„Mittel können aus Steuerminderausgaben bei Streichung bzw. Modifizierung der Eigenheimzulage gewonnen werden.“
Dieser Deckungsvorschlag steht übrigens bei allen Änderungsanträgen zum Etat des MSWV, meine Damen und Herren, und das ist keineswegs gut so.
Die PDS will Mehrkosten berücksichtigen, Frau Kollegin Tack, von denen ungewiss ist, ob sie auf das Land zukommen. Diese Mehrkosten wiederum will sie decken über eine Reform, deren Ausgang ebenfalls noch ungewiss ist. Nein, so geht das nicht.
Ich komme zum zweiten wichtigen Teilbereich des Wohnungswesens, dem Wohnungsbauvermögen. Hier wollte die PDS die Zuweisungen um 6 Millionen Euro für konsumtive Zwecke mit dem gleichen gerade beschriebenen Deckungsvorschlag erhöhen. Auch dies wollen wir nun wirklich nicht mitmachen.
Ich möchte im Zusammenhang mit dem Landeswohnungsbauvermögen auf eines hinweisen: Neu ist, dass ab 2004 erstmals der Erwerb von Wohneigentum in innerstädtischen Altquartieren über das Landeswohnungsbauvermögen gefördert wird. Dies hängt mit der Entscheidung der Landesregierung zusammen, die viel diskutierten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Landesförderung umzusetzen.
Herr Kollege Ziel, Sie sagten, dass all unsere Deckungsvorschläge auf Veränderungen der Eigenheimzulage beruhen. Ist Ihnen bewusst, dass der Antrag, den wir bezüglich des Zuschusses an die Verbraucherzentrale für unabhängige Bauherrenberatung gestellt haben, „Ausgaben für Gutachten und Geschäftsbesorgung für die Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft“ als Deckung hat?
Die PDS möchte gern einen dritten Bereich im Wohnungswesen stärken, und zwar die unabhängige Bauherrenberatung durch die Verbraucherzentrale. Den Zuschuss, den die Koalition von 152 200 Euro auf null gefahren hat, möchte die PDS gern zur Hälfte,
nämlich 75 000 Euro, wieder gewähren. Diese Summe soll also die Verbraucherzentrale erhalten. Hierzu gibt es tatsächlich einen anderen Deckungsvorschlag, zu dem aber Folgendes anzumerken ist: Es gab in der Vergangenheit einige Gründe, die Bauherrenberatung als Projekt zu fördern. Unsere Bürger sollten davor gewarnt werden, ihre wirtschaftliche Existenz durch eine nicht tragfähige Baufinanzierung aufs Spiel zu setzen. Natürlich gibt es auch andere Beratungen für Bauherren.
- Ja, genau. - Allerdings wurde die Förderung - das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion -, als sie im Jahre 2000 erneut festgeschrieben wurde, nur bis zum 31.12.2003 verlängert. So gern ich sie auch möchte, diese Förderung muss nun eben auslaufen.
Letzter Schwerpunkt - Verkehr: In diesem Feld haben wir die meisten Umschichtungen vorgenommen, nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Wir haben drei Bereiche verändert, zum Beispiel die Mittel für die Verkehrssicherheit aufgestockt. „Alle Jahre wieder“, haben Sie, Frau Kollegin Tack, glaube ich, gesagt, aber lieber „alle Jahre wieder“ als gar nicht. Es gibt eine Erhöhung um 250 000 Euro bei der Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie um 450 000 Euro bei der Schul- und Spielwegsicherung. Das, meine ich, ist gut angelegtes Geld und darüber sind wir uns auch fast alle einig.
Wir haben für die Planung der Bundesstraßen die Mittel ebenfalls aufgestockt, leider nur um 152 000 Euro. Wer den Haushalt genau betrachtet, weiß auch, woher sie kommen. Es ist zwar nicht viel, aber die Weiterentwicklung unseres Straßennetzes sowie die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes erfordern eine Erhöhung.
Da ich gerade beim Thema Straßen bin, möchte ich noch sagen, dass wir den Antrag, die Mittel für die Gründung eines Landesbetriebes für Straßenwesen komplett zu streichen - er kommt ja auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS -, ablehnen. Der Grund dafür ist eindeutig: Das Land braucht einen auf Anhieb funktionierenden Betrieb. Die Mittel, die Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, streichen wollen, dienen aber dazu, das Projekt - nichts anderes ist die Gründung eines Betriebes - zum einen gutachterlich begleiten zu können und zum anderen mit einer leistungsfähigen Software auszustatten. Wer dies nicht will, gefährdet den Erfolg auf diesem Gebiet.
Ähnliches gilt auch für andere Anträge, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen will. Sie haben das Stichwort IPG - Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft - genannt.
