Protocol of the Session on December 11, 2003

Ich meine, dass die Entscheidung der Landesregierung, die Kofinanzierung der Bundesmittel im Bereich der Städtebauförderung zu sichern, richtig war. Wir brauchen die Städtebaumittel. Vielerorts wird uns die Notwendigkeit dafür täglich vor Augen geführt. Die Koalitionsfraktionen haben daher am Entwurf der Landesregierung in diesem Bereich auch keine Änderungen vorgenommen.

Bis zum Sommer hatte ich das Gefühl, dass die Diskussion über die Städtebaupolitik und über den Stadtumbau gern den Fachpolitikern überlassen wurde. Die im Sommer gemeinsam mit Bürgermeistern, Landräten und Unternehmern geführte Diskussion hat dieses Politikfeld jetzt stark in die allgemeine politische Diskussion rücken lassen. So haben wir in der Diskussion über den Haushaltsplan für 2004 nicht nur erreicht, dass die Kofinanzierung sichergestellt worden ist, sondern haben auch erreicht, dass die Bedeutung der Städtebaupolitik auch für Nichtfachpolitiker ein Stück weit deutlicher geworden ist.

Die Verkehrsinfrastruktur gehört zu den wichtigsten Standortfaktoren. Wir haben viel Mühe und Zeit auf die Diskussion über den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans verwandt. Der damalige Minister Meyer hat bei den Verhandlungen mit dem Bund einiges erreicht. Selbst die Diskussion über den Ausbau der A 16, den Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur in der Lausitz konnte mit den Ergebnissen der Leila-Studie für die meisten mit einem zufrieden stellenden Verhandlungsergebnis beendet werden.

Haushaltspolitisch kommt auf uns jetzt die Aufgabe zu, im Lande Brandenburg die planerischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans im Lande auch realisiert werden können. Die Koalitionsfraktionen haben die Planungsmittel für Bundesstraßen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung um einen geringen Betrag erhöht. Die CDU-Fraktion hätte es gern gesehen, wenn die Ausgaben für den betreffenden Haushaltstitel stärker erhöht und damit Mittel mindestens in Höhe des diesjährigen Niveaus bereitgestellt worden wären.

Wir haben akzeptiert, dass die unserer Auffassung nach notwendige Mittelaufstockung nicht die Mehrheit in der Koalition gefunden hat, aber wir haben die klare Forderung formuliert im Protokoll des Haushaltsausschusses nachlesbar -, dass sich der zuständige Minister umgehend an den Landtag wendet und das Parlament informiert, wenn die Situation droht, dass Bundesstraßenbaumaßnahmen nicht realisiert werden können,

weil die Planungsmittel fehlen. Denn das darf und kann sich das Land Brandenburg nicht leisten. Wenn Bundesstraßenbaumaßnahmen nicht realisiert werden, geht dem Land das 15- bis 20fache an Investitionsvolumen dessen, was das Land vermeintlich an Planungsmitteln spart, verloren, ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Verbesserung der Attraktivität des Standortes.

Meine Damen und Herren, Herr Lunacek hat gestern die Summen der notwendigen Investitionen in das Landesstraßennetz genannt, die bis zum Jahr 2019 jährlich notwendig sind, damit die Ost-West-Angleichung in diesem wichtigen Infrastrukturbereich sichergestellt wird. Jährlich 200 Millionen Euro müssten wir bis zum Jahr 2019 in unsere Landesstraßen investieren, um im Rahmen der Laufzeit des Solidarpaktes den notwendigen Ausbau sicherzustellen. Wir wissen, dass die Chance auf einen Solidarpakt III gering ist. Die Chancen sind umso geringer, je mehr sich der Eindruck festsetzt, dass wir die Mittel nicht für Investitionen ausgeben, sondern zur Finanzierung anderer Aufgaben in unserem Land.

Ehrlich gesagt wäre es auch für die Bürger nicht ermutigend, wenn wir feststellen müssten, dass im Jahr 2019 noch nicht mit der Ost-West-Angleichung zu rechnen ist. Daher müssen unsere Bemühungen darauf gerichtet sein, die Ost-West-Angleichung bis 2019 zu erreichen.

Dem jährlich notwendigen Bedarf an Investitionen in das Landesstraßennetz in Höhe von 200 Millionen Euro stehen Landesinvestitionen in Höhe von weniger als 80 Millionen Euro gegenüber.

