Ich bitte Sie daher im Namen unserer DVU-Fraktion: Stimmen Sie unserem Antrag auf Einführung eines preissubventionierten Semestertickets für alle Brandenburger Studentinnen und Studenten zu! Alternativ beantrage ich bereits jetzt die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - federführend - sowie in den Ausschuss für Finanzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen. Herr Abgeordneter Claus. - Ich gebe das Wort für die Koalitionsfraktionen an den Herrn Abgeordneten Klein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 12. Mai 1999 hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin letztinstanzl ich entschieden. dass nur die Studierendenvertretungen berechtigt sind. Semestertickets für die von ihnen vertretenen Studierenden zu organisieren. Mit diesem Urteil gibt das oberste deutsche Verwaltungsgericht ein positives Votum zu diesem seit Anfang der 90er Jahre in vielen Hochschulstädten überaus erfolgreich laufenden Modell ab.
Ein Semesterticket bedeutet. alle Studierenden. und zwar alle. zahlen mit ihren Rückmeldegebühren einen Beitrag für den öffentlichen Personennahverkehr. Der Studierendenausweis wird daraufhin von den ÖPNV-Betrieben der Region als Fahrkarte akzeptiert. Ob jedoch ein Semesterticket für die Studierenden angeboten wird oder nicht. darüber müssen die Vertretungen der Studierenden. in der Regel der AstA, mit den Verkehrsbetrieben verhandeln. Die Studierenden müssen letztlich in einer Vollversammlung über das Verhandlungsergebnis entscheiden. Die jeweiligen Landesregierungen sind an den Verhandlungen nicht beteiligt. Sie können höchstens - und das ist in Brandenburg der Fall - die Studierendenvertretungen in Rechtsfra gen beraten und ideell mit politischen Willensbekundungen zur Seite stehen.
Den Ausführungen entnehmen Sie. dass der Antrag der Fraktion der DVU ins Leere läuft. Er ist deshalb abzulehnen. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Ich danke dem Abgeordneten Klein und gebe das Wort an die Fraktion der PDS. an den Abgeordneten Dr. Tninschke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was die DVU hier beantragt, ist eine Verballhornung einer guten Idee. Warum das so ist, hat Herr Klein ausgeführt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Im Übrigen fühle ich mich angesichts der vielen Missverständnisse im Antrag durchaus zu einer gewissen Arroganz verführt, Der möchte ich nicht nachgeben und verzichte auf meinen weiteren Redebeitrag.
Damit sind wir bei der Landesregierung. wenn sie das Wort wünscht, - Das ist nicht der Fall. Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des mit der Drucksachennummer 3/2256 charakterisierten Antrages an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der federführend sein soll, und an den für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsanliegen folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt und wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Kostenfreiheit der mit der Neufassung der II undehalterverordnung zusammenhängenden Verpflichtungen für sozial Schwache
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth. bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein schrecklicher Unfall in Hamburg im Sommer letzten Jahres löste eine beispiellose bundesweite Medienkampagne gegen Hunde und ihre Halter aus. Es war ein schlimmer Unfall. den jeder Mensch nur zutiefst bedauern kann. Doch aufgrund der A u fbauschung durch die Medien, mit der „Bild"-Zeitung an der Spitze, wurde daraus eine bundesweite Pogromstimmung gegen so genannte Kampfhunde und deren Halter. Halter großer Hunde gleich mit eingeschlossen, erzeugt.
Ausgelöst von den Massenmedien, fühlte sich jedes Bundesland, jeder Minister herausgefordert, seinen Teil zu diesem angeblichen Schutz der Bevölkerung gegen Kampfhunde beizutragen. Gesucht wurde die härteste Kampfhunderegelung für das eigene Land, das massivste Vorgehen. Dabei spielte es dann eine völlig untergeordnete Rolle, dass sich mehr als hunderttausend Hundebesitzer zutiefst diffamiert und in ihren Rechten eingeschränkt fühlten und fühlen.
herausgekommen sein. Ich denke, Herr Schönbohm, die vorheri ge Hundehalterverordnung war ausreichend: denn sie lehnte sich bekanntlich an Bayern an und Bayern hat bekanntlich kein Kamptbundeproblem. Hier zeigt sich wieder einmal, dass in Brandenburg Gesetze und Verordnungen erlassen werden, um deren konkrete Durchführung sich dann nur sehr wenige bemühen. aus welchen Gründen auch immer.
Die Neufassung der Brandenbur ger Hundehalterverordnung von Ihnen, Herr Innenminister Schönbohni. geradezu mit Brachialgewalt durchgedrückt - brachte neben der Stigmatisierung von Hunden und deren Besitzern auch eine Vielzahl von kostenpflichtigen Verpflichtungen mit sich.
So müssen bei den so genannten unwiderlegbar gefährlichen Hunden der Terrierrassen seitens der Altbesitzer Negativzeugnisse sowie Erlaubnisse bei den Verwaltungsbehörden eingeholt werden. Voraussetzungen für die Erlaubnis sind wiederum ein Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit. welche durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen ist. Seit dein 1. November 2000 müssen in Brandenburg alle Hundehalter von American Pitbull-Terriern, American Slaffordshire-Terriem. Bullterriern, Tosa Inus und vielen anderen mehr, die am 1. August 2000 ein Negativzeugnis für ihren Hund hatten, im Besitz einer Erlaubnis sein. Darüber hinaus müssen seit 1. November 2000 auch die Halter von Hunderassen, die in die Hundehalterverordnung neu aufgenommen wurden, eine Erlaubnis bzw. ein Negativzeugnis für die Haltung dieser Hunde vorweisen können.
Voraussetzung für die Erlaubnis in Bezug auf die große Liste der so genannten widerlegbar gefährlichen Hunde sind ebenfalls
ein Sachkundenachweis, ein Führungszeugnis und ein Negativzeugnis. welches aufgrund eines Sachverständigengutachtens sowie der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit des Halters auszustellen ist. Das Negativzeugnis ist darüber hinaus alle zwei Jahre neu zu beantragen und alle gefährlichen Hunde sind mit Plaketten sowie Mikrochips zu kennzeichnen. Wer einen gefährlichen Hund führen will, bedarf eines Sachkundenachweises sowie eines Nachweises seiner persönlichen Zuverlässigkeit.
Hinzu kommt. dass Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg einen Mikrochip tragen müssen und die Vorlage eines Führungszeugnisses auch hier nötig ist.
Weiterhin sind Besitzer so genannter gefährlicher Hunde gehalten, diese kastrieren bzw. sterilisieren zu lassen. Diese Bestimmung hat jedoch das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) inzwischen in einem Fall außer Vollzug gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht führte zur Begründung in dem besagten Fall an. mit Blick auf Gesundheit und Leben der Bevölkerung müssten die Bedenken der Antragsteller ge gen die Verordnung zwar vorläufig zurückgestellt werden. Als „maßlos und vollständig inakzeptabel– bezeichnete das Gericht jedoch die Bestimmungen hinsichtlich Kastration bzw. Sterilisierung von Kampfhunden, weil hierdurch unumkehrbare Fakten geschaffen würden. Ich hoffe im Namen der DVU-Fraktion, dass dieses Urteil Signalwirkung haben wird.
Doch. meine Damen und Herren, zurück zum Geld. Infolge der Einführung der Hundehalterverordnung. beispielsweise durch Beantragungen von Führungszeugnissen. Sachkundenachweisprüfungen, Einpflanzung von Mikrochips, Erfüllung der Plakcttenpflicht, Tauglichkeitstest oder andere Genehmigungen, entstehen vielen Hundehaltern Kosten in Höhe von mehreren hundert bzw. sogar von 1 000 DM. Aufgrund dieser Tatsache wird es sozial Schwachen hier in Brandenburg fast unmöglich gemacht. auch künftig noch große Hunde zu halten, Dies - das betonen wir ganz klar und deutlich - verstößt de facto gegen den Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung.
Wenn man es den Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern oder Kleinrentnem in Brandenburg aufgnmd der Kosten aus der Hundehalterverordnung, verbunden mit bereits heute ein geführten und unserer Meinung nach verfassungswidrigen Sondersteuern für so genannte gefährliche Hunde, quasi unmöglich macht, überhaupt noch Hunde zu halten, führt dies zu einer weiteren Verschärfung der sozialen Polarisierung. Der fortschreitende soziale Verfall wird immer schroffere Formen annehmen.
Schon heute sind Überprüfungen der persönlichen und familiären Situation bei Sozialhilfeempfängern, welche Hunde halten. gang und gäbe. Schon heute werden Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfe - einschließlich des geringen Futtergeldes für ihre Vierbeiner - beziehen, staatlich diskriminiert und die Hundehaltung durch diese Personen wird faktisch erlaubnispflichtig durch die Sozialämter gemacht. Durch die verschärfte Hundehalterverordnung. verbunden mit deren Kosten, wurden und werden diese staatlichen Bürokratiemaßnahmen auf weitere
sozial schwache Bevölkerungskreise. wie Arbeitslose, Rentner und Studenten. ausgeweitet. Nicht nur, dass diese Personell bürokratisch schikaniert werden, wenn sie einen als gefährlich eingestuften Hund halten wollen. nein. meine Damen und Herren - dies sage ich ganz klar und deutlich -, auch das Halten ungefährlicher größerer Hunde wird diesen Personen aufgrund der Kostenbelastung unmö glich gemacht.
Daher fordert die DVU-Fraktion, für sozial Schwache eine Regelung in die Neufassung der Hundehalterverordnung einzufügen des Inhalts, dass die aufgrund der Hundehalterverordnung entstehenden Zusatzkosten für die genannten Personenkreise bei Nachweis der Bedürftigkeit kostenfrei gestellt werden. Damit wäre, so denke ich, zumindest ein kleines Stück sozialer Gerechtigkeit wiederhergestellt.
Kommen Sie mir nicht damit, dass dafür kein Geld vorhanden sei! Wenn Sie, Herr Minister Schönbolim, sechs Polizisten und einen Ordnungsamtsmitarbeiter stundenlang durch Potsdam schicken können, um offensichtlich unbescholtene Bürger mit deren großen Hunden zu kontrollieren. dann stelle ich die Frage: Wer bezahlt denn das.
Viel besser aber wäre. Sie nähmen diese unglückliche Hundehalterverordnung zurück. Überarbeiten Sie sie und hören Sie endlich auf, die anständigen Bürger Brandenburgs zu diskriminieren! Dann bleiben Sie auch von neuerlichen Anträgen unsererseits - die werden sonst kommen: das verspreche ich Ihnen verschont. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zur Klarstellung: Die meisten der in Brandenburg lebenden Hunde fallen nicht unter die Regelungen der im letzten Jahr novellierten Hundehalterverordnung. Für diese Hunde entstehen folglich keine zusätzlichen Kosten. Durch die jetzt vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung und die Kennzeichnung mit Mikrochips für bestimmte Hunde sind in der Regel einmalige Kosten von unter 100DM zu entrichten. Hinzu kommen Kosten von circa 90 DM bis 102 DM, die - allerdings nur jedes zweite Jahr - für das Negativgutachten bzw. für die Sachkundeprüfung des Hundehalters anfallen. Der Großteil dieser Kosten ist an private Dritte. das heißt an Sachverständige und Tierärzte zu entrichten. Somit fließt kein Geld in öffentliche Kassen. Diese Kosten vorn Steuerzahler begleichen zu lassen, wäre der Allgemeinheit gegenüber unbillig. Da die Halter. die sich für ein solches Tier entschieden haben. auch freiwillig eine Risikosphäre schufen. haben sie es selbst zu verantworten, wenn ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Bei den Gebühren, die in öffentliche Kassen fließen. etwa zur Erteilung der Erlaubnis oder für das Negativzeugnis, ist durch 6 des Gebührengesetzes sichergestellt. dass diese zur Vermeidung sozialer Härten ermäßigt werden bzw. entfallen können.
In diesem Sinne sieht die Koalition keinen Handlungsbedarf. Wir lehnen den Antra g der DVU ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal sattelt die DVU-Fraktion auf eine öffentliche Debatte auf. Ich sage: Dieser Antrau stellt scheinbar das soziale Engagement dieser Rechtsaußen-Partei heraus. In Wirklichkeit stellt die DVU aber die falschen Fragen und bietet keine Lösungen an.
Die geänderte Hundehalterverordnung bringt für viele Hundehalter neue rechtliche Regelungen. Dabei treten Probleme auf. die einige Abgeordnete, wie auch mich, zu Kleinen Anfragen an die Landesregierung veranlassten.
Oft wird aus den Antworten des Innenministeriums ersichtlich. dass einige Fragen auch dort unbeantwortet sind - zuletzt nachlesbar in der Antwort auf meine Kleine Anfrage. Einige neue Regelungen verursachen Hundehaltern, die gefährliche Hunde halten oder solche Hunde. die mehr als 40 Zentimeter Widernsthöhe haben. Mehrkosten. Diese Mehrbelastungen bei sozial Schwachen anzuprangern, wie es die DVU tut. geht mehrfach am Thema vorbei.
Erstens soll ausdrücklich die Haltung einiger gefährlicher Hunde in Brandenburg erschwert oder unmöglich gemacht werden. Dies soll bei allen - auch bei sozial Schwachen - wegen der Gefährlichkeit der Hunde erreicht werden.
Zweitens erhalten Personen, die auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind - Sie selbst wiesen auf das..Futtergeld". wie Sie es nannten. hin -, wegen der Hundehaltungskosten je Hund pro Tag einen Zuschuss. Darin sind nicht nur Futterkosten. sondern auch solche Mehrkosten durch das Halten von Hunden, wie eben beschrieben. einkalkuliert.