Drei Fragen: Welchen Inhalt hat das Fax? In welcher Höhe werden Schadensersatzforderungen darin beziffert und welche Stellungnahme geben Sie dazu ab?
Frau Dr. Schröder, ich wiederhole: Auch wenn medial dargestellt worden ist, man könne dies als Schadensersatzforderung sehen, sehe ich das nicht so. Damit wiederhole ich noch einmal das, was ich Frau Osten schon gesagt habe: Ich sehe keine Grundlagen für eine Schadensersatzforderung von unserem Partner in der Gesellschaft von DAFZA.
Herr Minister Junghanns, in der 94. Sitzung des brandenburgischen Landtags habe ich Ihnen die Frage nach den 145 Millionen Dollar erste Rate Dubai gestellt. Sie benutzten in Ihrer Antwort den Begriff der Aufrechnung. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen. Haben Sie damit nicht schon die Rechtsposition von DAFZA akzeptiert?
Zweitens: Welche konkreten Leistungen verbergen sich hinter dem Begriff der Aufrechnung und können Sie garantieren, dass es sich nicht um IHP-Technologie handelt?
Ich habe an anderer Stelle, ständig mit den Fragen in diesem Zusammenhang konfrontiert, gesagt, dass ich mich mit einem Ansinnen konfrontiert sehe, das in dieser Form zu behandeln. Ich kann ja mit der Positionierung und mit der Interpretation
des Partners nicht anders umgehen. Für mich ist das aber ein Ansinnen, welches keine juristischen Grundlagen hat. Dies hat DAFZA von mir schriftlich bekommen.
Herr Hammer, nach meiner Kenntnis - ich muss vorsichtig agieren, weil ich auch Gegenstand Ihrer Untersuchungen im Untersuchungsausschuss bin - handelt es sich bei diesen Vorgängen um Vorgänge nach dem Scheitern des Projektes, welche nicht Gegenstand der Untersuchungen im Ausschuss sind.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2092 (Jagd auf Verkehrssün- der?), gestellt vom Abgeordneten Bochow. Bitte, Herr Bochow.
In einer dpa-Pressemitteilung vom 2. Januar dieses Jahres hieß es, die Landesregierung werde ihre „Jagd auf Verkehrssünder“ nochmals verschärfen.
Auf meine Nachfrage hin teilte der Minister des Innern mit, dass diese Formulierung von der Deutschen Presseagentur selbst gewählt wurde. Wie weiter mitgeteilt wurde, „erscheint diese Formulierung aus Sicht der Landesregierung nicht geeignet, die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei zutreffend zu beschreiben. Sie findet daher im polizeilichen Sprachgebrauch keine Verwendung“. Umso überraschender ist es, dass die Formulierung „Jagd auf Verkehrssünder“ als Teil der Überschrift der dpa-Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums des Innern zu finden ist. Zumindest hieraus lässt sich nicht auf eine Distanzierung von der oben genannten Formulierung schließen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift sie, um sich von aus ihrer Sicht unzutreffenden Kommentierungen bzw. Beschreibungen ihrer Politik zu distanzieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, zunächst freue ich mich, dass Sie so aufmerksam die
Homepage des Innenministeriums lesen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sagen, dass diese lesenswert ist und zur Weiterbildung beiträgt.
Wenn man sich das anschaut, wird man feststellen, dass wir die Agenturmeldung, so wie Sie es dargelegt haben, eingestellt haben, aber es ist eben keine Pressemitteilung, sondern eine Agenturmeldung. Agenturmeldungen sind so abgefasst, wie es die Agentur vorsieht. Wir als Innenministerium - das betrifft auch die anderen Häuser - stellen solche Agenturmeldungen in unsere Homepage ein, soweit sie die Arbeit des Innenministeriums betreffen. Die entsprechende Dokumentation erfolgt originalgetreu, also unzensiert. Das gilt auch für die Überschriften. Hierdurch wird den interessierten Internetbesuchern als Dienstleistung eine noch bessere Informationsversorgung angeboten. Eine solche Informationsbereitstellung ist kein Hinweis darauf, dass eine Formulierung, die in der jeweiligen Meldung vorgesehen ist, sozusagen auch der Auffassung des Innenministeriums entspricht. Es ist ein Angebot an die Mitbürger.
