Protocol of the Session on January 17, 2003

Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Herr Minister, liegen Ihren Aussagen gesicherte Erkenntnisse zugrunde, also auch statistische Erhebungen darüber, dass ein Verdrängungseffekt nicht zu verzeichnen ist? Haben Sie dabei auch Ergebnisse aus anderen Bundesländern berücksichtigt?

Die zweite Frage: Es geht den Kritikern der Videoüberwachung auch immer wieder um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Im Unterschied zu Berlin, wo besonders gefährdete Objekte überwacht werden, sind es bei uns öffentliche Plätze. Ich frage: Halten Sie den Aufwand angesichts des Nutzens nach wie vor für gerechtfertigt?

Wenn ich Bürger fragen würde, die nicht Opfer einer Straftat geworden sind, ob sie das gut finden oder nicht, dann bin ich sicher, dass sie sagten: Gott sei Dank gibt es dort Videoüberwachung und wir können über diese Plätze gehen, ohne der Sorge zu unterliegen, dass wir Opfer eines Taschendiebstahls werden. - Ich denke schon, dass der Rückgang - es handelt sich ja um eine Verbesserung der Lebensqualität auf diesen öffentlichen Plätzen - seinen Preis wert ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden ja im Rahmen der Darstellung gegenüber dem Innenausschuss - ich gehe davon aus, dass Sie dann die sachkundigen Fragen noch detaillierter stellen werden - dies im Einzelnen erläutern können. Die gesicherten Erkenntnisse, die ich hier vorgetragen habe, beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik, bezogen auf Räume, die angrenzen.

Ich meine, Frau Kaiser-Nicht, dass es doch leicht erklärbar ist: Wenn jemand einen Taschendiebstahl begehen will, dann tut er es dort, wo viele Menschen zusammen sind und wo man leicht abgelenkt ist. Das ist auf solchen Plätzen der Fall. Auch Fälle

von Belästigungen, sei es sexuell oder durch den Versuch, Drogen zu verkaufen, passieren auf solchen Plätzen. Von daher gesehen muss man sagen, dass in solchen Bereichen eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit vorhanden ist. Wenn man dorthin geht, wo wenig Menschen sind, dann hat man keine Erfolgswahrscheinlichkeit. Mir geht es um dieses Straftatenprofil, welches auf den öffentlichen Plätzen gegeben ist. Hierauf basieren die Erkenntnisse, die ich genannt habe. Ich bezeichne diese Erkenntnisse als gesichert, weil sie zahlenmäßig unterlegt sind und auch der allgemeinen menschlichen Erfahrung entsprechen.

Herr Claus, bitte.

Herr Minister, Sie sprachen davon, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung der Videoüberwachung positiv gegenübersteht. Er schätzt es, wenn er aufgrund der Videoüberwachung zum Beispiel unbeschwert über den Bahnhofsplatz gehen kann.

Beabsichtigt das Innenministerium, in Brandenburg weitere Videoüberwachungsstandorte an brisanten Brennpunkten einzurichten?

Wir haben in dem Gesetz festgelegt, dass die Standorte auf Antrag der Polizeipräsidenten eingerichtet werden. Es gibt zurzeit keine Anträge. Ich gehe sogar einen Schritt weiter und sage, ich könnte mir vorstellen, dass wir bei rückläufiger Entwicklung der Zahlen an einem Standort die Frage stellen, ob wir dieses Videoüberwachungssystem nicht eines Tages abstellen, und zwar nach dem Motto: Der Zweck ist erfüllt. Gegebenenfalls könnten wir es ja bei Bedarf wieder aktivieren. Zurzeit sehe ich keinen Raum, in dem sich diese Frage stellt. Wenn es so weit wäre, würden wir das auch im Innenausschuss vortragen, wie wir es bereits besprochen haben.

Das Wort geht an Frau Dr. Enkelmann, die die Frage 1472 (Gebührenentwicklung bei Abwasserentsorgung) stellen wird.

Im Zwischenbericht zum Stand des Stadtumbaus in Brandenburg vom 4. Dezember vorigen Jahres heißt es, dass bei der Abwasserentsorgung mit einem finanziellen Anstieg der Belastung für die Verbraucher zu rechnen ist. Dagegen meint Minister Birthler nur wenige Tage später, eine jetzt schon deutlich spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Aufgabenträger der Abwasserentsorgung belegen zu können.

Ich frage die Landesregierung: Mit welcher finanziellen Belastung müssen die Verbraucher rechnen, wenn die bereits heute europaweit höchsten Abwasserpreise eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Aufgabenträger bewirken sollen?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Ihre letzte mündliche Anfrage zur Auslastung der Klärwerke in Brandenburg in der Sitzung vom Dezember 2002 hatte ich Ihnen eine ganze Reihe von Gründen genannt, die bei einigen Aufgabenträgern zu den bekannten Problemen bei der Abwasserbeseitigung geführt hatten. Diese Probleme haben die Aufgabenträger inzwischen zum größten Teil gemeistert. Dort, wo es noch nicht geschehen ist, wird mit Unterstützung meines Arbeitsstabes Abwasser und den Mitteln des Schuldenmanagementfonds an einer dauerhaften Lösung gearbeitet.