Dass mit der Fortschreibung des Mitteleinsatzes in den kommenden Jahren der notwendige Ausbau nicht erreicht werden kann, bedarf keiner besonderen mathematischen Kenntnisse. Ich freue mich daher, dass in den Koalitionsfraktionen darüber Einigkeit hergestellt werden konnte, dass wir von unserer Landesregierung die Vorlage eines Stufenplans zur Angleichung der Infrastrukturausstattung an das Niveau der alten Länder einfordern. Für die Menschen des Landes und für die Unternehmer sowie Investoren soll deutlich werden, dass sie im Land Brandenburg ähnliche infrastrukturelle Bedingungen geboten bekommen wie im alten Bundesgebiet.

Mit dem Arbeitsauftrag an die Landesregierung greifen wir eine gemeinsame Forderung der Kammern des Landes Brandenburg, der Wirtschafts- und Bauverbände sowie des BGB Berlin-Brandenburg auf und wollen sie umsetzen. Wenn in den kommenden Jahren weniger Investitionsmittel für den Infrastrukturausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, als für die Angleichung notwendig wären, erwarten wir eine gute Begründung und Darstellung, wie trotzdem bis zum Jahr 2019 die notwendigen Erfolge des Aufbaus Ost erreicht werden sollen. Der Aufbau Ost und unsere Bemühungen darum werden in den kommenden Jahren genau abrechenbar sein müssen.

Meine Damen und Herren, auch ein Stück weit selbstkritisch will ich auf das Kapitel öffentlicher Personennahverkehr zu sprechen kommen. Wir, die Koalitionsfraktionen, mussten diesbezüglich im Haushalt viele Änderungen vornehmen. Es handelte sich nicht um Änderungen des Mittelvolumens, sondern um Änderungen, die notwendig wurden, weil wir das neue ÖPNV-Gesetz noch nicht verabschieden konnten.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Im Koalitionsvertrag haben wir eine Neuausrichtung vorgenommen. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet; ein Gesetzentwurf liegt also vor.

(Frau Tack [PDS]: Wo denn?)

Allerdings ist dieser hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Konnexität als kritisch einzuschätzen. Der zeitliche Verzug deshalb meine Selbstkritik - ist bedauerlich, aber die Koalition war sich einig, dass eine angemessene kritische Prüfung und ein Gesetz ab 2005 besser sind als erhebliche Probleme mit einem noch im Jahr 2004 verabschiedeten Gesetz.

Meine Damen und Herren, die Koalition wird auch im kommenden Haushaltsjahr ihre Bemühungen bezüglich der Wohnraummodernisierung fortsetzen. Wohnraumförderung, Wohnraummodernisierung sind Teile des notwendigen Stadtumbaus im Land Brandenburg. Wohnraumförderung ist Teil der erforderlichen Unterstützung des Landes bei der Stabilisierung der Situation der Wohnungsunternehmen. Der hohe Leerstand im Land Brandenburg und in den neuen Bundesländern insgesamt hat viele dieser Unternehmen an die Grenze ihrer Existenz gebracht. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesmittel für diesen Bereich auch im kommenden Jahr vollständig kofinanziert werden.

Im Hinblick auf das Landeswohnungsbauvermögen sowie die enge Verflechtung vieler Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit den kommunalen Haushalten würde eine Reduzierung unserer Stabilisierungsmaßnahmen für die öffentlichen Haushalte weitaus teurer werden als unsere jetzigen Investitionen in diesen Bereich. Aber auch hierzu gibt es eine klare Forderung der CDU-Fraktion. Mit finanzieller Unterstützung seitens des Bundes und des Landes allein wird die Wohnungswirtschaft ihre Probleme nicht lösen können. Weitere Deregulierungen sind erforderlich.

Wir haben uns im Jahr 2000 darauf verständigt, dass die Verordnung für Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs stark eingeschränkt wird. Ich meine, jetzt ist die Zeit gekommen, dass sich das Land von dieser Verordnung in ihrer Gesamtheit verabschiedet.

Es wurde in diesem Jahr Erleichterung hinsichtlich der Belegungsbindung geschaffen. Ich denke, auch auf diesem Gebiet sollten wir mutiger sein. Wir brauchen die Belegungsbindung zur Steuerung der Wohnungsmärkte nicht mehr in dem Maße, wie es vor einigen Jahren noch angenommen wurde. Es sind also weitere Erleichterungen für die Wohnungswirtschaft erforderlich.

