Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EU-Luftreinhalterichtlinien setzen Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe, darunter auch für Partikel mit weniger als 10 Mikrometer Durchmesser, das so genannte PM 10. Der Tagesmittelwert von 50 Mikrometer pro Kubikmeter darf ab 2005 nur 35-mal pro Jahr überschritten werden. Als problematisch stellt sich dieser Grenzwert in verkehrlich stark belasteten Innenstädten dar.
Die französischen Automobilhersteller Citroën und Peugeot haben als Erste gezeigt, dass die Partikelemissionen durch den Einbau von Partikelfiltern deutlich reduziert werden können. Bis zu 99,99 % der Partikelmassen können durch die Filter absorbiert werden. Neben der Filtertechnik gibt es noch andere technische Möglichkeiten wie die SCR-Katalysatorentechnik oder die fortschrittliche DeNOx-Technik, die Partikelemissionen der Fahrzeuge zu senken.
Der Gesetzgeber hat mit der Begrenzung der Partikelemission für die Schadstoffklassifizierung entsprechend der Euronormen als Grundlage für die Kfz-Steuer Anreize für schadstoffarme Fahrzeuge gegeben. In die Berechnung der Kfz-Steuer gehen neben der Hubraumgröße auch die Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide, die Summe der Masse von Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden sowie die Partikelmasse ein. Die ab 1. Januar 2005 geltende Euronorm 4 verlangt eine Halbierung der Partikelemission gegenüber der Eurostufe 3. Der Grenzwert wird dann bei 0,025 Gramm pro Kubikmeter liegen.
Um es deutlich zu sagen, Herr Kollege Ziel - das war ja auch Ihre Frage -: Der steuerliche Anreiz für schadstoffarme Fahrzeuge wird nicht ausreichen, die PM-10-Grenzwerte einzuhalten. Der Anteil der Motoremissionen der Fahrzeuge liegt nur bei etwa einem Viertel bis einem Drittel der Gesamtemissionen. Die fahrzeugbedingten Zusatzbelastungen durch Aufwir
belungen, Straßen-, Reifen- und Bremsabriebe, die den Hauptanteil der verkehrsbedingten Immissionen ausmachen, müssen durch andere Maßnahmen reduziert werden. Dazu könnten unter anderem beitragen: verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen, Verstetigung des Verkehrs, Stadtlogistikkonzepte, ortsnahe Ortsumgehungen, Verbesserung der Kraftstoffe und weitere Reduzierung des Aromaten- und Schwefelgehalts, Verringerung des Reifenabriebs und Einsatz kraftstoffsparender Reifen, Reduzierung der Aufwirbelung von Stäuben und Verbesserung der Straßenbeläge.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Abgastechnik bei Motorrädern, bei PKW und bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen weiter verbessert wird.
Das gesundheitsgefährdende Potenzial der durch den Verbrennungsprozess entstehenden Partikel wird als erheblicher als die durch Abrieb und Aufwirbelung verbreiteten Partikel bewertet. Deshalb sind weitere Verbesserungen am Fahrzeug notwendig.
Für die Einhaltung des Grenzwerts für den Luftschadstoff PM 10 ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Technische Maßnahmen am Fahrzeug allein werden dazu nicht ausreichen.
Herzlichen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1975 (Veröf- fentlichung der schulformbezogenen PISA-Vergleiche), die von der Abgeordneten Hartfelder gestellt wird. Bitte schön.
Im Jahre 2000 fand die Erhebung zur PISA-Studie statt. Im Jahre 2002 wurden die Ergebnisse für die einzelnen Länder der Bundesrepublik veröffentlicht. Bis heute, vier Jahre nach der Erhebung, sind nach wie vor nur die Ergebnisse für das Gymnasium bekannt.
Ich frage die Landesregierung: Wann gedenkt sie, der Öffentlichkeit die Ergebnisse für die anderen Schulformen in Brandenburg endlich vorzulegen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Hartfelder, zusätzlich zu den in den Jahren 2001 und 2002 erschienenen PISA-Ergebnisberichten hat das für die Auswertung zuständige Max-Planck-Institut in Berlin im Sommer 2003 den Ländern ergänzende Informationen zu den Ergebnissen innerhalb der einzelnen Schulformen in den Ländern zur Verfügung gestellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen schulstrukturellen Ausgangslage der Länder ist aber nur für die Schulform Gymnasium ein länderübergreifender Vergleich vorgenommen worden. Die Ergebnisse in den übrigen Schulformen sind nur innerhalb des jeweiligen Landes vergleichbar.