Ich will noch einmal auf die ÖPNV-Finanzierung eingehen, weil Sie diese besonders herausgestellt haben, Frau Kollegin Tack.
Sie alle wissen, dass das ÖPNV-Gesetz noch in diesem Jahr geändert werden und am 01.01.2004 in Kraft treten sollte.
Das MSWV hatte bereits vor der Sommerpause ein tragfähiges Konzept für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgelegt. Es beinhaltete zum einen die Vereinfachung der Förderung durch gerechtere Verteilung anhand neu gewichteter Kriterien und zum anderen die Verlagerung von Kompetenzen auf die Landkreise.
Damit kommen wir, meine Damen und Herren, zu einem Problem, mit dem wir noch öfter konfrontiert werden: dem strikten Konnexitätsprinzip. Die im ÖPNV-Gesetz geplanten Änderungen, welche bereits vorausschauend im Haushaltsplanentwurf Berücksichtigung fanden, mussten komplett zurückgenommen werden. Wegen einer weiteren Prüfung bezüglich des Konnexitätsprinzips verzögert sich nun die Novellierung des ÖPNVGesetzes um ein Jahr. Ich meine, hier muss Sorgfalt Vorrang haben und vor Tempo stehen.
Noch einmal zurück zum Gesamtplan, zur Gesamtschau des Einzelplanes 11: Wir sehen keinen Änderungsbedarf bezüglich der Finanzierung der Bereiche Stadtentwicklung und Wohnen. Im Bereich Verkehr haben wir einige wichtige Umschichtungen vorgenommen. Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen haben wir bei der derzeitigen haushaltspolitischen Situation ein ausreichendes finanzielles Fundament, um wichtige Verbesserungen in Bezug auf die Infrastruktur unseres Landes durchführen zu können. Wir bleiben dabei: Infrastruktur, beschäftigungswirksame Investitionen, Arbeit und Beschäftigungsperspektive, wie es der Ministerpräsident heute Vormittag sagte, stehen im Mittelpunkt unseres Bemühens. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich danke dem Abgeordneten Ziel und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir hatten bei Ihrem Vortrag jetzt gerade sehr große Geduld, Herr Ziel.
Die Infrastrukturpolitik ist der Schlüssel zum Wirtschaftswachstum. Der Entwicklung des Verkehrsnetzes und einer selbst tragenden Wirtschaftsstruktur kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung zu. Neben der Innovationsfähigkeit beeinflussen in den Industrieländern gerade die Erreichbarkeit von Märkten und die Mobilität der Beschäftigten in starkem Maße die Kostenstruktur der Unternehmen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Auch die neuen Absatzmärkte, welche sich durch die EU-Osterweiterung möglicherweise ergeben, werden nur in dem Maße genutzt werden können, wie es gelingt, ein leistungsfähiges Verkehrsnetz zur Verfügung zu stellen und die Vernetzung des grenzüberschreitenden Verkehrs zu sichern.
Das Verkehrsnetz verbindet dabei auch die strukturschwache Peripherie mit den Wachstumszentren. Wer die Abwanderung stoppen will, muss durch ein gutes Verkehrsinfrastrukturangebot sicherstellen, dass Peripherie und Wachstumszentren dichter zusammengeführt werden.
Diese eben wiedergegebene Einschätzung stammt aus der Stellungnahme der Vereinigung der Unternehmensverbände von Berlin und Brandenburg e. V. anlässlich der Anhörung durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 30. Oktober dieses Jahres.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch die Bemerkung, Herr Dr. Ehler, dass auch ich dafür wäre, bei den nächsten Haushaltsberatungen die Einzelpläne 08 und 11 gemeinsam zu behandeln.
Der vorliegende Einzelplan 11 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat nur vordergründig einen Ausgabenzuwachs in Höhe von 11,7 Millionen Euro zu verzeichnen, welcher sich allein durch den Zuwachs bei den Personalausgaben in Höhe von 15,3 Millionen Euro ergibt. Ansonsten ist dieser Einzelplan ein reines Nullsummenspiel mit deutlichen Differenzierungen zwischen den einzelnen Kapiteln.
Die Mittel für das Ministerium sollen um 2 Millionen Euro steigen, die Mittel für Allgemeine Bewilligungen auf 8,5 Millionen Euro. Für Angelegenheiten der Stadtentwicklung soll ein Aufwuchs um 16 Millionen Euro erfolgen, während die Mittel für das Wohnungswesen eine Kürzung um 8 Millionen Euro erfahren sollen.
All dies wäre nicht weiter dramatisch. Dass allerdings im Bereich des Straßen- und Brückenbaus die Mittel von 124 Millionen Euro auf 105 Millionen Euro zurückgefahren werden sollen und die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr von 439 Millionen Euro auf nur mehr 418 Millionen Euro, kann und wird unsere Zustimmung nicht finden. Ganz im Gegenteil ist zur Erhaltung des derzeitigen Niveaus der Landesstraßen in Brandenburg schon der derzeitige Ansatz von 38,5 Millionen Euro kaum ausreichend. Eine Absenkung, wie von der Landesregierung geplant, um nochmals 12,5 Millionen Euro hätte wirklich geradezu katastrophale Folgen.
Bereits heute sind viele Landesstraßen in Brandenburg - salopp ausgedrückt - nichts anderes als Schlaglochpisten. Denken wir zum Beispiel an Diensdorf-Radlow.
Die Verkehrssicherheit ist auf diesen Straßen schon lange nicht mehr gegeben. Mit den geplanten neuerlichen Kürzungen würden viele Landesstraßen geradezu unbefahrbar werden. Um bis zum Jahre 2019, also bis zum Auslaufen des Solidarpakts II, den Rückstand zu den alten Bundesländern aufzuholen, bedürfte es im Bereich der Landesstraßen einer jährlichen Investitionssumme von 250 Millionen Euro.
Durch die geplanten neuerlichen Kürzungen wird der Abstand zu den alten Bundesländern 14 Jahre nach der Wiedervereinigung erneut deutlich anwachsen. Das widerspricht dem Kerngedanken des Solidarpakts II und dem Verfassungsauftrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West.
Vergleicht man die Straßeninfrastruktur in Brandenburg beispielsweise mit der in Sachsen, so schneidet Brandenburg deutlich schlechter ab. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern hat Brandenburg pro Kilometer Landes- bzw. Staatsstraße in den vergangenen Jahren am wenigsten investiert. In Sachsen wurde im Jahre 2001 eine Investitionssumme von 28 900 Euro pro Kilometer ausgegeben. In Brandenburg wurden nur 18 000 Euro investiert. Das bedeutet, dass nicht nur der Infrastrukturausbau durch die Investitionspolitik des Landes langsamer vorangeht bzw. zunehmend verlangsamt wird, sondern bedeutet auch, dass andere neue Bundesländer in diesen Bereich zunehmend einen Standortvorteil aufbauen.
Die Investitionen Brandenburgs gerade im Bereich Straßenund Brückenbau gingen gegenüber 2002 um 12 % zurück. Außerdem soll Brandenburg laut Haushaltsplan 2004 in diesem Bereich auch noch eine globale Minderausgabe in Höhe von 5 Millionen Euro erwirtschaften. Da nicht anzunehmen ist, dass die globale Minderausgabe etwa bei der Winterwartung oder der Straßenunterhaltung erwirtschaftet werden kann, werden sich die Investitionen voraussichtlich bis zu der Höhe dieses Betrages reduzieren. Damit kommt es in diesem Bereich zu prozentual deutlich stärkeren Einsparungen als in allen anderen Bereichen dieses Landeshaushalts.
Dasselbe gilt natürlich für den öffentlichen Personennahverkehr, bei dem insbesondere im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs die Investitionszuschüsse an öffentliche Unternehmen von 29 Millionen Euro auf nur mehr 10 Millionen Euro zusammengestrichen werden sollen.
Auch ich bedanke mich, Frau Abgeordnete Hesselbarth, und gebe das Wort der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Schrey.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 11 ist neben dem Einzelplan des Ministeriums für
Wirtschaft der intensivste Haushalt. Viele Aufgaben des Aufbaus Ost werden mit Mitteln aus diesem Einzelplan finanziert. Deshalb hat es nicht verwundert, dass die Diskussionen in den Medien und auch in den Kommunen und Kreisen sowie die Diskussion im Landtag über die Landesfinanzen immer eng mit der Diskussion der Politikfelder des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr verknüpft waren.
Ich möchte die Diskussion über die Städtebauförderung in Erinnerung rufen. Diese Diskussion wurde vor allem in den Kommunen noch vor Verabschiedung eines Haushaltsplanentwurfs der Landesregierung durch das Kabinett geführt. Als die Pläne des Finanzministeriums bekannt wurden, nach denen auf Bundesmittel in diesem Bereich verzichtet werden soll, haben Kommunen und Unternehmen des Landes gemeinsam Hand in Hand dagegen protestiert und die Folgen aufgezeigt.
Ich meine, dass die Entscheidung der Landesregierung, die Kofinanzierung der Bundesmittel im Bereich der Städtebauförderung zu sichern, richtig war. Wir brauchen die Städtebaumittel. Vielerorts wird uns die Notwendigkeit dafür täglich vor Augen geführt. Die Koalitionsfraktionen haben daher am Entwurf der Landesregierung in diesem Bereich auch keine Änderungen vorgenommen.