Dem Ostdeutschen Rundfunk sind aufgrund von § 4 des Staatsvertra ges über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks - kurz Medienstaatsvertrag genannt - mit Sendestandorten in Brandenburg insgesamt vier flächendeckende UKW-Frequenzketten zugewiesen. Mit welchen Programminhalten der ORB die ihm zugewiesenen Frequenzen nutzen kann, regelt allein die Landesnindfunkanstalt, weil es sich um einen Gegenstand handelt. der zum Wesensgehalt der Rundfunkfreiheit gehört.
Auf diesen vier Frequenzketten werden die vom ORB federführend hergestellten Programme Antenne Brandenburg. Radio I. Radio Fritz und Radio 3 aus gestrahlt. Gemäß 4 Medienstaatsvertrag verständigen sich die Rundfunkanstalten in einer Vereinbarung darüber, welche Programme auf weichen Frequenzen ausgestrahlt werden. Die derzeit gültige Vereinbarung ist von den Gremien der Anstalten bestätigt worden.
Es stehen keine weiteren Übertragungskapazitäten zur Verfügung, um zusätzlich die im Rahmen der Kooperation vorn SFB federführend hergestellten Programme von InfoRadio und Radio Kultur zu verbreiten. Das ist die Antwort. - Vielen Dank.
Ich bedanke mich. - Wir kommen damit zur Frage 579 ( Lösun- gen im Abwasserstreit um die Gemeinde Briesensee). gestellt vom Abgeordneten Ludwig.
Im vergangenen Jahr griffen Bürgerinnen der Gemeinde Briesensee zum äußersten Mittel, um auf das Abwasserproblem ihrer Gemeinde aufmerksam zu machen: Sie traten in den Hungerstreik. Nach dem PDS-Fraktionsvorsitzenden. Lothar Bisky. war auch der Umweltminister des Landes, Herr Birthler, vor Ort. Auch ihm wurden ausführlich die Probleme dargestellt. Der Minister versprach, wie in einigen Zeitungen nachlesbar. sich für die Lösung der Probleme einzusetzen.
wald als Aufgabenträ ger der Abwasserentsorgung hat zur Neuordnung der Abwasserbeseitigung ein Abwasserkonzept beschlossen. Danach sollen sechsder zwölf Gemeinden des Amtes über ein Abwasserableitungsnetz auf die neue Kläranla ge Straupitz aufleiten. Bei den anderen Gemeinden soll das Abwasser abgefahren werden. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen wurde mit dem Unternehmen SHW Höher am 30.06.1997 ein Betreibervertrag abgeschlossen. Das Kanalnetz in Briesensee und die Abwasserüberleitung zur Kläranlage Straupitz wurden im Jahr 2000 gebaut und sind funktionsfähig.
Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen erfolgt entsprechend einer Aufforderung des Amtes Oberspreewald der Anschluss der Grundstücke in Briesensee durch die Grundstückseigentümer. Die Beitragsbescheide werden nach erfolgter Änderung der Beitragssatzung in Kürze versandt. Das Amt Oberspreewald hat als Aufgabenträger der Abwasserentsorgung mit dem Bau der öffentlichen Abwasseranlage für Briesensee Tatsachen geschaffen. die alternative dezentrale Lösungen ausschließen.
Die Landesregierung hat nach gründlicher Prüfung festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt. in die Entscheidung des Amtes Oberspreewald zur Abwasserentsor gung einzugreifen. Der Ahwasserkonflikt in Briesensee hat die Landesregierung in ihrer Haltung bestärkt, in kleineren Orten im ländlichen Raum dezentrale Abwasserentsorgungslösungen zu unterstützen, wenn dies wirtschaftlich vorteilhaft erscheint. Dazu hat sie die Förderrichtlinie für Abwasseranlagen entsprechend geändert.
Die Kommunen und Abwasserzweckverbände wurden aufgefordert. bestehende Entsorgungskonzepte auf die Nutzung dezentraler Entsorgungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Das hat auch seinen Niederschlag im Beschluss des Landtages vom 13. Juli 2000 gefunden.
Ich bedanke mich. - Wir kommen zur Frage 580 (Finanzierung der Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen entlang der ICE-Strecke Ham- burg - Berlin), gestellt vom Abgeordneten Neumann. Bitte sehr!
Mit dem Ausbau der 10E-Strecke Hamburg - Berlin müssen in Brandenburg insgesamt 27 niveaugleiche Schienen- und Straßenkreuzungen durch Unter- bzw. Überquertingen ersetzt oder geschlossen werden. Bei 14 dieser Knotenpunkte sind Landkreise oder Gemeinden Straßenbaulastträger und sollen deshalb ein Drittel der Baukosten tragen.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Oktober 2000 vertrat die Landesregierung die Auffassung. dass sich in diesem „besonderen Fall" der Bund oder die Bahn an den Kosten der Kommunen beteiligen sollen. Sie informierte weiterhin, dass hierzu entsprechende Gespräche stattfinden, um eine Lösung in diesem Sinne zu ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche und damit die Möglichkeiten bzw. Chancen für eine Kostenregelung. die die betroffenen Kommunen finanziell entlastet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Neumann. der Bund lehnt es nach wie vorab, den Forderungen des Landes Brandenburg zu entsprechen, die Bahnübergänge an der Strecke Berlin - Hamburg ohne Kostenbeteiligung der jeweiligen Baulastträger zu beseitigen. Er ist der Auffassung, dass dies faktisch zu einer Außer-Kraft-Setzung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes mit erheblicher Präzedenzwirkung führen würde.
Das Land Brandenburg kann und wird von seiner Forderung nicht abweichen. da die kommunalen Haushalte damit schlicht überfordert sind.
In Verhandlungen mit dem Bund konnte bisher erreicht werden, dassdie Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger am Ausbau der Strecke für 160 Kilometer je Stunde in den vergangenen Jahren angerechnet wird. An weitergehenden Forderungen arbeiten wir gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund hat in einer Besprechung am 24.01. zugesagt, dass wir weiterhin im Gespräch bleiben. Der erste Abschnitt ist erreicht, über den zweiten Abschnitt muss noch weiter verhandelt werden. - Danke schön.
Danke sehr. - Da die Abgeordnete Frau Fechner keinerlei Nachricht hinterlassen hat. wird die Fra ge 581 schriftlich beantwortet.
Somit sind wir bei der Frage 582 (FFH-Gebiet..Teltowkanal- Aue- und Ausbau des Teltowkanals und der Schleuse Klein- machnow), gestellt vom Abgeordneten Wamick. Bitte sehr!
Mit den jetzt eingereichten Planfeststellungsunterlagen soll am Ausbau des Teltowkanals und der Kleinmachnower Schleuse für Großmotorschiffe der Wasserstraßenklasse V b festgehalten werden. Eine Genehmigung dieser Planung widerspricht unter anderem den Verpflichtungen, die sich für das Land aus dem nach Brüssel gemeldeten FEH-Gebiet 471..Teltowkanal-Aue ergeben, das dadurch extrem gefährdet wäre.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht das Umweltministerium, die laut FFH-Richtlinie eingegangenen Verpflichtungen und seine weiteren Umweltschutzziele einzuhalten, wenn die Landesre gierung das Einvernehmen mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erklären will?
Die Fragesteller bitte ich, wenn sie denn Nachfragen haben, dies früh genug zu signalisieren. Dazu haben wir ja die Technik. dass man nur draufzudrücken braucht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost hat am 10. Januar dieses Jahres dem Land Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der Schleuse Kleinmachnow zugesandt und gemäß § 14 Bundeswasserstraßengesetz die Erteilung des Einvernehmens beim Land beantragt.
Die nunmehr eingereichten Unterlagen sehen eine überarbeitete technische Planung vor, die in einer beigefügten ergänzenden Umweltverträglichkeitsstudie bewertet wird. Die zuständigen Landesbehörden haben drei Monate Zeit, uni die Unterlagen zu prüfen.
Neben der von Ihnen angesprochenen Betroffenheit des von der Landesregierung gemeldeten FFH-Gebietes „Teltowkanal-Aue" ist aus Sicht meines Hauses die Prüfung einer ganzen Reihe weiterer Teilaspekte erforderlich, die auch bereits Gegenstand der vom Land im Anhöningsverfahren im Februar 1999 erhobenen Einwendungen gewesen sind.
Im Einzelnen sind dies eine Berücksichtigung des abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens für das Projekt 17 und eine Zurückstellung des Planfeststellungsverfahrens bis zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens über die Nordumfahrung Berlins, die so genannte Havelkanaltrasse. weiterhin die Alternativplanung für die Wartestellen. der Nachweis für die Erforderlichkeit der Schleusenkaininergröße, eine Verlegung der Wartestelle im Unterwasser auf die Südseite, eine andere Gründungstechnik der neuen Schleusenkammer, eine Neubewertung des Eingriffs unter Berücksichti gung ausgewiesener Schutzgebiete und des daraus resultierenden höheren Kompensationsbedarfs und eine Aktualisierung der Prognosezahlen für den Schiffsverkehr.
Wir werden erst nach einer gründlichen Prüfung eine abschließende Bewertung der Belange der Wasserwirtschaft und der Landeskultur auf der Grundlage der nunmehr eingereichten Unterla gen vornehmen können, Der Antwort auf die Frage, inwieweit durch eine erhebliche Gefährdung die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes bzw. der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide im Gebiet des Teltowkanals ausgeschlossen bzw. ob die Belange des Naturschutzes auf eine andere Art und Weise sichergestellt werden können, möchte ich aus den oben genannten Gründen heute nicht vorgreifen.
Herzlichen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 583, gestellt vorn Abgeordneten Petke, wenn er denn da ist. - Dies scheint nicht der Fall zu sein.
Somit kommen wir zur Frage 584 (Zukunft des Polizeistand- ortes Basdorf), gestellt von Frau Dr. Enkelmann. Bitte sehr!
reform beabsichtigt die Landesregierung, die notwendige Datenbasis für deren Umsetzung zu erarbeiten. Nach Aussagen des Innenministers sei das Vorhaben in seiner Gesamtheit mit dem Gutachten bestätigt. In Einzelfragen. die insbesondere finanzielle Auswirkungen der beabsichtigten Reform betreffen, seien Korrekturen denkbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Ihrer Frage noch einige Bemerkungen machen. Ich glaube, wir würden uns alle einen Gefallen tun, wenn wir versuchten, nicht zu einer weiteren Verunsicherung. auch der Polizeibeamten. dadurch beizutragen, dass jeder versucht, ein neues Gerücht und einen neuen Standort ins Spiel zu bringen. Im Augenblick ist es immer sehr interessant, was ich morgens bei der Lektüre der Zeitung feststelle. Da hat wieder einer etwas gedacht und instrumentiert. Dann kommen sofort die Fragen. Und dann gibt es einen Prozess der sich selbst erfüllenden Prophezeiung. Dann gibt es das bestätigte Arbeitsgerücht. Zwei setzen von unterschiedlichen Seiten ein Gerücht in Bewegung. Dann wird dieses Gerücht bestätigt. Dann sagt man: Das ist ein bestätigtes Arbeitsgerücht und das ist eine Vorfestlegung.
Von daher gesehen möchte ich. Frau Dr. Enkelmann. zu der Frage doch Folgendes sagen: Wir haben gestern darüber diskutiert. Die Firma Mummert & Partner kommt mit ihrem Wirtschaftlichkeitsgutachten zu keinem vorn Kabinettsbeschluss abweichenden Ergebnis. Wir sehen also auf der Grundlage der gegebenen Eckdaten die Notwendigkeit, diese Fra gen im Einzelnen zu erörtern, wobei - darauf ist gestern verschiedentlich hingewiesen worden - die Wirtschaftlichkeit abschließend zu bewerten ist.
Auch weiterhin sind entgegen anders lautender Meldungen noch nicht alle Eigentumsfragen für Kernflächen der Liegenschaft Basdorf abschließend geklärt. Im Gutachten wurde darauf Bezug genommen und besonders auf den Vorteil verwiesen, dass bei Aufgabe des Standortes Basdorf die erforderlichen Investitionen für die Fachhochschule der Polizei am Standort Oranienburg zeitnah beginnen könnten und somit die kurzfristi ge Umsetzung der Strukturmaßnahme möglich wird.
Zurzeit ist der Sachverhalt so, dass wir das Finanzministerium gebeten haben, noch einmal in einer Bewertung - beim Finanzministerium ist dafür die Hochbauabteilung federführend - festzulegen, wie hoch der Investitionsbedarf in Basdorf ist. wie schnell mit der Investition begonnen werden kann, wiehoch der Investitionsbedarf in Oranienburg ist und was es bedeutet, wenn der Standort Oranienburg wegfällt oder nicht wegfällt: denn dann sind wir gegenüber dem Bund in bestimmter Weise zahlungspflichtig. Das wird im Augenblick geprüft.
Ich habe gestern in der Diskussion gesagt: Die Entscheidung über den Standort ist keine Frage, die unmittelbar mit der Poli
zeistrukturreforni zusammenhängt, sondern eine Frage der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Das wird vom Finanzministerium bewertet.
Ich gehe davon aus, dass wir dies in den nächsten zwei. spätestens drei Monaten endgültig beantworten können. Dann werden wir es hier vortragen und - wenn Sie es wünschen - selbstverständlich vorher im Innenausschuss erörtern.
Was ich zusagen kann, ist: Sowie dieser Sachverhalt klar ist. werde ich das im Beirat für Verwaltungsoptimierung vortragen. es natürlich hier in den jeweiligen Ausschüssen und vor allen Dingen auch mit den jeweiligen betroffenen Abgeordneten und Landräten besprechen, weil ich weiß, dass hei denen großes Interesse besteht, über das ich mich freue. Aber ich kann die Frage im Augenblick nicht endgültig beantworten.
Zu den Gerüchtemachern zählt dann offenkundig auch der Kollege Bartsch. der nämlich genau diese Hoffnungen am Standort Basdorf geweckt hat. Der Pressesprecher des Innenministeriums hat bestätigt. dass es einen Umzug nach Oranienburg gibt. Ich denke. Klarstellung wäre hier notwendig, und würde gerne einmal Ihre Position zur Äußerun g des Pressesprechers hören.