Protocol of the Session on May 17, 2001

Von der Landesregierung konnte daher nicht erwartet werden, dass sie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hiervon abweichende Positionen vertreten würde. Soweit die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin bestand, Vorschläge für die Umsetzung der Gesetzgebungsaufträge des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Beteiligung der Nutzer an den öffentlichen Lasten des Grundstücks und zum Teilflächenkündigungsrecht des Eigentümers zu erarbeiten, hat sich Brandenburg wie bisher für sozialverträgliche Lösungen eingesetzt.

Auf Antrag Brandenburgs soll neben dem Teilflächenkündigungsrecht des Eigentümers auch dem Nutzer ein solches Kündigungsrecht eingeräumt werden. Gleichfalls ist vorgesehen, bestimmte Anwendungsschwierigkeiten der Nutzungsentgeltverordnung zu beheben.

Der gefundene Ausgleich erscheint mir sachgerecht und ausgewogen. Beide Seiten, Nutzer und Eigentümer, können sich für die Zukunft auf den vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichneten Kompromiss einrichten und so auch im gegenseitigen Verhältnis zu einem notwendigen Rechtsfrieden finden. - Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Wir fangen mit dem Fragesteller an. Herr Warnick, bitte.

Gibt es Erkenntnisse, bis wann eine neue Regelung vorliegen wird, und wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, bis zum 01.07.2001 eine neue Regelung zu schaffen, erfüllt?

Herr Abgeordneter, ich kann noch nicht mit hinreichender Sicherheit sagen, wann diese neue Regelung vorliegen wird. Wir arbeiten gemeinsam daran, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zeitgerecht eingehalten werden kann.

Herr Ludwig, bitte.

Herr Minister, zwei Fragen:

Die erste Frage: Da Sie sich für sozialverträgliche Regelungen einsetzen, berücksichtigen Sie also bei Ihren Verhandlungen einerseits, dass die Entschädigung der Nutzer, die solche Grundstücke verlassen, in der Regel für die errichteten Baulichkeiten dann nicht erfolgt, wenn sich das Grundstück in Wohngebieten befindet, ein Zeitwert dieser Erholungsbaulichkeiten verneint wird und somit eine geldwerte Auszahlung an Nutzer nicht erfolgt, dass es sich hierbei also um erhebliche Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer handelt?

Die zweite Frage bezieht sich auf die hälftige Teilung von Abrisskosten, die in der Regel lebensältere Nutzerinnen und Nutzer erheblich belastet, wobei es sich um soziale Härten handeln kann.

Wir berücksichtigen beide sehr schwierigen Aspekte der notwendigen Novellierung. - Vielen Dank.

Danke sehr. - Das Wort erhält der Abgeordnete Vogelsänger, der die Frage 722 (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 11) stellen wird.

Vom Ausbaugrad der Infrastruktur hängt im Wesentlichen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn vom Berliner Ostring über den Südring bis zum Autobahnkreuz Hannover ist dabei ein Schlüsselprojekt. An dieser Verkehrsachse liegt unmittelbar das Güterverkehrszentrum Freienbrink, welches ein möglicher Standort für die Ansiedlung des neuen BMW-Werkes ist.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Fertigstellung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 11 zu rechnen?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vogelsänger, das Projekt Nr. 11 beinhaltet die sechsstreifige Erweiterung der A 2 zwischen dem Autobahnkreuz HannoverOst und dem Autobahndreieck Werder sowie der A 10, Berliner Ring, Süd- und Ostring, ab dem Autobahndreieck Werder bis zum Autobahndreieck Schwanebeck. Es handelt sich dabei um ein Projekt mit einer Gesamtlänge von 330 km.

1999 wurde der sechsstreifige Ausbau des 42 km langen Abschnitts der A 2 in Brandenburg zwischen Ziesar und dem Autobahndreieck Werder abgeschlossen. Dabei wurden ca. 320 Millionen DM verbaut. Der sechsstreifige Ausbau des südlichen Berliner Ringes ist weitestgehend abgeschlossen. Fertig gestellt sind rund 15 km zwischen dem Autobahndreieck Werder und dem Autobahndreieck Potsdam einschließlich der beiden wichtigen Autobahndreiecke.

