Protocol of the Session on June 27, 2002

(Zuruf von Minister Birthler)

- Haben Sie das gehört, Herr Minister? Ihr Kollege hat bereits geantwortet.

Meine zweite Frage: Welche volkswirtschaftliche KostenNutzen-Analyse laut Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes liegt diesem Projekt zugrunde?

Frau Tack, Sie haben es mir sehr einfach gemacht. Da Sie die erste Frage schon von meinem Kollegen beantwortet bekommen haben, brauche ich darauf nicht näher einzugehen,

(Frau Tack [PDS]: Sie können das ruhig wiederholen; das war sehr interessant.)

Zweitens: Eine alte Trumpfkarte der ewig Verhindernden, dass sie die Prognosen aller Schifffahrtswe ge in Deutschland auf den Main-Donau-Kanal beziehen. ist weg. Daraus ist eine Lusche geworden. Der Main-Donau-Kanal hat sich durch die Kriegsjahre in Jugoslawien natürlich am Anfang nur sehr schwer entwickelt und sehr schwer getan. Die derzeitigen Werte liegen etwa 300 % über den Pro gnosewerten, Der Güterverkehr auf dieser Trasse floriert und entlastet die Straßen. Das müsste auch Ihr Anliegen sein. Deswegen sind die Prognosezahlen, die vorn Bund für dieses Projekt dann auch in den neuen Bundesverkehrswegeplan übernommen werden. optimistischer. als sie es noch 1992 sein konnten,

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Frau Dr. Enkelmann, bitte.

Vielleicht sollte meine Frage eher Minister Birthler beantworten. Ich denke, die Frage nach den Prognosen sollte man stellen dürfen. Wenn es um Kosten und Nutzen von Großprojekten geht, sollte man das in stärkerem Maße tun.

Meine Fragen gehen in eine andere Richtung. Welche Auswirkung wird der mögliche Ausbau der HohensaatenFriedrichsthaler-Wasserstraße auf die sensiblen Bereiche im Nationalpark „Unteres Odertal" haben? Welche Konsequenzen ergehen sich für die Landesregierung, um diese Auswirkungen so weit wie möglich zu minimieren?

Ich bin ihnen für diese Frage ausgesprochen dankbar, obgleich ich sie natürlich im derzeitigen Stand, nämlich im Verfahren, nicht beantworten kann, weil Sie mir dann vorwerfen würden. dass ich dem Ergebnis eines Verfahrens vorgriffe. Das werde ich nicht tun, sondern diese Fragen, die Sie zu Recht stellen, werden im Planfeststellungsverfahren geklärt. Deswegen sind

im Planfeststellungsverfahren die Anhörungen, die Erörterungen und natürlich auch die Möglichkeiten der Einsprüche der Träger der öffentlichen Belange von Bedeutung. Das alles wird abgewogen,

Ich darf Ihnen aber sagen, dass ich diesbezüglich auch sehr optimistisch bin. weil es eine Maßnahme ist. die im öffentlichen Interesse liegt.

Ich muss einmal fragen: Damit ist aber der Nachfragebedarf gedeckt?

(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])

- Gut. - Damit sind wir bei der Frage 121 I (Ausbau des Radwe- genetzes in Brandenburg), die der Abgeordnete Neumann, der nicht da ist, stellen würde. Bei Nichtanwesenheit verfällt die Frage und wir sind hei der Frage 1212 (Anhörung zu den Ge- meindeneugliederungsvorschlägen), gestellt vorn Abgeordneten Sarrach, Bitte.

Die zurzeit laufende Anhörung der Bevölkerung zum Gesetzentwurf zur Gemeindestrukturreform vollzieht sich vor Ort so, dass in der Verwaltung des jeweils betroffenen Amtes oder der amtsfreien Gemeinde ein Exemplar des Gesetzentwurfes vorhanden ist, der auf Nachfrage zur Einsichtnahme im Amt ausgereicht wird. Da es sich hierbei um ein umfangreiches und kompliziertes Material handelt, ist eine inhaltliche Erfassung mit einem längeren Leseprozess verbunden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig die Einsicht begehren, sind längere Wartezeiten vorprogranunien. Nach amtlicher Bekanntmachung ist ausschließlich die Einsichtnahme möglich. Durch dieses Verfahren werden Hürden errichtet, die eine inhaltliche Befassun g und Reaktion der Bevölkerung der Gemeinde erheblich erschweren.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Was wird unternommen, um den Bürgern die Einsichtnahme in den Entwurf des Gemeindestrukturreformgesetzes zu erleichtern?

