Frau Ministerin, ich möchte Sie und auch den Herrn Ministerpräsidenten gern richtig verstehen. Sie sagen also, eine Angleichung an das Lohnniveau im alten Bundesgebiet werde erst stattfinden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung dies zulasse? Wir alle wissen, dass die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse noch viele Jahrzehnte dauern kann. Ich stelle nur diese Frage. Wenn das Ihre Meinung ist, dann sehe ich klar. Jedenfalls stand das in der Presse. Die Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten und von Gewerkschaftsvertretern habe ich auch der Presse entnommen.
Der SPD-Landesvorsitzende Herr Reiche hat vom Jahr 2009 als dem Termin für die Angleichung der Löhne im öffentlichen Dienst gesprochen. Das war jedenfalls in der Presse zu lesen. Oder war das eine Falschmeldung? Nun stellt sich die Frage: Gilt denn das oder gilt auch das nicht? Nach meiner Auffassung liegt dieser Termin viel zu spät. lch möchte nur wissen, was Sie wollen. Wollen Sie die An gleichung bis zum Jahr 2009? Wollen Sie sie jetzt? Wollen Sie sie übermorgen? Oder sagen Sie auch in Bezug darauf, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung entsprechend gestalte, werde auch gezahlt werden?
Herr Bisky, Sie haben mich und die Landesregierung mit Ihrer ersten Nachfrage richti g verstanden. Es ist in der Tat so, dass wir einen Termin nicht präzise nennen können. Die Position von Herrn Reiche ist seine persönliche Position: sie ist nicht die der Landesregierung. Deshalb spreche ich immer davon, dass es sich um einen Prozess handelt. Es kann viel schneller gehen, aber es kann auch lange dauern.
Frau Ministerin, wie ist IhrArgument zu bewerten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes eine hohe Arbeitsplatzsicherheit haben, wenn Sie als Landesregierung innerhalb dieser Wahlperiode 8 000 Stellen im öffentlichen Dienst des Landes streichen wollen?
Ich möchte eine Frage zu einem Detailproblem stellen. Frau Ministerin, wie wollen Sie der Entwicklung be gegnen. dass es in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes - dabei denke ich insbesondere an die Hochschulen - zunehmend schwerer wird, qualifiziertes Personal zu gewinnen, weil gleichzeitig wegen der bei diesem Personenkreis vorhandenen Mobilität die guten Leute die Positionen besetzen, die mit höheren Gehältern dotiert sind?
Das ist ein Prozess, der bundesweit und nicht nur im Land Brandenburg zu beobachten ist. So wird beispielsweise in München eine Ballungsraumzulage gezahlt, weil sonst keine Pflegekräfte für die Krankenhäuser gewonnen werden können. Das ist in der Tat Marktwirtschaft.
Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 85 (Nebenbahn Neustadt [Dosse) - Neuruppin). Herr Senftleben, bitte!
Seit über 100 Jahren ist die Bahnstrecke Neustadt (Dosse) Neuruppin in Betrieb. Der Bahnhof Neustadt (Dosse) war seit jeher Bahnhofsknotenpunkt und gehört zu den 24 wichtigsten Bahnhöfen des Landes Brandenburg. Zudem ist Neustadt (Dosse) ) als Grundzentrum hinsichtlich des Wachstums der Wirtschaft und des Tourismus von der Eisenbahnentwicklung weitgehend abhängig. Entlang der Nebenbahn Neustadt (Dosse) - Neuruppin kann der Erhalt der Strecke nur dann gesichert werden, wenn sie ihre volle Funktion als innerkreisliche Verbindung bis Kyritz erfüllt, was aber nur mit einer Durchbindung der Nebenstrecke von Neustadt (Dosse) nach Kyritz möglich ist.