Im Zusammenhang mit der ersten Anfrage von Ihnen vom 08.03.2004 zu der dpa-Meldung „Polizei verschärft Jagd auf Verkehrssünder“ habe ich die Auffassung der Landesregierung bereits ausführlich dargelegt. Die Antwort lautete zusammenfassend, dass sich die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei mit einer derartigen Formulierung nicht beschreiben lässt und auch im Sprachgebrauch der Polizei keine Anwendung findet.
Zu Ihrer Frage, wie wir uns damit auseinander setzen: Es kann nur eine politische Auseinandersetzung sein, indem man versucht, die Botschaft zu transportieren, was Inhalt der Arbeit ist. Das machen wir vom Innenministerium wie auch die anderen Ressorts recht intensiv.
Herr Minister, ich freue mich das zu hören. Gleichwohl sieht man, wenn man heute hineinschaut, dass diese, wie Sie sagen, Agenturmeldung immer noch auf Ihrer Seite präsent ist. Wäre es nicht sinnvoll, dazu eine entsprechende Erklärung im Sinne dessen, was Sie hier dargestellt haben, anzufügen?
Herr Kollege Bochow, das ist eigentlich eine grundlegende Frage. Wenn wir Agenturmeldungen haben, die sich mit politischen Sachverhalten befassen, zu denen wir eine andere Auffassung haben, müssten wir diese kommentieren und sagen: Diese entspricht nicht der Auffassung der Union oder des Innenministers, da sie von deren Auffassung abweicht. Damit würden wir uns auf einen etwas schwierigen Weg begeben.
Die einzige Sache, der ich nachgehen möchte, ist die Frage, wie lange wir die Agenturmeldungen in der Homepage stehen lassen sollten. Ich fände es richtig - da gebe ich Ihnen Recht -, wenn wir alle Meldungen einstellten, die die wesentliche Arbeit des Innenministeriums betreffen, sodass sich Intenetbesucher diese anschauen können. Diese Anregung nehme ich gerne auf. Aber wenn wir jede Meldung kommentieren wollten,
hätten wir ein Problem. Wir haben ein einfaches Redaktionsteam. Ich würde Sie bitten, mir eine zusätzliche Stelle für einen Redakteur zu bewilligen.
Das Wort geht an den Abgeordneten Dr. Niekisch, der die Frage 2093 (Bahndesaster in Potsdam) formulieren wird.
Zur Jahreswende 1996/97 hat sich der Potsdamer Verkehrsbetrieb entschieden, neue Straßenbahnen, und zwar von der Siemens AG, anzuschaffen, die nicht erprobt waren. Vor allen Dingen geschah das zuungunsten eines Produktes, das in Brandenburg hergestellt wird, was an sich schon ein sehr merkwürdiger Vorgang ist. Es hat sich im vorigen und in diesem Jahr ergeben, dass diese Straßenbahnen in einem furchtbaren technischen Zustand sind. Sie waren, wie gesagt, nicht erprobt.
Ich frage daher die Landesregierung - sie hat ja als Fördermittelgeber und als Ratgeber auf die Entscheidung Einfluss genommen, Siemens-Straßenbahnen zu kaufen und nicht die, die im Land Brandenburg hergestellt werden -, wie sie ihre Verantwortung sowohl organisatorisch und finanziell als auch hinsichtlich ihrer Kontrollfunktion wahrnimmt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Niekisch, ich möchte darauf hinweisen, dass der öffentliche Personennahverkehr wie vom Landtag im ÖPNV-Gesetz auch festgelegt, Sache der Aufgabenträger ist, das heißt in diesem Fall der Stadt Potsdam. Das trifft natürlich auch Investitionsentscheidungen. Die Probleme, die durch die bedauerlicherweise jetzt aufgetretenen Mängel ausgelöst worden sind, müssen vom Hersteller und vom städtischen Verkehrsbetrieb gelöst werden. Der Betrieb hat offenbar alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Verkehrsangebot aufrechtzuerhalten.