Einige der von mir im Dezember angesprochenen Probleme sind auch in dem von Ihnen jetzt zitierten Zwischenbericht der Landesregierung aufgegriffen worden und speziell unter dem Blickwinkel des Stadtumbaus auf Lösungsmöglichkeiten hin untersucht worden. Zu diesen Problemen gehören die rückläufige Bevölkerungsentwicklung und fehlende Gewerbeansiedlung, der Rückgang des spezifischen Wasserverbrauchs und die Umstellung der Industrie auf Wasser sparende Produktionsweisen; zusammengefasst: eine rückläufige Nachfrage nach Wasser.

Für diese Problemfelder werden im Zwischenbericht technische Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Bericht stellt richtigerweise auch dar, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht umsonst zu haben ist.

Im Zwischenbericht wird auf Fördermöglichkeiten und auf die Weiterentwicklung von Förderinstrumenten zur Anpassung an den demographischen Wandel hingewiesen. Gleichzeitig zeigt der Bericht aber auch Möglichkeiten auf, diese Belastungen an anderer Stelle zu kompensieren. So wird insbesondere auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Maßnahmen im Zuge der planmäßigen Sanierung von Abwasseranlagen oder bei sowieso notwendigen Ersatzinvestitionen durchzuführen sind.

Ich weise außerdem auf die erwähnten Sonderfinanzierungsmöglichkeiten, insbesondere auf die des § 150 Baugesetzbuch, hin.

Über diese speziellen Möglichkeiten der Kompensation hinaus gehend können die Aufgabenträger aber auch die tendenziell sinkenden Kosten der Betriebsführung und des Kapitaldienstes zur Begrenzung der Belastung nutzen. In dieser Hinsicht bin ich optimistisch. Betrachten Sie das weitgehend stabile Niveau der Mengengebühren für leitungsgebundene Abwasserentsorgung im Jahr 2001. Berücksichtigen Sie die durchschnittlich sinkenden Verschuldungen der Aufgabenträger. Würden Sie die geplanten Benchmarking-Projekte einiger Aufgabenträger, die zum Ziel haben, die Betriebsabläufe weiter kostensenkend zu optimieren, in Rechnung stellen, dann müssten Sie meiner Einschätzung folgen können, dass trotz einiger belastender Sonderfaktoren - dazu gehört der demographische Wandel - die Abwassergebühren in Brandenburg stabil bleiben werden. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf seitens der Fragestellerin. Bitte sehr.

Die Gebühren bleiben also stabil hoch.

Nach Österreich.

Immerhin - Weltspitze.

Ich habe drei Nachfragen.

Erstens: Die Landesregierung hat in Beantwortung einer Kleinen Anfrage wachsenden Bedarf an Kleinkläranlagen festgestellt. Wie verträgt sich diese Feststellung mit den vorgesehenen Streichungen bei der Förderung von Kleinkläranlagen?

Zweitens: Im Bericht Stadtumbau - Sie haben gerade darauf hingewiesen - wird jetzt endlich ein möglicher Rückbau überdimensionierter Anlagen gefordert, eine Forderung, die von der PDS seit längerem gestellt wird und die nicht nur mit demographischem Wandel, sondern durchaus auch mit Fehlentscheidungen in den ersten Jahren nach der Wende zu tun hat. Inwieweit werden die betroffenen Zweckverbände in Vorbereitung solcher Maßnahmen vom Ministerium beraten?

Drittens: Wer hat die Kosten für den Rückbau überdimensionierter Anlagen zu tragen?

Die Streichungen für dezentrale Anlagen sind noch nicht beschlossen. Sie wissen, dass es auch in der Vergangenheit die gegenseitige Deckungsfähigkeit gab. Die Mittel wurden nie ausgeschöpft. Insofern gilt die Richtlinie nach wie vor. Wir wollen erst einmal abwarten, wie der Haushalt aussieht.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Und die Gleichbehandlung?)

Wir haben noch keinen beschlossenen Nachtragshaushalt 2003. Insofern haben wir immer noch die Richtlinie und einen bestehenden Haushalt, in dem die gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben ist.

Die überdimensionierten Abwasseranlagen sind in der Tat ein Problem. Aber durch Beratung und Hilfe durch unseren Abwasserstab haben wir das seit Jahren im Griff bzw. haben wir mit unserem Schuldenmanagement Möglichkeiten, diese Abwasserzweckverbände zu unterstützen. Das ist ein laufender Prozess und die meisten zu hoch verschuldeten Abwasserzweckverbände haben inzwischen ein Konzept, und zwar mit Beschluss der Verbandsversammlung, wodurch sie auf Jahre hinaus jetzt wieder Sicherheiten haben.

