Es muss auch entschieden werden, ob es eine Nachrüstungspflicht für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge oder eine Verhaltensvorschrift geben soll. Das bleibt abzuwarten.
Ich will in dieser Frage meinem Kollegen Schrey zur Seite springen und die Landesregierung fragen, ob sie bereit ist, Ihrem Fuhrpark eine Weisung zu erteilen bzw. die Verantwortlichen im öffentlichen Dienst aufzufordern, schon jetzt am Tag mit Licht zu fahren, weil wir alle wissen, wie sinnvoll es ist, die Kampagne der Landesverkehrswacht, schon jetzt am Tag mit Licht zu fahren, zu unterstützen. Die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs tun das schon landesweit.
Frau Tack, Ihnen ist bekannt, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung dazu aufgerufen haben, dienstlich wie privat mit Licht zu fahren; ich habe das für mein Haus getan. Sie wissen auch, dass diese Regelung nur dann hundertprozentig greift, wenn wirklich alle am Tag mit Licht fahren. Freiwilligkeit - wir beide, Frau Tack, fahren auch privat schon jetzt am Tag mit Licht - hat Vorbildwirkung und ist der richtige Weg. - Danke schön.
Herr Minister, war bei all den dort geführten Gesprächen auch die Sicherheit der Motorradfahrer ein Punkt? Sie müssen schon mit Licht fahren, Autos hingegen noch nicht. Was haben die Gespräche diesbezüglich ergeben?
Internationale Gutachten bestätigen nicht die Vermutung, bei Motorradfahrern sei das Fahren mit Licht von Nachteil. Im Gegenteil, es ist nachgewiesen worden, dass sich sehr positive Wirkungen auf die Reduzierung der Unfallzahlen ergeben. Demzufolge ist es vernünftig, sich für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Ich erinnere daran, dass 14 Länder Regelungen getroffen haben. Diese sind aber sehr unterschiedlich und basieren zum Teil auf Freiwilligkeit. Ich glaube, es ist genau der richtige Ansatz, eine europaweit einheitliche Regelung für alle Verkehrsteilnehmer zu treffen, damit die Verkehrssicherheit erhöht und das Ziel, das sich die EU selbst gesetzt hat, nämlich in den nächsten fünf Jahren die Zahl der Verkehrsopfer zu halbieren, erreicht wird.
Wir setzen mit der Frage 791 (Müllberge in Recyclingbetrie- ben) des Abgeordneten Norbert Schulze fort.
Nach Pressemitteilungen kam es am 1. September 2006 zu einem Schwelbrand auf dem Gelände der Recycling GmbH in
Wir kommen zur Frage 792 der Abgeordneten Barbara Hackenschmidt (Entwicklung der Strompreise). Wir wollen diese Frage gemeinsam mit der Frage 796 des Abgeordneten Detlef Karney (Strompreise in Brandenburg) und mit der Frage 797 des Abgeordneten Wolfgang Thiel (Strompreiserhöhung - Nut- zungsentgelte) behandeln und beantworten, jedoch jeweils getrennt stellen lassen. Frau Abgeordnete Hackenschmidt, Sie haben das Wort.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat der Regionalversorger E.ON Thüringer Energie rückwirkend zum 1. August 2006 seine Preise gesenkt.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sich Brandenburg zu den beantragten Preiserhöhungen der Stromanbieter verhalten?
In den letzten Wochen berichteten mehrere Zeitungen, dass E.ON zum 1. Januar 2007 eine Erhöhung der Strompreise beantragt hat. Auch RWE hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie geht sie mit den Anträgen der Stadtwerke und Stromversorger für eine Strompreiserhöhung um?
Die Fronten bei der Strompreisbildung verhärten sich. Selbst Bundeswirtschaftsminister Glos hat in der vergangenen Woche in die Debatte eingegriffen. Auch Wirtschaftsminister Junghanns hat große Bauchschmerzen und sagt: Da stimmt etwas nicht, da passt etwas nicht zusammen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie den aktuellen Stand angezeigter und bereits im Prüfverfahren befindlicher Anträge von Energieversorgern auf Strompreiserhöhung, besonders hinsichtlich noch nicht genehmigter Netznutzungsentgelte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hackenschmidt! Sehr geehrte Herren Abgeordnete Karney und
Freienhufen. Bereits im Juni brannte ein riesiger Sperrmüllberg bei der Schwarze-Elster-Recycling in Großräschen. Seit Juni 2005 darf Restmüll nicht mehr auf Deponien gelagert werden, doch die Verwertungsanlagen sind noch nicht voll einsatzfähig oder befinden sich noch im Bau. Somit wachsen die Lagerbestände, und die Betriebe sitzen auf riesigen Müllbergen.
Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Was hat sie unternommen, um die derzeitige Situation in den betreffenden Recyclingunternehmen zu verändern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schulze, in der Tat ist es so, dass es in der Nacht vom 1. zum 2. September 2006 in der Firma Sonne Recycling GmbH in Großräschen einen Schwelbrand auf einer Fläche von 25 mal 25 Metern gab. Bei den in Brand geratenen Abfällen handelt es sich um als Ersatzbrennstoff aufbereiteten Sperrmüll. Die in der Anlage gelagerten Ersatzbrennstoffmengen werden derzeit zurückgebaut, das heißt, sie werden in Bahnen gepresst, mit Folien umwickelt und damit für die weitere energetische Verwertung vorbereitet.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist der Brand durch Selbstentzündung entstanden. Im folgenden Fall geht es also nicht um eine Mülllagerung in irgendeiner Art und Weise, sondern um einen Betrieb, der Ersatzbrennstoffe zur weiteren Verwertung aufbereitet. Im Rahmen der Restabfallbehandlung werden die heizwertreichen Abfallanteile abgetrennt, aufbereitet und als Ersatzbrennstoffe in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.
Die dafür in Brandenburg vorhandenen Verbrennungskapazitäten in drei Kraftwerken von derzeit insgesamt 700 000 Tonnen pro Jahr können aus Brandenburger Aufkommen nur zu ca. 50 % gedeckt werden. Ansonsten sind diese Kraftwerke mit Mengen überregionaler Herkunft ausgelastet.
Ihre Auffassung, Herr Schulze, dass die Betriebe auf riesigen Müllbergen sitzen bleiben müssten, weil die erforderlichen Anlagen noch nicht voll einsatzfähig oder im Bau seien, ist nicht zutreffend. Sicherlich ist die seit 1. Juni 2005 erfolgte tief greifende Umstellung in der Abfallwirtschaft - wir haben uns an dieser Stelle schon öfter über dieses Thema unterhalten - nicht völlig reibungslos verlaufen. Das konnte auch nicht erwartet werden. In Brandenburg war das nicht anders als in allen anderen Bundesländern. Immerhin konnten ab diesem Stichtag in Brandenburg Abfälle in einer Größenordnung von insgesamt mehr als 900 000 Tonnen pro Jahr nicht mehr wie bisher einfach deponiert werden.
Wir können allerdings ein gutes Jahr nach Inkrafttreten der neuen abfallrechtlichen Anforderungen konstatieren, dass sich alle Brandenburger Restabfallbehandlungsanlagen in Betrieb befinden und bis auf eine einzige Ausnahme - das ist der Betrieb in Niederlehme - ihre volle Kapazität erreicht haben. Nach dem derzeitigen Stand wird Niederlehme die volle Kapazität im Oktober erreichen. Wenn alle diese Anlagen mit voller
Thiel! In Brandenburg haben 23 Stromversorgungsunternehmen zum 1. Januar 2007 einen Antrag auf Erhöhung der allgemeinen Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden auf der Niederspannungsebene gestellt. Die Unternehmen begründen ihre Anträge vornehmlich mit erhöhten Strombeschaffungskosten, die sich aus dem Preisanstieg an der Strombörse ergeben.
In der Tat ist festzustellen: Auch wenn es in der ersten Hälfte dieses Jahres eine leichte Reduzierung der Preise an der Börse gab, ist in der Entwicklung des jährlichen Mittels eine weitere Erhöhung der Preise an der Börse gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Allerdings - das ist Gegenstand der Presseverlautbarung, die hier zitiert wurde - sind in die Preiskalkulationen entgegenlaufende Änderungen der Netznutzungsentgelte noch nicht eingeflossen, sondern sie sind Gegenstand der Prüfung, die gegenwärtig durch die Bundesnetzagentur, aber auch durch uns als zuständige Landesbehörde auf diesem Gebiet vorgenommen wird. Welcher der beiden Effekte überwiegt - Antrag auf Erhöhung aufgrund erhöhter Einkaufspreise oder die Senkung der Netznutzungsentgelte -, kann ich zurzeit noch nicht vollständig bewerten.
Frau Abgeordnete Hackenschmidt, im Hinblick auf die angesprochene Preissenkung der E.ON Thüringer Energie AG ist folgender Sachverhalt festzustellen: Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung vom 1. August 2006 die Netznutzungsentgelte der E.ON Thüringer Energie AG genehmigt und damit deutlich gesenkt. Diese Senkung hat das Unternehmen über die allgemeinen Preise an die Haushaltskunden weitergegeben. Gleichzeitig hat das Unternehmen wie auch die anderen Unternehmen im Land Brandenburg einen Antrag auf Erhöhung der Preise zum 1. Januar 2007 gestellt.
Die in Brandenburg tätigen Regionalversorger wie E.ON edis, die envia Verteilnetz GmbH und die VEMAG AG haben bislang noch keinen Bescheid der Bundesnetzagentur erhalten. Es ist davon auszugehen, dass diese Bescheide in den nächsten Wochen ergehen werden. Die Verfahren, die in unsere Zuständigkeit fallen, sind gegenwärtig in der Bearbeitung. Neun Bescheide sind bereits erteilt worden, die restlichen Verfahren wollen wir in diesem Monat abschließen.
Ergänzend zu den Einkaufskosten und den Netznutzungsentgelten bewerten wir insbesondere die Kostenblöcke Vertriebskosten und Abgaben. Diese werden einer sehr kritischen Prüfung unterzogen. Die Entscheidungen werden auf der Grundlage der Bundestarifordnung getroffen. Jeder Antragsteller ist verpflichtet nachzuweisen, dass diese preiserhöhenden Faktoren eintreten. Wir werden im Rahmen der uns mit der Bundestarifordnung gegebenen Möglichkeiten eine sehr gründliche Prüfung vornehmen. Ich stelle hier fest, dass ich und die zuständigen Behörden alles in unseren Kräften Stehende tun werden, um den beantragten Preisanstieg zumindest zu mindern.
Was die Frage zur angekündigten Preiserhöhung von RWE angeht, sehr geehrter Herr Abgeordneter Karney, ist festzustellen: Es geht dabei um den Regionalversorger envia. Der Sitz des Unternehmens ist in Sachsen. Die Zuständigkeit für die Bescheidung von Anträgen dieses Regionalversorgers liegt bei meinem Kollegen in Sachsen, der aufgrund einschlägiger Regelungen jedoch verpflichtet ist, sich in diesen Fragen mit uns als betroffenem Land ins Benehmen zu setzen. Diese Konsultationen finden aktiv statt.
Ich möchte überhaupt feststellen, dass wir im Verbundsystem der Regionalversorger Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen bei dieser Abstimmung von dem gleichen Impetus geleitet sind. Wir haben den Anspruch, Preiserhöhungen entgegenzuwirken. Ein Stück der Verantwortung - damit möchte ich den ersten Teil der Beantwortung abschließen - möchte ich aber auch bei den Regionalversorgern und Kommunalunternehmen anmahnen. Sie haben die Verantwortung, für günstige Standort- und Verbraucherbedingungen zu sorgen. Das ist ein Stück weit eine Verantwortung, die man den Unternehmen nicht abnehmen kann. Wir werden das mit den Mitteln der Preiskontrolle, so wie sie uns gegenwärtig zur Verfügung stehen, sehr nachdrücklich und gründlich prüfen. - Danke schön.
Wenn heute ein Stadtwerk, ein Industriebetrieb oder ein freier Händler versucht, Strom oder Gas in Deutschland zu kaufen, trifft es bzw. er immer auf die vier gleichen Anbieter, die den Markt und den Preis bestimmen. Weder der angestrebte Wettbewerb noch die Senkung der Netzdurchleitungsgebühren - so löblich diese Dinge auch sind - werden dazu beitragen, dass die Preise sinken. Ganz im Gegenteil - Sie haben es eben auch gesagt -: Preissteigerungen stehen wieder ins Haus, sind beantragt. Dementsprechend steigen die Gewinne der genannten Energieunternehmen exorbitant.
Herr Junghanns, ich frage Sie: Was tun Sie oder was tut die Landesregierung im Interesse der Verbraucher, kleiner Unternehmen, privater und kommunaler Haushalte, die unter diesem Preisdruck zusehends leiden, dafür, dass die Gasunternehmen, die Energieunternehmen generell ihre Kalkulation offenlegen, so wie es Ihr Kollege, Minister Woidke, bereits gefordert hat?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Ihre globale Einschätzung der Wirkung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Nachsteuerung in dem Zusammenhang zur Ingangsetzung des Wettbewerbs teile ich nicht, weil wir uns gegenwärtig im Energiebereich erst in der Phase befinden, in der die Netznutzungsentgelte so festgelegt werden, dass der Wettbewerb greifen kann. Im Gasbereich wird damit, wie angekündigt, nach der Festlegung der Netznutzungsentgelte unmittelbar in diesem Herbst begonnen.
Wir müssen von der Situation 1998 und von dem Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2004 ausgehen. Die Phase des Ingangsetzens des Wettbewerbs nach der Monopolisierung, die auf diesem Gebiet in den Händen von vier Unternehmen im Land stattgefunden hat, muss als Nächstes folgen.
Wenn die Netznutzungsentgelte wirksam werden sollen, muss man die Verbraucher als Marktteilnehmer ansprechen, damit sie diese neue Situation für sich aktiv nutzen.
Ich bin, wie schon erklärt, auch für Transparenz. Die Kalkulationen müssen offengelegt werden. Sie müssen nicht nur im
Interesse des Verbraucherschutzes, der für mich bei der Bewertung der Anträge eine sehr wichtige Maßgröße ist, sondern auch unter generellen Gesichtspunkten offengelegt werden. Die Gasversorger haben das beispielhaft getan. Die Hamburger Entscheidung, die getroffen worden ist, hat das noch einmal nachdrücklich bekräftigt.