Herr Minister des Innern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Sarrach. ich habe zu den grundsätzlichen Fragen der Anhörung bereits verschiedentlich Ausführun gen gemacht, besonders auf Nachfragen Ihres Kollegen Domres. Auskunft zu diesem Komplex habe ich in der Sitzun g am 29./30. Mai gegeben. Zu dem, was ich damals gesagt habe. möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Den Landräten als allgemeine untere Landesbehörde wurde mit Sehreihen vom 2, Mai dieses Jahres ein Musteranschreiben für die Hauptverwaltungsbeamten zur Verfügung gestellt. In diesem Musteranschreiben heißt es wörtlich:

_Zusätzlich zu der Anhörung der Bürger am Sitz der Verwaltung steht es Ihnen frei, weitere Exemplare in Neben

stellen der Verwaltung zur Einsichtnahme auszulegen. um eine größtmögliche Beteiligung der Einwohner zu erreichen."

Zu der Frage, oh also am Sitz der Verwaltung weitere Exemplare zur Einsicht ausgelegt werden können, enthält dieses Schreiben keine ausdrücklichen Ausführungen, da sich aus dem Gesamtzusammenhang ohne weiteres ergibt, dass der Hauptverwaltungsbeamte selbstverständlich auch mehrere Exemplare der Unterlagen auslegen kann. Es besteht dazu keine gesetzliche Pflicht, aber aus dem Zusammenhan g mit diesem Zitat wird deutlich, dass dies in unserem Interesse ist und dass die Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das nicht geschieht, wäre meine Empfehlung, vor Ort tätig zu werden. Wenn Sie meinen, dass es im Rahmen der Kornnninalaufsicht notwendig ist, hin ich selbstverständlich bereit, das zu tun.

Wir wollen, dass diese Anhörung auf einer breiten Basis erfolgt, was zum Teil auch mit einem sehr lebhaften Interesse der Bürgerinnen und Bürger geschieht. Zum Teil ist das Interesse aus den unterschiedlichsten Gründen nicht so groß.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr San :ach, bitte.

Herr Minister. ich habe noch drei Fragen.

Erstens: In den örtlichen Bekanntmachungen wird der Hinweis gegeben, dass die Unterlagen ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. sie also weder entnommen noch in sonstiger Art und Weise entfernt werden dürfen. Herr Minister, schließt das aber das Fertigen von kostenpflichtigen Kopien auf Anfrage eines Einwohners aus?

Zweitens: Ist die häufig anzutreffende Weigerung von Mitarbeitern der Verwaltung, dann solche Kopien auf Kosten des Einwohners zu fertigen. auf Vorgaben des Ministeriums des Innern zurückzuführen?

Drittens: Sind an Ihr Ministerium Bitten aus den Kommunen herangetragen worden, Auslegungszeitraum und Frist zur Abgabe von Stellungnahmen aus den oben genannten Gründen zu verlängern?

Die Unterlagen sind zur Einsicht ausgelegt, wie Sie es gesagt haben. Wenn sich jemand Fotokopien machen möchte, so gibt cs keine Weisung vom innenministerium, die dieses verhindert oder nicht zulässt; denn es sind Gesetzentwürfe, die öffentlich zugänglich sind. Von daher gesehen hätte ich überhaupt keine Einwände. Ich möchte das - Herr Sarrach, darüber haben wir uns schon verschiedentlich unterhalten - möglichst dezentral machen. Die Hauptverwaltungsbeamten vor Ort sollen entscheiden. Sie haben dafür jeden Entscheidungsspielraum und können Fotokopien machen und den Bürgern diese, wenn sie es wünschen. zur Verfügung steilen.

Es hat Schreiben mit der Bitte, die Auslegungszeiten zu ändern.

3927 Lande Brandenburg - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3159 - 27. Juni 2002

gegeben - das ist richtig -. und zwar in der Art von Gruppenbriefen aus bestimmten Ämtern, also nicht landesweit, sondern nur aus bestimmten Bereichen, Wir haben diese Wünsche abschlägig beschieden.

Schönen Dank. - Wir sind hei der Frage 1213 (Fertigstellung der Ortsumgehung Frankfurt IOdell), gestellt vom Abgeordneten Vogelsänger.

