Protocol of the Session on January 25, 2001

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Ludwig. bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das hundepolitische Engagement der DVU kennt heute keine Grenzen. Mit dem vorliegenden Antrag verlangt sie sogar rechtswidrige und verfassungsrechtlich bedenkliche Aktivitäten von der Landesregiening. Dies lehnt die PDS ab.

Die Hundesteuer ist eine von nur fünf Möglichkeiten einer Gemeinde in Deutschland. selbst Steuern zu erheben. Auch wenn sich im Verlauf der Jahrzehnte der Charakter der Hundesteuer als reine Luxussteuer verändert hat. so wird sie immer noch nur bei dem erhoben. der sich einen Hund leistet. Diesen Personen bietet die erhebende Gemeinde in der Regel auch Erleichterungen, denn meist wird zum Beispiel Hundekot, den Hundehalter nicht beseitigt haben. auf Gemeindekosten entsorgt. Darauf dürfen sich die Hundehalter verlassen. was im Übrigen das freundliche Zusammenleben mit den Nachbarn erleichtert.

Durch das Halten gefährlicher Hunde kommen nun auf das Zusammenleben in der Gemeinde neue Lasten zu. Daher muss es Gemeinden erlaubt sein - Herr [Aomeyer hat soeben auf die Rechtsprechung hingewiesen -. mittels Steuern hier lenkend zu wirken. Diese Steuern haben eben nicht nur die Geldeinnahmefunktion, wie die DVU hier glauben machen will, sondern immer auch eine Lenkungsfunktion. Diese Lenkungsfunktion nehmen laut aktueller Rechtsprechung einige Gemeinden in zulässigem Umfang wahr. Wenn also die Landesregierung hier Genehmigungen versagen würde. beginge sie offenen Rechtsbruch. Daneben würde sie in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen. Diesen Antrag kann man daher nicht ernsthaft diskutieren.

Auch besteht hier kein Regelungsbedarf. weil niemand durch solche Steuern in Not gerät. die sich nicht durch Ausübung von Ermessen in den erhebenden Gemeinden beseitigen ließe.

Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der PDS)

Wir sind hei der Landesregierung. Gibt es Redebedarf?

(Minister Schönbohm: Nein!)

- Es besteht kein Redebedarf. - Dann kommen wir zur Abstimmung, weil die Rednerliste erschöpft ist und ich die Aussprache beende.

Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, der federführend sein soll, und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Überweisungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag folgt. den bitte ich uni das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Ländern und zwischen dem Bund und den Ländern

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/2234

Ich erteile Frau Osten, die für die PDS-Fraktion spricht. das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen es: Zurzeit streiten die Finanzminister und die Ministerpräsidenten der Länder heftig über eine Neuregelun g des Finanzausgleichs und stehen dabei angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorn 11.11.1999 unter Zugzwang. Es hat ja bekanntlich für Recht erkannt, dass

das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in seiner ge genwärtigen Fassung als Übergangsrecht fortgilt. längstens aber bis zum 31.12.2004, und bis zu diesem Zeitpunkt nur dann. wenn der Gesetzgeber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2002, die nach Maßgabe der Gründe notwendigen verfassungskonkretisierenden und verfassungsergänzenden allgemeinen Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und für den Finanzausgleich einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen bestimmt.–

Das hört sich sehr kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach. Es soll ein neues Gesetz beschlossen werden und zwei Jahre vorher müssen die Maßstäbe, das heißt die Regeln dafür, bereits ausgehandelt sein.

Die _Frankfurter Allgemeine Zeitung – meldete gestern zum Thema Länderfinanzausgleich:

.,Die Bundesländer können sich nicht auf Neuregelungen verständigen. Vier Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Wochenende bewegen sich die Bundesländer immer noch auf einen Interessenzusammenstoß bei der Neuregelung des LFA zu."

Ich möchte mit dieseln Zitat die Schwierigkeit der Situation verdeutlichen und die Dringlichkeit umso mehr unterstreichen. Der Landtag muss sich so gut wie möglich informieren und die Landesregierung mit Impulsen in ihrem Verhandlungsauftrag unterstützen. Ich glaube, ich muss in diesem Zusammenhang nicht darauf hinweisen, wie wichtig diese Entscheidungen. diese Verhandlungsergebnisse - auch vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte zu dem knappen und vielleicht auch fehlenden Geld - für die Zukunft unseres Landes sind.