Der Abschnitt von ABD Potsdam bis ABD Nuthetal ist bereits seit 1974 sechsstreifig befahrbar und wurde in den 90er Jahren grundinstandgesetzt. Der Ausbau vom ABD Nuthetal bis zum ABK Schönefeld ist mit Ausnahme des Ludwigsfelder Dammes ebenfalls abgeschlossen. Die Arbeiten im Bereich Ludwigsfelder Damm - Aufständerung der Autobahn - sind im vollen Gange.

Auf dem Ostring, ABK Schönefeld bis ABD Schwanebeck, befinden sich die Abschnitte Königs Wusterhausen - ABD Spreeau und Freienbrink - Erkner im Bau. Alle weiteren Streckenabschnitte bis zur Anschlussstelle Hellersdorf sind weitestgehend fertig gestellt. Der weitere Ausbau vom Anschluss Hellersdorf bis zum Autobahndreieck Schwanebeck war ursprünglich bis zum Jahr 2007 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass die finanziellen Mittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden, können diese Arbeiten bereits bis zum Jahr 2005 abgeschlossen werden. In den Jahren 2006 bis 2010 ist dann der Umbau des ABD Schwanebeck vorgesehen.

Damit wäre das gesamte VDE-Projekt Nr. 11 abgeschlossen. Es werden dann auf dem Süd- und dem Ostring der A 10 ca. 1,6 Milliarden DM verbaut sein. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich bedanke mich. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schrey, der die Frage 723 (Beschilderung in Brandenburg) formulieren wird.

Wie der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr durch Presseveröffentlichungen mitteilte, unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Beseitigung überflüssiger Verkehrszeichen. Es ist allgemein bekannt, dass bis zu 30 % der Verkehrszeichen überflüssig sind. Sie kosten unnötig Geld. Einige Kommunen haben sehr schnell gehandelt und diese Maßnahmen abgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie,

die in einigen Kommunen bereits abgeschlossenen Maßnahmen möglichst schnell landesweit durchzuführen?

Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schrey, nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung, die das Land Brandenburg im Bundesrat mit seiner Stimme unterstützt hat, weil es den Abbau des Schilderwaldes für wichtig und sinnvoll ansieht, hat sich gezeigt, dass in den Kommunen Unsicherheiten bei der Umsetzung bestanden. Das MSWV hat die Notwendigkeit einer über das übliche Maß hinausgehenden fachlichen Unterstützung und Begleitung erkannt und entsprechend gehandelt.

Konkret bedeutet das, dass beginnend im Jahr 1999 und abschließend mit Ende dieses Jahres im Bereich jeder der 21 Straßenverkehrsbehörden eine beispielhafte Überprüfungsaktion der bestehenden Verkehrszeichen, die jeweils mindestens zwei bis drei Tage erfordert, unter personeller und sachlicher Begleitung des MSWV durchgeführt sein wird. Ziel ist es, vor Ort eine Initialzündung zu geben, die zu einer eigenverantwortlichen Fortführung dieser notwendigen und sinnvollen Aktion führt. Selbstverständlich wird das Fachressort dabei auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. - Danke schön.

Ich bedanke mich. - Wir sind erneut bei der Frage 721 (Verfah- rensfehler im BBI-Planfeststellungsverfahren). Frau Tack, bitte!

Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin unterstellt dem BBIPlanfeststellungsverfahren schwerwiegende Verfahrensfehler. So seien 20 Akten mit Gutachten und Karten öffentlich nicht ausgelegt worden. Das Argument der PPS auf diesen Vorwurf wären die Akten ausgelegt worden, hätte es womöglich den Vorwurf gegeben, Flughafenkritiker wären mit dem Material „erstickt” worden - klingt als Erklärung nicht überzeugend.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Warum wurden die 20 so genannten Y-Akten im BBI-Planfeststellungsverfahren nicht öffentlich ausgelegt?

Bitte, Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die so genannten Y-Unterlagen nicht Bestandteil des Antrages selbst sind, sondern fachspezifische Ausgangs- und Datengrundlagen, auf denen die Planfeststellungsunterlagen aufbauen bzw. diese erläutern. Das dafür zuständige Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen - LBVS - hat entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen auch entsprechend der

verbreiteten Praxis in anderen Bundesländern entschieden, den Antrag selbst komplett auszulegen, die ergänzenden Materialien aber nicht. Maßgeblich war dabei die Überlegung, dass der Antrag selbst die rechtlich gebotene Informations- und Anstoßfunktion aus Sicht der Behörde erfüllte. Ich bin überzeugt davon, dass die Gerichte auch diese unsere Position bestätigen.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Die so genannten Y-Unterlagen sind zwar nicht in allen Gemeinden öffentlich ausgelegt worden, sie wurden aber auch nicht geheim gehalten. So gibt es in den ausgelegten Antragsunterlagen selbst eine Reihe von Querverweisen auf diese Materialien. Die Materialien selbst waren und sind einsehbar, auch während sämtlicher Termine in Berlin-Oberschöneweide. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Das Wort erhält der Abgeordnete Bochow, der die Frage 725 (Gründung von Opferstiftungen) stellen wird.