Durch den Einsatz des Brandenburger Verkehrsministeriums stehen über 200 Millionen Euro Bundesmittel für den Bau der Oder-Lausitz-Trasse zusätzlich zur Verfügung. Mit der Umsetzung dieses für Ostbrandenburg wichtigsten Infrastrukturprojektes wird es zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität der Oderregion für Investoren kommen. Bereits im Bau befindet sich der zweite Bauabschnitt der Ortsumgehung Frankfurt (Oder). Mit der Fertigstellung dieses Bauabschnittes wird die Innenstadt der Odermetropole wirksam vom überörtlichen Verkehr entlastet.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Stand bezüglich der Umsetzung der Maßnahme der Ortsumgehung Frankfurt (Oder)?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort,

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Oder-Lausitz-Trasse bringt für den gesamten Ostbrandenburger Raum Entlastung und eine Qualifizierung der Fernverkehre. Zwei ganz wichtige Abschnitte stechen dabei hervor. Das sind die Verkehrsknoten Cottbus und das ist natürlich auch der Verkehrsknoten Frankfurt. Dort liegen auch Schwerpunkte in der Realisierung.

Der zweite Verkehrsabschnitt der B 112, Ortsumgehung Frankfurt. von der BAB 12, Anschlussstelle West, bis zur B 5, Gosen, befindet sich seit 1999 im Bau und soll im Jahre 2003 komplett dem Verkehr übergehen werden. Dieser Verkehrsabschnitt besteht aus vier Bauabschnitten. Zwei Abschnitte sind bereits verkehrswirksam. der 13-87-Knoten, Klinikum Magendorf bis zur Autobahn A 12, der zweite Abschnitt von der A 12 bis zur EDWC-Brücke, also der Chipfabrik. Hier sieht man wieder das Zusammenwirken zwischen vcrkehrlicher Infrastruktur und Wirtschaftsansiedlung.

Zwei weitere Bauabschnitte befinden sich im Bau. Der dritte Abschnitt, Anschlussknoten Fürstenwalder Poststraf3e bis zur B 5 Gosen. wird noch in diesem Jahr. nämlich im IV. Quartal, fertig gestellt. Kostenumfang rund 4 Millionen Euro. Die Fertigstellung dieses Bauabschnittes bringt eine mögliche Teilentlastung von PKW aus nördlicher Richtung.

Beim letztlich vierten Abschnitt, Anschluss des bereits fertig gestellten Bauabschnittes aus Richtung BAB 12 des Knotens Fürstenwalder Poststraße, rechnen wir mit einer Freigabe im

IV. Quartal 2003. Der Baukostenumfang lag bei rund l0 Millionen Euro. Im Bauabschnitt sind zwei sehr aufwendige Brückenbauwerke enthalten. Mit der Fertigstellung dieses Bauabschnittes rechnen wir mit einer entscheidenden Entlastung des Verkehrs in der Innenstadt. Damit ist die Gesamtwirkung dieses Bauwerkes in vier Abschnitten erreicht, nämlich erstens die Beschleunigung der Fernverkehre, vor allen Dingen in der Nord-Stid-Richtung, zweitens die Entlastung der Innenstadt und drittens der qualifizierte Anschluss der Gewerbe- und Industriegebiete. - Danke schön.

(Beifall hei SPD und CDU)

Ich danke auch, - Damit sind wir hei der Frage 1214 (Unterstüt- zung der Feuerwehren in Brandenburg). die der Abgeordnete Neumann formulieren wird.

Im September letzten Jahres hat der Landtag einen Beschluss zur „Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg- gefasst. Darin fordert der Landtag die Landesregierung unter anderem auf, die Rahmenbedingungen für die Feuerwehr so zu gestalten, dass die Freiwilligen vor Ort ihre Tätigkeit ausüben können, ohne hierbei von Normen und Standards in ihrem Betätigungsfeld über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt zu werden.

ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind geplant oder wurden bisher um gesetzt, um die Feuerwehren in Brandenburg zu unterstützen?

Herr Minister Sehönhohm, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Neumann. eine Unterstützung der Feuerwehr durch das Land kann naturgemäß nur in den Bereichen erfolgen, in denen das Land gesetzliche Zuständigkeiten hat und die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen kann. Wie Sie wissen, sind Träger des Brandschutzes die amtsfreien Gemeinden oder die Ämter. Es ist also im Lande dezentral geregelt. Diese Entscheidung ist damals nach dem Aufbau und der Erstausstattung der Feuerwehren vom Kollegen Ziel getroffen und dann auch vom Parlament bestäti gt worden. ich glaube, es ist auch richtig, dass dies dezentral entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir vom Land aus für die Feuerwehren folgende Entscheidungen getroffen: Zunächst einmal Ausbau der Landesschule in Eisenhüttenstadt. Nach der Verabschiedung des Haushaltsplans 2002/2003 erfol gt in diesem Jahr noch der erste Spatenstich zum weiteren Ausbau der Schule. Zur Umsetzung der Baumaßnahmen werden für 2002 Haushaltsmittel in Höhe von 511 300 Euro und im kommenden Jahr von 2,045 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Es geht des Weiteren um die Frage, wie man das Ehrenamt