Meine Damen und Herren, mit dem Landeshaushalt 2004 haben wir den finanziellen Rahmen für politische Vorhaben der Koalition gesetzt. Als Fachpolitiker der CDU - das gebe ich ehrlich zu - hätten wir uns bei vielen Titeln und Maßnahmen eine höhere finanzielle Ausstattung gewünscht, aber Wünsche von Fachpolitikern müssen mit den finanzpolitischen Realitäten des Landes in Übereinstimmung gebracht werden. Das ist mit dem Einzelplan 11 gelungen. Die CDU-Fraktion stimmt somit dem Haushalt des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schrey und gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Szymanski, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Diskussionsbeiträge und ich bedanke mich für die konstruktive, zum Teil auch kritische Diskussion in den Ausschüssen.

Ich möchte für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, die in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen, sehr deutlich sagen, dass diese Infrastrukturentwicklung Wirtschaftsentwicklung ist, dass sie Impulse geben und Investitionen anregen soll.

Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind zum einen die demographische Entwicklung, die dadurch veränderte Alterspyramide, und zum anderen die EU-Osterweiterung - dies natürlich alles im Kontext mit einem gemeinsamen Wirtschaftsentwicklungsraum Berlin-Brandenburg.

Für die Landesregierung ist es eine wichtige Aufgabe, die Städte als Zentren attraktiver zu gestalten und zu entwickeln sowie die Mobilität von Menschen und Gütern zu sichern. Die Städte des Landes - damit meine ich die kleinen Landstädte bis hin zu den Oberzentren - sind Dreh- und Angelpunkt der Landesentwicklung. In ihnen leben nach der Eingemeindung von über 500 Dörfern seit Ende der 90er Jahre drei Viertel der Menschen des Landes. Die Städte sind Entwicklungsanker für den ländlichen Raum und übernehmen über ihre Stadtgrenzen hinaus wichtige Funktionen. Sie stärken somit auch die Struktur der Dörfer.

Anders als zu Beginn der 90er Jahre, als Stadtentwicklungskonzepte auf Zuwachs ausgerichtet waren, müssen sich fast alle Städte mit der sinkenden Nachfrage nach Wohnungen auseinander setzen, zum Teil mit Wohnungsleerstand in Größenordnungen. Die betroffenen Städte stehen vor einem umfassenden Strukturwandel, der alle städtischen Funktionen erfasst. Hier seien beispielhaft die Stadttechnik und der Verkehr genannt. Wohnungsleerstand ist für viele Kommunen und Wohnungsunternehmen mittlerweile ein strukturelles Problem. Planvoller Abriss muss dabei helfen, die größten Probleme zu lösen - und dies sowohl aus stadtfunktionellen wie aus betriebswirtschaftlichen Gründen.

Bis Ende 2003 werden wir 9 000 leer stehende Wohnungen vom Markt genommen haben. Der Haushaltsansatz für 2004 wird es uns ermöglichen, weitere 6 000 Wohnungseinheiten abzureißen und die parallel dazu notwendigen Aufwertungsmaßnahmen in den Wohngebieten zu fördern. Zukunftsträchtige Bestände und ihr Umfeld müssen parallel dazu aufgewertet werden, besonders in Innenstadtlagen. Dies betrifft sowohl traditionell wie auch industriell gefertigte Objekte.

Wir werden im nächsten Jahr die Modernisierung und Instandsetzung von ca. 900 WE fördern können, die zum Teil auch als Umsetzungswohnungen für Mieter aus abzureißenden Wohnungsbeständen von den Wohnungsunternehmen dringend benötigt werden. Sie sind eine wichtige Flankierung des Stadtumbaus.

Auch Wohneigentum mit seinem hohen Identifikations- und Bindungsgrad muss verstärkt von Außenstandorten in die Stadtzentren gelenkt werden. Finanzielle Standortnachteile höhere Bodenpreise, kompliziertere Bauverhältnisse und andere - müssen durch individuelle Förderung weitgehend ausgeglichen werden. Hier gibt uns der Haushalt 2004 die Möglichkeit, knapp 700 Eigentumsbildungen sehr gezielt in den Innenstädten zu fördern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Stadtumbauprozess ist gut angelaufen und hat an Fahrt gewonnen. Dies ist eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung und kann vom MSWV allein nicht geleistet werden. Wir sind sehr froh, dass das Stadtumbauprogramm Ost mittelfristig Planungssicherheit für die Konzeptumsetzung der Städte ermöglicht.

Städtebauförderung ist Struktur- und Wirtschaftsförderung, aber es sind neue, es sind lernende Konzepte - weil es jetzt Verkleinerungskonzepte sind - mit qualitativem Anspruch. Diese lernenden Konzepte erfordern integrierte Förderprogramme; ich nenne hier beispielhaft „Soziale Stadt“ und „Zukunft im Stadtteil“. Weitere solcher integrierten Förderprogramme müssen entwickelt werden und sie brauchen vor allem den Diskussionsprozess vor Ort mit allen Beteiligten und Betroffenen.

Der Begriff „Infrastruktur“, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss weiter gefasst werden. Städte sind Wohn- und Wirtschaftsstandorte im funktionellen Kontext von Verkehrs-, Bildungs-, Sozial-, Gesundheits-, Kultur- und Dienstleistungsinfrastruktur. Dies kann aber nur erhalten bzw. weiterentwickelt werden, wenn in den Städten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Wer sich im Land umsieht, kann sofort erkennen, dass Brandenburg auf diesem Gebiet schon sehr viel geleistet hat. Zum Beispiel sind unsere Städte mit historischem Stadtkern heute bereits wieder attraktive Wohn- und Tourismusstandorte. Diese gute Entwicklung muss weiter durch Förderung unterstützt werden, um wertvolle Bausubstanz zu erhalten und öffentliche Räume aktiv zu gestalten.

Auch die Dörfer werden weiter unterstützt. Sie können aber als Wohnorte nur attraktiv sein, wenn in erreichbarer Nähe eine funktionierende Stadt ist, in der für die Menschen alle Funktionen auch erlebbar sind.

Die Kofinanzierung der Bund-Länder-Programme der Städtebau- und der Wohnraumförderung muss deshalb über die kommenden Jahre, das heißt über 2004 hinaus, gesichert werden. Der Haushaltsplan für das Jahr 2004 gibt diese Möglichkeit.

Zum Bereich Verkehr, meine sehr geehrten Damen und Herren: Konzentrationsprozesse und Arbeitsteilung erfordern im Ausgleich leistungsfähige Verkehrsverbindungen. Dies betrifft sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr und hat einen überregionalen und regionalen Maßstab, und dies immer im Kontext mit Berlin, darüber hinaus auch im Kontext mit der EU-Osterweiterung ab 1. Mai nächsten Jahres. Hier geht es um neuen Wettbewerb, aber auch um Partner beim Erhalt und der Neuansiedlung von Arbeitsplätzen.

Der Entwicklungsstand der überregionalen Verkehrsverbindungen ist sehr unterschiedlich. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind fast vollständig realisiert. Bei den Autobahnen sind darüber hinaus Fortschritte unverkennbar. Ganz anders sieht es bei den Eisenbahnverbindungen aus. Die Strecken

nach Rostock, Stettin, Cottbus und Dresden sind noch lange nicht auf dem Stand, den wir als Basis für den Fern- und Regionalexpressverkehr benötigen. Der neue Bundesverkehrswegeplan enthält zwar diese Projekte, Bund und Bahn müssen sie aber finanziell besser und schneller untersetzen.

Bei den Bundesstraßen gab es schon frühzeitig eine Konzentration auf Schlüsselverbindungen in Form des „Blauen Netzes“. Diese Entscheidung war richtig, denn dieses Netz dient der Raumerschließung und der Verbindung der wichtigsten Zentren, die zum Teil keine Autobahnanbindung haben bzw. bekommen werden.

Auf diese wichtigen Verbesserungen unserer Infrastruktur haben wir auch in diesem Jahr den Schwerpunkt gelegt. So wurden neun Ortsumgehungen und freie Strecken dem Verkehr übergeben. Insgesamt haben wir in Brandenburg aus dem Fernstraßenhaushalt 408 Millionen Euro für Neubau, Erhalt und Betrieb umgesetzt. Dies verdanken wir einerseits der guten Vorbereitung der Projekte, das heißt dem Planungsstand, den wir in der Vorbereitung erreicht hatten, und andererseits der Leistungsfähigkeit der überwiegend aus Brandenburg stammenden Baufirmen. Wir haben damit viele Tausend Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sichern und die Grundlage für die Wirtschaftsstandorte in unserem Land stabilisieren können.

Bei Bundesfernstraßen enthält der neue Bundesverkehrswegeplan für Brandenburg wichtige Neubauprojekte in einem Umfang von 2,6 Milliarden Euro. Die zukünftige Schwerpunktsetzung wird bei verkehrswirksameren Teilabschnitten liegen müssen, die aus Ortsumgehungen und Abschnitten der freien Strecke bestehen. Nur so lassen sich Fahrzeitverkürzungen und Erhöhung der Verkehrssicherheit unter einen Hut bringen. Dabei ist es besonders wichtig, ein sicheres Budget an Planungsmitteln zur Verfügung zu stellen.

Anders sieht es bei der Entwicklung der Landesstraßen aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mit 5 800 km ein sehr langes Netz. Um die knappen Mittel mit höchstem Nutzen einzusetzen, mussten wir zu strukturellen Entscheidungen kommen. Analog zu den früheren Landstraßen 1. und 2. Ordnung haben wir das Gesamtnetz in zwei Kategorien eingeteilt. Wir werden ein Grundnetz haben mit einer Länge von 2 500 km. Dieses erschließt alle Zentren und wird schrittweise leistungsfähig ausgebaut. Die Maßnahmen des neuen Landesstraßenbedarfsplanes, den ich im I. Quartal des nächsten Jahres vorlegen werde, können ausschließlich in diesem Grundnetz liegen.

Außerdem wird zukünftig ein intelligenter Mix aus Ortsumgehungen, Wittstocker Modell und Ortsdurchfahrten helfen, mit weniger Mitteln mehr Verkehrswirksamkeit zu erreichen.

Die Folge dieser Prioritätensetzung - ich möchte sie klar benennen - ist ein zweites Netz, das „Grüne Netz“, mit ca. 3 200 km Länge. Hier werden die Sicherung der Befahrbarkeit und die Verkehrssicherung mit einfachsten Mitteln erfolgen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Positiv am Haushalt 2004 ist die Ausweisung eines separaten Titels für Radwege an Landesstraßen in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Dies hat etwas mit Schulwegsicherung zu tun. Zusätzlich werde ich einen Schwerpunkt „Radverkehr“ bei der Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz festlegen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist für mich die Verkehrssicherheit, Frau Tack, nicht nur, weil ich die Schirmherrschaft sehr gern übernommen habe. Wir werden im nächsten Jahr ein Verkehrssicherheitsforum gründen, das gemeinsam mit uns für das II. Quartal nächsten Jahres das von Ihnen geforderte Verkehrssicherungskonzept vorlegen wird. Wir werden des Weiteren unsere Anstrengungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, insbesondere was die Senkung der Zahl der schweren Verkehrsunfälle betrifft, fortsetzen.

Mit der von mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den 01.01.2005 vorgesehenen Bildung des Landesbetriebes Straße ist ein großer Schritt in Richtung Sicherung einer leistungsfähigen Straßenbauverwaltung in Vorbereitung. Hierbei geht es um qualitative, intelligente Lösungen. Die besonders zur Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan vorhanden. Sie sind notwendig, um diese notwendige Strukturmaßnahme auch in der entsprechenden Qualität und zu dem vorgesehenen Zeitpunkt umsetzen zu können.

Ich habe vor einigen Tagen unser Strategiekonzept Bahn 2009 öffentlich vorgestellt. Es hat überwiegend Zustimmung gefunden. Neben den bereits oben erwähnten Fernverkehrsstrecken der Bahn benötigen wir dafür ausgebaute regionale Eisenbahnverbindungen. Diese Strecken sind zwar volkswirtschaftlich effektiv, betriebswirtschaftlich aber nur durch eine Förderung entwickelbar. Finanzierungsquelle hierfür sind die Regionalisierungsmittel. Die zunehmende Nutzung von Regionalisierungsmitteln für Zwecke, die nicht beim SPNV liegen, verlangsamt bzw. gefährdet den Ausbau der Regionalstrecken. Hier werden wir also auch darauf achten, dass die Mittel dementsprechend eingesetzt werden.

Ich hatte eine Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung mit dem Ziel der Stärkung der Kreise mit Wirksamwerden im Jahr 2004 vor. Sie sind darauf eingegangen. Hierzu gab es komplizierte Fragen bezüglich der Konnexität zu klären. Deshalb musste dieses Vorhaben auf 2005 verschoben werden. Ich bedanke mich aber ausdrücklich dafür, dass wir quasi in letzter Sekunde gemeinsam die dafür notwendigen Anpassungen im Entwurf des Haushaltes realisieren konnten.

Mit Blick auf die ÖPNV-Finanzierung muss ich aber auch deutlich machen, dass wir im Haushalt 2004 die Situation haben, dass für den politisch flächendeckend gewünschten hochwertigen ÖPNV kein Euro aus Landesmitteln zur Verfügung steht. Dieser gesamte Politikbereich speist sich in der Finanzierung nur noch aus Regionalisierungsmitteln.