Lankita e lirandenhttra - 3. Wahlperiode - PIemilprotokoll 3 30 - 25. Januar 2001 1843

In der Geschichte des Finanzausgleichs hat es bereits mehrere Änderungen gegeben. die aber alle nur an der Oberfläche blieben. Das heißt. es gibt Anzeichen dafür. dass beabsichtigt ist, jetzt nur das zu ändern, was die Karlsruher Richter beeinspnicht haben. Wenn jedoch der Finanzausgleich in den letzten 20 Jahren vor 1990 die Finanzkraftreihenfolge der anderen Länder nicht verändern konnte oder die Festlegung der Ausgleichsbeträge nach 1990 auf einer Grundlage erfolgt. die den aktuellen Anforderungen an ein gerechtes Ausgleichssystem nicht mehr entspricht, ist damit die Notwendigkeit einer größeren, umfassenderen Reform durchaus gegeben.

Wesentliche Ursachen für den ständig steigenden Umfang der Finanztransfers zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander sieht die PDS-Fraktion in einer zunehmenden Abkehr vorn Föderalismus und in Ausgleichsmechanismen, die das erklärte Ziel, nämlich die Angleichung der Lebensverhältnisse in den Ländern und Regionen. verfehlen.

Eine Reform des Finanzausgleichs sollte deshalb die konsequente Durchsetzung des Konnexitätsprinzips, eine Rückübertragung von Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Länder und damit die Stärkung des Föderalismus sowie die Einbeziehung weiterer Kriterien - außer denen, die auf Finanzkraft ausgerichtet sind - im Blick haben.

Aus dem zweiten Leitsatz des Verfassungsgerichtsurteils ergeben sich für die PDS folgende Grundanforderungen: Ein Maßstäbegesetz. in dem die wesentlichen Zielvorgaben des Grundgesetzes für den Finanzausgleich gefasst werden. sollte klare Interpretationen liefern.

Insbesondere sind gemeinsame Indikatoren zu bestimmen, die von Bund und Ländern jeweils der Ermittlung der notwendigen Ausgaben und Einnahmen zugrunde gelegt werden sollten. Diese Ermittlung hat auf der Grundlage einer mehrjährigen Planung zu erfolgen und Ausgleichsleistungen und Ergänzungszuweisungen sollten transparent gestaltet werden. Die PDS ist der Ansicht, dass insbesondere die Bestimmung von Maßstäben für notwendige Ausgaben des Bundes und der Länder eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, welche Mittel im Finanzausgleich zur Verfügung stehen und wie sie verteilt werden.

Ich denke, der Finanzausgleich hat insbesondere eine Aufgabe. nämlich die, die Unterschiede in den Lebensverhältnissen der alten und der neuen Länder zu korrigieren, auszugleichen. Leider konnte dies beim bisherigen Länderfinanzausgleich in den fünf Jahren seit 1995 nicht erreicht werden. Wir wollen also, dass in das Maßstäbegesetz Hauptkriterien einbezogen werden, die die Angleichung der Lebensverhältnisse bestimmen. Dazu gehören auch das Niveau der Beschäftigung, die Qualität der Infrastruktur und der erreichte Stand einer selbsttragenden Wirtschaft.

Daraus ergibt sich für den horizontalen Finanzausgleich die Schlussfolgerung. die Finanzkraft einzubeziehen, das heißt. wir wollen eine Annäherung auf ungefähr 95 % des Durchschnitts. in den vertikalen Finanzausgleich sind die Kriterien der unterschiedlichen Lebensverhältnisse mit einzubeziehen.

Die I3undesergänzungszuweisungen sollten transparenter und mit zeitlich befristeten Kriterien verbunden werden.

Ich möchte die Fraktionen von SPD und CDU auffordern, unserem Antrag zuzustimmen und uns als Parlament damit die Möglichkeit der Information und der Mitwirkung zu geben. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Bischoff, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Osten, wenn Sie dein Vortrag bitte folgen würden? Richtig ist natürlich, Sie haben dies auch ganz deutlich unterstrichen -: Die Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ist von großer Bedeutung für das Land Brandenburg. Ich begrüße ausdrücklich das Anliegen Ihres Berichtsantrages. den Stand der Bund-Länder-Verhandlungen zur Neuordnung des Finanzausgleich betreffend. Auch wir hegen intensives Interesse an der Fortführung des bereits angelaufenen Prozesses einer regelmäßigen und zeitnahen Unterrichtung des Landtages durch Frau Ministerin Dagmar Ziegler im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Die Ministerin - das ist auch im Ausschuss sehr deutlich geworden - streitet in der Verhandlungskommission vehement für die Interessen Brandenburgs.

Keinen Sinn hingegen sehe ich in einer Berichterstattung direkt im Parlament, in einer unmittelbaren Berichterstattung im Plenum. Im Gegenteil, im Hinblick auf denderzeitigen Verfahrensstand halte ich eine öffentlich geführte Diskussion über einzelne Zwischenstände der kurz vor ihrem Abschluss stehenden Verhandlungen für problematisch. Brandenburg ist bekanntermaßen nicht Herr des Verfahrens. lch gehe aber davon aus, dass auch Sie kein Interesse an %•errneidbaren Gefährdungen der Verhandlungspositionen Brandenburgs haben, die zu befürchten wären. wenn wir vor dem Plenum offen darüber diskutieren würden.

Ich freue mich allerdings auch auf die Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss. Die Diskussion dort wird ja nicht neu begonnen, sondern durch die Ministerin der Finanzen Dagmar Ziegler fortgesetzt. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion, an die Frau Abgeordnete Hesselbarth. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht in einem im letzten Jahr veröffentlichten Gutachten davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren noch einmal mindestens eine Billion DM an Transferzahlungen von West- nach Mitteldeutschland fließen muss. um eine Angleichun g der Lebensverhältnisse zu erreichen.

1844 nandtaig Brande.nhurg - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3,30 - 25. Januar 2001

Der Finanzexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Dieter Vesper, bezifferte den aktuellen Nettotransfer mit 100 Milliarden DM jährlich. Daran wird sich nach seinen Worten in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Ein Teil dieser Transfergelder fließt über den Länderfinanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern. Rechtsgrundlage hierfür ist bekanntlich Artikel 107 des Grundgesetzes.

In der mittelfristigen Finanzplanung 1999 bis 2003 der Landesregierung werden zwischen 3,9 Milliarden DM im Jahr 2000 und 4,1 Milliarden DM im Jahr 2003 an Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich eingeplant. Dazu kommen noch geplante Ergänzungsanteile an der Unisatzsteuer. welche nach den Plänen der Landesregierung von 3,4 Milliarden DM im Jahr 2000 auf 3,6 Milliarden DM im Jahr 2003 steigen sollen. Damit sind die geplanten Mittel aus dem Länderfinanzausgleich einer der wichtigsten Haushaltseinnahmeposten. deren ganzes oder teilweises Ausbleiben zum endgültigen finanziellen Zusammenbruch des Landes Brandenburg führen würde.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorn 11.11.1 999 auf Klagen der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen stellten die Verfassungsrichter die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Länderfinanzausgleichs fest und forderten den Gesetzgeber zu einer Reform bis Ende 2002 auf.

Das Finanzausgleichsgesetz von 1993 ist laut höchstrichtlichem Urteil bis Ende des Jahres 2004 als Übergangsrecht anwendbar, wenn der Gesetzgeber spätestens bis zum 31.12.2002 ein so genanntes Maßstäbegesetz erlässt.

Wie den Referaten und der Diskussion des Ersten Berliner Forums zum Thema „Ein Maßstäbegesetz für den Finanzausgleich. Zielvorgaben und Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber-, an dem ich teilnahm. zu entnehmen war. weiß bis heute keiner der Politiker oder Staatsrechtsgelehrten. wie ein solches Maßstäbegesetz aussehen und welche Inhalte es haben könnte bzw. sollte.

Die Staatsrechtler betonen lediglich. dass durch das Maßstäbegesetz mehr Transparenz und Rationalität in die bundesstaatliche Steuerverteilung kommen sollten und darüber hinaus die Beteiligung der Kommunen am Länderfinanzausgleich geregelt werden müsse. Auf der Grundlage des dann erlassenen Maßstäbegesetzes soll bis zum 31.12.2004 das Finanzausgleichsgesetz neu geregelt werden.

Doch, meine Damen und Herren. bisher sind arme und reiche Bundesländer im Streit um den Finanzausgleich keinen Schritt weitergekommen. Bei ihrem Treffen in Schwerin bzw. Berlin im Spätherbst vergangenen Jahres kam außer heißer Luft nichts heraus. was den Länderfinanzausgleich weitergebracht hätte.

Die Positionen sind klar abgesteckt. Der Bund und die süddeutschen Geberländer wollen ihre jährlichen Zahlungen von insgesamt 41 Milliarden DM verringern. Die Nehmerländer. darunter Brandenburg. wollen dies verhindern. Gleichzeitig verlangen die Länder vorn Bund, seine Zahlungsverpflichtungen. die so genannten Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 26 Milliarden DM jährlich, nicht zu kürzen. Bundesfinanzminister Eichel hatte genau dies Mitte September in einem Eckpunk

tepapier vorgeschlagen und als Gegenleistung die Übernahme des Fonds Deutsche Einheit allein durch den Bund vorgeschla