Der kürzlich erarbeitete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionsrechts sieht unter anderem vor, dass die Gerichte im Strafverfahren bei der Verhängung von Geldstrafen zugleich festlegen müssen, welcher konkreten Opferhilfsorganisation ein Zehntel des Betrages zuzuweisen ist.

Bei kleineren Hilfsorganisationen gibt es nun Befürchtungen, dass mit Blick auf die geplante Neuregelung die bisherigen Staatszuschüsse gestrichen werden könnten, dass aber auf der anderen Seite der neue Geldstrafenzehnte nur unregelmäßig fließen wird und deshalb schwer kalkuliert werden kann. Einige Bundesländer wollen diese Bedenken durch die Gründung von Landesstiftungen ausräumen, denen die 10-%-Anteile zugeleitet werden und die dieses Geld dann zusammen mit Landesmitteln und Spenden weiterverteilen. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine solche Stiftung; in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt werden Opferstiftungen derzeit geplant.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche grundsätzliche Position vertritt sie in dieser Frage?

Herr Minister Schelter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, die Landesregierung begrüßt das mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Ziel des verbesserten Opferschutzes.

Wir werden nach wie vor jeden sachgerechten Vorschlag zur finanziellen Festlegung und Förderung von Opferhilfeeinrichtungen unterstützen. Dies habe ich bereits in meinen Ausführungen zu Ihrer Mündlichen Anfrage, die Sie im Januar dieses Jahres hierzu gestellt haben, dargelegt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung überzeugt aber gerade in diesem Punkt nicht.

Ich teile insbesondere die von Ihnen dargelegten Bedenken der

kleineren Hilfsorganisationen bezüglich einer gleichmäßigen Verteilung der Gelder durch die Gerichte.

Meines Erachtens sprechen aber noch weitere gewichtige Gründe gegen die in diesem Entwurf vorgesehene Lösung.

Sowohl durch die Zuweisung eines Zehntels der Geldstrafe an Opferhilfeeinrichtungen als auch durch weitere in dem Entwurf vorgesehene Regelungen sind erhebliche Ausfälle bei den Einnahmen im Landeshaushalt zu erwarten.

Die Umsetzung der Regelung würde einen zusätzlichen Personalbedarf im Justizbereich erfordern. Es ist außerdem zu erwarten, dass eine Reihe von angeblichen Opferhilfeeinrichtungen entstehen würden, die einen Großteil der Gelder durch Verwaltungsaufwand oder für andere ebenfalls in deren Satzung enthaltene Zwecke verbrauchen werden.

Fraglich bleibt zudem, wer die Vollstreckung dieses Teils der Geldstrafe übernehmen soll, demnach also, ob die Landesjustizkasse oder die jeweilige Opferhilfeeinrichtung Gläubiger ist. Deshalb wird der Entwurf in diesem Punkt voraussichtlich scheitern.

Das Land Brandenburg hat neben einigen anderen Ländern in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, dass es zugunsten der Opfer von Straftaten sinnvoller wäre, ihnen möglichst zeitnah und direkt - ohne Zwischenschaltung einer weiteren Einrichtung - zu helfen. Hierzu könnte beispielsweise eine Stärkung des so genannten Adhäsionsverfahrens erheblich beitragen. Mein Haus bereitet zurzeit einen im Bundesrat einzubringenden Gesetzentwurf vor, der unter anderem die Vereinfachung und Stärkung des Adhäsionsverfahrens vorsieht, das heißt, dass im Rahmen des Strafverfahrens bereits über die zivilrechtlichen Ansprüche mit entschieden werden soll. Damit soll eine erhebliche Intensivierung der Anwendung dieses Verfahrens erreicht werden. Dies würde dem Opferschutz in einem weit größeren Umfang dienlich sein als die in dem Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Lösung. - Vielen Dank.

Ich bedanke mich auch. - Da es keine Nachfragen gibt, schließe ich den Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: