Protocol of the Session on March 3, 2004

Auf der Bundesautobahn 24 zwischen den Autobahndreiecken Havelland und Wittstock wurde zur Senkung der Unfallzahlen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h eingeführt. Zwischenzeitlich wurden mit dieser Maßnahme ausgesprochen positive Erfahrungen gesammelt. Dadurch wurde die Diskussion angeregt, auch auf anderen Abschnitten der Bundesautobahnen durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Beitrag zur Senkung des Verkehrsunfallgeschehens zu leisten.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Mittel zur Senkung des Verkehrsunfallgeschehens auf Bundesautobahnen?

Ihr Einverständnis voraussetzend, möchte ich gern die Frage 1978 (Generelles Tempolimit), gestellt vom Abgeordneten Senftleben, zum gleichen Thema anschließen und die beiden Anfragen dann gemeinsam beantworten lassen. Einverstanden? - Prima. Herr Senftleben, formulieren Sie bitte die Frage.

Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen haben auf der Bundesebene ein generelles Tempolimit für Autobahnen angesprochen. Da sie Regierungsverantwortung tragen, ist zu befürchten, dass es einen entsprechenden Gesetzesvorstoß seitens der Bundesregierung geben wird.

Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu einem generellen Tempolimit auf den Autobahnen?

Bevor ich Herrn Szymanski das Wort gebe, empfehle ich unseren Gästen, sich in der ersten Etage des Landtages die Ausstellung „Straßenkreuze“ anzusehen. - Herr Szymanski, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für diesen Hinweis zur Ausstellung „Straßenkreuze“, die wir gestern eröffnet haben und die in den nächsten Wochen und Monaten an die Schulen des Landes Brandenburg gehen wird, um dort in Diskussionen und Projekten diese Thematik zu behandeln und Wege und Auswege zu finden, damit solche Unfälle nicht passieren.

Herr Senfleben, Herr Dellmann, ich möchte zuerst etwas zum generellen Tempolimit sagen. Es ist ja eine Bundesgesetzgebungkompetenz, die hier vorliegt, und wir als Land Brandenburg sind daher nicht befugt, gesetzliche oder verordnungsrechtliche Vorschriften des Bundes zu ersetzen und durch landesweite Anordnungen im Sinne einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen zu unterlaufen. Die Landesregierung sieht auch gegenwärtig keine Veranlassung, diese Regelung zu verändern. Die Unfallraten auf Autobahnen betragen rund ein Drittel derer, die auf Landstraßen zu verzeichnen sind. Zudem sind ca. ein Drittel des deutschen Autobahnnetzes bereits durch permanente sowie 15 % durch zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkungen limitiert. In Brandenburg sind für 48 % des Autobahnnetzes aufgrund des Unfallgeschehens bzw. des Ausbauzustandes Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet. Daher teilt die Landesregierung auch die Auffassung der Bundesregierung und wir sprechen uns gegen ein generelles Tempolimit aus.

Nun zu Ihrer Frage, Herr Dellmann, der weiteren Tempobegrenzung auf Bundesautobahnen. Die Landesregierung sieht die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an auffälligen Autobahnabschnitten als ein sehr wirksames Mittel zur Reduzierung des Unfallgeschehens und zur Verringerung der Unfallschwere an. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO sind die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen Umständen die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden kann. Die Entscheidung hierfür obliegt nach sorgfältiger Prüfung unter Mitwirkung der Autobahnunfallkommission, die insbesondere durch die Autobahnpolizei unterstützt wird, dem Brandenburgischen Autobahnamt als zuständiger Straßenverkehrsbehörde.

Entscheidungen zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wie beispielsweise auf der A 24 oder der A 2 ergingen immer vor dem Hintergrund des auf bestimmten Streckenabschnitten beobachteten und als auffällig eingeschätzten Unfallgeschehens oder an anderer Stelle im Zusammenhang mit baulichen Gegebenheiten, zum Beispiel fehlenden Standstreifen. Nur hier sehen wir auch in Zukunft Handlungsbedarf; denn partielle Geschwindigkeitsbeschränkungen haben sich, wie bereits erwähnt, als geeignetes Mittel der Reduzierung des Unfallgeschehens bewährt. Das zeigen auch die Unfallzahlen. Zum Beispiel auf der A 24 hatten wir im Jahr 2002 noch acht tödlich Verunglückte zu beklagen. Im Jahr 2003 gab es dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h und es wurde im Jahr 2003 kein Verkehrsteilnehmer getötet. Auch die Zahl

der Schwerverletzten und die Unfallzahlen insgesamt zeigen in bestimmten Abschnitten eine Reduzierung um 68 bzw. um 40 %.

Wir werden auch in Zukunft Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzelfall festlegen. Sie werden aber im Einzelfall analysiert und danach entschieden.

Herr Minister, es gibt noch Fragen. Herr Dellmann beginnt.

Sehr geehrter Herr Minister Szymanski, während der Kollege Senftleben anscheinend das Primat darin sieht, freie Fahrt für freie Bürger zu fordern; sonst würde er nicht von Befürchtungen sprechen...

Bitte die Frage!

Es ist nur noch ein Satz, Herr Präsident. - Ich möchte explizit nachfragen, ob die Landesregierung bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen die Sicherheit der Bürger und nicht das Prinzip „Freie Fahrt für freie Bürger“ in den Mittelpunkt stellt.

Ich glaube, dass die hier dargestellte Praxis das auch bestätigt.

Frau Tack, bitte.

Ich bedauere sehr die Haltung der Landesregierung zu einem generellen Tempolimit, frage aber in diesem Zusammenhang: Wann ist damit zu rechnen, dass auf die Unfallhäufungsstellen an der A 2 und der A 9 ähnlich erfolgreich reagiert wird wie auf der A 24?

Die Frage des Fortbestands des bisherigen Tempolimits ist als Erstes zu entscheiden gewesen. Dies haben wir entsprechend den Unfallzahlen auch dargestellt. Es gibt jetzt eine Auswertung nicht nur der beiden von Ihnen, Frau Tack, genannten Unfallhäufungsstellen, sondern auch weiterer. Wir werden noch im I. Quartal eine Entscheidung treffen.

Danke sehr. - Das Wort erhält der Abgeordnete Thiel, der nun Gelegenheit hat, die Frage 1979 (Pleite des Arbeitsvermittlers Maatwerk) zu stellen. Bitte.

Nach der Insolvenz der deutschen Tochter des niederländischen Personaldienstleisters Maatwerk üben Branchenvertreter Kritik am derzeitigen Konzept der PersonalServiceAgenturen. Mit der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und seiner über 130 PSA-Niederlassungen in Deutschland sind einschließlich der Verwaltungsangestellten von Maatwerk rund 10 000 Menschen von erneuter Arbeitslosigkeit bedroht, davon 750 im Land Brandenburg. Sie sollten eigentlich über Zeitarbeit qualifiziert und in neue Jobs vermittelt werden. Experten meinen, die Ursache der Pleite von Maatwerk liege in der Logik des Systems. Nur wer Arbeitsplätze schafft, kann Arbeitslose auch vermitteln.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Betroffenen der Maatwerk-Pleite zu unterstützen?

Herr Minister Baaske, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, Herr Abgeordneter Thiel, reichen die Reaktionen landauf, landab bezüglich der Maatwerk-Pleite von Entsetzen auf der einen Seite bis nahezu Schadenfreude auf der anderen Seite, was angesichts der Zahlen, die Sie gerade nannten - fast 800 allein in Brandenburg und 10 000 deutschlandweit -, völlig unangemessen ist, zumindest Letzteres.

Ich meine, es ist falsch, jetzt den Stab über die PSA zu brechen. Sicherlich haben es die PersonalServiceAgenturen in einer Situation, in der die Wirtschaft zu wenig Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, sehr schwer, etwas zu vermitteln. Wohin sollten sie denn auch in der jetzigen Situation vermitteln? Andererseits wissen wir aber auch, dass es PSA in Brandenburg gibt, die Erfolge aufweisen, dass es selbst in Ihrem Wahlkreis - ich konnte mich in der vergangenen Woche davon überzeugen möglich ist, mit einer PSA Menschen in einer Region zu vermitteln, von der man meint, dass der Arbeitsmarkt dort gesättigt ist. Trotzdem gibt es aber gerade durch sehr substanziierte Qualifizierungsaspekte und durch gute Ansätze im Umgang mit Arbeitgebern schon noch hier und da die Möglichkeit, auch über die PSA Menschen in Arbeit zu bringen.