Der Bildungsausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung des Max-Planck-Instituts am 27. März 2003 mit den aus der
Erweiterungsform der PISA-Studie gewonnenen Länderdaten beschäftigt. Vonseiten des MBJS bestand und besteht die Bereitschaft, den Ausschuss auch über die schulformbezogenen ergänzenden PISA-Ergebnisse zu informieren.
Im Landesschulbeirat ist in der Sitzung am 14. Februar dieses Jahres das entsprechende Material vorgestellt und diskutiert worden. Leider konnten Sie, obwohl Sie Mitglied dieses Gremiums sind, an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Die genannten Materialien werden dem Protokoll der Sitzung des Landesschulbeirats beigefügt werden, sodass auch Sie als Mitglied dieses Gremiums Gelegenheit haben, sich mit den Fakten im Einzelnen vertraut zu machen.
Die Anlagen werden im Übrigen auch auf dem Bildungsserver des Landes Brandenburg der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn Sie als Vorsitzende des Bildungsausschusses dies auf die Tagesordnung einer Sitzung setzen, dann bin ich gern bereit, das, was ich in der Sitzung des Landesschulbeirats schon getan habe, auch in der betreffenden Sitzung dieses Landtagsausschusses zu machen.
Damit ist meiner Meinung nach sichergestellt, dass die länderbezogenen Ergebnisse zu den verschiedenen Schulformen in ausreichendem Maße öffentlich zugänglich sind und auch eine Diskussion darüber in der gewünschten Breite geführt werden kann.
Herzlichen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1976 (Land- wirtschafts-Altschuldengesetz), die von der Abgeordneten Wehlan gestellt wird. Bitte schön.
In meiner Frage geht es um die so genannten Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen. Wie Sie wissen, wird der Bundestag noch im März ein Gesetz zur Regelung der Modalitäten der Rückzahlung dieser Altschulden beschließen.
Ich frage die Landesregierung, wie sie vor dem Hintergrund der Sachlage den vorliegenden Gesetzentwurf bewertet, und zwar vor allem hinsichtlich der Auswirkungen für Brandenburger Agrarbetriebe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Altschuldenfrage stellt unbestritten eines der letzten wiedervereinigungsbedingten Probleme der ostdeutschen Landwirtschaft dar. Eine abschließende Lösung dieses Problems ist dringend geboten. Diese Lösung muss nach Auffassung der Landesregierung von dem Oberziel bestimmt sein, die Fortführung des Prozesses der Konsolidierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern zu befördern. Im Vordergrund sollte ein wettbewerbsrechtlich zulässiger Lösungsansatz stehen, der einem großen Kreis von Unternehmen die Chance eröffnet, ihre Altschulden abzulösen. Wer eine derartige Chance nicht nutzt, sollte ange
Diesen Kriterien trägt der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung in seinem Grundansatz Rechnung. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht eine auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des altschuldenführenden Unternehmens beruhende betriebsindividuelle Ablöseregelung.
Die für die Ermittlung des Ablösebetrages vorgeschlagene Barwertermittlung künftiger Zahlungen stellt einen finanzmathematisch korrekten Lösungsansatz dar, der allen Diskussionen um eine erneute Subventionierung der LPG-Nachfolgeunternehmen im Zuge einer Ablöseregelung das Wasser abgraben dürfte. Insoweit halte ich Vorstellungen, zum Beispiel der FDP, die auf einen pauschalen Ablösesatz oder eine Kappung von Ablösebeträgen abzielen, für kontraproduktiv.
Ich will allerdings auch nicht verhehlen, dass ich gegen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen der Rangrücktrittsvereinbarungen durchaus einige Vorbehalte habe. Das bezieht sich insbesondere auf die Höhe des Abführungssatzes und auf das Gebot der Kumulation zukünftiger Zahlungen.
Bei den Festlegungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage wird zudem den Spezifika altschuldenführender Betriebe in der Form einer GmbH & Co KG nicht ausreichend Rechnung getragen. Hier sollte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Andererseits bin ich schon der Auffassung, dass Änderungen von Vertragsinhalten bei Rangrücktrittsvereinbarungen erforderlich sind, um zu verhindern, dass das Altschuldenproblem weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.
Summa summarum meine ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen zielführenden Ansatz für die Lösung des Altschuldenproblems in unserer Landwirtschaft darstellt, dass seine konkrete Ausgestaltung jedoch noch einiger Veränderungen bedarf.
Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzentwurfs für unsere altschuldenbelasteten Agrarbetriebe erfordert zudem eine rechtskräftige Rechtsverordnung, mit der das Ablöseverfahren im Detail geregelt wird. Die bisher dazu bekannt gewordenen Eckpunkte und deren Diskussion lassen erkennen, dass es hierbei mit Blick auf die Akzeptanz und die Wirkungen des Gesetzentwurfs keinesfalls um zweitrangige Fragen geht. Das beginnt bei Vorgaben zur Ermittlung der Ertragsentwicklung der Unternehmen für einen Prognosezeitraum von fünf Jahren als Voraussetzung für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zukünftiger Zahlungen auf die Altschulden und endet bei der Feststellung, dass eine ganze Reihe von Betrieben ihre Ablösezahlungen sehr wahrscheinlich fremd finanzieren muss, ohne über ausreichende Sicherheiten für marktübliche Kredite zu verfügen. Hier ist der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen.
Wir sind an der Lösungsfindung beteiligt und engagieren uns für Ergebnisse im Interesse der anfangs genannten Zielstellung. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben die Knackpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs benannt, Rangrücktrittsvereinbarung und die Diskussion über die gegenwärtig genannte Erhöhung der Ansprüche von 20 auf 65 %, was die jährlichen Abführungsverpflichtungen betrifft.
Genau, Herr Präsident. - Trotzdem habe ich jetzt an Ihren Ausführungen vermisst, wie die konkrete Betroffenheit aufgrund des vorliegenden...
Ich habe die konkrete Aufzeigung der Betroffenheit Brandenburger Agrarbetriebe vermisst. Die müsste Ihnen ja bekannt sein, da der Gesetzentwurf vorliegt. Bitte treffen Sie hierzu also noch einmal eine konkrete Aussage, wie hoch die Betroffenheit der Brandenburger Agrarbetriebe ist.
Die zweite Frage: Was haben Sie nun konkret unternommen, um eine Veränderung an diesem Gesetzentwurf vorzunehmen, gerade in Bezug auf die beiden Knackpunkte, die Sie selbst thematisiert haben und auch selbst als Knackpunkte wahrnehmen?
Zur zweiten Frage: Wir sind federführend an dem Prozess mit dem Bundesfinanzministerium beteiligt. Insofern sind die Interessen der ostdeutschen Landwirtschaft gerade durch Brandenburg immer gut vertreten.
Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben in Ihrer Frage selbst dargestellt, welche Punkte noch nicht geklärt sind, erwarten aber, dass wir trotz der nicht geklärten Punkte jetzt schon die genaue Einschätzung der Auswirkungen geben können. Da passt irgendetwas nicht zusammen.
Wir werden in dem Moment, in dem wir die genaue Höhe der Ablösezahlungen, die Modalitäten kennen, versuchen, die Betroffenheit mit unseren Bauern festzulegen.
Herr Minister, meine Frage ist prinzipieller. Da wir alle wissen, wie diese Altschulden zustande gekommen sind und sich Städte und Gemeinden zu DDR-Zeiten nicht verschulden konnten...
Ich frage: Wie bewerten Sie das Prinzip der Altschulden in Anbetracht der hohen Kredite und Schulden, die zurzeit Städte, Gemeinden und Land haben?
Ich meine, wir sollten solche vereinigungsbedingten Probleme, die als Reste auftauchen, nicht mit jeder neuen Haushaltslage belasten. Das würde der Landwirtschaft insgesamt nur schaden. Wir sollten uns auf die Altschuldenproblematik beschränken und nicht die gesamte Haushaltslage Deutschlands in Betracht ziehen. Das wäre ein schwerer Schaden für die Landwirtschaft in Ostdeutschland.
Danke sehr. - Die Frage 1977 (Weitere Tempobegrenzungen auf Bundesautobahnen) wird vom Abgeordneten Dellmann gestellt.
Auf der Bundesautobahn 24 zwischen den Autobahndreiecken Havelland und Wittstock wurde zur Senkung der Unfallzahlen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h eingeführt. Zwischenzeitlich wurden mit dieser Maßnahme ausgesprochen positive Erfahrungen gesammelt. Dadurch wurde die Diskussion angeregt, auch auf anderen Abschnitten der Bundesautobahnen durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Beitrag zur Senkung des Verkehrsunfallgeschehens zu leisten.