Im Bereich des Bahnhofes Neustadt (Dosse) wird der gesamte Komplex des Bahnhofes in den Jahren 1999 und 2000 eine komplette Neugestaltung erfahren. Die laufenden Baumaßnahmen werden im Mai 2000 abgeschlossen. Würde man anschließend die Durchbindung ausbauen, könnte die Verbindung für die Ämter Kyritz, Wusterhausen und Neustadt erhalten werden.
Ich frage daher die Landesregierung, welche Standpunkte sie hinsichtlich der Durchbindung und der damit verbundenen Einbeziehung der Ämter Kyritz. Wusterhausen und Neustadt (Dosse) vertritt.
Da der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr ärztlicher Hilfe bedarf, erteile ich mit Ihrem Einverständnis dem Staatssekretär zur Beantwortung der Frage das Wort. Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Senftleben, der ÖPNV ist unter Einbeziehung aller Verkehrsträger als ganzheitliches System zu planen und durchzuführen. Parallele Streckenffihrungen, insbesondere außerhalb von Verdichtungsräumen, sollen vermieden werden. So sagt es das Gesetz. Das scheint angesichts leerer Kassen eigentlich eine Selbstverständlichkeit zu sein. In der Realität - das sage ich an dieser Stelle ganz offen - sind wir allerdings noch weit davon entfernt. Integration und Anpassung heißt hier aber die Devise, denn auf Dauer können aufkommensschwache Relationen nur von einem öffentlichen Verkehrsträger bedient werden. Das bedeutet, dass es sich nach sorgfäl
Die Antwort auf Ihre konkrete Frage hat sich an diesen Grundsätzen zu orientieren. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat als Schulträger und Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV in seinem verkehrspolitischen Konzept vom 17.07.1998 zur Sicherung und zukunftsfähi gen Entwicklung von SPNV-Strecken die Zusage zur Anpassung des Busverkehrs und zur Verlagerung des Schülerverkehrs auf die Schiene gegeben. Diese Zusage war unter anderem der Anlass für das MSWV, die perspektivischen Entwicklungschancen des SPNV in der Region, insbesondere auf den Teilstrecken Kyritz - Neustadt (Dosse) - Neuruppin, durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg untersuchen zu lassen. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass die Schaffun g der schienenseitigen Durchbindungsmöglichkeit zwischen den Städten Kyritz und Neuruppin auf dem Bahnhof Neustadt (Dosse) eine entscheidende Voraussetzung für die Gewinnung des erforderlichen Fahrgastpotenzials ist.
Auf der Grundlage der vorgele gten Studie, in der die verkehrlichen, betrieblichen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte eines Weiterbetriebes der in Rede stehenden Regionalbahnlinie dargestellt sind, wird derzeit vom Verkehrsverbund in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein Stufenkonzept erarbeitet, mit dem maßnahmekonkret die notwendigen Anpassun gen des Busverkehrs, das heißt Abbau konkurrierender Verkehre, Einrichtung von Zubringerverkehren sowie eine Verlagerung des Schülerverkehrs auf den SPNV überprüft werden soll. Wenn die Umsetzung dieses Stufenkonzeptes gelingt, das heißt, wenn mit der aktiven Mitwirkung des Landkreises ein integriertes System der Bahn-Bus-Bedienung unter Ausschluss von parallelen Streckenführungen geschaffen wird, ist ein Weiterbetrieb des SPNV und die infrastrukturelle Durchbindung im Bahnhof Neustadt (Dosse) angesichts der dann erschließbaren Potenziale möglich und auch wirtschaftlich vertretbar. - Recht schönen Dank.
Herr Staatssekretär. bislang wurde der Erhalt der Strecke unter den Vorbehalt der kreislichen Entscheidun g gestellt. Sie führten das teilweise an. Das klin gt etwas nach Erpressung seitens des Landes. Wenn der Landkreis für den Erhalt der Strecke votiert, dann hätte ich gern gewusst: Wie klar ist in diesem Fall die Entscheidung der Landesregierung für oder gegen den Erhalt?
