, die Nettokreditaufnahme zurückzuführen.
Das führt natürlich dazu - damit komme ich zum dritten Punkt - , dass sämtliche Ausgabentitel und Förderprogramme auf den Prüfstand gestellt werden. Damit hat es logischerweise - gewollt oder ungewollt - zu tun, dass es Verunsicherung gibt.
Die Information über die Haushaltsbewirtschaftung erfolgt, indem der Finanzminister vor Jahresende einen Haushaltsbewirtschaftungserlass herausgibt, der es den Ressorts ermöglicht, die Mittel zu bewirtschaften und den Zuwendungsemfängern, die Sie aufgezählt haben, entsprechende Informationen zukommen zu lassen.
Herr Minister, wie belastbar sind die diesbezüglichen Informationen - zum Teil stammen sie noch aus der vergangenen Legislaturperiode - , die bisher aus dem Finanzministerium an die Kommunen gegangen sind und auf deren Basis die Kommunen zurzeit Haushaltspläne erstellen? Ich meine, das ist genau das Problem, vor dem wir stehen. Ich schließe die Frage an: Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um Planbarkeit wirklich zu gewährleisten?
Ich wiederhole: Die Regierung wird einen Entwurf und - zwangsläufig - ein Begleitgesetz vorlegen. Durch Letzteres werden Leistungen entweder eingestellt oder eingeschränkt. Die entsprechende Vorlage wird nach meinem Dafürhalten frühestens im Mai zur abschließenden Beschlussfassung vorliegen. Vorher gibt es Annahmen und politische Einschätzungen; diese sind möglich. Wir haben in diesem Hause über das Finanzausgleichsgesetz lange debattiert und es dann beschlossen. Ich gehe davon aus, dass daran im Wesentlichen festgehalten wird. Es bleibt aber der Politik vorbehalten, bis Mai abschließende Entscheidungen zu treffen, die erst ab dann wirken können.
Ich danke dem Finanzminister und wir kommen zu Frage 32 (Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz) , die vom Abgeordneten Karney gestellt wird. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2000 wurde dem Ort Wendisch Rietz im Landkreis Oder- Spree der Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen. In der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause 2004 wurde aber vom Verkehrsminister erklärt, dass die Ortsdurchfahrt der L 412 in absehbarer Zeit nicht instand gesetzt werden könne. Da die L 412 der Erschließung der Region dient, soll die L 412 vorrangig saniert oder grundhaft instand gesetzt werden, sodass die Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit gewährleistet werden. Zurzeit hat die Ortsdurchfahrt über längere Abschnitte im Ort nur eine einzige Spur bzw. Querrinne. Ähnliche Probleme gibt es in Petersdorf, Güntersdorf, Neu Golm und Diensdorf. Es fehlen auch noch Radwege in Größenordnungen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Abstimmung zur Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz gab und gibt es inzwischen mit dem Landkreis und der Landesregierung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karney, ich möchte als Erstes ein Missverständnis aufklären. Ich habe im Monat Juni in der Antwort auf Ihre Anfrage nicht gesagt, dass die L 412 vorrangig saniert oder grundhaft instand gesetzt wird, sondern ich habe gesagt, dass die L 412 einschließlich der Ortsdurchfahrt dem Grünen Netz zuzuordnen ist und damit aus Haushaltsgründen - das ist Ihnen bekannt - nur die Sicherung der Befahrbarkeit und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit abgesichert werden können. Das war meine Zusage und das erfolgt auch.
Wir haben zum Beispiel im Oktober dieses Jahres in einem ca. 100 m langen Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt die Deckschicht instand gesetzt. Dabei wurden die Spurrinnen, die Sie angesprochen haben, und der Absatz an Brückenwiderlagern beseitigt sowie Straßeneinläufe wieder angepasst. Die restlichen Teile der Ortsdurchfahrt können nicht instand gesetzt werden, weil keine geschlossene Entwässerung vorhanden ist. Auch das ist bekannt, auch den kommunalen Trägern.
Planungsprogramm des Brandenburgischen Straßenbauamtes Frankfurt (Oder), allerdings aus Haushaltsgründen ohne terminliche Festlegung der Realisierung.
Sie fragen darüber hinaus, wie weit die Abstimmung mit dem Landkreis gediehen ist. Hierzu gab es eine letzte Beratung am 14. September mit dem verantwortlichen Ausschuss. Dabei wurde die Ortsdurchfahrt vonseiten des Kreises nicht thematisiert, sondern es wird die Entscheidung mitgetragen, dass die L 35 Priorität hat. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Minister. - Es gibt keine Nachfragen, sodass wir zur Frage 33 (Chipkarten- Missbrauch bei ärztlicher Behandlung), gestellt vom Abgeordneten Norbert Schulze, übergehen können.
Durch die missbräuchliche Verwendung von Chipkarten entstehen den Krankenkassen nach bundesweiten Hochrechnungen jährliche Zusatzkosten von ca. 2 Milliarden Euro. Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes erklärte, dass eine große Zahl ausländischer „Gesundheitstouristen“ mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde in Deutschland ärztliche Versorgung in Anspruch nimmt. Der Schaden sei so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen. Das Gesundheitsministerium von Nordrhein- Westfalen fordert nunmehr, dass Patienten künftig bei jedem Arztbesuch ihren Personalausweis vorzeigen sollen.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Möglichkeiten hat die Landesregierung, um Missbrauchsfälle bei der Krankenkassenabrechnung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen eine missbräuchliche Verwendung von Chipkarten der Krankenkasse in dem von der DVU behaupteten Umfang auch nur annähernd erreicht wird. Wir wissen, dass es Missbrauch gibt - das ist bekannt und wird auch geahndet - , aber in dieser Höhe ist das eine völlig umstrittene Zahl.
Es fordert auch niemand, dass Patienten beim Arztbesuch künftig ihren Personalausweis vorlegen müssen, auch nicht das nordrhein- westfälische Gesundheitsministerium. Pressemeldungen dazu geben Äußerungen der Pressesprecherin nur verkürzt wieder. Sie regte lediglich an, bei begründetem Verdacht auf Chipkarten- Missbrauch die Vorlage des Personalausweises zu fordern.
Im Übrigen ist beabsichtigt, dass ab 1. Januar 2006 mit der Einführung der Gesundheitskarte ein Lichtbild auf dem Ausweis zu sehen ist. Damit dürfte das Problem erledigt sein. - Vielen Dank.
Danke, Frau Ministerin. - Nachfragen hierzu gibt es nicht, sodass wir zur Frage 34 (Ausweitung staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen die Firma Hesco in Luckenwalde), gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder, kommen.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nach aktuellen Presseberichten ihre Ermittlungen in Sachen Firma Hesco ausgeweitet. Gegen die ehemaligen Geschäftsführer wird nun nicht nur wegen des Anfangsverdachts des Subventionsbetrugs, sondern auch wegen des Anfangsverdachts der Untreue, der Unterschlagung und der Verletzung von Buchführungspflichten ermittelt. Die Ermittlungen wurden inzwischen auch auf den Rechtsberater der Beschuldigten, der im Übrigen auch langjähriger Rechtsberater der Brandenburger PDSLandtagsfraktion ist, ausgedehnt.
Hintergrund sind die Umgehung eines geordneten Insolvenz- und Liquidationsverfahrens im Jahre 2003 sowie die damit verbundene Übertragung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens auf eine neue Firma mit dem Ziel, der „alten“ Hesco so Vermögenswerte als Gemeinschuldnerin zu entziehen.
Das Arbeitsgericht Potsdam hatte bereits in einer Entscheidung vom Februar 2004 klargestellt, dass die Konstruktion der Insolvenz der Firma Hesco Kunststofferzeugnisse Helmut Schulze & Co. GmbH alias HC Kunststofferzeugnisse GmbH sowie die Übertragung von Arbeitsverhältnissen und geförderten Wirtschaftsgütern auf zwei weitere Firmen in Luckenwalde allein dem Ziel der Umgehung von Rechtsvorschriften dienten. Trotzdem wurden die an Hesco ausgereichten Fördermittel in Höhe von 931 000 Euro von der Investitionsbank des Landes Brandenburg bis jetzt nicht zurückgefordert.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwieweit entsprechen die durch den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft benannten Rechtsverstöße - Untreue, Unterschlagung, Subventionsbetrug - den Auflagen und dem Zweck der Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Schröder, wie Sie selbst in Ihrer Fragestellung formulieren, handelt es sich um einen Anfangsverdacht des Subventionsbetruges und anderes. Deshalb sollte in einem Rechtsstaat, dem auch wir alle verpflichtet sind, nicht nur eine Vorverurteilung, sondern auch der Anschein einer Vorverurteilung unterbleiben.
Im Übrigen können die von Ihnen genannten Tatbestände selbstredend weder dem Anliegen oder Auflagen noch dem Zweck der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg entsprechen. Wir werden den Gang dieses Verfahrens abwarten, ja, abwarten müssen, um im Ergebnis dessen gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.
Erstens: Welche Konsequenzen werden Sie als Wirtschaftsminister bzw. wird Ihr Ressort im Förderfall Hesco ziehen, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Subventionsbetrug, Untreue, Unterschlagung und Verletzung der Buchführungspflichten erhebt?
Zweitens: Haben Sie als Wirtschaftsminister ein Gespür dafür, dass bereits jetzt am Beispiel der Firma Hesco die Frage aufgeworfen werden muss, was Förderauflagen in der Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg überhaupt noch wert sind?
Zur letzten Frage: Gespür für die tatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen Förderfällen, wenn sie so problembeladen sind wie zum Beispiel dieser, wozu Sie regelmäßig abfolgende Fragen stellen, habe ich.
- Ja, das nimmt kein Ende. - Aber genau dieses Gespür lässt nicht zu, eine undifferenzierte Vorgehensweise für die Zukunft in Aussicht zu stellen.
Jeder Fall, jede Entwicklung eines Unternehmens, jede Marktsituation ist für die Entwicklung eines Unternehmens so differenziert, dass ich mit jeder Pauschalisierung regelmäßig eher daneben treten kann, als dem Anliegen eines Förderfalls, der Interessenlage des Landes Brandenburg gerecht zu werden.
Welche Konsequenzen ich, wenn der Fall eintritt, gegebenenfalls ziehen werde, sollten wir dem Zeitpunkt vorbehalten, zu dem dieser Fall eingetreten ist.