Die Kosten für Anfangsfehler, die nach der Wende entstanden sind, müssen wir, denke ich, unter Verlust verbuchen. Ich bin erstaunt, wie wenig Fehler es damals gab und wie wenig Verluste entstanden sind. Wenn man den gravierenden Umschwung nach der Wende betrachtet, hätte es auch größere Fehler geben können.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Enkelmann [PDS])

Insofern bin ich erstaunt, wie kompetent unsere Kommunen gearbeitet haben. - Vielen Dank.

Herr Claus, bitte.

Herr Minister, man konnte in den Zeitungen nachlesen, dass im Potsdamer Raum die Abwasserpreise zum Jahresanfang extrem gestiegen sind, dass sie enorm hoch sind. Sie sind jetzt fast Landesspitze.

Nun frage ich Sie: Will das Ministerium den Wasserverband unterstützen, damit die Preise, die in Potsdam jetzt so hoch sind, wieder zurückgefahren werden können? Es sind ja doch enorme Belastungen für die Bevölkerung. Die Preise haben sich fast verdoppelt.

Es ist nicht nur im Bereich Potsdam eine Korrektur erfolgt. Das gehört in die Hoheit der Abwasserzweckverbände. Wir gehen dort in Vorleistung bzw. unterstützen dort die Abwasserzweckverbände, wo Anträge gestellt werden. Dazu ist natürlich eine Gesamtdarstellung der Kostensituation von Abwasserzweckverbänden notwendig. Das ist in Potsdam bisher nicht erfolgt. Ich meine, dass die Gesamtgebühren noch verträglich sind.

Sie sollten auch damit aufhören, immer darzustellen, dass Deutschland führend in der Welt oder in Europa ist. Die Berechnung der Abwassergebühren in Europa ist sehr unterschiedlich. Wenn wir, wie in Italien, nur 30 % der Kosten mit in die Rechnung hineinnähmen, würden unsere Gebühren auch sehr freundlich aussehen. Ich stelle mir nur die Debatte dann hier im Landtag vor. Wer ist denn bereit, die anderen 70 % zu übernehmen? Da müssen wir immer sehr vorsichtig sein.

Ich glaube, es stimmt auch nicht ganz, dass sich die Preise in Potsdam verdoppelt haben. Das sind Gebühren, die normal sind, und für eine Leistung muss bezahlt werden.

Danke sehr. - Das Wort geht an den Abgeordneten Neumann, der Gelegenheit hat, die Frage 1471 (Sofortprogramm zur Be- seitigung der Schäden an den Elbedeichen) zu formulieren.

Die Elbe hat uns in den letzten Wochen immer wieder gezeigt, wie gefährlich Hochwasser sein kann, insbesondere dann, wenn noch Eisgang hinzukommt. Schönen Dank an das Landesumweltamt für die Beherrschung der Situation. Herr Minister, das möchte ich an dieser Stelle einmal loswerden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie weit ist die Erfüllung des Sofortprogramms 2002 als Konsequenz aus dem Elbehochwasser im August vergangenen Jahres?

Das Wort geht erneut an Herrn Minister Birthler. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir das Sommerhochwasser 2002 noch nicht vergessen haben, hat uns das diesjährige Winterhochwasser plastisch vor Augen geführt, wie kurz hintereinander außergewöhnliche Hochwasserstände folgen können. Die Prignitz ist in diesem Winter wieder knapp an der erforderlichen Ausrufung eines Katastrophenalarms vorbeigekommen. Noch jetzt liegen die Wasserstände am Pegel Wittenberge im Bereich des Richtwasserstandes für die Alarmstufe 1 und damit deutlich über dem Mittelwasserstand.

Ich kann Ihre Aussage hinsichtlich des Erfordernisses einer schnellen Schadensbeseitigung zur Wiederherstellung der Deichsicherheit nur nachdrücklich unterstützen. Deshalb hat das Landesumweltamt nach dem Sommerhochwasser ein Sofortprogramm zur Beseitigung der Schäden im Elbe-Havel-Gebiet erarbeitet.

Auf der Grundlage der Schadenskartierung an den brandenburgischen Elbedeichen wurde anhand vereinfachter Dokumentationen mit den Baumaßnahmen begonnen. Hiervon betroffen sind die Maßnahmen Elbdeichsanierung Bereich Stehla, Deichkronenaufhöhung bei Gartz und Wegesanierungen in Wentdorf, Böser Ort und Rühstädt. Die begonnenen Bauarbeiten mussten wegen Frosteinbruchs Anfang Dezember 2002 unterbrochen werden. Sobald es die Witterungsbedingungen erlauben, werden diese fortgeführt und beendet.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Domres, bitte.

Herr Minister, können Sie unter Berücksichtigung der gegenwärtig geführten Spardiskussion etwas zu den Auswirkungen auf die Deichsanierung sagen?