Die Landesregierung weist Mutmaßungen zurück, dass von ihrer Seite die Auswahl von Hersteller und Fahrzeugtyp beeinflusst worden sei. Eine Einflussnahme wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar gewesen. Die Landesregierung nimmt angesichts der technischen Probleme ihre Aufgaben wahr, die ihr nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften obliegen. Das sind zum einen gemäß § 62 Abs. 1 der Straßenbahnbau- und -betriebsordnung die technische Aufsichtsbehörde, die die Fahrzeuge erst dann abnehmen und damit wieder für den Betrieb frei geben wird, wenn die Sicherheitsmängel behoben sind. Das ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Zum Zweiten prüft natürlich die Bewilligungsbehörde, das heißt, das LBVS, welche Konsequenzen für die gewährte Förderung aus der zeitweiligen Außerbetriebnahme zu ziehen sind. Es werden derzeit durch den Hersteller Prüfungen vorgenommen, was die Reparatur der Bahnen anbelangt. Darüber hinaus gibt es Verhandlungen des Betriebes mit dem Hersteller zum weiteren Verfahren.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Sie bestreiten also, dass damals aus Ihrem Haus entgegen dem Rat des Wirtschaftsministeriums Einfluss genommen worden ist gegen Brandenburger Produkte und für ein nicht ausgereiftes, sehr problematisches Produkt?
Ich wiederhole: Der Aufsichtsrat des städtischen Verkehrsbetriebes hat diese Entscheidung getroffen. Die Mutmaßungen, die Sie jetzt noch einmal vortragen, sind bereits von mir zurückgewiesen worden.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Welche Position bezieht die Landesregierung ob der bekannten Mängel und offensichtlich auch der Krise bei der Straßenbahnherstellung bei Siemens, weitere Käufe von Straßenbahnen von Siemens zu tätigen, denn ein Förderantrag der Stadt liegt ja vor. Ist es nicht eher angeraten, auf andere Produkte zurückzugreifen, zum Beispiel auf Angebote aus Hennigsdorf?
Es ist ja bekannt, dass über 400 Bahnen im In- und Ausland zurückgerufen worden sind bzw. vor der Reparatur stehen. Ich gehe davon aus, dass der städtische Verkehrsbetrieb verantwortungsvoll reagieren wird. Es war ja auch geplant, mehr Bahnen zu kaufen. Es ist nicht meine Aufgabe, dies einzuschätzen. Sie wissen, dass über 40 Bahnen angeschafft werden sollten.
Der Förderantrag als solcher liegt vor. Wir müssen das, was bisher gefördert worden ist - das hatte ich bereits dargestellt, Frau Tack -, dann in einer Einzelprüfung auch überprüfen, wenn wir wissen, ob die Bahnen reparabel sind oder nicht. Es geht um die Frage, wie die Bindung an die Förderung dargestellt wird. Daraus ergibt sich dann auch die Konsequenz, ob der Kauf weiterer Bahnen gefördert und damit unterstützt wird.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2094 (Vergabegesetz). Herr Christoffers hat mich wissen lassen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht da sein kann. Herr Domres, bitte.
In mehreren Bundesländern wurden Vergabegesetze auf Landesebene geschaffen mit dem Ziel, die Wettbewerbschancen
der regionalen sowie der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. So wird zum Beispiel das sächsische Vergabegesetz von den Unternehmen und wirtschaftlichen Interessenvertretern begrüßt und in seiner Wirkung positiv bewertet. In Brandenburg gibt es ein solches Vergabegesetz nicht. Da die bestehenden Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge - ebenso wie das Mittelstandsförderungsgesetz - bei weitem nicht die erwartete Wirkung entfalten, wäre ein Vergabegesetz für Brandenburg eine notwendige Ergänzung der bestehenden Regelungen. Vorstöße meiner Fraktion in diese Richtung wurden von der Landesregierung bisher abgelehnt. Mitglieder der Koalitionsfraktionen hatten in den letzten Wochen angekündigt, einen Gesetzentwurf einzubringen. Dieses Vorhaben wurde allerdings nicht realisiert.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Notwendigkeit eines Vergabegesetzes für Brandenburg aus heutiger Sicht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Domres, die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung des Vergaberechtsänderungsgesetzes in Landesrecht mit dem neuen § 25 a Gemeindehaushaltsverordnung und mit der Erhöhung der Verfahrenswertgrenze für die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen es möglich ist, mittelstandsfreundliche Vergaben in Brandenburg durchzuführen.
Das Ministerium für Wirtschaft hat ergänzend dazu mit einer Arbeitshilfe gegen Dumpingangebote und mit Informationsveranstaltungen auf kommunaler Ebene dem Rechnung getragen und Hilfe zur Selbsthilfe auf diesem Gebiet geleistet. Damit können auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch deren Mitarbeiter die örtliche Wirtschaftslage in die Vergabepraxis dergestalt einbeziehen, dass sie entsprechende Umfänge und die Gestaltung in Losen mittelstandsfreundlich vornehmen.