Meine zweite Frage lautet: Welche finanziellen Konsequenzen entstehen für den Kreis Ostprienitz-Ruppin, wenn die Strecke erhalten bleibt?
Erlauben Sie mir mit aller gebotenen Vorsicht, den Begriff „Erpressung" zurückzuweisen. denn er gehört nicht zu meinem Vokabular.
kommen sollten. Das hat mit dem, was Sie soeben beschrieben haben, aus meiner Sicht nichts zu tun, denn wir wollen auch nicht gegen die Kreise agieren.
Wenn Sie mich fragen. ob wir für oder gegen den Erhalt der Strecke sind, dann antworte ich darauf ganz klar: Wenn es sich rechnet, sind wir für den Erhalt. Aber es muss sich rechnen: die Strecke muss wirtschaftlich zu betreiben sein. Dann sind wir als Landesregierung auch daffir.
Bitte keine Dialoge! Ich bedanke mich herzlich. - Wir sind bei der Frage 86 (Bewilligungen für ABM und SAM). gestellt von der Abgeordneten Kerstin Osten.
Anlässlich der tradionellen Arbeitsmarktgespräche wurde Kritik gegenüber der LASA geäußert, weil es aufgrund fehlender Finanzmittel seit November 1999 keine Bewilligungen von Anträgen gibt. Auch für das Jahr 2000 konnten nach Aussa gen der LASA auf Grund fehlender Landesmittel zur Bewirtschaftung noch keine Bewilligungen von ABM- und SAM-Stellen vorgenommen werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ab wann kann die LASA unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung wieder Bewilligungen aussprechen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Osten, die Kritik an der LASA ist für mich nicht verständlich. Wir hatten im vergangenen November sowohl unter Bezu gnahme auf Ihre Kleine Anfrage 59 vom 08.11.1999 als auch in der Fragestunde am 24.11.1999 die Situation ausführlich erörtert. Damals wurde von uns darauf hingewiesen, dass aufgrund des Auslaufens der EU-Förderperiode zum Jahresende 1999 - diese Förderperiode erstreckte sich über mehrere Jahre - und der damit verbundenen Ausschöpfung der ESF-Mittel keine zusätzlichen Mittel mehr bereitgestellt werden konnten. Von einem generellen Stopp der Kofinanzierung von ABM und SAM konnte also gar keine Rede sein.
Inzwischen sind für das neue Haushaltsjahr die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Maßnahmen durch die LASA Brandenburg GmbH weitgehend erfüllt; Sie kennen sich schließlich gut im Haushaltsrecht aus. Danach wird die LASA ab Februar Bewilligungen vornehmen können.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen, warum Sie die Kritik nicht verstehen. Schließlich sind die Mittel seit Oktober 1999 erschöpft, und im neuen Jahr sind noch keine Bewilligun gen erfolgt, weil von den Personen. die bei diesen Gesprächen anwesend waren - das sind der Chef der LASA und ein Mitarbeiter des Sozialministeriums -, behauptet wird, es gebe noch keine Möglichkeiten; die Mittel würden noch nicht fließen. Bei einer vorläufigen Haushaltsführung kann die Ursache nur bei der Regierung, nicht beim Parlament liegen. Die Kritik wurde aus diesem Grund vorgebracht. Deshalb frage ich Sie: Kennen Sie diesen Sachverhalt nicht oder wollen Sie sich verstecken?