Gut funktionierende PSA sind aber auch nicht die, die mit Dumpingpreisen auftreten, wie es zum Beispiel Maatwerk gemacht hat, als die Ausschreibung seinerzeit bei der BA lief. Offensichtlich hat sich Maatwerk dabei verhoben und angenommen, man könne auch ohne Qualifizierung, auch ohne große Überbrückungszeiten Menschen in Brandenburg vermitteln. Das funktioniert so nicht. Das musste man auch zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte ganz deutlich sagen: Die Landesregierung ist zwar stark bemüht, hier eine Lösung zu finden, aber wir sind nicht die Ansprechpartner. Das Kind aus dem Brunnen zu holen ist jetzt Sache der Arbeitsämter. Sie müssen sich tummeln und sehen, dass sie Wege finden, die 750 bis 800 Betroffenen der Maatwerk-Pleite in andere PSA zu bringen, was relativ schwierig sein dürfte, weil die Menschen, die bei Maatwerk und Per

sonalServiceAgenturen waren, bestimmte Qualifizierungsbedarfe hatten, bestimmten Berufsgruppen und bestimmten Altersgruppen angehörten. Das ist ja immer sehr gestaffelt. Ansonsten könnte man noch so verfahren, wie es die Bundesanstalt momentan bei Jüngeren macht, dass man eine intensive Vermittlungstätigkeit gerade für die aus den PSA Betroffenen in Gang setzt. Im Übrigen machen wir Druck auf die Bundesagentur bzw. die Arbeitsämter und wollen sehen, dass dieser Druck doch noch etwas bewirkt, gerade für die Betroffenen, die sich in dieser Situation eingerichtet hatten.

Herr Thiel, Sie haben noch einmal das Wort.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen: Welche Aktivitäten haben die sehr kritischen Einschätzungen - Sie haben eine PSA aus meinem Wahlkreis positiv erwähnt - auf den im Februar durchgeführten fünf Arbeitsmarktgesprächen in den Arbeitsagenturen des Landes Brandenburg, vor allem im MASGF, hinsichtlich der insgesamt äußerst bedenklichen Vermittlungsergebnisse der ca. 35 PSA im Land Brandenburg ausgelöst, die konkret zum Beispiel in Potsdam laut Aussagen der BA-Vertreter 10 von 550 PSA-Plätzen und in Cottbus ca. 30 von 460 betragen sollen, einmal abgesehen von der gut funktionierenden im OSL-Kreis?

Meine zweite Frage, Herr Minister: Ist es nicht an der Zeit, alle Instrumente in den neuen Bundesländern, die mit den HartzGesetzen I bis IV gegeben sind, tatsächlich auf den Prüfstand zu stellen? Denn die Ergebnisse, die diese Gesetze bisher gezeitigt haben, außer dass sie zur Statistikbereinigung beigetragen haben, sind doch äußerst mager. Es geht immer um die Betroffenen.

Diese Frage ist vorhin schon beantwortet worden, Herr Thiel. Ich habe gesagt: In einer Situation, in der der Arbeitsmarkt oder die Wirtschaft keine Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, kann die PSA nirgendwohin vermitteln. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen, die jetzt in der PSA sind, auch beschäftigt sind. Sie sind verliehen, haben also Arbeit.

Ich muss noch einmal ganz deutlich sagen: Wenn jetzt tatsächlich jemand aus der PSA innerhalb weniger Wochen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden würde, müsste man dem Leiter des Arbeitsamtes, der diese Leute in die PSA geschickt hat, die Ohren lang ziehen und ihn fragen: Warum haben Sie den nicht vermittelt? Auch das muss man ganz klar sagen: Die PSA soll die Leute qualifizieren und soll gerade Langzeitarbeitslose auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Dazu ist sie da, nicht dazu, Rosinenpickerei zu betreiben nach dem Motto: Die Leute, die schnell vermittelbar sind, nehmen wir in die PSA und dann gehen sie in den ersten Arbeitsmarkt. - Wir wollen wirklich genau das verhindern. Darum sollten wir noch etwas Zeit ins Land gehen lassen und nicht den Stab darüber brechen.

Insgesamt, kann ich nur sagen, haben Sie Recht. Wir müssen schon zusehen, dass wir das, was wir an Instrumenten haben, regelmäßig prüfen und kontrollieren. Aber solange uns nichts Besseres einfällt und die Wirtschaft keine Arbeitsplätze zur

Verfügung stellt, kann sich die Arbeitsmarktpolitik strecken und dehnen, wie sie will. Wir werden nichts anderes machen können als das, was auch andere Länder und andere Regionen mit Erfolg gemacht haben. Das, glaube ich, zeitigt am Ende auch den Erfolg. - Danke.

Ich danke auch. - Ich begrüße Gäste aus dem Golßener Land. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Der Abgeordnete Schippel stellt nun die Frage 1980 (Kiesab- bau in der Calauer Schweiz).

Der Naturschutzbund Deutschland, Regionalverband Calau e. V., führt die Veränderungen der hydrogeologischen Verhältnisse im Naturschutzgebiet „Calauer Schweiz“ auf den Kiesabbau zurück und schlägt vor, dass dort durch zusätzliche Pegelsetzungen endgültig geklärt wird, ob der Grundwasserabzug auf den Kiesabbau zurückzuführen ist oder ob dafür andere Faktoren maßgebend sind.

Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Begründung wurde der praktikable Vorschlag des Regionalverbandes Calau e. V. vom Landesbergamt abgelehnt?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schippel, der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Brandenburg e. V., geht davon aus, dass die im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Grundwassermessstellen nicht geeignet sind, die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Calauer Schweiz“ nachzuvollziehen, da sie sämtlich im Abbaugebiet liegen und daher eine Differenzierung in den Grundwasserleitungen beiderseits der behaupteten geologischen Barriere nicht aufzeigen könnten. Der Nachweis einer hydrogeologischen Barriere könne jedoch ohne größere Schwierigkeiten erbracht werden, wenn die in Rede stehende Pegelstelle neu niedergebracht würde. Diese Annahmen sind falsch. Ich möchte zur sachlichen Richtigstellung Folgendes sagen:

Tatsächlich liegen die Grundwassermessstellen sowohl im Abbaugebiet als auch im Schutzgebiet und somit beiderseits der hydrogeologischen Barriere. Nachzulesen ist dies in den Nebenbestimmungen des einschlägigen Planfeststellungsbeschlusses.

Die hier benannten Pegel befinden sich sowohl südwestlich als auch nordöstlich der Barriere, das heißt im Schutzgebiet, an der Grenze zum Schutzgebiet und im Abbaugebiet. Der gemäß Planfeststellungsbeschluss geforderte neue Pegel sowie ein weiterer, zusätzlicher Pegel im Schutzgebiet wurden im Sommer 2003 niedergebracht und in das Grundwassermonitoring einbezogen.

Wie die dem Landesbergamt vorliegenden Auswertungen dieses Grundwassermonitorings zum Schutz der Calauer Schweiz für die Jahre 2002 und 2003 eindeutig belegen, ist die Wirksamkeit der hydrogeologischen Barriere zum Naturschutzgebiet „Calauer Schweiz“ durch die Pegelmessung eindeutig nachgewiesen. Veränderungen der Wasserstände der im Schutzgebiet gelegenen Pegel sind im Abbaugebiet trotz ständiger Absenkung nicht vorhanden.

Es ist somit davon auszugehen, dass das Ausbringen einer weiteren Grundwassermessstelle keine neuen entscheidungsrelevanten Erkenntnisse bringen würde. Der Nachweis des Bestehens einer hydrogeologischen Barriere, auf die es im vorliegenden Fall allein ankommt und die durch die vorhandenen tektonischen Störungszonen bedingt ist, wurde durch den Langzeitpumpversuch bereits ausreichend erbracht.

Ich möchte Ihnen, Herr Schippel, für Ihre fragende Begleitung dieses Gesamtprojekts Dank sagen, weil ich glaube, dass dieses hitzig diskutierte Thema auf diese Art und Weise sachlichen Klärungen zugeführt werden kann. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Schippel, bitte.

Trotz des Dankes, Herr Minister, habe ich Nachfragen.

Erstens: Habe ich Sie richtig verstanden, dass mit den Bohrungen 2003 ein Teil dieser Forderungen erfüllt ist?