Ich kenne diesen Sachverhalt natürlich, bin selbst auch dort gewesen und habe mit den dortigen Kollegen gesprochen, Jedoch kommen zwei Faktoren zusammen; ich habe es bereits erklärt. Zum einen lief die EU-Förderperiode für die ESF-Mittel aus. Der andere Faktor betrifft die haushaltsrechtlichen Fragen. Solange wir keinen Haushalt haben, können wir eigentlich auch keine Bewilligungen aussprechen. Deshalb sind wir im Finanzministerium vorstellig geworden. Wir sind nach den Gesprächen dort zu dem Ergebnis gelangt, dass man unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung dafür Sorge trägt, dass wir wenigstens ab dem I. Februar zu Bewilligungen in der Lage sind. Es ist zu beachten, dass es nicht nur darum echt. Ja dazu zu sagen - das wissen Sie auch -, sondern es muss auch eine technische Ausarbeitung erfolgen. Das haben wir geschafft. Es ist nicht möglich zu sagen: Jetzt setzen wir das Ganze einfach ab dem 1. Januar um. Das ist ein relativ früher Zeitpunkt, wenn Sie die rechtlichen Bedingungen, die dafür zu erfüllen sind, zugrunde legen.
Danke sehr. - Das Wort geht an Frau Fechner zur Formulierung der Frage 87 (Berufliche Eingliederungsprojekte für Aussiedler im Land Brandenburg). Bitte sehr!
Ich frage die Landesregierung: Welche Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung von Aussiedlern sind im Jahre 1999 im Land Brandenburg durchgeführt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich schwerpunktmäßig um Projekte, die der sprachlichen Integration sowie der Integration auf dem Arbeitsmarkt dienen. Im Jahr 1999 haben in den Landkreisen und kreisfreien Städten 15 Integrationskurse mit Berufsorientierung nach den Garantiefondsrichtlinien begonnen. Auch die Personen, die keinen Zugang zu Bundesförderungen haben, hat das Land mit Sprachkursen gefördert. lm Jahr 1999 waren dies 10 Kurse.
Projekte, die der Integration von Aussiedlern auf dem Arbeitsmarkt dienen. werden aus vielen Töpfen gefördert: aus Bundesmitteln im Rahmen der Garantiefondsrichtlinien. aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit, aus Landesmitteln und aus kommunalen Mitteln. Die Landesregierung erfasst die verschiedenen Finanzierungen, Trägerschaffen und die Organisationsformen nicht. Die Projekte für Aussiedler werden in ihrer Gesamtheit nicht erfasst.
zwischen dem Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur und der wirtschaftlichen Entwicklun g im Handels- und Logistikzentrum, aber auch im Güterverkehrszentrum. Hier sehen wir im übrigen gute Möglichkeiten für die Zukunft für eine Kopplung von EFRE-. GA- und Straßenbaumitteln zur Entwicklung von wirtschaftsrelevanten Standorten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Knoblich: Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr! Frau Fechner (DVU):
Wie erfolgreich waren diese Projekte? Oder anders ausgedrückt: Wie hoch ist die Arbeitslosenquote bei den Aussiedlern im arbeitsfähigen Alter?
Sie werfen jetzt eine neue Frage auf. Wenn Sie diese Frage über den entsprechenden Weg einreichen, bin ich gern bereit, sie zu beantworten. Ad hoc bin ich dazu nicht in der Lage.
Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 88 (Neue Lan- desstraße nach Freienbrink), gestellt vom Abgeordneten Vogelsänger. Bitte sehr!
Meine Frage betrifft die neue Landesstraße nach Freienbrink. Im Spätsommer 1999 war der Baubeginn der Landesstraße L 38 - neu - vom Hangelsbereer Dreieck zur Autobahn A 10. Diese neue Straße dient der Erschließung des Handels- und Logistikzentrums Freienbrink und zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Fangschleuse. Das Vorhaben hat erhebliche strukturpolitische Bedeutung für den Landkreis Oder-Spree.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wann ist mit der Verkehrsfreigabe der L 38 - neu - zu rechnen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Vogelsänger, entsprechend dem Bauablaufplan ist mit der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme im Oktober 2000 zu rechnen. Die Verkehrsfrei gabe des Teilabschnitts von der A 10 bis zur Anbindung des Handels- und Logistigzentrums Freienbrink ist für den Juli 2000 voreesehen.